... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Elenator mit FEKl. B?, SZ 194 als Klarstellung?
Aloisius
Beitrag 26.11.2025, 18:14
Beitrag #1


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 683
Beigetreten: 06.01.2008
Wohnort: Hunsrück
Mitglieds-Nr.: 39323



    
 
Der §6 IIIa FEV erlaubt das Führen von 3rädrigen Kfz im Inhalt. Der §6 I aber verbietet das Führen von Kfz der FEKl. A1.
Die SZ 194 erlaubt aber wiederum das Führen von KFz der FEKl. A1.
Ist dies so zu verstehen, dass mit der SZ eine klare Regelung geschaffen wurde, nämlich der Erlaubnis mit der FEKl. B auch Kfz der FEKl. A1 zu führen?
Wenn ja, warum wird dies nicht in den Führerschein eingetragen?


--------------------
Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 1)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.11.2025 - 18:53