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> Ordnungsamt blitzt - Auskünfte einholen?
sausesusi
Beitrag 08.11.2025, 17:56
Beitrag #1


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Liebe Forenteilnehmer,

hat man als Bürger das Recht, wenn das Ordnungsamt - also nicht die Polizei - blitzt,
Informationen anzufordern?

Ich denke da an sowas wie..

Messprotokoll (Aufbau, Selbsttests, Uhrzeit, Bediener)
Gerätetyp und Gebrauchsanweisung des verwendeten Messgeräts
Eichnachweise (gültige Eichung zum Zeitpunkt der Messung)
Rohmessdaten (sofern vorhanden) und ggf. die gesamte Messreihe des Tattages
Wartungs- und Reparaturunterlagen des Geräts

Kann man das selbst oder nur über einen Rechtsanwalt?

Danke & Gruß
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Freisinn
Beitrag 08.11.2025, 18:27
Beitrag #2


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Grundsätzlich ist das alles Bestandteil der Akte.
Wenn ich messe, kann man das gerne nach Terminvereinbarung als Betroffener in den Büroräumen einsehen. Ein Versand erfolgt nur an einen Rechtsanwalt
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durban
Beitrag 08.11.2025, 19:24
Beitrag #3


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Bei „uns“ wird Einsicht in die gesamte Messreihe nicht gewährt.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Freisinn
Beitrag 08.11.2025, 19:53
Beitrag #4


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wir gewähren Einsicht in die komplette Messreihe, aber nur dem Rechtsanwalt, Gutachter oder dem Gericht.
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shortie
Beitrag 09.11.2025, 08:26
Beitrag #5


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Zitat (sausesusi @ 08.11.2025, 17:56) *
hat man als Bürger das Recht, wenn das Ordnungsamt - also nicht die Polizei - blitzt,
Informationen anzufordern?

Wenn du nicht betroffen bist - nein.



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Freisinn
Beitrag 09.11.2025, 10:56
Beitrag #6


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Das ist die schwierigste Klientel, die an der Messstelle Eichscheine und Dienstausweis fordert, und absolut überzeugt davon ist, dass man das aushändigen muss.
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shortie
Beitrag 10.11.2025, 06:36
Beitrag #7


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Zitat (Freisinn @ 09.11.2025, 10:56) *
die an der Messstelle Eichscheine . . . fordert

Es gibt sogar Anwälte (viele Anwälte), die im Nachgang den Eichschein fordern, weil sie denken, dieser wäre als Nachweis einer korrekten Eichung zwingend erforderlich.


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Rhein-Main
Beitrag 10.11.2025, 08:58
Beitrag #8


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Zitat (sausesusi @ 08.11.2025, 17:56) *
hat man als Bürger das Recht, wenn das Ordnungsamt - also nicht die Polizei - blitzt,
Informationen anzufordern?
Wieso hebst du diesen Unterschied hervor? Was ist der Hintergrund deiner Frage? Solltest du Betroffener sein, führst du die Kommunikation ja mit der zuständigen Bußgeldstelle und nicht mit der Behörde, welche die Messung durchgeführt hat.
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random
Beitrag 10.11.2025, 11:36
Beitrag #9


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Zitat (Rhein-Main @ 10.11.2025, 08:58) *
-


ne, das ist je nach Bundesland und Art des Verstoßes nicht so... In Bayern laufen kommunale Verwarngelder ohne Fahrerermittlungen idR. ohne eine Polizeibehörde. Teilweise erfolgt das VGA durch die Überwachungsorganisation, teilweise durch die Gemeinde. In Bayern im Anzeigenbereich grundsätzlich durch die Polizei. (Wobei die anfangs erwähnte Trennung so allgemein verständlich, rechtlich aber nicht ganz korrekt ist)

und ja, selbstverständlich sind im Rahmen einer Akteneinsicht die gleichen Rechte und Pflichten einschlägig...

Die AE erfolgt als Privatperson idR. in den Räumen der entsprechenden Behörde. Rohmessdaten liegen bei den meisten Geräten nicht mehr vor. Gesamte Messreihen gibt es in Bayern gar nicht. In einigen Bundesländer afaik nur an Sachverständige und Gutachter.
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