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29.11.2025, 13:41
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92757 |
zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich hier auf ein äußerst hilfsbereites und engagiertes Forum gestoßen bin. Vielen Dank schon jetzt für jeden Rat – ich weiß jede Unterstützung in meiner aktuellen Lage wirklich zu schätzen. Mir ist inzwischen sehr bewusst geworden, wie verantwortungslos und gefährlich mein Verhalten war. Ich werde jede Strafe akzeptieren, die daraus entsteht. Da ich jedoch weder in der Familie noch im Freundeskreis jemanden habe, der mir hier sachkundig weiterhelfen kann, wende ich mich an euch. Zum Hergang: Am 02.11.25 war ich auf einer Hochzeitsfeier, auf der ich eigentlich nicht trinken wollte, da ich selbst fahren musste. Dennoch habe ich mich gegen 20 Uhr zu einem Cocktail überreden lassen, anschließend gegen 21 Uhr zu zwei weiteren Cocktails und schließlich rund um Mitternacht zu vier 0,5-l-Bieren. Bis heute kann ich mir nicht erklären, wie ich mich zu diesem Ausmaß habe hinreißen lassen. Hinzu kam eine völlige Selbstüberschätzung, die dazu führte, dass ich mich gegen ca. 3 Uhr dennoch entschieden habe, selbst nach Hause zu fahren. Etwa 1,5 km später wurde ich angehalten, da ich offenbar unsicher gefahren bin. Ich kann mich nur bruchstückhaft an alles erinnern und weiß selbst nicht, ob das an der Alkoholisierung lag oder an dem Schock, der in diesem Moment eingesetzt hat. Aus Angst habe ich sofort alles zugegeben, den Atemalkoholtest ohne Widerstand gemacht und wurde im Anschluss zur Wache gebracht, wo gegen ca. 3:30 Uhr die Blutprobe entnommen wurde. Vier Tage später bin ich – wie lange geplant – für drei Wochen in den Urlaub geflogen. Rückblickend war das die beste Möglichkeit, um das Geschehene zu verarbeiten. Die Erkenntnis, was ich da riskiert habe, hat mich schwer getroffen. Ich musste erst verstehen, wie es überhaupt zu dieser Situation kommen konnte. Dabei wurde mir bewusst, dass sich dieses Verhalten schon länger angebahnt hat. Ich trinke zwar nicht regelmäßig, habe mich aber immer wieder in Situationen hineinziehen lassen, in denen ich entgegen meiner ursprünglichen Absicht doch Alkohol konsumiert habe – manchmal auch mehr, als ich wollte. Beim Reflektieren ist mir außerdem aufgefallen, dass ich nach beruflichen Events oder Treffen mit Freunden gelegentlich nach einem oder zwei Bier noch Auto gefahren bin – obwohl ich eigentlich ein striktes Null-Toleranz-Prinzip gegenüber Alkohol am Steuer hatte. Auch, dass ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin (täglich ca. 40 km pro Strecke), ist mir in all den Jahren nie so klar gewesen wie jetzt. Der Gedanke, meine Frau und mich durch mein Verhalten in diese Situation gebracht zu haben, belastet mich sehr. Aktueller Stand: Vor etwas über zwei Wochen kam der Anhörungsbogen: Blutalkoholwert 1,83 Promille. Den kann ich jetzt natürlich auch nur verspätet ab Montag beantworten, da ich im Urlaub war. Vor allem habe ich dadurch auch keine Bedenkzeit mehr, da ich ja sonst normalerweise die zwei Wochen Antwort Zeit hätte. Nach meinen Recherchen muss ich mit einer Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehalts, einer Führerscheinentziehung von bis zu 15 Monaten und einer MPU rechnen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und frage mich deshalb, ob ein Anwalt in meinem Fall sinnvoll ist. Ich möchte hier im Forum gerne den weiteren Verlauf dokumentieren, da mir der Austausch sehr hilft. Für mich persönlich steht fest: Ich möchte zukünftig keinen Alkohol mehr trinken. Wie ich das konkret umsetzen und langfristig stabil halten kann, muss ich für mich noch ausarbeiten. Meine Fragen: 1) Lohnt es sich, auf eigene Kosten einen Anwalt einzuschalten? Die Kosten muss ich selbst tragen – wie realistisch ist es, dass ein Anwalt die Strafe oder die Sperrfrist tatsächlich reduzieren kann? 2) Sollte ich jetzt schon mit Abstinenznachweisen beginnen? Wenn ja, wo macht man diese? Hausarzt? Welche Art von Nachweis ist überhaupt relevant? 3) Ich würde gerne proaktiv zu einem Verkehrspsychologen gehen. Habt ihr Empfehlungen, worauf man achten sollte? Und kann man solche Maßnahmen später auch ohne Anwalt beim Gericht einbringen? 4) wovor es mir auch graut: ist das jetzt schlimm, dass ich den Anhörungsbogen verspätet beantworte? Ich kann meinen Urlaub auch ganz genau belegen. Vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen, meinen Beitrag zu lesen und mir weiterzuhelfen. |
