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20.12.2025, 11:17
Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 463 Beigetreten: 11.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16668 |
es geht um einen Kreisverkehr, wer bel MAPS nachschauen will: EDEKA Markt Würzburg, Nürnberger Straße. (Falls es nötig wird, kann ich später noch Bilder hochladen) Um den Kreisverkehr herum führen sowohl Geh- als auch Radweg, mit den entsprechenden blauen Zeichen markiert, der Abstand zur Fahrbahn ist gering, also in jedem Fall "straßenbegleitend". An zwei der Einfahrten steht das Z 205 vor Radweg und Kreisbahn, damit ist sonnenklar, daß jemand, der in den KV einfährt, auch den Radlern Vorfahrt gewähren muß. Aber sowohl an der Einfahrt vom EDEKA kommend, als auch gegenüber (Gattinger Straße) steht das Schild allerdings zwischen Radweg und Kreisbahn. Hat das einen Einfluß auf die Vorfahrtslage? Oder darf man dort beim Einfahren die querenden Radler "ignorieren"? |
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20.12.2025, 13:12
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Beim Edeka handelt es sich wohl um eine gut getarnte Einfahrt ( §9(5) StVO) bzw Ausfahrt ( §10 StVO) eines Privatgeländes. Da ist Z.205 eigentlich überflüssig. Und damit der aus dem EDEKA ausfahrende Verkehr auch nachrangig gegenüber Fußgängern. Zu dieser Gestaltung und und auch zum Aufstellort des Z.205 an der Gattinger kann man den zuständigen Verkehrtplaner nur "beglückwünschen"
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.12.2025 - 13:22 |