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26.11.2025, 23:15
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92750 |
ich bin Markus (41) und lese schon eine weile mit und wollte gerne um euren Rat bitten. Ich hatte Anfang September 2024 eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad. Bin gestürzt und wurde wegen starke Schürfwunden an der rechten Körperhälfte, eine halbe Nacht im Krankenhaus behandelt. Die Polizei wurde ebenfalls verständigt und hatte einen BKA von 1,72 Promille ermittelt. Im Juli 2025 hatte ich von der StA eine Zahlungsaufforderung von 1.000€ erhalten, welche die Sache nach §153a erledigen würde. Soweit so gut....oder auch nicht. Nun kommt meine Frage: Ich habe bisher keine Mitteilung erhalten, das man mich nach §21EGGVG an die Führerscheinstelle gemeldet hätte. Ist es nach so langer Zeit möglich, das man die Meldung vergessen hat? Habe von der FsSt bis heute kein Sterbenswörtchen gehört. Vielen Dank für eure Rückmeldung Markus Wo kann man hier denn einen Beitrag ändern? habe mich vertippt. Ich bin natürlich keine 41 sondern 35 |
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26.11.2025, 23:55
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14033 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Hallo @Markus1990, willkommen im Verkehrsportal. Es kann durchaus mal sein, dass mal eine Kontrollmeldung an die FEB untergeht. Sei es, dass sie dort nie ankommt, sei es, dass sie nicht in der Verwaltung bearbeitet wurde.
Von daher wäre alles gut, was einen Blick in die FS-Akte vermeidet. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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27.11.2025, 14:41
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2647 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
naja, wenn die StA sich fast 1 Jahr Zeit gelassen hat bis der Bescheid kam, kann es auch mit der Mitteilung an die Führerscheinstelle unter Umständen noch gedauert haben... immerhin sind seither ja "erst" 4 Monate vergangen...
Ganz ausschließen dass noch etwas kommt würde ich es daher aktuell noch nicht... Die 1000€ hast du bezahlt? Was war das denn für ein Schreiben? Einstellung gegen Zahlung Geldbuße? -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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27.11.2025, 17:56
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 01.07.2023 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 90799 |
@Markus1990 schrieb ja, dass das Verfahren nach §153a eingestellt worden ist, dass ist die Einstellung gegen Auflage eine Geldbuße.
Und in der Tat geht die Meldung an die Fsst. auch erst mit Eingang der Zahlung bzw. Bestätigung der Zahlung an die jeweilige Fsst. raus... auf der sicheren Seite würde ich mich auch noch nicht wähnen, je nach Bearbeitungsdauer und Schnelligkeit der bearbeitenden Stelle können die Gänge am Amt ja etwas dauern... 4 Monate ist schon recht lange, aber... Wenn da bis Frühjahr immer noch nichts gekommen ist, dann darfst durchaus beginnen etwas optimistisch zu sein... Wobei es auch schon Fälle gab, wo das Schreiben erst nach anderthalb Jahren kam... Aber bis dahin ist der Tipp von @Cornelius Gold wert, nämlich ganz dringend alles vermeiden, was die Fsst. dazu bringen könnte, deine Akte in die Hand zu nehmen... die könnte dann darauf stoßen, dass da noch was offensteht... Hast du denn - da der Vorfall ja nu schon einige Zeit her ist, dich mit den Ursachen deiner TF auseinandergesetzt, dein Verhalten reflektiert, Konsumverhalten geändert, dich auf eine mögliche MPU vorbereitet, Abstinenznachweise gesammelt etc..? Ps. Editieren ist für 15 min möglich, jedoch nach deinem 5. Beitrag hier. |
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28.11.2025, 09:10
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1016 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Ich habe bisher keine Mitteilung erhalten, das man mich nach §21EGGVG an die Führerscheinstelle gemeldet hätte. Ist es nach so langer Zeit möglich, das man die Meldung vergessen hat? Du meinst das Gerichtsverfassungsgesetz bzw. das Einführungsgesetz dazu - GVGEG Aus dem dortigen § 21 ergibt sich keine Mitteilungspflicht dir gegenüber. Wenn die StA eingestellt hat, war dein Vorgang vermutlich noch bei keinem Gericht. Es gibt allerdings eine Meldepflicht der Polizei gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2 Abs. 12 StVG. Darüber, ob das passierte erhältst du keine Nachricht. Hast du eine Fahrerlaubnis und musstest den Führerschein bei der Blutprobe abgeben? Hast du den FS zurück bekommen? Habe von der FsSt bis heute kein Sterbenswörtchen gehört. was sollen die dir denn sagen? |
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28.11.2025, 12:36
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 171 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Es gibt allerdings eine Meldepflicht der Polizei gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2 Abs. 12 StVG. Darüber, ob das passierte erhältst du keine Nachricht. Das stimmt so nicht. Ich habe in meinem Fall einen Brief vom Gericht erhalten, dass die Akte in der Strafsache an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wurde. |
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29.11.2025, 06:11
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1016 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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01.12.2025, 20:12
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92750 |
Hallo zusammen und sorry für das späte Antworten von mir, ich war in den letzten Tagen eingespannt.