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29.11.2025, 14:25
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 95 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 |
Zitat Ich trinke zwar nicht regelmäßig, habe mich aber immer wieder in Situationen hineinziehen lassen, in denen ich entgegen meiner ursprünglichen Absicht doch Alkohol konsumiert habe das könntest Du mal als "Verlust Deiner Kontrollfähigkeit" bewerten. Der Gutachter wirds vermutlich auch tun. Und das darf auch weh tun, sowas zu erkennen. Zitat Für mich persönlich steht fest: Ich möchte zukünftig keinen Alkohol mehr trinken Und das wäre eine angemessene Reaktion auf solch eine Erkenntnis. Wissenswertes über Alkohol-Nachweisprogramme findest Du schon mal hier -> https://www.verkehrsportal.de/board/index.p...showtopic=82755 Ob das nun wirklich ein Kontrollverlust ist, der zwangsläufig eine Abstinenzentscheidung nach sich zieht (Mißbrauch oder gar Sucht), müsste man vllt noch abklären. Sollte es so sein, dann werden eh 12 bzw. 15 Monate Nachweiszeit fällig; ob es sich da lohnt, um eine Sperrfristverkürzung zu kämpfen? Die anderen juristischen Fragen kann ich leider nicht beantworten, da kommen sicher gleich andere... |
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29.11.2025, 16:35
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 01.07.2023 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 90799 |
Hallo und Willkommen hier...
Vorab... Du hast einen Fehler gemacht... aber aus Fehlern kann man lernen, und gestärkt hervorgehen.... Einen ersten Schritt dazu schon gemacht... nichts mehr getrunken, dir erste Gedanken gemacht, und begonnen, dir Hilfe zu suchen... sehr gut.. Zu deinen Fragen: Zitat 1) Lohnt es sich, auf eigene Kosten einen Anwalt einzuschalten? Wie realistisch ist es, dass ein Anwalt die Strafe oder die Sperrfrist tatsächlich reduzieren kann? Ganz kurz und schmerzlos: Nein. Dein Fall ist ein absoluter Standardfall, wie er jährlich zu tausenden vorkommt, da ist wenig dabei, wozu du einen Anwalt bräuchtest. Ein Anwalt kann, wenn er seinen Job wirklich beherrscht (und das tun hinsichtlich der hier zutreffende Sachverhalte leider bei weitem nicht alle..), das Strafmaß geringfügig reduzieren, oder eine Sperrzeit möglicherweise - wenn er gute Argumente hat, die du auch durch dein Verhalten belegen kannst - etwas herunterhandeln, wobei dir das aufgrund der eh erforderlichen Abstinenznachweise kaum etwas bringen würde, die dazu nötigen Zeiten sind oftmals länger wie die Sperrfristen... letzten Endes sind aber die Kosten für den Anwalt i.a. höher wie der Nutzen... und den Schriftverkehr kannst allemal auch gut selbst erledigen, das ist wahrlich keine Raketenwissenschaft, ggf. frag hier einfach eben, wenn was unklar ist, oder du dir nicht sicher bist... die meisten hier waren in der selben oder in ähnlicher Lage wie du, und helfen gerne... Zitat 2) Sollte ich jetzt schon mit Abstinenznachweisen beginnen? Wenn ja, wo macht man diese? Hausarzt? Welche Art von Nachweis ist überhaupt relevant? ebenfalls kurz und knapp: Ja, klar, warum nicht..? Du verliest sonst nur wertvolle Zeit... Nachweise kannst du bei entsprechend zertifizierten Laboren, oder bei den Tochterunternehmen der großen MPIs erbringen, schau einfach, was es bei dir in der Gegend gibt, und frag auch mal die Preise an... die variieren teilweise sehr erheblich... Welche Art von Nachweis du wählst, liegt an deiner kurzfristigen Verfügbarkeit, Haarpracht, usw... Wie das ganze funktioniert, hat @der Stef schon verlinkt, <hier> findest du noch Infos zu den Anforderungen an die Labore. Zitat 3) Ich würde gerne proaktiv zu einem Verkehrspsychologen gehen. Kann man, schadet sicherlich nicht, aber ich fände es so kurz nach dem Vorfall noch sehr früh... ich kann