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> Vorschriften für (Brems)Schwellen, Wo findet man etwas frei zugängliches?
dopero
Beitrag 27.11.2025, 20:58
Beitrag #1


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Hier (BY) sind inzwischen einige Gemeinden darauf gekommen, dass die Vollzugsbekanntmachung, welche (Brems)Schwellen verboten hat, schon lange nicht mehr gültig ist.
Demzufolge kommen jetzt einige auf die Idee, die mangelhafte Gestaltung von Wohngebieten bezüglich Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten mit der Montage von verschraubten Schwellen zu „verbessern“.
Diese weisen dann oft keine ausreichend große Lücke zwischen Schwelle und Fahrbahnrand auf, welche bewirken soll, dass Radfahrer die Schwellen nicht überfahren müssen. Oder die Schwellen sind so montiert, dass Radfahrer diese von einem Radweg oder einer Einmündung kommend sogar schräg überfahren müssen. Was insbesondere bei Nässe und im Winter nicht so ganz optimal ist.

Auf Nachfrage wird dann behauptet das hätte alles so seine Richtigkeit und wäre nach der gültigen Richtlinie ausgeführt.

Gemeint ist damit die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V..
Wo kann man als Bürger diese Richtlinie kostenlos einsehen?
Es kann doch nicht sein, dass man dafür bezahlen muss, um die korrekte Ausführung dieser Schwellen nachzuvollziehen zu können (sprich, ob einem die örtlichen Behörden da was vormachen wollen).
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VPL
Beitrag 27.11.2025, 21:51
Beitrag #2


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Tröste dich, die bekommen wir nichtmal als FGSV-Mitglied kostenfrei. Da ist man mit dem BASt-Opus schon deutlich weiter.
Aber ich könnte dir mit eienr Fundstelle aushelfen. Hast du ein konkretes Kapitel oder sogar Seite?
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ujgm
Beitrag 28.11.2025, 08:19
Beitrag #3


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Bitte doch einfach die Behörde, dir die Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Auch in Bayern gibt es ein Transparenzgesetz.

Im Übrigen ist es nur eine Richtlinie. Danach kann man sich richten. Aber wenn da Unfug drin steht, muss man das nicht und kann auch Sinnvolleres machen.
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Tinu
Beitrag 28.11.2025, 11:27
Beitrag #4


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Zitat (ujgm @ 28.11.2025, 08:19) *
Danach kann man sich richten. Aber wenn da Unfug drin steht, muss man das nicht und kann auch Sinnvolleres machen.
Oder umgekehrt. whistling.gif


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Gruß
Martin
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dopero
Beitrag 29.11.2025, 14:48
Beitrag #5


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Habe inzwischen was gefunden.
Muss ich erst mal durcharbeiten. Sieht aber imho auf den ersten Blick so aus, dass nur Schwellen mit einem relativ langen Plateau erlaubt sind.
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