Ich glaub meine Fahrerlaubnisbehörde hat hier mitgelesen (spaß), denn heute ist der Zettel eingetroffen das ich bis Ende Februar die MPU ablegen muss. Habe mir die digitale Akte angefordert und darin ist zu sehen, dass es schon im April von der Polizei gemeldet wurde und im Juni von der StA. Trotzdem Danke für eure Antworten. LG Markus |
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03.12.2025, 07:35
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1016 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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03.12.2025, 08:29
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14033 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Jedenfalls ist der Zeitablauf vorteilhaft. Denn nach 15 Monaten könnte eine MPU auch als Selbstheiler (d.h. ohne Inanspruchnahme von (ggf. sonst notwendiger) Fachhilfe) bestanden werden. Denn nach dieser Zeit könnte selbst eine ehemalige Einstufung in A1 überwunden worden sein.
Sind denn jetzt Abstinenznachweise vorhanden? Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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03.12.2025, 12:49
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92750 |
@Cornelius
ich bin seit Frühjahr bei einem Verkehrspsychologen in Behandlung und wollen mit A3-KT ins "rennen" gehen. Ich habe morgen einen Termin zur Haaranalyse und am Tag der MPU wird nochmal eine gemacht, um das KT auch bezeugen zu können. LG, Markus |
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04.12.2025, 00:19
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14033 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Damit bist Du inhaltlich ganz gut versorgt. Besser aufgestellt, als viele, die hier aufschlagen.
Wenn A3 feststeht, so ist meine vorsichtige worst-case-Betrachtung "von oben" zum Verhältnis der vergangenen Zeit und den Möglichkeiten daraus ausdehnbar; noch vorteilhafter für Dich. Denn dann musst Du Dich nicht "selbstheilen", da Du erstens nicht A1 bist und zweitens einen Verkehrspsychologen (also einen Fremden im Gegensatz zum selbst) hinzugezogen hast. Bei A3 geht es nicht um die prinzipielle Trennfähigkeit, sondern um eine seinerzeit (hier) gestörte durch einen zu hohen Konsum. Zusätzlich geht es um bestimmte Verhaltensweisen, die zusätzlich eine Alkoholfahrt vermeiden. Beispielsweise eine Anfahrt zu feiern bereits mittels ÖPNV. Das alles für die Mitleser, um diese Bandbreite aufgrund der Konsumstufeneinordnung nachvollziehen zu können. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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04.12.2025, 07:47
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 512 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
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04.12.2025, 09:46
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92750 |
@Cornelius
da stimme ich dir absolut zu, vor allem die vergangene Zeit spielt mir absolut in die Karten. Ich hatte anfangs viel früher mit der Aufforderung gerechnet und hatte große Sorgen meinen Führschein zu verlieren. Das könnte im Falle eines negativen Gutachtens zwar immer noch passieren, aber ich bin guter Dinge gestimmt. Ich fühle mich gut vorbereitet. @Krystel887 da muss ich dir widersprechen, denn ich werde die Haaranalyse direkt bei der MPU-Stelle machen lassen. Bis der Gutachter das Gutachten geschrieben hat, sollte auch die Haaranalyse fertig sein. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, wurde mir schon von der FsSt signalisiert, die Frist um paar Wochen verlängern zu können. LG Markus |
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04.12.2025, 10:22
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 95 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 |
Zitat Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, wurde mir schon von der FsSt signalisiert, die Frist um paar Wochen verlängern zu können. Das ist ein wichtiger Hinweis darauf, sowas im Vorfeld gleich mal mit der FsSt abzuklären! Danke |
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04.12.2025, 11:09
Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 512 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
ich werde die Haaranalyse direkt bei der MPU-Stelle machen lassen. Ah Okay. Das war eine Info die so nicht rauszulesen war. Normalerweise gehen die Leute hier zu ner anderen Stelle - ist meistens günstiger - aber so geht's natürlich auch. So weißt halt nicht vorher welches Ergebnis auf dich zukommt - aber normalerweise ists die Probe ja negativ - wenn du dich korrekt verhalten hast. Viel Erfolg! |
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04.12.2025, 13:02
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92750 |
Ja, da hätte ich mich etwas verständlicher ausdrücken sollen, gebe ich dir Recht
Das es wo anders günstiger ist habe ich beim Preise vergleichen auch gesehen, aber ich dachte mir, das was es jetzt schon alles gekostet hat, kommt es auf die paar € auch nicht mehr drauf an. Das man dadurch das Ergebnis vorher nicht weis ist absolut korrekt, da ich mich aber an die Regeln halte, gehe ich ich mit einem guten Gewissen dort hin Hast du eine Fahrerlaubnis und musstest den Führerschein bei der Blutprobe abgeben? Hast du den FS zurück bekommen? Hey Shortie, sorry die Frage habe ich total überlesen. Ich musste den FS nie abgeben. Abgesehen davon das ich den FS am besagten Tag nicht dabei hatte, hätte die Polizei ihn mir sowieso nicht abnehmen dürfen, da ein Fahrrad ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug ist. Und das Verfahren wurde wie weiter oben schon geschrieben, nach der Zahlung von der StA eingestellt. Jetzt gilt es nur noch die FsSt mittels einer positiven MPU zu überzeugen, dann war der Lappen nie weg und ich habe definitiv aus diesem Fehler gelernt, sowas nie wieder zu tun. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.12.2025 - 09:59 |