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> Engschrift nicht erlaubt, Strafe (bei Onlinezulassung)?
Blue_Car
Beitrag 08.12.2025, 11:07
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem, ich habe am Wochenende (weit entfernt von meinem Wohnort) ein (Elektro)Fahrzeug gekauft, bin noch dort und wollte das Auto jetzt heute oder morgen online zulassen und mitnehmen.
Dazu wollte ich gestern ein Kennzeichen online reservieren. Die Zulassungstelle erlaubt online keine Reservierung mit nur 3 Zeichen (also XX1 oder X11), sondern man muss mindestens 4 Zeichen nehmen. Dazu kommt dann noch das E und 3 Ortsbuchstaben, also insgesamt 8 Zeichen. Als ich mir jetzt ein Kennzeichen besorgen wollte, wurde ich informiert, dass dies bei 8 Zeichen nur in Engschrift möglich wäre und ich hierfür eine Erlaubnis der Zulassungsbehörde bräuchte und sie nicht garantieren, dass die Zulassungsstelle das erlauben würde.
Da ich aber ja online zulassen möchte, habe ich bei der Zulassungsstelle angerufen und es hat sich folgendes Gespräch entwickelt:

Die Mitarbeiter (wohl der Vorgesetzte o.ä.) sagt, dass sie keine Engschrift siegeln und ich ein anderes Kennzeichen nehmen soll. Auf meinen Einwand, dass ich aber das E haben möchte (und teilweise brauche, wenn ich zB an öffentlichen Ladesäulen laden muss) und es dann nur in Engschrift geht (weil man mindestens 4 Ziffern haben muss), meinte er, dass das nicht stimmt, er hätte gerade ein Auto vor dem Fenster da würde das passen. Ich müsse dann halt vor Ort die Schilder kaufen, die können das.

Also rufe ich vor Ort den Schildermacher an, sie sagt mir auch, dass das nur in Engschrift geht (und fragt mich, ob der wohl am Wochenende zuviel Glühwein getrunken hat). Ich erzähle ihr die Geschichte mit dem Auto vor dem Fenster. Sie schaut raus (sitzt genau im Gebäude gegenüber) und sagt, ja das Auto sehe ich auch, das ist Engschrift...

Also rufe ich wieder bei der Zulassungsstelle an, er meinte, dass er das prüfen muss, weil sie Engschrift nicht siegeln...

Jetzt stehe ich hier, möchte eigentlich morgen ein Auto online zulassen und damit nach Hause fahren und weiß nicht so ganz weiter...

Welche Strafe gibt es, wenn ich mir jetzt ein Kennzeichen in Engschrift hole und selbst das Siegel nach der Onlinezulassung aufklebe, was man aber wohl eigentlich nicht darf?
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ggo
Beitrag 08.12.2025, 13:52
Beitrag #2


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Dröseln wir mal auf:

- zugelassen werden soll ein Kfz, das ein E-Kennzeichen erhalten soll
- 2 oder 3-stellige Erkennungsnummern können bei Dir im Kreis (Stadt/Stadtverband/..) nicht online reserviert werden
- der Zulassungsbezirk hat ein dreistelliges Unterscheidungszeichen (z.B.: RÜD)
- Unterscheidungszeichen + 4-stellige Erkennungsnummer + E ergeben insgesamt 8 Stellen

Dann ergibt sich folgendes:
- wenn dieses Kennzeichen mit 8 Stellen in Mittelschrift geprägt werden würde unter Einhaltung aller Regeln aus der Anlage 4 der FZV wäre es breiter als die Höchstlänge von 52cm
(zum selber kalkulieren mal hier ein Generator, der das berechnet: https://nummernschild.heisnbrg.net/fe/ )
- Nach FZV, Anl. 4, Nr. 4 ist dann das Kennzeichen in Engschrift zu prägen

Heisst zusammengefasst:
Wenn es in deinem Kreis keine Sonderregelung hinsichtlich Wunschkennzeichen für E-Fahrzeuge und/oder bei Online-Zulassung gibt, würde ich einfach das Kennzeichen reservieren, prägen lassen und damit zulassen.

M.E. gehören etwaige Spezialregelungen - wie z.B. "bei E-Kennzeichen nur dreistellige Erkennungsnummern" oder "bei Online-Zulassung keine E-Kennzeichen" explizit beim jeweiligen Online-Angebot aufgeführt. Bei uns im Kreis steht da z.B., dass eine Ummeldung von Fahrzeugen auf E-Kennzeichen online nur erfolgen kann, wenn das Fahrzeug bereits ein E-Kennzeichen besitzt.

