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11.11.2025, 04:18
Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2568 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
![]() ![]() ![]() Ist das rechtlich zulässig (mWn müssen Fahrbahnen mindestens 3,0 m breit sein) und dürfen Fußgänger dort laufen (mE ja, als Straße ohne Gehweg)? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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11.11.2025, 08:57
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8016 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ist das rechtlich zulässig (mWn müssen Fahrbahnen mindestens 3,0 m breit sein) Hast Du da die beim Parken freizuhaltende Restfahrbahnbreite von 3,05 m im Hinterkopf? Mangels Kfz dort hier irrelevant. Die VwV-StVO gibt dazu nix her ...Was nun der große Vorteil von 244 ggü. 240 ist ... Theoretisch hätten Radler hier nun mehr Rechte und weniger Pflichten ggü. Fußg., könnte man aber auch mit 237"Fußg. frei" erreichen ... Aber vmtl. käme da und bei 244 ein Gericht trotzdem mit § 1 und Schwächere und so ums Eck ... und dürfen Fußgänger dort laufen (mE ja, als Straße ohne Gehweg)? Ja, denn StVO:Zitat Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, ... ... statt "anderer Verkehr", also Fußgänger nicht verboten, außer § 25 wäre anzuwenden.
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11.11.2025, 10:09
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 680 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
Da würden mich ja echt die Hintergründe interessieren, weshalb man dort kein VZ240 verwendet hat. Das ist doch sonst die Allzweckwaffe.
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11.11.2025, 12:59
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14378 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Zeichen 244 ist im Moment politisch wesentlich mehr "hip"...
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12.11.2025, 14:34
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1633 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Z. 240 ist halt Scheiße für Radfahrer.
Vielleicht haben das bei der Verkehrsbehörde tatsächlich welche erkannt und deswegen auf Z 240 verzichtet. |
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12.11.2025, 17:57
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3139 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Ist Z 240 hier nicht unzulässig? So interpretiere ich die VWV StVO.
Zitat Zu § 2 Da fehlt für ein Z 240 doch die Fahrbahn oder der Gehweg.
… Zu Absatz 4 Satz 2 … II. Radwegebenutzungspflicht 14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen. 15 Voraussetzung für die Anordnung ist, daß 1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung" abgetrennt werden kann oder b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann, |
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12.11.2025, 18:52
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6080 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Das VZ 240 wird ja in diesem Fall nicht zur Benutzungspflicht, sondern als Verkehrsverbot angeordnet! Die Benutzungspflicht als Grund für die Anordnung kommt tatsächlich nur bei parallelen weiteren Straßenteilen wie Fahrbahn oder Gehweg in Betracht.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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13.11.2025, 14:28
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 170 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
Da würden mich ja echt die Hintergründe interessieren, weshalb man dort kein VZ240 verwendet hat. Das ist doch sonst die Allzweckwaffe. Wenn ich raten müsste, würde ich sagen Fördermittel. Die gab es nur für Radwege und wenn Z 240 angeordnet wird, muss die Gemeinde die Fördermittel zurückzahlen. |
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14.11.2025, 20:10
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2568 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Was mir gerade in den Sinn kommt:
Radfahrer haben in der Fahrradstraße theoretisch das Recht, nebeneinander fahren zu dürfen. Die Planer sind aber nicht gehalten so zu planen, daß Radfahrer nebeneinander fahren können – verglichen mit einer einspurigen Autobahn (eine Fahrspur pro Richtung). Natürlich baut niemand Autobahnen wie eine einfache Landstraße. Aber es zeigt den Stellenwert zwischen Verkehrs-PR und Verkehrsplanung. Hierzustadt wird bei jeder neuen Fahrradstraße mit einem großen Banner dafür geworben, daß Radverkehr per se auf der Fahrradstraße Vorfahrt hätte… -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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14.11.2025, 22:22
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2270 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Bei uns fahren die Studenten zu viert(!) nebeneinander. Wo ist Dein Problem?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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15.11.2025, 07:57
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6080 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Die Planer sind aber nicht gehalten so zu planen, daß Radfahrer nebeneinander fahren können Du stellst die Entwicklung auf den Kopf: Autobahnen werden konkret also solche geplant und gebaut, Fahrradstraßen nachträglich als solche angeordnet. Dass Radfahrer dann nicht immer nebeneinander fahren können, ist genauso unspektakulär wie der Umstand, dass auch der Kfz-Verkehr nicht überall überholen kann, obwohl er theoretisch das Recht dazu hätte. Und der Unsinn mit der Vorfahrt wird tatsächlich von vielen Seiten immer noch unwidersprochen verbreitet Tatsächlich gemeint wird wohl sein, dass dem Radverkehr hier gewisse Vorrechte eingeräumt werden. Aber das in einer Schlagzeile unterzubringen, ist natürlich schon zu kompliziert... -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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18.11.2025, 08:14
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1633 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Da würden mich ja echt die Hintergründe interessieren, weshalb man dort kein VZ240 verwendet hat. Das ist doch sonst die Allzweckwaffe. Wenn ich raten müsste, würde ich sagen Fördermittel. Die gab es nur für Radwege und wenn Z 240 angeordnet wird, muss die Gemeinde die Fördermittel zurückzahlen. Hast du dafür eine Quelle? Nach meinem Kenntnisstand werden ausschließlich Radwege mit Z240 gefördert. Für anständige Radwege gibt es kein Geld, weil zu teuer. Und für die geförderten schlechten und schmalen Wege gibt es nur Geld, wenn benutzungspflichtig. Also --> 240 auch wenn es der StVO widerspricht. |
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18.11.2025, 15:41
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 170 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
Wie geschrieben, ist das nur eine Vermutung.
Aber in MV z.B. werden nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie auch Fahrradstraßen gefördert. |
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20.11.2025, 09:38
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2568 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Du stellst die Entwicklung auf den Kopf: Autobahnen werden konkret also solche geplant und gebaut Nicht ganz. Fahrradstraßen werden hierzustadt besonders nach Tiefbauarbeiten in Betracht gezogen, wenn der Straßenquerschnitt ohnehin neu aufgeteilt werden könnte. Aber eben nur könnte. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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20.11.2025, 10:40
Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6080 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Klar gibt's das auch. Ist aber die Ausnahme vom Regelfall, wo die Anordnung von Fahrradstraßen nur eine Kombination von sanfter Verkehrsberuhigung und Werbemaßnahme (wir tun was für den Radverkehr) darstellt.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.12.2025 - 05:14 |