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28.11.2025, 12:57
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 28.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92756 |
Da im Schreiben die Firma, aber keine Person adressiert war (und eine Firma keine Zeugenaussage machen kann), wurde das Schreiben ignoriert. Nach drei Monaten trat Verjährung ein. Nach fünf Monaten kam eine Kostennote, die der Firma als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegte ("Fahrerfeststellung vor Eintritt der Verfolgunsverjährung war nicht möglich"). So weit, so gut (die 23,50 EUR werden natürlich bezahlt) Nur zur Frage: Was wäre geschehen, wenn man kurz vor Eintritt der Verjährung der Polizei den Fahrer gemeldet hätte. Da die Bearbeitung solcher Vorgänge bei der Polizei regelmäßig mehrere Tage dauert, wäre die Verjährung aller Wahrscheinlichkeit nach dennoch eingetreten, aber der Fahrer wäre bekannt gewesen, so dass keine Fahrerermittlung notwendig und daher keine Verfahrenskosten entstanden wären. Ist diese Auffassung richtig oder beinhaltet sie einenDenkfehler? Danke vorab für Eure Meinungen hierzu! |
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28.11.2025, 14:00
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3373 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
Du hast eine wirklichkeitsfremde Vorstellung vom Arbeiten einer Behörde. Alle Posteingänge im Owi-Verfahren werden, zumindest bei uns, taggleich bearbeitet.
Um so etwas aber grundsätzlich zu vermeiden, stellen wir das Verfahren, mit anschließenden Kostenbescheid, schon vor Verjährung ein. |
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28.11.2025, 15:14
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2647 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
Kann da @freisinn nur beipflichten....
Es mag Ausnahmen geben wenn die Behörde gerade sehr stark überlastet ist (was oft in Tourismusregionen im Sommer vorkommt) dass das erste Schreiben erst sehr spät nach dem Tattag erstellt wird, und dadurch es leichter ist etwas in die Verjährung zu treiben - dies ist aber tendenziell eher beim fließenden Verkehr, als beim ruhenden Verkehr... Ansonsten geht gerade in der heutigen Zeit vieles digital und damit teilweise sogar ohne Personalaufwand... aber wenn ein Zeugenfragebogen oder Anhörung, Verwarnung mit Fahrerdaten zurückkommt, dann kannst du davon ausgehen, dass diese Antworten spätestens am Folgetag bearbeitet sind... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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29.11.2025, 06:20
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1016 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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30.11.2025, 12:49
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24974 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Für die Kostennote genügt es, dass die Ermittlungen unangemessenen Aufwand erfordern. Wenn also der Halter binnen einer ausreichend gesetzten Frist nicht antwortet und man keinen anderen Ansatzpunkt hat, warum sollte man weiter abwarten?
Davon abgesehen, natürlich gibt es schlampige Behörden, die Vorgänge schlampig bearbeiten. Ich nehm' da nur mal meine eigene Stadt: Wenn ich in Erlangen Gefahrenstellen der Stadt melde, passiert selten etwas schnell, taggleich schon gar nicht. Also 'ne Woche scheint schon sportlich zu sein. Und da wär's eigentlich wichtiger als bei Kostennoten. Einer Bekannten wurde vor 10 Tagen eine Parkknolle über 55 € unter den Wischer geklemmt. Da ist bislang noch kein Anhörungsschreiben eingetroffen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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30.11.2025, 14:08
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2256 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Und da wär's eigentlich wichtiger als bei Kostennoten. Kostennoten bringen Geld ein, Gefahrenstellen kosten Geld. Also ... ? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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01.12.2025, 20:10
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6697 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
schon vor Verjährung ein. Und dann schickt ihr trotzdem eine Kostennote nach § 25a StVG ? Kenn ich auch nicht anders. Man hat nach dem schreiben der Behörde 7 Tsfe Zeit zum Antworten. Dann wird das Verfahren eingestellt uns ein Kostenbescheid erlassen. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.12.2025 - 13:07 |