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> Warum keine Verwarnung?
rukele
Beitrag 22.11.2025, 11:44
Beitrag #1


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Guten Morgen,

meine Frau wurde in meinem Auto geblitzt, 18 km/h außerorts zu viel (68 statt 50).

Heute kam der Zeugenfragebogen, in dem ich mich zum Fahrer äußern soll. Warum aber habe ich kein Verwarnangebot bekommen, der Verstoß ist doch nicht im Punktebereich? Jetzt kann ich meine Frau benennen oder auch die Aussage verweigern, in jedem Fall wird ja aber dann ein Bußgeldbescheid erlassen und wir dürfen zusätzlich zur Strafe noch die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Kann ich das irgendwie noch hinbekommen? Muss ich den Zeugenfragebogen überhaupt zurückschicken, wenn nein was passiert dann?
Das Foto wurde vor einem knappen Monat geschossen, also keine Chance auf Verjährung sad.gif
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Ernschtl
Beitrag 22.11.2025, 11:50
Beitrag #2


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QUOTE (rukele @ 22.11.2025, 11:44) *
Warum aber habe ich kein Verwarnangebot bekommen, ...
weil du nicht gefahren bist


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Wer bremst hat Angst
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Freisinn
Beitrag 22.11.2025, 12:02
Beitrag #3


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18 km/h über der zHg gibt kein Verwarngeld sondern ein Bußgeld.
60€ zzgl. 28,50€ Gebühren. Keine Punkte.
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durban
Beitrag 22.11.2025, 12:50
Beitrag #4


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Früher war es so, dass die Verwarngeldgrenze der Punktgrenze entsprach. Das ist nicht mehr so.


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Proxima Estación: Esperanza.
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rukele
Beitrag 22.11.2025, 15:23
Beitrag #5


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Und soll ich auf das Schreiben jetzt reagieren oder nicht? Macht das irgend einen Unterschied?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.11.2025, 12:20
Beitrag #6


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Wenn Du NICHT reagierst sparst Du die Briefmarke.
Dafür werden n Kürze zwei Polizisten vor Deiner Tür stehen mit einem Foto in der Hand, und Dich fragen, ob Du die Fahrerin Fahrer erkennst.
Vielleicht stehen sie aber auch bei Deinem Nachbarn vor der Tür und fragen, ob ER die Fahrerin erkennt.

Mehrkosten entstehen Dir dabei nicht.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Freisinn
Beitrag 23.11.2025, 12:25
Beitrag #7


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Vielleicht schaut sich die Bußgeldbehörde aber auch einfach nur das Foto der Ehefrau aus den Meldeakten an wink.gif
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ujgm
Beitrag 24.11.2025, 09:15
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.11.2025, 12:20) *
Mehrkosten entstehen Dir dabei nicht.

Doch.
Den Einsatz der Polizei zahlt er ja (über seine Steuern) mit.
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hk_do
Beitrag 24.11.2025, 21:42
Beitrag #9


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Während die Beamten die Nachbarn befragen können sie nicht Streife fahren und verbrauchen dementsprechend keinen Diesel.

Es ist also im Folgejahr mit Steuersenkungen zu rechnen, wenn man die Fahrerin nicht benennt scared.gif

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rukele
Beitrag 27.11.2025, 06:41
Beitrag #10


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Man kann es auch so sehen: Die Gebühr ist fix und ich versuche dafür die maximale Leistung zu bekommen. Würde ich überall sonst auch machen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2025, 08:12
Beitrag #11


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Zitat (ujgm @ 24.11.2025, 09:15) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.11.2025, 12:20) *
Mehrkosten entstehen Dir dabei nicht.
Doch.
Den Einsatz der Polizei zahlt er ja (über seine Steuern) mit.

Ich schrob aber ausdrücklich von MEHRkosten, die dem TE durch den Einsatz nicht entstehen.

Sprich:
Der TE muss den Kosten für diesen Einsatz nicht extra bezahlen, und sein Steuerbescheid wird auch nicht nachträglich geändert
Auch dem Staat entstehen durch den Einsatz auch keine Mehrkosten, denn es wird kein einziger Polizist zusätzlich eingestellt.




Zitat (rukele @ 27.11.2025, 06:41) *
Man kann es auch so sehen: Die Gebühr ist fix und ich versuche dafür die maximale Leistung zu bekommen. Würde ich überall sonst auch machen.

"Maximale Leistung" würde für mich aber nicht bedeuten "maximaler Aufwand für die ermittelnde Behörde", sondern lediglich "maximaler Nutzen für mich selbst".
Immerhin: Der mögliche Nutzen von 0,95 € für die gesparte Briefmarke könnte mich da schon ins Grübeln bringen... think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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rukele
Beitrag 27.11.2025, 19:58
Beitrag #12


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In der Theorie hat der zuständige Landkreis ein Onlineportal, wo man das eintragen kann. In der Praxis ist das Portal seit drei Tagen nicht erreichbar (fehlerhaftes Gateway).
Diesen ellenlangen Fragebogen auf Papier auszufüllen und dann auf eigene Kosten zu verschicken finde ich doch etwas doof.
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Q-Treiberin
Beitrag 27.11.2025, 21:30
Beitrag #13


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Was für einen „ellenlangen“ Fragebogen? think.gif


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