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> Zebrastreifen (FGÜ) und Parkplätze
BayerMUC
Beitrag 12.12.2025, 20:07
Beitrag #1


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Hallo,

in meinem Wohnort gibt es eine Straße (zHG 50 km/h) und dort befindet sich auch ein Zebrastreifen. Nun wurde eine neue, kleine Wohnanlage gebaut und dafür auch Parkplätze geschaffen. Längsparker, eingerückt von der Fahrbahn.
Laut Zeichen 350-10 darf man 5m vor einem FGÜ nicht parken - aber gilt das nur auf der Fahrbahn, oder auch, wenn es weniger als 5m sind und man parkt in der ausgewiesenen Parktasche (so wie das blaue Auto auf dem Bild)?



Viele Grüße
Christian


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mir
Beitrag 12.12.2025, 23:47
Beitrag #2


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Das Verbot, 5 m davor zu halten oder zu parken, gilt auf der gesamten Straße, also auch auf Parkbuchten.

Wenn dort allerdings ein Verkehrszeichen steht, das das Parken erlaubt, geht dieses vor und man darf halten (und parken). Dann ist allerdings die Beschilderung rechtswidrig.


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Tinu
Beitrag 13.12.2025, 06:32
Beitrag #3


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Zitat (BayerMUC @ 12.12.2025, 20:07) *
ausgewiesenen Parktasche

"Ausgewiesen" wodurch? Ich finde es in der Tat irritierend, wenn ein Seitenstreifen wie im Bild baulich (durch Pflasterung und Bordsteine) so angelegt ist, dass er wie bei einer Markierung auch die konkreten Grenzen des erlaubten Parkens suggeriert. Darf man da im Bild wirklich nicht parken?


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Gruß
Martin
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BayerMUC
Beitrag 13.12.2025, 08:49
Beitrag #4


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Hallo,

danke schon mal für den Input. Ich geh mal kucken, ob da ein Schild steht wegen Parken.
Anschlussfrage:
Wo beginnen eigentlich die 5 Meter? Von der Markierung des letzten Balkens auf der Fahrbahn oder von dem Schild aus gerechnet (in meinem Bild am Laternenmast angebracht)?

Viele Grüße


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BayerMUC
Beitrag 13.12.2025, 12:06
Beitrag #5


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Also dort steht kein Parkplatzschild. Von daher war meine Aussage „ausgewiesene Parkfläche“ nicht korrekt.
Bedeutet das nun, dass man dort zwar parken darf, aber nicht näher als 5m am Zebrastreifen, korrekt?


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