... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Führerschein in Dtld. entzogen, mit FührSchein aus EU trotzdem fahrberechtigt?
tobwen
Beitrag 10.12.2025, 11:10
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 26.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88691



    
 
Angenommen ein Deutscher hat seinen deutschen Führerschein in Deutschland für ein oder 3 Monate entzogen bekommen.
Z.B. wg. Geschwindigkeitsübertretung oder Alkoholfahrt

Er hat aber schon früher (vor dem Entzug) einen weiteren Führerschein in einem EU Ausland gemacht.
Kann er jetzt diesen ausländischen Führerschein nutzen um legal in Dtld. Auto zu fahren?

Ich rede hier ausdrücklich nicht von der zukünftigen, geplanten Regelung sondern vor der derzeitigen Rechtslage.
Zukünftig gilt der Führerscheinentzug EU-weit, aber das ist eine andere Sache.

Ich rede auch nicht von einer Fahrberechtigung im ausländischen EU-Staat sondern in Dtld.

Soviel ich gehört habe gilt ein EU-ausländischer Führerschein (zumindest aus einigen EU-Staaten) nach wie vor aktuell
und offziell als Fahrberechtigung für Dtld. - Trotz Entzuges des deuschen hier.

Wäre für Webseiten für oder gegen diese Ansicht dankbar.

Tobias
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 10.12.2025, 11:28
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2761
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (tobwen @ 10.12.2025, 11:10) *
Kann er jetzt diesen ausländischen Führerschein nutzen um legal in Dtld. Auto zu fahren?

Nein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 10.12.2025, 12:14
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19694
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Man könnte generell mal die Rechtmäßigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis anzweifeln, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung eine wirksame deutsche Fahrerlaubnis bestand. rolleyes.gif

Wie auch immer: Aus dem Eingangspost geht nicht ganz eindeutig hervor, ob es sich um ein dreimonatiges Fahrverbot handeln soll oder um die Entziehung der (deutschen) Fahrerlaubnis mit einer dreimonatigen Sperrfrist. Im Ergebnis ist es egal; in beiden Fällen ist gem. § 28 FeV die ausländische Fahrerlaubnis solange unwirksam.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 10.12.2025, 13:28
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6496
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



@ tobwen

Es wird ja nicht nur das Papier bzw das Kärtchen eingezogen sondern für den Zeitraum auch die Fahrerlaubnis. Dies wird in Flens registriert und jeder Polizeibeamte sollte im Dienst das abfragen können.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 10.12.2025, 15:52
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2761
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Es ging bei der Fragestellung nicht um die Überprüfbarkeit durch Polizeibeamte, sondern darum, ob man legal von einer anderen (ausländischen) Fahrerlaubnis Gebrauch machen kann. Und das ist nicht der Fall. Egal, ob die (deutsche) Fahrerlaubnis entzogen wurde, oder ob ein Fahrverbot verhängt wurde. Ganz einfach.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 10.12.2025, 21:31
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6496
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



ist richtig, man sollte aber davon ausgehen, dass bei jeder Kontrolle der Lappen gecheckt wird


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ujgm
Beitrag 11.12.2025, 09:15
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1633
Beigetreten: 19.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19496



Ich sehe in der Fragestellung viel Halbwissen, bei dem Begriffe wie Führerschein/Fahrerlaubnis und Entzug/Fahrverbot wild durcheinander geworfen werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 11.12.2025, 11:11
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2761
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Man stellt ja Fragen, wenn man etwas nicht genau weiß.

Ob Entziehung der Fahrerlaubnis, oder Fahrverbot ist in diesem Zusammenhang aber egal, da in beiden Fällen von einer zuvor erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis kein Gebrauch gemacht werden darf.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
der unverbesserliche
Beitrag 11.12.2025, 17:14
Beitrag #9


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 248
Beigetreten: 30.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41734



Zitat (durban @ 10.12.2025, 12:14) *
Man könnte generell mal die Rechtmäßigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis anzweifeln, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung eine wirksame deutsche Fahrerlaubnis bestand. rolleyes.gif

Wie auch immer: Aus dem Eingangspost geht nicht ganz eindeutig hervor, ob es sich um ein dreimonatiges Fahrverbot handeln soll oder um die Entziehung der (deutschen) Fahrerlaubnis mit einer dreimonatigen Sperrfrist. Im Ergebnis ist es egal; in beiden Fällen ist gem. § 28 FeV die ausländische Fahrerlaubnis solange unwirksam.



In diesen Beitrag ist eigentlich alles notwendige gesagt.

Und @tobwen, der erste Satz von durban ist wichtig und richtig !!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.12.2025 - 18:09