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20.11.2025, 11:06
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 |
bei uns in der Nähe ist ein 13 jähriger Junge mit dem e-Scooter tödlich verunglückt. Ein solches Ereignis ruft dann verstärkt etwaige Kontrollen der Polizei hervor. Da ich an der schweizer Grenze wohne, haben wir sehr viel Verkehr aus der benachbarten Schweiz. Bei uns im Dorf wurde ein in der Schweiz wohnsitzender, 15 jähriger Junge mit dem e Scooter angehalten. Dieser e Scooter ist in der Schweiz zugelassen und besitzt eine Betriebserlaubnis mit 25 KM/H. Der Polizist hat eine Anzeige aufgenommen, da der e Scooter nicht unter deutsches Recht fällt und der Fahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Das e Scooter in Deutschland auf 20 KM/H zugelassen sind ist mir auch klar. Es stellt sich jetzt für mich die Frage, welche Fahrerlaubnis man besitzen müsste, um ein solches Gefährt zu fahren. Mofa ist es wohl nicht, da bei einem Mofa von einsitzig gesprochen wird. Unter welche Führerscheinklasse würde dieses Gefährt fallen. Danke für eure Hilfe |
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20.11.2025, 12:53
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 582 Beigetreten: 02.03.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 17229 |
Für den E-Scooter, den Jugendliche ab 14 Jahen fahren dürfen (V-Max 20km/h), wird kein Führerschein benötigt. Auch ein Helm ist keine Pflicht.
Da wir gerade auch in dem Thema stecken (der Junior bekommt einen zu Weihnachten), frage ich mich, warum es bei den Fahrschulen nicht ein freiwilliges Programm gibt, wo den Kindern in 1 oder 2 Stunden eine kleine Auffrischung in Sachen Verkehrsregeln zuteil wird. Aber außer sowas wie Fahrsicherheitstrainings, die von Organistionen wie dem ADAC angeoten werden, gibt es anscheinend nichts. |
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20.11.2025, 13:00
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2238 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Hilfreich ist es, das Posting, auf das man antwortet, auch zu lesen... @runrig1 fragt doch explizit nach, welche FE für einen eScooter mit VMAX 25 KM/H erforderlich ist.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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20.11.2025, 13:46
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 |
Für den E-Scooter, den Jugendliche ab 14 Jahen fahren dürfen (V-Max 20km/h), wird kein Führerschein benötigt. Auch ein Helm ist keine Pflicht. Da wir gerade auch in dem Thema stecken (der Junior bekommt einen zu Weihnachten), frage ich mich, warum es bei den Fahrschulen nicht ein freiwilliges Programm gibt, wo den Kindern in 1 oder 2 Stunden eine kleine Auffrischung in Sachen Verkehrsregeln zuteil wird. Aber außer sowas wie Fahrsicherheitstrainings, die von Organistionen wie dem ADAC angeoten werden, gibt es anscheinend nichts. Da werden manche Fahrschulen sicherlich Hilfe leisten können. Das Problem sind wohl die Kosten, da sehr viele wohl nicht bereit sind 50 o. 100€ zu investieren. Ausserdem haben sehr viele 14 jährige meistens wenig Motivation für solche freiwilligen Kurse. Ein Sicherheitsaspekt wäre aber, dass die Eltern darauf drängen, dass ihre Kinder wenigstens einen Fahrradhelm tragen bei dieser Sache. |
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20.11.2025, 21:20
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1119 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Und die 2 Kindlein die da als Sozius mit fahren haben auch sicherlich einen Fahrrad-Helm dabei...