verstehen, dass du etwas unternehmen willst, aber lass das Geschehene erst mal etwas sacken... lies dich ein, was dich erwartet, was von dir erwartet wird, sammle dich, mach dir erste Gedanken, und dann... Du hast reichlich Zeit... das ist eher ein Marathon, kein Sprint.... Ansonsten kann ich dir aber auch empfehlen, statt eines (ggf. teuren) Verkehrspsychologen einfach mal bei der lokalen Caritas, Diakonie etc. nachzufragen, die haben vielfach auch entsprechende Beratungsmaßnahmen, und oft auch explizite MPU-Vorbereitungsmaßnahmen... ich habe, wie auch einige andere hier, damit sehr gute Erfahrungen machen dürfen,,, Die Berater dort kennen sich mit den Mechanismen rund um Sucht oder Suchtmittelmissbrauch (was nicht sagen soll, du wärst süchtig, aber die Mechanismen sind dieselben...) aus Ihrem Alltag sehr gut aus, und wissen, wo sie bohren müssen, um Hintergründe und Ursachen zu Tage zu fördern.... schau einfach mal, was es da so gibt... Zitat 4) wovor es mir auch graut: ist das jetzt schlimm, dass ich den Anhörungsbogen verspätet beantworte? Nein, ist es nicht... gar nicht beantworten geht auch... du solltest du auch nur deine persönlichen Angaben kontrollieren, die vorausgefüllt sind, und ggf. korrigieren, aber alles andere (Gehalt, Beruf etc.) weglassen... das alles entlastet dich nicht, kann aber sehr wohl gegen dich verwendet werden (z.b. beim Ansatz des Tagessatzes, der wird ohne Gehaltsangabe geschätzt... oftmals zu deinen Gunsten, falls der zu hoch ist,, kannst immer noch Einspruch einlegen...), und auch eine Aussage kann eigentlich nur gegen dich verwendet werden... in so fern... leer lassen.
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01.12.2025, 10:58
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2758 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Wenn Du den Anhörungsbogen unbedingt ausfüllen möchtest, und dafür aber noch Zeit benötigst, dann kannst Du das der Polizei mitteilen und um Fristverlängerung bitten.
Aber was willst Du da großartig zu Deiner Verteidigung hervorbringen? Schon viele haben sich um Kopf und Kragen geredet. Da wird dann ganz schnell mal aus einer fahrlässigen eine strafverschärfende vorsätzliche Trunkenheitsfahrt. Also überleg Dir gut, ob und was Du aussagen möchtest, oder eben auch besser nicht. Schweigen ist manchmal besser als reden. |
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01.12.2025, 11:26
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 736 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Oder aus einem 316er ein 315c oder aus 60 TS a 40 Euro, 50 TS a 60 Euro.
Anwalt lohnt sich eigentlich nur, wenn du a) Bewährung hast b) Führungsaufsicht mit Weisungen wie Alkoholabstinenz c) Beamter auf Probe bist (hier wird ein Anwalt aber bei TF je nach Beamtenlaufbahn und Runderlass nicht so viel ausrichten können) d) Wiederholungstäter mit hoher Rückfallfrequenz bist (weil dort auch Bewährungsstrafe droht). e) Eine Straßenverkehrsgefährdung mit hohem Fremdschaden vorgeworfen wird (eher wegen Schadensminmierung im Zivilverfahren) In den Fällen a+b+d wird aber automatisch die StA einen Fall der notwendigen Verteidigung sehen. |
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08.12.2025, 21:56
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92757 |
Update 1:
Ich musste das Ganze doch nochmal etwas mehr sacken lassen und auf klare Gedanken kommen. Ich habe (bis jetzt) keinen Anwalt eingeschaltet und auf dem Anhörungsbogen meine Aussage verweigert. Ich habe seit meiner Fahrt (2.11.25) keinen Alkohol mehr getrunken. Ich werde mich jetzt als erstes um die Abstinenznachweise kümmern. Es ist eine Herausforderung ohne Führerschein auszukommen. Jedoch muss ich zugeben, dass ich gelegentlich fahre wenn meine Frau dabei ist. Das ist schon sehr leichtsinnig und ich muss es sein lassen. Ansonsten habe ich mich hier an den lokalen TÜV gewendet und versuche mich dort über die MPU Vorbereitung inkl. Abstinenznachweise zu informieren. Unabhängige Institute sind mir nicht so geheuer. Was denkt ihr? Was sind so eure Erfahrungen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.12.2025 - 09:59 |