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> Darf in D ein Tier selbstständig ein Fahrzeug fahren?, Dürfte mein Hund, wenn er es könnte, solch ein Dingens selbstständig f
Hoheneicherstation
Beitrag 29.12.2025, 00:34
Beitrag #1


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Hallo

In USA gibt es einen Hund, der selbstständig mit einem Onewheel fährt, lenkt und bremst.
Abgesehen davon dass ich nicht weiss ob diese Geräte in D zulässig sind, würde ich schon gerne wissen ob ein Tier ein Fahrzeug fahren darf?

yt-Video, Greyson fährt Onewheel

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corneliusrufus
Beitrag 29.12.2025, 03:17
Beitrag #2


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Nein, siehe § 2 StVG.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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shortie
Beitrag 29.12.2025, 07:57
Beitrag #3


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Da müsste man spitzfindig werden.
Da steht ja drin:
"Wer auf öffentlichen Straßen..."


Wenn Tiere oder Sachen auch gemeint wären, müsste das heissen:
"Wer oder Was auf öffentlichen Straßen..."
cool.gif

Viel bemerkenswerter finde ich, dass der Hund, bei Sehen des Eichhörnchens, nicht losgestürmt ist.
Unsere Pelznase wäre da sofort hinterher. Retriever eben.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.12.2025, 09:56
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht
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hk_do
Beitrag 29.12.2025, 20:12
Beitrag #4


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Zitat (corneliusrufus @ 29.12.2025, 03:17) *
Nein, siehe § 2 StVG.



Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Menschen so ein Kfz. im deutschen Straßenverkehr auch nicht fahren dürfen wavey.gif

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mir
Beitrag 29.12.2025, 21:15
Beitrag #5


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Zitat (corneliusrufus @ 29.12.2025, 03:17) *
Nein, siehe § 2 StVG.


Das sehe ich tatsächlich differenzierter. Sehen wir mal davon ab. dass dieses spezielle Fahrzeug selber gar nicht in Deutschland zugelassen ist, ich denke, darum geht's hier nicht.

Wer ist in der gezeigten Situation überhaupt der Fahrzeugführer? Das StVG kann nur Regeln aufstellen für Rechtssubjekte. Der Hund selbst kann es nicht sein, da er kein Rechtssubjekt ist, kein Träger von Rechten und Pflichten. Der Staat kann ihn nicht fürs Fahren zur Rechenschaft ziehen, und er wird im Fall eines Unfalls auch keine Schuld tragen. Man stellt keine Tiere mehr vors Gericht (im Mittelalter sah man das tatsächlich bisweilen anders.)

Da der Hund dem Kommando des Begleiters folgt, sehe ich den Begleiter als verantwortlichen Fahrer. Wenn der eine Fahrerlaubnis hat und tatsächlich die Kontrolle ausübt, sehe ich das als zulässig an. Der kann sich dann aber, wenn's schief geht, auch nicht damit rausreden, dass doch der Hund gefahren sei.




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hk_do
Beitrag 29.12.2025, 23:57
Beitrag #6


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Zitat (mir @ 29.12.2025, 21:15) *
Da der Hund dem Kommando des Begleiters folgt, sehe ich den Begleiter als verantwortlichen Fahrer. Wenn der eine Fahrerlaubnis hat und tatsächlich die Kontrolle ausübt, sehe ich das als zulässig an.


also so wie wenn Vati mit FE auf dem Beifahrersitz sitzt und dem 15-jährigen Nachwuchs auf dem Fahrersitz Kommandos gibt? think.gif

Nee, ich glaube sowas gibt es bestenfalls in der Schifffahrt...

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F117
Beitrag 30.12.2025, 01:41
Beitrag #7


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Wenn der Nachwuchs ein Hund wäre... Aber ein menschlicher Nachwuchs wäre ein Rechtssubjekt, wie @mir erklärt hat whistling.gif


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corneliusrufus
Beitrag 30.12.2025, 12:51
Beitrag #8


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Wenn man den Hund gleich einer technischen Einrichtung ansehe, beispielsweise einer Lenkstange, dann wäre der Hundehalter der Lenker und Fahrer. Nun trifft ein Hund eigenständige Entscheidungen. Damit kann er nicht mit einer technischen Einrichtung gleichgesetzt werden. Er ist eine Sache, zugleich ein lebendiges Subjekt, welches eigenständig handelt; lediglich im besten Fall auf die Kommandos hört.

Das ist auch das Problem mit autonom mit KI gesteuerten Fahrzeugen. Im besten Fall tut die KI das Richtige. Wie sich gezeigt hat, nicht in jedem. Bei der KI bleibt der Mensch der Verantwortliche.

Und beim Hund? Da bleibt er immerhin der Letztverantwortliche. Eben weil er den Hund fahren lässt. Nur kann und darf ein Hund keine Fahrprüfungen ablegen, wird keinen Erste-Hilfe-Kurs bestehen usw., kann eine Fahrerlaubnis nicht erwerben. Fahrer kann er dennoch sein. Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das auch kein Problem. Denn da kommt es auf das tatsächliche Tun an. Ich meine, beim Hund dann auch. Wobei vielleicht noch zu unterscheiden wäre, ob der Hund von alleine sich des Gefährts bedient oder vom Herren dazuu aufgefordert wird.

