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10.11.2025, 17:36
Beitrag
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 16.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59880 |
Und können diese neuen Geräte dann den Grenzübertritt endlich völlig automatisch erfassen und abspeichern, oder muss da immer noch etwas bestätigt oder eingegeben werden? Die Veröffentlichungen die ich dazu finden konnte, sind leider in diesen Punkten immer noch nicht klar. Ganz zu schweigen von der leidigen Be- und Entladeeingabe... Weiß jemand hierzu Genaueres? Danke schon mal für qualifizierte Infos dazu! |
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10.11.2025, 18:47
Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6486 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Der Einbau der OSNMA-Geräte muss für alle Neufahrzeuge erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Fahrzeuge mitGen2V2 welche im int. Verkehr fahren per Nachrüstung und Update aufgewertet werden.
Fahrzeuge welche nur national fahren müssen gegenwärtig nicht nachgerüstet werden. National sind auch noch analoge Fahrtenschreiber sowie alle Generationen von digitalen Fahrtenschreibern zulässig. Die aktuellen Gen2V2 Geräte erfassen den Grenzübertritt schon jetzt wie vorgeschrieben, aber eben anhand von GPS-Daten und nicht dem OSNMA-System. das Be-und Entladen erfassen diese Fahrtenschreiber auch automatisch. zur Manuellen Eingabe der Be-und Entladung bei nachgerüsteten Fahrzeugen sage ich nur, die V0 165/2014 sagt die Geräte müssen automatisch aufzeichnen. Wenn se es nicht machen ist meiner Meinung nach der Umkehrschluss, der Fahrer muss es manuell eingeben -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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