Bis denne

Guido






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Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

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Blue_Car
Beitrag 08.12.2025, 15:25
Beitrag #3


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Zitat (ggo @ 08.12.2025, 13:52) *
Heisst zusammengefasst:
Wenn es in deinem Kreis keine Sonderregelung hinsichtlich Wunschkennzeichen für E-Fahrzeuge und/oder bei Online-Zulassung gibt, würde ich einfach das Kennzeichen reservieren, prägen lassen und damit zulassen.

Problem ist ja nur, dass mir der Schildermacher gesagt hat, ich solle mir davor die Erlaubnis der Zulassungsstelle geben lassen und die Zulassungsstelle explizit gesagt hat, dass sie keine Engschrift siegeln... unsure.gif
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jan47
Beitrag 08.12.2025, 17:09
Beitrag #4


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Bestell die Schilder online bei eBay da fragt keiner nach so nem Blödsinn. Ein ungestempeltes Kennzeichen ist ein Stück Blech das unreguliert produziert werden darf.
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ggo
Beitrag 08.12.2025, 17:26
Beitrag #5


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Da erzählt der Schildermacher Blödsinn: bei 8 Zeichen auf dem Kennzeichen muss - nach den Maßgaben der FZV - zwingend Engschrift genommen werden.

D.h.: wenn Du für dein Fahrzeug eine Kombination mit insgesamt 8 Stellen (inklusive Elektro-E) zugeteilt bekommen hast, muss das Schild zwangsläufig mit Engschrift erstellt werden.

Wahrscheinlich hast Du die "falsche" Frage gestellt: "Können Sie mir auch ein Schild in Engschrift machen?" - da antwortet der Schildermacher meistens wie oben geschildert.

Einfacher wäre gewesen, dem Schildermacher einfach die reservierte Wunschkombination (z.B. IDS-TS 12E) mitzuteilen und passende Schilder zu verlangen - da hätte es keinen Kommentar o.ä. gegeben sondern die Schilder wären automatisch in Engschrift geprägt worden. (So läuft's auf jeden Fall hier bei den Zulassungsstellen...).

Bis denne

Guido


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Blue_Car
Beitrag 08.12.2025, 18:29
Beitrag #6


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Moment, nicht dass wir aneinander vorbei reden. Der Schildermacher ist nicht das Problem, der macht das Kennzeichen mit 8 Zeichen in Engschrift, aber es steht auch auf jeder Homepage, die ich gesehen habe, solch ein Hinweis wie: "Wenn Sie ein Autokennzeichen mit Engschrift bestellen möchten, sollten Sie sich vorher bei der jeweiligen Zulassungsbehörde über deren Genehmigung informieren"
oder
"Kennzeichen in Engschrift oder mit veränderten Abständen sind nicht zulässig, da diese nicht der FZV entsprechen und bekommen von uns keine Zulassungsgarantie."

Deswegen habe ich bei der Zulassungsstelle angerufen, wo mir dann gesagt wurde, dass ich kein Kennzeichen in Engschrift (auch bei 8 Zeichen!) haben darf, weil sie das nicht siegeln werden.

Und nein, ich habe keine Frage beim Schildermacher gestellt, ich wollte das Kennzeichen zuerst online bestellen und bei Eingabe der 8 Zeichen stand dort sofort automatisch, dass Engschrift verwendet wird und eben der oben genannte Hinweis.
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ulm
Beitrag 08.12.2025, 19:03
Beitrag #7


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"Wer viel fragt, bekommt viele Antworten" whistling.gif

Bestell bei Ebay oder sonstwo online, wo keine Fragen gestellt werden.
Wenn ich mein E mitrechne, habe ich auch acht Stellen und es wurden beim Kleben vor Ort durch die Zulassungsstelle keinerlei Fragen gestellt.

Du kannst aber auch die Zulassungsstelle "ärgern":
Wenn sie keine Engschrift siegeln wollen, dann sollen sie Dir gefälligst ein kurzes Kennzeichen zuteilen.
Wie sie das online hinbekommen: Nicht Dein Problem.
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hk_do
Beitrag 08.12.2025, 19:36
Beitrag #8


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Zitat (jan47 @ 08.12.2025, 17:09) *
Ein ungestempeltes Kennzeichen ist ein Stück Blech das unreguliert produziert werden darf.