Hm.

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mir
Beitrag 30.12.2025, 16:28
Beitrag #9


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Das wär mal ein nettes Thema für einen launigen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift zum 1.4. smile.gif

Ein Tier kann als Werkzeug eines Menschen angesehen werden, in dem Fall gilt der Mensch als Handelnder. Typischer Fall: Jemand hetzt seinen Hund auf jemanden - für die Körperverletzung ist dann der Mensch voll verantwortlich und nicht nur als Anstifter. Tiere sieht die Rechtsordnung nicht anders als eine technische Vorrichtung.

Man kann auch durchaus sein Fahrrad oder einen Schlitten von einem Hund ziehen lassen. Auch hier sind Tiere eigenwilliger als wenn man selber in die Pedale tritt, am Ende fährt aber dennoch der Mensch und nicht der Hund, obwohl der Hund durchaus das Fahrrad woanders hin ziehen könnte als der Mensch vorgibt. Nicht anders als das bei Pferden der Fall ist. Und ob der Hund nun zieht oder lenkt, wieso soll das einen Unterschied machen?

Ob Tiere mehr oder weniger als technische Vorrichtungen die menschlichen Vorgaben umsetzen, darüber kann man übrigens trefflich streiten - Tiere können erheblich besser den tatsächlichen Willen erkennen als eine technische Vorrichtung. Pferde haben zumindest den Vorteil, auch auf Anweisungen Betrunkener die Fuhre noch ganz gut und sicher nach Hause zu ziehen, wohingegen so ein Steuerrad den Willen des Fahrzeugführers nicht mehr gut ausführen kann. Und so mancher Notbremsassistent ist *sehr* eigenwillig und man kann gar nicht mehr nachvollziehen, wessen Anweisung er eigentlich umsetzt.

Letztlich ist aber entscheidend, dass ein Tier keine rechtsfähige Person ist und deswegen kein "Wer" im Sinn des StGB oder StVG ist; während der Mensch die Kontrolle und Verantwortung hat. Egal, ob der nun eine Kutsche zieht, das Steuerrad dreht oder auf das Kommando "fass!" reagiert.

Wenn ein ausgebildeter dressierter Assistenzaffe auf die Anweisungen eines Körperbehinderten Auto fahren kann und dieser damit durch die Fahrprüfung kommt, müsste er eigentlich auch eine Fahrerlaubnis bekommen - der Mensch, nicht der Affe - mit der Auflage, einen ausgebildeten und dafür zugelassenen Assistenzaffen zu nutzen. laugh2.gif


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F117
Beitrag 30.12.2025, 18:23
Beitrag #10


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Zitat (mir @ 30.12.2025, 16:28) *
Und ob der Hund nun zieht oder lenkt, wieso soll das einen Unterschied machen?

Moment, nicht so schnell. Zieht der Hund, ist er der Motor. Lenkt er aber, bestimmt er die Fahrlinie und ist somit eher Fahrzeugführer, nicht nur Antrieb. Das, denke ich, ist ein großer Unterschied!


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Beitrag 30.12.2025, 18:42
Beitrag #11


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Glaub mir, wenn Du einen Hund Dein Fahrrad ziehen lässt und er zieht kräftig nach links, dann lenkst Du auch nach links,egal wo Du eigentlich hin wolltest, ansonsten legst Du Dich hart auf die Straße. Ich rede mal von 'nem Huskie im Winter. Ein Freund von mir hatte einen, und hat das tatsächlich gerne gemacht. Ging aber nur im Winter, im Sommer hatte der Hund ein Problem mit seiner Kühlung ... dafür ging's im Winter auch bergauf.

Der Hund bestimmt, wo's langgeht. Wenn er einen eigenen Willen zur Geltung bringt.

Noch deutlicher ist die Situation auf dem Pferd oder einer Kutsche. Aber auch da würde niemand auf die Idee kommen, dass das Pferd der verantwortliche Verkehrsteilnehmer wäre.


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F117
Beitrag 30.12.2025, 19:56
Beitrag #12


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Das Fahrrad hast Du aber jetzt ins Spiel gebracht think.gif


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Beitrag 30.12.2025, 21:01
Beitrag #13


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Ja. Stört Dich etwas an dem Vergleich? Fahrräder sind doch hier immer gut für 'ne lange Diskussion. thread.gif

Letztlich ist das alles nur eine Gedankenspielerei, und es geht ja nicht in erster Linie um das konkrete Fahrzeug im Video. Das ist ja eh in Deutschland verboten.


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F117
Beitrag 30.12.2025, 23:52
Beitrag #14


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Zitat (mir @ 30.12.2025, 18:42) *
Der Hund bestimmt, wo's langgeht. Wenn er einen eigenen Willen zur Geltung bringt.

Ja, aber wenn es ein gehorsamer Hund ist, tut er das nicht. Und dann ist er mal (Fall 1) Motor wie das Pferd an der Kutsche, im Fall 2 aber der, der die Richtung bestimmt. Und das ist schon ein Unterschied.

Menno ...


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Beitrag 31.12.2025, 07:54
Beitrag #15


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Große Tüte Popcorn.

Ach nee - ich mag gar kein Popcorn.
Dann Chips.

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