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24.11.2025, 14:10
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 13.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82438 |
darf ich an dieser Kreuzzung als Radfahrer, von der Fahrradstraße kommend, unabhängig von der Ampel, auf den Radweg abbiegen? Ich biege vor der Haltelinie und damit vor der roten Ampel (die im Bild gerade grün ist) auf den Radweg ab, es ist also ein Bypass für Rechtsabbiegende Radfahrer. https://maps.app.goo.gl/GVbDQadT9E3cRZBfA Vergleichbar mit folgender Situation für Autos: https://maps.app.goo.gl/iFyKBknhXWpjnpri6 Hier darf das schwarze Auto ja auch unabhängig von der Farbe der Ampel abbiegen. Ein Gegenbeispiel wäre diese Variante, wo ich als Radfahrer nur bei einer grünen Ampel nach rechts auf den Radweg dürfte: https://maps.app.goo.gl/xhF21r4GCSz66DKN6 Hoffe hier kann mir einer weiterhelfen. Vielen Dank |
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24.11.2025, 15:48
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6083 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Ja sicher. Du lieferst ja schon die Begründung dafür. Was könnte denn überhaupt dagegen sprechen, dass du die Frage noch stellst?
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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24.11.2025, 19:21
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8023 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ampeln und ihre Schutzbereiche in Verbindung mit Rad wegen ... Ein großes, weitgehend strittiges Thema ...
Wie ist es denn in Gegenrichtung für die Linksradelnden? https://www.google.de/maps/@53.5779928,10.0...SoASAFQAw%3D%3D ... und was will und das Zz unter dem Abbiegegebot sagen? Oder im Original-Link das Zz unterm 205? Und für wen will das Gültigkeit entfalten? Ich glaube, bei dem Beschilderungsqahnsinn muss man gar nicht weiterfragen, ob die SVB sich Gedanken um Ampelgültigkeiten gemacht hat ... |
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24.11.2025, 19:43
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6083 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Unter dem VZ 205 ist kein ZZ. Das erscheint nur durch die Perspektive so. Beide VZ hängen separat an eigenen Masten. Das ZZ soll wohl den Zweirichtungsradweg kennzeichnen.
Kritisch sehe ich hier allerdings den Radverkehr von rechts, der ohne LZA über die Bellevue geführt wird, während der Verkehr von dort bei Grün einfach fahren dürfte. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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24.11.2025, 21:15
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7877 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Kritisch sehe ich auch die "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts", obwohl geradeaus ein Verbot der Einfahrt gezeigt wird.
(und Radfahrende ganz legal nach links abbiegen dürfen) |
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24.11.2025, 21:57
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14379 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Die komische Beschilderung hängt u.a. damit zusammen, dass die Sierichstraße in Hamburg die vorgeschriebene Fahrtrichtung zweimal täglich wechselt und damit eine unechte Einbahnstraße ist.
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24.11.2025, 22:13
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7877 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
ja, aber dann muss man alle betreffenden Verkehrszeichen als Wechselverkehrszeichen ausführen, sonst geht es nicht
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24.11.2025, 23:16
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25040 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich sehe die gute Absicht dahinter. Es ist allerdings etwas arg eng für so einen Zweirichtungsradweg um eine Kurve in einer Kreuzung. Dann stehen noch die ganzen Masten und Absperrstangen im Weg (in hanseatisch-elegantem stahlgrau gehalten). Die sonst unüblichen Hinweise auf den Gegenverkehr dürften dort wegen häufigerer Unfälle zwischen Radfahrern stehen. Diese ungewöhnliche Führung dann noch kombiniert mit einer komischen Einbahnstraße, die ihre Richtung wechselt, zu engem Gehweg und 'ner Fahrradstraße mit Kfz in einer Richtung - ich krieg' Kopfweh.
