... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Führerschein minibagger im öffentlichen Verkehrsraum
meisterLars
Beitrag 09.12.2025, 17:00
Beitrag #1


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 583
Beigetreten: 02.03.2006
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 17229



    
 
Moin...
Einer Mitarbeiter meiner Mitarbeiter im Tiefbau hat vor längerer Zeit seine FE entzogen bekommen. Kürzlich hat er seine MPU bestanden und ist gerade dabei, seine FE wiederzuerlangen.
Jetzt sagte er mir, dass er einen Mini-Kettenbagger (irgendwo zwischen 3 und 6t in unserem Fall) nicht im Rahmen einer Baumaßnahme im öffentlichen Verkehsraum bewegen darf, weil sonst im Fall des Falls sein Führerschein wieder in Gefahr wäre.
Es geht lediglich darum, den Bagger an z.B. Hausanschlüssen oder Rohrbrüchen zu bedienen, entweder im Gehweg oder auf der Fahrbahn.
Ich sehe das so, dass bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis zu einer bbH von 6km/h keine FE benötigt wird. Liege ich da richtig?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 09.12.2025, 17:53
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7859
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Von der Führerscheinpflicht ausgenommen sind "Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden."

Aber begründet sich die Sorge des Mitarbeiters denn wirklich in der Frage der notwendigen Fahrerlaubnis, oder geht es vielleicht darum, dass andere Vorschriften nicht eingehalten werden?

Entsprechen die fraglichen Minibagger überhaupt der StVZO? Sonst dürfen sie im öffentlichen Verkehrsraum nicht eingesetzt werden.
Oder führt ihr Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durch, ohne die notwendige VRAO zu haben oder deren Auflagen umzusetzen?

Innerhalb einer ordnungsgemäß abgesperrten Baustelle stellen sich Fragen nach FeV, FZV und StVZO eigentlich nicht, da greifen im Wesentlichen nur die DGUV-Vorschriften. Ein Verstoß gegen diese bringt aber die Fahrerlaubnis nicht in Gefahr...
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.12.2025 - 18:09