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17.12.2025, 12:49
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 26.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88691 |
- einem Fahrverbot (kurzfristig, wenige Monate) und - einem Entzug der Fahrerlaubnis (dauerhaft) Angenommen einer Person (Deutscher) wurde ein (efristetes) Fahrverbot (3 Monate) ausgesprochen. Dieses ist wohl nur auf Dtld. beschränkt. Man kann anscheinend während der Zeit des Fahrverbots legal im EU-Ausland fahren. Stimmt das? Eine Angabe von bestätigenden oder gegenteiligen Aussagen auf Webseiten wäre schön |
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17.12.2025, 12:56
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2762 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Das kommt drauf an, wie die ausländische Gesetzgebung ist, und wie die die Polizisten in dem jeweiligen Land so drauf sind..
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis hat man keine Fahrerlaubnis mehr. Dann darf man nirgendwo mehr fahren. Während eines Fahrverbots ist man zwar noch im Besitz einer Faherlaubnis, darf von ihr im Inland aber keinen Gebrauch machen, und man muss den Führerschein während dieser Zeit in amtliche Verwahrung geben. Somit hat man auch keinen Füherschein, den man Polizisten bei einer Kontrolle (oder Unfall) im Ausland vorzeigen könnte. Wie die Polizisten darauf reagieren, wenn man keinen Führerschein vorzeigen kann, lässt sich nicht vorhersagen. Welche Strafen drohen auch nicht, bzw. kommt auf das Land drauf an. Zudem ist möglich, dass die Weiterfahrt untersagt wird. |
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17.12.2025, 13:20
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19699 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Das ist eine Frage, wie das ausländische Recht das regelt.
In Deutschland ist es so geregelt, dass ausländische Führerscheine in Deutschland unwirksam sind, solange im ausstellenden Staat ein Fahrverbot besteht (§ 28 Abs. 4 Nr. 5 FeV). Es ist aber theoretisch möglich, dass andere EU-Ländern eine abweichende Regelung haben. Das kann aber von Land zu Land unterschiedlich sein. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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17.12.2025, 14:46
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 520 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
§ 28 Abs. 4 Nr. 5 FeV
Zitat solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen ist, Interessant wie das zu interpretieren ist. In Polen zb. wird ein Fahrverbot nur von einem Gericht verhängt, für schwere Vergehen wie Alkohol, Drogen, Unfall. Hingegen bei "zu schnell gefahren", wird der Führerschein gesperrt aber die Fahrerlaubnis besteht weiterhin, sie ruht nur quasi. (ganz schwer zu Ubersetzen). Die Frage ist ob "Fahrverbot" wörtlich (Du darfst nicht fahren) oder rechtlich (siehe oben) zu interpretieren ist. Aber spätestens mit der 4. FS-Richtlinie ist das Thema durch, da auf EU-ebene reguliert. |
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18.12.2025, 10:17
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25001 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Was ist der Unterschied zwischen "Du darfst nicht fahren" und einem rechtlichen Fahrverbot?
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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18.12.2025, 14:26
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 520 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Sehr viel. So wie in Deutschland Fahrverbot, beschlagnahmter FS, Entzogene FE, Sperrfrist unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben, hat es das bei uns, Fahren ohne FE ist bloss ne OWi, Fahren während Fahrverbot sind 5 Jahre Knast
Und auch im deutschen 21 Stvg wird da entsprechend aufgelistet statt nur zu sagen "wer ein Fahrverbot hat". Wenn also in PL Grad mein Führerschein beschlagnahmt wurde wegen Geschwindigkeit, unterliege ich rechtlich gesehen nicht einem Fahrverbot. |
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18.12.2025, 15:29
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7200 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
... bei uns, Fahren ohne FE ist bloss ne OWi, Fahren während Fahrverbot sind 5 Jahre Knast Siehste, in D isses so dass bei einem Fahrverbot die FE nur gesperrt wird, aber erhalten bleibt. Das polnische, von einem Gericht verhängte Fahrverbot, entspricht dem deutschen Entzug der FE. |
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18.12.2025, 19:43
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7862 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
So wie in Deutschland Fahrverbot, beschlagnahmter FS, Entzogene FE, Sperrfrist unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben, Naja: gerade das Fahrverbot und die nicht vorhandene Fahrerlaubnis (egal ob entzogen oder nie gehabt) haben doch die gleichen Folgen beim Verstoß? Nur bei den "vorläufigen Maßnahmen" ist die Strafandrohung halbiert (aber eine Straftat ist es trotzdem...). |
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18.12.2025, 19:50
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 520 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Schon klar, mir ging es aber darum dass der 21 Stvg explizit zwischen Fahrverbot und Entzug unterscheidet, er also "Fahrverbot" nicht wörtlich interpretiert, sondern der jeweiligen rechtlichen Massnahme zuordnet. Sonst hätten die ja einfach geschrieben "Wer ein Fahrzeug führt obwohl er dazu nicht berechtigt ist" geschrieben. Deswegen ist meiner Meinung "Fahrverbot" =/= "Du darfst nicht fahren" zu interpretieren.
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18.12.2025, 23:05
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25001 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Schon klar, mir ging es aber darum dass der 21 Stvg explizit zwischen Fahrverbot und Entzug unterscheidet, er also "Fahrverbot" nicht wörtlich interpretiert, sondern der jeweiligen rechtlichen Massnahme zuordnet. Tut er das wirklich? Nach Abs. 1 Nr. 1 ist mit beidem dieselbe Rechtsfolge verbunden. Es wird beides ausdrücklich erwähnt, weil jeweils zur Klarheit der konkrete § genannt wird. Das geht in § 28 Abs. 4 Nr. 5 FeV nicht, weil sich das ja auf sämtliches fremdes Recht bezieht. Dir geht es nun darum, ob man in D fahren darf, wenn in PL der Führerschein "gesperrt" ist. Generell kann es bei ausländischem Recht nicht darum gehen, wie der andere Staat etwas nennt - schon deswegen, weil es außerhalb des deutschsprachigen Raums definitiv nicht "Verbot" heißen wird. Wie das ausländische Recht das Verbot nennt, ist egal, es kommt darauf an, ob ein Verbot vorliegt, egal wie das fremde Recht dieses nennt. Ein Fahrverbot bedeutet, dass das Fahren verboten ist. Genau das ist der Fall bei einer solchen "Sperre", denn dann darf man in Polen nicht fahren. Folge: Man darf auch nicht in D fahren. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.12.2025 - 03:26 |