Das ist so nicht ganz richtig, siehe §6b StVG.

Hat aber in diesem Fall keine Auswirkungen, IMNSHO. Aber IANAL. wavey.gif

Zitat (Blue_Car @ 08.12.2025, 11:07) *
Welche Strafe gibt es, wenn ich mir jetzt ein Kennzeichen in Engschrift hole und selbst das Siegel nach der Onlinezulassung aufklebe, was man aber wohl eigentlich nicht darf?


Nach §26 (4) Nr. 1 FZV hat die Zulassungsstelle zusammen mit den Plakettenträgern auch "Vorgaben über die zulässigen Abmessungen und die Schriftart der Kennzeichenschilder" zu übersenden. Sollten diese Vorgaben technisch nicht umsetzbar sein, wird man wohl dagegen Einspruch einlegen müssen, darf sie aber nicht einfach so ignorieren. Siehe Absatz 5, die Plakettenträger sind "auf einem vorgegebenen Kennzeichenschild" anzubringen.

Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß §77 Satz 1 Nr. 20 FZV.
TBNR 826112,
"Sie brachten als Halter den Plakettenträger nicht/nicht rechtzeitig/nicht ordnungsgemäß *) auf dem Kennzeichenschild an. § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180b BKat"
Regelsatz 40 Euro, keine Punkte.

Falls (!) es auffällt dürfte aber zusätzlich noch ein Verfahren nach §5 FZV zur Beseitigung des vorschriftswidrigen Zustand eingeleitet werden. Was dann spannend werden könnte whistling.gif
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Blue_Car
Beitrag 08.12.2025, 22:15
Beitrag #9


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Zitat (ulm @ 08.12.2025, 19:03) *
"Wer viel fragt, bekommt viele Antworten" whistling.gif

Ja, das habe ich auch gemerkt, ich wollte jedoch ungerne ein 3D Kennzeichen für über 100 Euro bestellen, nur damit ich es hinterher wegschmeißen darf. Das ist mir nämlich leider bei der Zulassungsstelle schon einmal passiert...
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ulm
Beitrag 09.12.2025, 08:24
Beitrag #10


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Daher würde ich denen eine E-Mail schreiben, dass Du online zulassen willst mit E.
Und sie sollen Dir einen Weg mitteilen, wie das geht.
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der Stef
Beitrag 09.12.2025, 08:31
Beitrag #11


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seh ich auch so.
Da beißen sich Vorschriften, das müssen die also irgendwie lösen. Der arme Bürger kann da nichts tun.
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V40
Beitrag 09.12.2025, 08:36
Beitrag #12


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Ich habe die Tage auch erst ganz normal 8 Ziffern zugelassen bekommen. Hat niemanden interessiert. Ist natürlich auch in Engschrift.
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ggo
Beitrag 09.12.2025, 09:09
Beitrag #13


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Das Fahrzeug, dass ich gestern zugelassen habe, hat auch 8 Stellen und selbstverständlich Engschrift und ist problemlos gesiegelt worden.

Die Gründe, warum das so ist, hatte ich oben genannt: wenn für Mittelschrift kein Platz ist (da wäre bei 8 Stellen das Kennzeichen 57cm breit, erlaubt sind 52), muss Engschrift verwendet werden.

Bei der geplanten Online-Zulassung würde ich mir das Kennzeichen reservieren ("EIN S 111E" z.B.), das Fahrzeug online zulassen und die Kennzeichen irgendwo online bestellen.

Der Hinweis auf die mögliche Nichtsiegelung von Kennzeichen mit Engschrift dient dem Schilderhersteller nur zur Absicherung, falls Du z.B. ein kürzeres Schild (z.B. mit 46 cm Breite) bestellst, was mit der Wunschkombination aber nur geht, wenn es "eng" geprägt wird: durch den Hinweis wird die Haftung auf den Käufer übertragen. In deinem Fall wird Dir aber von dem Schilderhersteller ein ordnungsgemäßes Kennzeichen hergestellt.

BTW: was war der Auslöser, dass Du bereits einmal ein Kennzeichen nicht gesiegelt bekommen hast?

Neugierige Grüße

Guido


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Blue_Car
Beitrag 09.12.2025, 11:16
Beitrag #14


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Zitat (ggo @ 09.12.2025, 09:09) *
BTW: was war der Auslöser, dass Du bereits einmal ein Kennzeichen nicht gesiegelt bekommen hast?

