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11.12.2025, 08:43
Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 18.06.2024 Mitglieds-Nr.: 91813 |
bei mir vor dem Haus hat die Stadtverwaltung eine vorhandene Parkplatzmarkierung gestrichen und ein absolutes Halteverbot eingerichtet (vor den Nachbarhäusern sind die Parkplätze weiterhin vorhanden). Ich habe mich darauf auf der Suche nach einer Erklärung an die Beschwerdestelle der Stadt gewandt. Zunächst wurde mir erklärt, dass aufgrund von Baumaßnahmen in der Straße eine Neumarkierung der Parkplätze durchgeführt wurde. Diese müsse sich nach neusten Regelungen, nach denen dem Fußgängerverkehr mehr Raum zugeteilt werden muss, richten. Darauf entgegnete ich, dass ausgerechnet an der Stelle der gestrichenen Parkplätze die ursprüngliche Markierung gar nicht entfernt wurde. In anderen Bereichen der Straße wurden im Zuge der Neumarkierung die Parkplätze tatsächlich weiter in Richtung Fahrbahnmitte gerückt um die Restgehwegbreite zu erhöhen. Allerdings ist in diesen Bereichen die Gehwegbreite auch nach Neumarkierung immer noch kleiner geblieben, als sie an der Stelle der betroffenen Parkplätze schon vor Streichung dieser war. Das Argument dem Fußgängerverkehr gemäß neuster Regelungen mehr Raum zu geben, scheidet meiner Meinung nach damit als Begründung aus. Als ich das der Beschwerdestelle schilderte, war plötzlich von Schaffung von Ausweichflächen für den PKW Verkehr die Rede, da dieser aufgrund der zur Fahrbahnmitte verschobenen Markierungen der restlichen Parkplätze nun mit einer engeren Fahrbahn auskommen muss. Seltsamerweise ist das die einzige Ausweichfläche dieser Art in der ca. 1,5km langen Straße. Ich kann aus den Erklärungen der Beschwerdestelle keine rechtliche Grundlage für die Streichung der Parkplätze erkennen. Da die Parksituation in meiner Straße sowieso schon sehr angespannt ist, möchte ich mich gegen diese - in meinen Augen- sinnlose Streichung wehren. Grundsätzlich begrüße ich es, dem Fußgängerverkehr mehr Raum zu geben, allerdings bringt das Vorgehen hier dem Fußverkehr kaum Vorteile, den Anwohner hingegen große Nachteile. Vielleicht kennt sich hier im Forum mit derartigen Themen aus und kann mir ein paar Tipps geben, wie ich mich gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung wehren könnte. Danke schon mal und Grüße Jörg |
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11.12.2025, 20:07
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24995 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Sinnlose Verbote sind ja auch rechtswidrig (trotzdem sind sie erst mal zu beachten!)
Bislang scheinst Du lediglich mündliche Auskünfte bekommen zu haben. Du solltest vielleicht mal um Akteneinsicht bitten, um zu sehen, was dort wirklich als Begründung steht. Wenn dort keine steht, kann man um eine schriftliche Auskunft bitten. Du kannst die Verwaltung darauf hinweisen, dass ihre Begründung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und um eine Erklärung bitten. Schließlich kannst Du verlangen, dass die Neuregelung wegen Rechtswidrigkeit zurückgenommen wird. Und wenn dem nicht entsprochen wird, kannst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Denke daran, dass Fristen laufen, insbesondere wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wird. Lies diese sorgfältig. Anträge können Geld kosten. Zu den Aussichten auf Erfolg kann ich Dir nichts sagen, wir machen hier auch keine Rechtsberatung. Das wäre Sache eines Anwalts. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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11.12.2025, 21:32
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8011 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
bei mir vor dem Haus hat die Stadtverwaltung eine vorhandene Parkplatzmarkierung gestrichen und ein absolutes Halteverbot eingerichtet [...] Isse nun wech oder nich?!?Darauf entgegnete ich, dass ausgerechnet an der Stelle der gestrichenen Parkplätze die ursprüngliche Markierung gar nicht entfernt wurde. HVs gelten ohne Zz nur auf der Fahrbahn. Wenn die vermutliche Markierung für halbhüftiges Gehwegparken nun auf der Fahrbahn weg ist, habt ihr nun Motorradparkplätze ... Sollte eine solche Markierung weiterhin komplett da sein, hättet ihr vmtl. weiterhin Parkplätze trotz HV-Schild. Also bitte Bilder, wir lieben das Bildergucken! ;-) Da sieht man evtl. auch die Nähe zu einer Kreuzung, dann könnten auch Sichtdreiecke das Thema sein, wo man auch immer mehr auf Richtlinien dazu achtet ... |
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15.12.2025, 06:45
Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 18.06.2024 Mitglieds-Nr.: 91813 |
Hallo,
da hab ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Die Markierung wurde im Zuge der Bauarbeiten an dieser Stelle gar nicht entfernt - damit hätte nicht neu markiert werden müssen was das Einhalten der neuen Reglungen nach Auskunft der Stadt nach sich gezogen hätte. Die Markierung wurde Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten erst entfernt. Bilder hab ich leider keine da gerade ;-) Aber es ist keine Kreuzung o. ähnliches in der Nähe. Einfach ein Stück einer langen gerade Straße wo vor einer Hausnummer die Parkplätze gestrichen wurden und sonst nirgends. Hatte bisher nur schriftlich Kontakt mit der Beschwerdestelle, die das Tiefbauamt für ihre Antworten hinzu gezogen hat. Werde mich jetzt and das Tiefbauamt selbst wenden und um Akteneinsicht bitten wie empfohlen. Danke.... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.12.2025 - 18:11 |