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10.11.2025, 17:36
Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 16.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59880 |
Und können diese neuen Geräte dann den Grenzübertritt endlich völlig automatisch erfassen und abspeichern, oder muss da immer noch etwas bestätigt oder eingegeben werden? Die Veröffentlichungen die ich dazu finden konnte, sind leider in diesen Punkten immer noch nicht klar. Ganz zu schweigen von der leidigen Be- und Entladeeingabe... Weiß jemand hierzu Genaueres? Danke schon mal für qualifizierte Infos dazu! |
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10.11.2025, 18:47
Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6497 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Der Einbau der OSNMA-Geräte muss für alle Neufahrzeuge erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Fahrzeuge mitGen2V2 welche im int. Verkehr fahren per Nachrüstung und Update aufgewertet werden.
Fahrzeuge welche nur national fahren müssen gegenwärtig nicht nachgerüstet werden. National sind auch noch analoge Fahrtenschreiber sowie alle Generationen von digitalen Fahrtenschreibern zulässig. Die aktuellen Gen2V2 Geräte erfassen den Grenzübertritt schon jetzt wie vorgeschrieben, aber eben anhand von GPS-Daten und nicht dem OSNMA-System. das Be-und Entladen erfassen diese Fahrtenschreiber auch automatisch. zur Manuellen Eingabe der Be-und Entladung bei nachgerüsteten Fahrzeugen sage ich nur, die V0 165/2014 sagt die Geräte müssen automatisch aufzeichnen. Wenn se es nicht machen ist meiner Meinung nach der Umkehrschluss, der Fahrer muss es manuell eingeben -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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13.11.2025, 00:12
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3359 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
An was sieht man dass nicht aufgezeichnet wird und man das manuell machen muß? Blinkt, leuchtet oder piepst da was? Ich hatte ja mal den Fall das ein halber Tag Aufzeichnungen fehlte. Aber ich hab nichts gemerkt das nicht aufgezeichnet wurde. Erst nach einem haben Tag wurde der Tacho rot und bemängelte dass keine Fahrerkarte eingelegt sein. Also ein paar mal die Karte raus rein dann ging es wieder. Aber wie gesagt waren keine Aufzeichnungen für den halben Tag vorhanden. Und einen Nachtrag hat er auch nicht verlangt.
Bei Achtung Kontrolle gabs auch einige Fälle wo die Aufzeichung zwischdurch mal fehlte. Da äusserten ein paar den Verdacht das ältere Karten den Grenzübertritt nicht aufzeichnen. Auf meiner Fahrerkarte ist die Kontaktzone anders als auf meiner alten. |
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13.11.2025, 12:47
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6497 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
alte Fahrerkarten der Generation 1 zeichnen Grenzübertritte und andere Daten teilweise nicht auf. Deswegen soll der Kontrolleur auch immer mit den Gerätedaten vergleichen. Das sollte auch soweit bekannt sein. Zumindest aber bei den Fachdiensten bzw Fachleuten.
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13.11.2025, 23:55
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3359 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Meine Frage ist ja die Aufzeichnung auf der Fahrerkarte. Wenn ich noch eine alte Fahrerkarte hätte, an was merke ich das der Grenzübertritt aufgezeichnet wird? Es kann ja sein das die Karte den 5. Übertritt nicht aufzeichnet, dann den 12., dann denn 14., den 25. usw. nicht aufzeichnet. Und was sollte ich in dem Falle den kontrollierenden Polizist sagen?
Denn der Fahrer erhält nur die Information vom Chef da ist ein neuer Tacho verbaut. Nicht mehr. Lass mich mal außen vor, den nicht jeder Fahrer ist in der Lage seine Karte aus zu lesen. Als ich meine neue Fahrerkarte erhielt wollte ich sie auch auslesen (ohne Daten) aber es ging nicht. Ich hätte dazu auch das Kartenlesegerät tauschen müssen. Denn das Kartenlesegerät ging nicht. Aber mit der alten Karte ging es problemlos. Ab welchem Zeitraum wurden denn neue Fahrerkarten ausgegeben? oder anders ausgedrückt, mein Vater wurde mal bei einer Kontrolle angehalten. Bei ihnen fehlen die Placards. Und, die müssen doch weg. Davon weiß ich nichts. Wo steht denn das? Im Bundesanzeiger. Sie haben ja meine Angaben und wissen wo sie dann den Strafzettel hinschicken müssen. Er war noch nicht zu Hause da rief beim Chef die Polizei an. Ihr Fahrer hatte recht. Kein Wunder, er hatte es eine Woche vorher im ADR-Kurs gelernt. Mir lag der Bundesanzeiger bisher nicht vor. Nur mal so, so schnell malen die Polizeimühlen nicht. |
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14.11.2025, 10:52
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6497 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Du selbst merkst es normalerweise nur wenn DU im Kontrollgerät nachschaust welches Land gerade aktuell eingestellt ist.
Der kontrollierende sollte wissen dass Karten der ersten Generation den Grenzübertritt nicht aufzeichnen. Wenner da was bemängeln will muss er zwingend in die Gerätedaten schauen, also einen Download des Gerätes machen. Neue Karten werden ausgegeben, wenn die Restbestände verbraucht sind. Sollte also mittlerweile so sein. Auf der Karte steht dann Frontseite links unten G2. und nicht umsonst gibt es Vorgaben der EU im Zusammenhang mit der Kontrolle des Fahrtenschreibers, wer es kontrollieren darf. und ja, wenn ich mich nicht selber kümmern würde, würde ich dumm sterben denn dienstlich kommt fast nix an Infos oder viel später. (ich schau nach Möglichkeit jeden Tag in das EU-Amtsblatt und das BGBL, unbezahlt und in der Freizeit) -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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