Die ganzen Radwege gibt's da, weil man dem Radverkehr keine Umwege wegen der Einbahnstraße mal so und mal so zumuten will. Solange alle Beteiligten umsichtig und mit angemessener Geschwindigkeit fahren, wird das funktionieren, aber das ist halt nicht immer der Fall. Hier reicht einer, der zur falschen Zeit die Kurve schneidet, weil er noch schnell das Grün erwischen will. Ein Zweirichtungsradweg innerorts hat aber die Ausnahme zu sein, auch wenn sich Hamburg kreative Wechseldich-Einbahnstraßen einfallen lässt. Es darf also gerade keine höhere Unfallgefahr wegen des Radwegs geben. Wenn es dann an so einer Kreuzung keine gescheite Lösung gibt, sollte man vielleicht doch überlegen, ob man nicht entlang der Sierichstraße auf beiden Seiten Radwege bauen könnte. Aber da fielen natürlich heilige Autoparkplätze weg. Soweit zum Stand der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Leichtigkeit des Parkverkehrs hat halt überall Priorität. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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25.11.2025, 07:57
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 13.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82438 |
Ja sicher. Du lieferst ja schon die Begründung dafür. Was könnte denn überhaupt dagegen sprechen, dass du die Frage noch stellst? Naja, ich bin da halt bei Rot lang gefahren und kurz danach hält mich eine Polizeistreife (2 Polizisten und vermutlich 1 Praktikant o.ä. zumindest ohne Rang, laut Anzeige) an. Ergebnis 220€ und 2 Punkte. Habe natürlich Einspruch (inklusive Foto der Kreuzung und Fahrtweg) eingelegt. Einspruch wurde nicht akzeptiert und am 07.01. darf ich nun vorm Amtsgericht (einer der Polizisten ist auch als Zeuge geladen) erscheinen... Habe direkt im Anschluss an die Situation eine Mail an die Öffentlichkeitsarbeitsstelle der Polizei gemacht und nachgefragt, ob das ein Rotlichtverstoß wäre. Die Polizistin (vom gleichen PK wie die, die mich angehalten haben), hat darauf hingewiesen, dass sie keine Rechtsberatung machen darf, aber: "Ich teile allerdings ihre Auffassung, dass die Nutzung der von Ihnen eingezeichneten roten Linie in Beispielfall 1, um über die Langenzugbrücke auf dem Radweg nach Süden zu fahren, für mich keinen erkennbaren Rotlichtverstoß ergibt." Auch in meinem Bekanntenkreis (vom Laien über Polizisten und Juristen in diversen Positionen) waren alle einhellig der Meinung, dass man da fahren darf. Nun haben aber 2,5 Polizisten beschlossen, eine Anzeige zu schreiben, ein weiterer Sachbearbeiter entschieden, dass ans Gericht weiterzugeben und vermutlich dort noch jemand entschieden eine Verhandlung durchzuziehen... Ein bisschen Sorgen macht mir das. Der Polizist in der Situation wollte mir noch erklären: "Auch wenn sie nicht über die Haltelinie gefahren sind, dürfen sie eine Ampel nicht einfach umfahren." Aber auch das ist ja hier nicht der Fall. Um die Ampel zu umfahren, müsste ich meiner Route ja auch folgen können nachdem ich die Ampel quere. Das kann ich aber nicht, denn nachdem ich die Haltelinie überfahre, darf ich nicht mehr rechts abbiegen, da würde ich in den Gegenverkehr kommen. |
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25.11.2025, 08:11
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6083 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
"Auch wenn sie nicht über die Haltelinie gefahren sind, dürfen sie eine Ampel nicht einfach umfahren." Aber auch das ist ja hier nicht der Fall. So ist es. Vor der Haltlinie und vor der LZA wechselst du auf den Radweg, wie für Rechtsabbieger ja extra so vorgesehen. Umfahren würde ja im Gegenteil bedeuten, dass du einen nicht dafür gedachten Weg benutzt, um die Ampel zu vermeiden. Der Vorwurf ist in meinen Augen so lächerlich, dass ich mich frage, ob ich irgendwas an der Situation falsch verstanden habe. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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25.11.2025, 08:51
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 13.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82438 |
Bei dem Polizisten habe ich noch ein gewissen Grad an Verständnis.
Die waren wohl direkt hinter mir und mussten entsprechend an der Ampel halten. Wenn der jetzt neu in dem Gebiet war, dann dachte er vielleicht: "Ich musste halte, da hätte er auch halten müssen." Bisschen schade, dass die sich dann geweigert haben, die 150m mit mir zurück zu gehen und sich die Situation kurz anzuschauen, aber zumindest ist die falsche Einordnung dann vielleicht irgendwie verzeihlich. Viel schlimmer finde ich da eher die Sachbearbeiter meines Einspruchs. |
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25.11.2025, 10:06
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6083 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
aber zumindest ist die falsche Einordnung dann vielleicht irgendwie verzeihlich. Finde ich gerade nicht, weil sie offenbar eine Klärung der Situation (für alle Beteiligten) vor Ort verweigert haben und statt dessen den aufwändigen Ablauf unnötig in Gang gesetzt haben. Verzeihlich fände ich es, wenn tatsächlich eine unklare Situation vorgelegen hätte. Hier sind ja schon einige "merkwürdige" Details der Verkehrsführung an dieser Kreuzung genannt worden, über die man diskutieren könnte, aber gerade deine Rechtsabbiegersituation scheint mir da noch am eindeutigsten. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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25.11.2025, 10:45
Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8023 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ah, ein Rechtsstreit ...