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21.11.2025, 06:26
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1007 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
warum es bei den Fahrschulen nicht ein freiwilliges Programm gibt, wo den Kindern in 1 oder 2 Stunden eine kleine Auffrischung in Sachen Verkehrsregeln zuteil wird. Ich bin mir ganz sicher, dass die Fahrschulen gegen eine Gebühr sowas deinem Filius zuteil werden lassen. |
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21.11.2025, 07:47
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 79 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 |
Ich versuche mal, bei der gestellten Frage zu bleiben:
Ich bin kein Juristik-Experte, könnte mir aber vorstellen, dass der Junge, egal ob mit oder ohne FS, diesen E-Scooter gar nicht in D fahren darf, weil dieser eben in D nicht zugelassen ist, bauartbedingt. Damit ginge es los. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es gesetzliche Grundlagen gibt für Gefährte, die in D gar nicht fahren dürfen - soweit zur Frage nach dem FS. |
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21.11.2025, 08:41
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1631 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
AM
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21.11.2025, 10:13
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8001 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Bei uns im Dorf wurde ein in der Schweiz wohnsitzender, 15 jähriger Junge mit dem e Scooter angehalten. Dieser e Scooter ist in der Schweiz zugelassen und besitzt eine Betriebserlaubnis mit 25 KM/H. Man sollte zunächst mal den genauen Status des kontrollierten Teils in der Schweiz klären. Laut Wikipedia soll es dort beides geben: "Normale" E-Roller mit 20 km/h, aber auch welche mit 25 km/h, wo der Motor aber nur pedelec-artig unterstützt. Wenn's so stimmt, was da steht, und es ein 25er ohne Unterstützung war, hätte er wohl auch in der Schweiz Probleme bekommen ...Wenn's ein 25er "Pedelec" war, müsste man deren genauen Status "drüben" eruieren und dann erst schauen, was sich daraus ergibt, wenn sie die Grenze überrollen, auch unter Beachtung internationaler Abkommen, die die Nutzung von Kfz eigentlich auch bei abweichenden Ausrüstungsvorschriften jenseits von Grenzen ermöglichen sollen ... |
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21.11.2025, 11:46
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 |
Ich versuche mal, bei der gestellten Frage zu bleiben: Ich bin kein Juristik-Experte, könnte mir aber vorstellen, dass der Junge, egal ob mit oder ohne FS, diesen E-Scooter gar nicht in D fahren darf, weil dieser eben in D nicht zugelassen ist, bauartbedingt. Damit ginge es los. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es gesetzliche Grundlagen gibt für Gefährte, die in D gar nicht fahren dürfen - soweit zur Frage nach dem FS. Vielen Dank für deine Aussage. Aus deinem oben genannten Grund, hat der Polizist auch Anzeige erstattet. Die Führerscheinfrage war auch nur interessenhalber. Ich habe mit dem Polizisten Kontakt und werde vielleicht erfahren, nach welchem Tatbestand es eine Strafe gibt. @ Mück Danke für dein recherchieren. Deine Aussage habe ich mit dem Polizisten auch diskutiert und er wird mir vielleicht Bericht erstatten. |
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21.11.2025, 15:31
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7845 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Bei uns im Dorf wurde ein in der Schweiz wohnsitzender, 15 jähriger Junge mit dem e Scooter angehalten. Dieser e Scooter ist in der Schweiz zugelassen und besitzt eine Betriebserlaubnis mit 25 KM/H. Eine kurze Webrecherche ergab hier ein paar Informationen über die Situation in de Schweiz, ich hoffe die sind zutreffend: a) E-Scooter über 20 km/h bis 25 km/h sind nur mit Sitzplätzen zugelassen, nicht zur Benutzung im Stehen b) diese Fahrzeuge dürfen nur von Personen ab 16 Jahren ohne Fahrerlaubnis benutzt werden, mit der Klasse M schon ab 14 Jahren c) eine Versicherungspflicht gibt es nicht Zitat Der Polizist hat eine Anzeige aufgenommen, da der e Scooter nicht unter deutsches Recht fällt und der Fahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Das e Scooter in Deutschland auf 20 KM/H zugelassen sind ist mir auch klar. Es stellt sich jetzt für mich die Frage, welche Fahrerlaubnis man besitzen müsste, um ein solches Gefährt zu fahren. Mofa ist es wohl nicht, da bei einem Mofa von einsitzig gesprochen wird. Unter welche Führerscheinklasse würde dieses Gefährt fallen. Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrzeug grundsätzlich den Vorschriften der Schweiz entsprich ("in der Schweiz zugelassen"), dann spricht viel dafür, dass es in Deutschland als Mofa gilt. Einsitzigkeit ist für Mofas seit Jahren nicht mehr vorgeschrieben (siehe §4 FeV)! In diesem Fall wäre also in Deutschland keine Fahrerlaubnis erforderlich (in der Schweiz dagegen für einen 15-jährigen die Klasse M!), sondern eine Mofa-Prüfbescheinigung (§5 FeV). Der Verstoß dagegen wäre somit nur eine OWi und keine Straftat. Da das Fahrzeug in der Schweiz offensichtlich keinem Zulassungsverfahren unterworfen ist, darf es in Deutschland nicht einfach so betrieben werden (§46 FZV ist nicht anwendbar). Zwar ist es zulassungsfrei (§3 FZV), darf aber nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen in Betrieb genommen werden (§4 FZV). Der Verstoß gegen diese Vorschrift als OWi tritt aber zurück hinter die tateinheitlich begangene Straftat des Fahrens ohne Versicherungsschutz. Genau das wird jetzt wohl das größte Problem des jungen Mannes sein: Ihm wird Fahren ohne Versicherungsschutz vorgeworfen werden. Nach §30 PflVG drohen grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, im vorliegenden Fall wird aber das Jugendstrafrecht angewandt. Da wird er aus der Sache schon halbwegs glimpflich herauskommen... |
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23.11.2025, 11:06
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 |
@hk_do
Vielen Dank für deine Ausführungen. Ich glaube, sie treffen bei dieser Geschichte voll zu. Ich werde versuchen, euch den weiteren Verlauf mitzuteilen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.11.2025 - 04:20 |