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26.11.2025, 18:14
Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 683 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Die SZ 194 erlaubt aber wiederum das Führen von KFz der FEKl. A1. Ist dies so zu verstehen, dass mit der SZ eine klare Regelung geschaffen wurde, nämlich der Erlaubnis mit der FEKl. B auch Kfz der FEKl. A1 zu führen? Wenn ja, warum wird dies nicht in den Führerschein eingetragen? -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.11.2025 - 18:53 |