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09.01.2026, 21:04
Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2575 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Eine Radfahrerin tourt mit Leihrad am Timmendorfer Strand herum und bleibt an einer Bordsteinkante hängen, die sie im spitzen Winkel überfährt, stürzt und sich dabei schwer verletzt. LG und OLG weisen die Schadenersatzklage gegen die Gemeinde (Verkehrssicherungspflicht) ab: Wer mit dem Fahrrad in einem spitzen Winkel über die Kante eines Bordsteins fährt, agiert grob fahrlässig. So lange es sich um eine normale Straße mit Fahrbahn und Gehweg handelt, kann ich das Urteil nachvollziehen. In einem Artikel zum Urteil steht aber, es handele sich beim Unfallbereich um einen vbB. Radfahrer und Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, einen Gehweg und entsprechend Bordsteinkante dürfte es bei ordentlicher Planung also gar nicht geben. Sähe in einem vbB das Urteil u.U. anders aus, gerade wenn die Bordsteinkante erst kurz vor dem Überfahren zu erkennen ist? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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09.01.2026, 22:49
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2282 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Tipp: Linktext mit [ /url ] (ohne Leerzeichen) abschließen, dann wird auch ein Link draus
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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09.01.2026, 23:02
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8023 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
In einem Artikel zum Urteil steht aber, es handele sich beim Unfallbereich um einen vbB. Das passt nicht zu:Zitat Am Unfallort sei besondere Aufmerksamkeit schon wegen der Schnittstelle aus Einfahrt, Fußgängerüberweg und Straße geboten gewesen.
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10.01.2026, 11:24
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7204 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Der Fall von einer anderen Seite gesehen: RA Kotz. Beispielbild, so sieht es dort aus (Link zu Google Maps) |
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10.01.2026, 13:36
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2575 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Im Urteil kommt ein vbB gar nicht vor.
Daher interessiert mich, ob ich als Radfahrer grundsätzlich mit regelwidrigen Hindernissen wie einer Bordsteinkante im vbB rechnen muß, oder ob in einem solchen Fall die Haftungsverteilung ein wenig anders aussieht. Von anordnender Stelle wird ja häufig argumentiert, wer als Radfahrer gegen ein Hindernis o.ä. fährt, sei ja selbst schuld, weil … äh… Sichtfahrgebot. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.01.2026 - 19:15 |