Auf hoher See und vor Gericht ... Rechtsberatung dürfen wir hier ja auch nicht machen ... Aber Urteile sammeln und so ... Stichwort sollte "Schutzbereich" sein, das ist hier wohl das wesentliche. Und interessant dürfte auch meine oben aufgeworfene Frage sein, wie es für die Gegenrichtung aussieht für dann linksabbiegende Radler ... Sollen die auch bei Rot halten und wenn ja wo? Bei Rot wären sie jedenfalls sicher vor Radfahrern von geradeaus, die genau dort bei vmtl. Grün auf den Radweg einfahren wollen. |
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25.11.2025, 11:18
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25040 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wenn's vor Gericht geht, nimm Dir einen Verteidiger. Es ist in diesen Verfahren manchmal für Nicht-Juristen überraschend schwierig, mit eigentlich klaren Argumenten Gehör zu finden. Du wirst ihn allerdings bezahlen müssen (wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast).
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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25.11.2025, 12:21
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 681 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
Die komische Beschilderung hängt u.a. damit zusammen, dass die Sierichstraße in Hamburg die vorgeschriebene Fahrtrichtung zweimal täglich wechselt und damit eine unechte Einbahnstraße ist. Streng genommen ändert die nicht die Fahrtrichtung, es ist lediglich die Einfahrt mal von der einen und später aus der anderen Richtung nicht erlaubt. Innerhalb darf man jederzeit bis zur nächsten Spardose auch in die andere Richtung fahren. |
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25.11.2025, 14:13
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 13.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82438 |
Und interessant dürfte auch meine oben aufgeworfene Frage sein, wie es für die Gegenrichtung aussieht für dann linksabbiegende Radler ... Sollen die auch bei Rot halten und wenn ja wo? Bei Rot wären sie jedenfalls sicher vor Radfahrern von geradeaus, die genau dort bei vmtl. Grün auf den Radweg einfahren wollen. Du meinst quasi, die meine Strecke "rückwärts" fahren? also von der Brücke kommend Links in die Fahrradstraße abbiegen? Für die sollte diese kombinierte Fußgänger-/Radfahrerampel gelten. Finde das eigentlich ähnlich klar geregelt |
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25.11.2025, 20:06
Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2084 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
Schreib, wann die Gerichtsverhandlung ist. Wenn das nicht so ernst wäre, würde ich denken, das das Realsatire ist.Eigentlch dachte ich, dass die Ampel nur zu beachten ist, wenn diese Rechts vom Radfahrer ist. Eine Haltelinie auf dem Radweg sehe ich auch nicht. Was mich etwas irritiert, ist das kleine Vorfahrt Achten Schild. Das soll aber sicher nur dafür sorgen, das die an der SIerichstraße radelnden Radfahrer nicht mitgenommen werden.
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25.11.2025, 21:30
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14379 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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25.11.2025, 22:44
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 13.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82438 |
Was mich etwas irritiert, ist das kleine Vorfahrt Achten Schild. Das soll aber sicher nur dafür sorgen, das die an der SIerichstraße radelnden Radfahrer nicht mitgenommen werden. Das Vorfahrtschild hängt an den meißten Ampeln. Gilt halt, wenn die Ampel nicht in Betrieb ist. Das sieht nur in der einen Einstellung so aus, als sei es über dem "Verkehr in beide Richtungen"-Schild. In wirklichkeit hängt es an der Stange der Ampel |
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26.11.2025, 08:37
Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6083 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Hier die passende Perspektive dazu. VZ 205 ist nur die "Ausfalllösung" für die LZA und das isoliert stehende ZZ signalisiert den Gegenverkehr auf dem Radweg.
@mir hat schon das entscheidende Stichwort "Schutzbereich" eingebracht: weder Haltlinie, noch Position der LZA geben einen Hinweis darauf, dass dieser früher beginnen könnte, was auch unsinnig wäre, weil es keinen Konfliktverkehr für die Rechtsabbieger gibt (wie bei den ansonsten extra dafür baulich angelegten "freilaufenden Rachtsabbiegern"). Und der Vorwurf "Umfahren" ist schon deshalb lächerlich, weil der "rote Teppich" doch den gewünschten Weg für Rechtsabbieger auf den Radweg exakt so vorgibt. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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26.11.2025, 10:55
Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8023 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Für die sollte diese kombinierte Fußgänger-/Radfahrerampel gelten. Finde das eigentlich ähnlich klar geregelt Vorher fahren sie aber noch an anderen ggfs. roten Ampeln vorbei und kreuzen andere Ströme von Radfahrern und Fußgängern. Du wolltest bestimmt bis zum Bordstein vorfahren und dann diese Ampel abwarten? Du Rotlichtsünderrüpel Du ... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.01.2026 - 00:20 |