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> Ordnungsamt blitzt - Auskünfte einholen?
sausesusi
Beitrag 08.11.2025, 17:56
Beitrag #1


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Liebe Forenteilnehmer,

hat man als Bürger das Recht, wenn das Ordnungsamt - also nicht die Polizei - blitzt,
Informationen anzufordern?

Ich denke da an sowas wie..

Messprotokoll (Aufbau, Selbsttests, Uhrzeit, Bediener)
Gerätetyp und Gebrauchsanweisung des verwendeten Messgeräts
Eichnachweise (gültige Eichung zum Zeitpunkt der Messung)
Rohmessdaten (sofern vorhanden) und ggf. die gesamte Messreihe des Tattages
Wartungs- und Reparaturunterlagen des Geräts

Kann man das selbst oder nur über einen Rechtsanwalt?

Danke & Gruß
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Freisinn
Beitrag 08.11.2025, 18:27
Beitrag #2


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Grundsätzlich ist das alles Bestandteil der Akte.
Wenn ich messe, kann man das gerne nach Terminvereinbarung als Betroffener in den Büroräumen einsehen. Ein Versand erfolgt nur an einen Rechtsanwalt
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durban
Beitrag 08.11.2025, 19:24
Beitrag #3


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Bei „uns“ wird Einsicht in die gesamte Messreihe nicht gewährt.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Freisinn
Beitrag 08.11.2025, 19:53
Beitrag #4


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wir gewähren Einsicht in die komplette Messreihe, aber nur dem Rechtsanwalt, Gutachter oder dem Gericht.
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shortie
Beitrag 09.11.2025, 08:26
Beitrag #5


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Zitat (sausesusi @ 08.11.2025, 17:56) *
hat man als Bürger das Recht, wenn das Ordnungsamt - also nicht die Polizei - blitzt,
Informationen anzufordern?

Wenn du nicht betroffen bist - nein.



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Freisinn
Beitrag 09.11.2025, 10:56
Beitrag #6


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Das ist die schwierigste Klientel, die an der Messstelle Eichscheine und Dienstausweis fordert, und absolut überzeugt davon ist, dass man das aushändigen muss.
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