Ich hatte ein Kennzeichen an meinem Fahrzeug mit zwei Buchstaben und einer 1, welches ich vor ein paar Jahren noch ganz normal über das Onlinesystem reserviert hatte.
Als ich das Auto verkauft habe, hatte ich bereits ein E Auto gekauft und wollte bei Ab/Anmeldung das alte Kennzeichen (nur mit E) behalten. Das habe ich mir dann vorab als 3D Kennzeichen machen lassen. Als ich dann vor Ort das Auto abmelden und das neue Auto zulassen (mit dem E) wollte, wurde mir gesagt, dass man ein Kennzeichen maximal an 3 Fahrzeugen haben darf und ich es deswegen nicht auf das neue Auto mitnehmen dürfte.
Für mich war das einfach eine billige Ausrede und vermute, dass es an der 1 lag, ich hatte ein anderes Kennzeichen zu dem Zeitpunkt nämlich schon am 5. Auto und das Kennzeichen selbst bereits am 4. Auto.

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ulm
Beitrag 09.12.2025, 11:44
Beitrag #15


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Zitat (Blue_Car @ 09.12.2025, 11:16) *
wurde mir gesagt, dass man

...und genau an dieser Stelle frage ich: "und das steht bitte wo?"
Dann sind 90% der "das haben wir schon immer so gemacht"-Thesen erledigt.

Wobei es natürlich auch Möglichkeiten gibt:
§9 Abs. 4 FZV
Zitat
Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen [...] ändern.
Willkür darf dabei natürlich nicht entstehen.
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Spritsparer
Beitrag 09.12.2025, 15:21
Beitrag #16


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Man müsste mal alle Fakten kennen.
"Fahrzeug" kann auch ein Motorrad sein. Das geht auch bei uns nicht, das kurze Zulassungskennzeichen an ein Auto mitzunehmen.

Obwohl der ganz große Druck raus ist, seit die Motorräder ihre eigene Kennzeichengröße haben.

Vielleicht ändern sich auch mal die internen Richtlinien, da ja ständig mehr Fahrzeuge zugelassen als abgemeldet werden. Andererseits kann man ja auch mittlerweile sein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis behalten, wenn man den Wohnort wechselt. Irgendwann fehlt es dann an kurzen Kombinationen für die einheimische Bevölkerung.
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Blue_Car
Beitrag 09.12.2025, 15:38
Beitrag #17


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Es waren beides ganz normale Autos.

@ulm
Ich hatte das tatsächlich gefragt und als Antwort "das ist so" bekommen. Da brauchste mit denen auch nicht diskutieren, hatte ich leider oft genug, eine Chance hat man da leider sowieso nicht.
Auch als vor vor vielen Jahren ein amerikanisches Auto hatte, welches im Schein sogar explizit ein kleines Kennzeichen eingetragen hatte (so dass ich einen Buchstaben und eine Zahl benötigt hätte oder ein kleineres zweizeiliges Kennzeichen), habe ich mich totdiskutiert, keine Chance. Obwohl es eingetragen war, sollte ich mir vom TÜV schriftlich bestätigen lassen, dass das große Kennzeichen wirklich nicht reinpasst. Als ich den TÜV daraufhin gefragt habe, hat der nur das Lachen angefangen und gefragt, wie die sich das vorstellen, wenn es schon eingetragen ist im Schein. Soll er schreiben "das was im Schein steht stimmt?"
Ende vom Lied war ein großes Kennzeichen, welches geknickt werden musste und im Dunkeln nicht richtig beleuchtet wurde...
Auch als damals 3D Kennzeichen neu rauskamen musste ich mir vom Anbieter der Kennzeichen ein Schreiben schicken lassen, dass diese legal sind und musste auch lange diskutieren, bis ich es gesiegelt bekommen habe. Das gleiche dann Jahre später, als es Kennzeichen in Carbonoptik gab. Diese wurden am Anfang auch nicht gesiegelt, während es woanders schon völlig normal war. (da hatte ich aber auch zuerst nachgefragt, damit ich nicht wieder etwas wegschmeißen muss).

Mich erinnert die Zulassungsstelle leider an den König vom Wertstoffhof. https://www.youtube.com/watch?v=B2ZI9Hr9xSk

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hk_do
Beitrag 09.12.2025, 17:48
Beitrag #18


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Zitat (der Stef @ 09.12.2025, 08:31) *
Da beißen sich Vorschriften, das müssen die also irgendwie lösen.



