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26.11.2025, 17:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 26.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92748 |
ich hätte eine Frage zur rechtlichen Situation, wenn ich als Radfahrer eine Fußgängerfurt nicht zum Überqueren der Straße (Bürgersteig nach Bürgersteig) sondern zum Verlassen der Straße auf der Gegenfahrbahn mittels des dort abgesenkten Bordsteins nutzen möchte, z.B. zur Einfahrt in einen dort abgehenden Radweg oder um den für Radfahrer freigegebenen Bürgersteig zu benutzen Ich würde die Situation so einordnen: - das Lichtzeichen gilt für mich nicht, da ich die Fußgängerfurt ja nicht zum Überqueren der Straße nutze, insofern habe ich auch keinen Vorrang, insbesondere könnte ich in den Bereich bei Grünphase für Fußgänger ohnehin i.d.R. nicht einfahren, da ich ja zu diesem Zeitpunkt noch zum fließenden Verkehr zähle - auf dort stehende Fußgänger ist natürlich Rücksicht zu nehmen, aber das gilt beim gemeinsam genutzten Fußweg ja ohnehin - beim Überqueren der Gegenfahrbahn hat natürlich der Gegenverkehr Vorrang Passt das oder ist das Quatsch? Gruß, Chi |
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26.11.2025, 18:21
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6038 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Ich verstehe zwar nicht die geschilderte Situation so richtig, aber ich sage mal so: denk dir einfach Fußgängerampel und Furt weg (weil sie dich nicht betreffen) und überlege, wie die Frage jetzt zu beantworten wäre.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.11.2025 - 18:52 |