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> Fahrerermittlung umgehen?
ppc
Beitrag 28.11.2025, 12:57
Beitrag #1


Neuling


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Bei einem Parkverstoß mit einem Firmenwagen wurde der Firma ein Zeugenfragebogen (Anm.: NICHT Anhörungsbogen) zugesendet, um den/die Fahrer:in zu ermitteln.
Da im Schreiben die Firma, aber keine Person adressiert war (und eine Firma keine Zeugenaussage machen kann), wurde das Schreiben ignoriert. Nach drei Monaten trat Verjährung ein.
Nach fünf Monaten kam eine Kostennote, die der Firma als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegte ("Fahrerfeststellung vor Eintritt der Verfolgunsverjährung war nicht möglich").

So weit, so gut (die 23,50 EUR werden natürlich bezahlt)

Nur zur Frage: Was wäre geschehen, wenn man kurz vor Eintritt der Verjährung der Polizei den Fahrer gemeldet hätte. Da die Bearbeitung solcher Vorgänge bei der Polizei regelmäßig mehrere Tage dauert, wäre die Verjährung aller Wahrscheinlichkeit nach dennoch eingetreten, aber der Fahrer wäre bekannt gewesen, so dass keine Fahrerermittlung notwendig und daher keine Verfahrenskosten entstanden wären.
Ist diese Auffassung richtig oder beinhaltet sie einenDenkfehler?

Danke vorab für Eure Meinungen hierzu!

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Freisinn
Beitrag 28.11.2025, 14:00
Beitrag #2


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Du hast eine wirklichkeitsfremde Vorstellung vom Arbeiten einer Behörde. Alle Posteingänge im Owi-Verfahren werden, zumindest bei uns, taggleich bearbeitet.
Um so etwas aber grundsätzlich zu vermeiden, stellen wir das Verfahren, mit anschließenden Kostenbescheid, schon vor Verjährung ein.
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TAK
Beitrag 28.11.2025, 15:14
Beitrag #3


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Kann da @freisinn nur beipflichten....

Es mag Ausnahmen geben wenn die Behörde gerade sehr stark überlastet ist (was oft in Tourismusregionen im Sommer vorkommt) dass das erste Schreiben erst sehr spät nach dem Tattag erstellt wird, und dadurch es leichter ist etwas in die Verjährung zu treiben - dies ist aber tendenziell eher beim fließenden Verkehr, als beim ruhenden Verkehr...

Ansonsten geht gerade in der heutigen Zeit vieles digital und damit teilweise sogar ohne Personalaufwand... aber wenn ein Zeugenfragebogen oder Anhörung, Verwarnung mit Fahrerdaten zurückkommt, dann kannst du davon ausgehen, dass diese Antworten spätestens am Folgetag bearbeitet sind...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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shortie
Beitrag 29.11.2025, 06:20
Beitrag #4


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Zitat (Freisinn @ 28.11.2025, 14:00) *
schon vor Verjährung ein.

Und dann schickt ihr trotzdem eine Kostennote nach § 25a StVG ?

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mir
Beitrag 30.11.2025, 12:49
Beitrag #5


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Für die Kostennote genügt es, dass die Ermittlungen unangemessenen Aufwand erfordern. Wenn also der Halter binnen einer ausreichend gesetzten Frist nicht antwortet und man keinen anderen Ansatzpunkt hat, warum sollte man weiter abwarten?

Davon abgesehen, natürlich gibt es schlampige Behörden, die Vorgänge schlampig bearbeiten. Ich nehm' da nur mal meine eigene Stadt: Wenn ich in Erlangen Gefahrenstellen der Stadt melde, passiert selten etwas schnell, taggleich schon gar nicht. Also 'ne Woche scheint schon sportlich zu sein. Und da wär's eigentlich wichtiger als bei Kostennoten.

Einer Bekannten wurde vor 10 Tagen eine Parkknolle über 55 € unter den Wischer geklemmt. Da ist bislang noch kein Anhörungsschreiben eingetroffen.


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F117
Beitrag 30.11.2025, 14:08
Beitrag #6


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Zitat (mir @ 30.11.2025, 12:49) *
Und da wär's eigentlich wichtiger als bei Kostennoten.

Kostennoten bringen Geld ein, Gefahrenstellen kosten Geld. Also ... ?


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It's a lie we don't believe anymore!"

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HaWeThie
Beitrag 01.12.2025, 20:10
Beitrag #7


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Zitat (shortie @ 29.11.2025, 06:20) *
Zitat (Freisinn @ 28.11.2025, 14:00) *
schon vor Verjährung ein.

Und dann schickt ihr trotzdem eine Kostennote nach § 25a StVG ?

Kenn ich auch nicht anders. Man hat nach dem schreiben der Behörde 7 Tsfe Zeit zum Antworten.
Dann wird das Verfahren eingestellt uns ein Kostenbescheid erlassen.


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