So wie ich es sehe, gibt es doch weiterhin kein Recht auf eine Online-Zulassung?

Wenn die vorhandenen Verfahren es also online nicht ermöglichen, muss man einen Präsenztermin machen.

Zitat (Blue_Car @ 09.12.2025, 11:16) *
wurde mir gesagt, dass man ein Kennzeichen maximal an 3 Fahrzeugen haben darf


blink.gif

Eigentlich darf man ein Kennzeichen immer nur an einem Auto haben. Oder geht es hier um Wechselkennzeichen?

Zitat (Blue_Car @ 09.12.2025, 15:38) *
Auch als vor vor vielen Jahren ein amerikanisches Auto hatte, welches im Schein sogar explizit ein kleines Kennzeichen eingetragen hatte (so dass ich einen Buchstaben und eine Zahl benötigt hätte oder ein kleineres zweizeiliges Kennzeichen), habe ich mich totdiskutiert, keine Chance. Obwohl es eingetragen war, sollte ich mir vom TÜV schriftlich bestätigen lassen, dass das große Kennzeichen wirklich nicht reinpasst. Als ich den TÜV daraufhin gefragt habe, hat der nur das Lachen angefangen und gefragt, wie die sich das vorstellen, wenn es schon eingetragen ist im Schein. Soll er schreiben "das was im Schein steht stimmt?"


Das ist genau genommen etwas anders:
Im §21-Gutachten wird gerne eine Angabe aufgenommen, welche Größe die vom Hersteller zur Anbringung des Kennzeichens vorgesehene Fläche hat.
Damit ist aber noch nicht gesagt, dass man nicht trotzdem ein größeres Kennzeichen montieren kann, vielleicht mit dem einen oder anderen Umbau. Genau das verlangt aber die FZV, wenn die Zulassungsbehörde kein auf diese Fläche passendes reguläres Kennzeichen zuteilen kann. Und um die Frage zu beantworten reicht der Eintrag in Feld 22 nicht, dafür braucht es das qualifizierte Gutachten eines USB oder aaS. (realistisch gesehen ist der Anbau eines regulären Kennzeichenschildes eigentlich immer irgendwie möglich, wird aber oft aus rein optischen Gründen nicht gewünscht....)
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Blue_Car
Beitrag 09.12.2025, 19:23
Beitrag #19


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Nein, es geht natürlich um 3 Fahrzeuge nacheinander.

Was ist denn ein USB oder aaS?
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V40
Beitrag 09.12.2025, 19:56
Beitrag #20


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Auch das ist doch Unsinn. Ich hatte "mein" Kennzeichen schon an etlichen Autos.
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F117
Beitrag 09.12.2025, 21:42
Beitrag #21


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aaS: amtlich anerkannter Sachverständiger, befugt für Einzelabnahmen (bei einem der TÜVe (alte BuLä) bzw. Dekra (neue BuLä)
USB: Unterschriftsberechtigter, ähnliche Befugnisse (GTÜ, KÜS, oder wie oben, nur umgekehrt)


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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hk_do
Beitrag 09.12.2025, 22:55
Beitrag #22


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Wenn ich es richtig überblicke, ist die Kennzeichenreservierung nur fahrzeugbezogen in der FZV geregelt.

Eine personenbezogene Reservierung ist also immer eine freiwillige Leistung der entsprechenden Zulassungsstelle, und kann damit auch nach deren Regeln erfolgen...

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Spidersangel
Beitrag 10.12.2025, 07:40
Beitrag #23


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Wenn ich als Antwort bekomme "Das ist so", weiss ich ab dem Moment, dass derjenige keine Ahnung hat.
Dann geht man zum Vorgesetzten und bei der gleichen Antwort zur Fachaufsicht.
Vorher natürlich schriftlich bestätigen lassen, dass die Maßnahme von dieser Zulassungsstelle nicht durchgeführt wird.

Dann lässt man die große Behörde das Thema regeln.
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haschee
Beitrag 10.12.2025, 07:49
Beitrag #24


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Problem aber üblicherweise brauchst du das an dem Tag...

Früher ™ hatte ich auch mit Ministerien in 2 Bundesländern diskutiert.
Heute eher kein nerv zeit und denke mir meinen Teil.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 10.12.2025 - 15:57