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> TF mit Unfall bei AAK 1,9, war auch: "Zeitablauf" und "MPU - Punkte mit Vorbereitungs
Alt-und-nichts geler...
Beitrag 25.10.2025, 06:25
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
zunächst Glückwunsch zu dem tollen Forum.
Gruß

Als stiller Mitleser bin ich jetzt selbst betroffender.
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MsTaxi
Beitrag 25.10.2025, 07:01
Beitrag #2


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Hallo,

Das interessiert uns. Magst du uns sagen, was passiert ist?

LG


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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shortie
Beitrag 25.10.2025, 07:05
Beitrag #3


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Zitat (Alt-und-nichts gelernt @ 25.10.2025, 06:25) *
Als stiller Mitleser bin ich jetzt selbst betroffender.

Ja trau dich ruhig - hier sind alle hilfsbereit - aber auch neugierig.
Der Anfang ist ja gemacht.


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Alt-und-nichts geler...
Beitrag 25.10.2025, 13:50
Beitrag #4


Neuling
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In Kurzform:
ich trinke seit 30 Jahren regelmäßig Bier. mal mehr, mal gar nichts.
Ich wurde 30 Jahren vom Vater regelmäßig verprügelt und um es abzumildern war halt Bier gut.

Als er letztes Jahr in 03 starb, trank ich nichts mehr. Dann kam im Juli der Verdacht auf Krebs und ich habe regelrecht Panik vor Ärzten usw.
Also machte ich den Fehler wieder zu trinken.

Aktuell baute ich Do gegen 19.30 Uhr unter AAK 1,9 Promille einen Unfall (ohne Personenschaden) mit Firmenwagen. Polizei, Arzt , 2x Blutabnahme....FS ist weg.

Ich mache mir natürlich riesige Vorwürfe, dass ich nicht schon vor 30 Jahren die Reissleine gezogen habe.

Folgendes will machen:
Arztbesuch am Montag
Frage nach REchtsanwalt
Verkehrspsychologe
AN (wann kann ich die eigentlich beginnen?)
Selbsthilfegruppe suchen

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MsTaxi
Beitrag 26.10.2025, 12:18
Beitrag #5


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Hallo und herzlich willkommen im VP,

den Arztbesuch am Montag hast du vor, um genau was zu tun? Deinen Konsum schildern und den medizinisch einschätzen zu lassen? Mögliche Folgeerkrankungen des langen Konsums ausschließen zu lassen? Oder denkst du eine Entgiftung/Entwöhnungsbehandlung an?

Was die AN betrifft, hängt der Beginn im Moment weitgehend von der Art ab. Urinkontrollen kannst du kurzfristig beginnen, eine erste Haaranalyse ist noch nicht sinnvoll derzeit, da deine Haare vor EtG eventuell nur so strotzen. Such dir erstmal ein Labor, MPI o.ä., w8 du die AN machen kannst. Hängt ja von der Erreichbarkeit und den Kosten ab. Recherche macht da ab Montag Sinn.

Was ich dir zusätzlich empfehlen würde, wäre ein Besuch bei einer Beratungsstelle für Suchtfragen. Die können dich nicht nur beraten, welche Hilfsangebote vor Ort existieren, sondern dir auch helfen, eine SHG zu finden.

Rechtsanwalt? Das hängt immer auch davon ab, wie man sich fühlt. Will man das Gefühl, es steht einem jemand juristisch bei, weil man sich überfordert fühlt, auch wenn der vielleicht am Gang der Dinge nix ändern kann? Auch dies hängt zum Gutteil von deinem Geldbeutel ab. Hast du denn sonst ein unterstützendes Umfeld, Familie, gute Freunde?

Um über diese Anfangsinfos hinaus was sagen zu können, wäre es gut, wenn du unseren

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung

beantworten könntest. Aus deinen ersten Worten könnte man herauslesen, dass dein Problem etwas tiefer gehen könnte, aber da will ich nicht vorgreifen.

LG MsTaxi

P.S.: wie hat dein Arbeitgeber reagiert? Kann er dich innerbetrieblich umsetzen?

Edit:
P.P.S.: zur Frage nach dem Verkehrspsychologen würde ich erst später gerne was sagen wollen, wenn ich dich etwas besser einschätzen kann.


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Beitrag 26.10.2025, 15:40
Beitrag #6


Neuling
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Hallo,
DAnke für die ersten Meinungen.
Vorab; für den Fragebogen ist es noch zu frisch.
Für den Arzt habe ich Fragen Richtung Entgiftung, Beratungsstellen uns SHG vorbereitet.
Beim Rechtsanwalt möchte ich No-Gos erfahren.
Der Arbeitgeber wird erst Mo informiert; der Fuhrpark weiß Bescheid - ich bin jedoch beruflich dank Homeoffice und Corona nicht auf´s Auto angewiesen.
Morgen sicher mehr ......
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corneliusrufus
Beitrag 26.10.2025, 20:19
Beitrag #7


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Frage den Anwalt lieber, welches Nachtatverhalten das örtliche Gericht honoriert; welche Dokumentation dessen Du benötigst. Zumeist sind derartige Strafverfahren ziemlich festgefügt, sie sind Standardverfahren. Wenn müsstest Du als Indiz der Reue deutlich über das übliche Tun hinausgehen. Das könnte je nach Landstrich sogar zum Erhalt der FE führen. Jedenfalls führt es zu einem deutlich abgesenktem Strafmaß.

Für Deine Gesundheit sind die Suchtberatung und der Hausarzt gute Wegweiser. Gehe dorthin und berichte dann.

Ob ein Verkehrspsychologe, ein Verkehrspsychologe besser bzw. ausreichend sind, ergibt sich erst nach dem Fragebogen und manchmal auch erst in der weiteren Zukunft. Denn es könnte beispielsweise auch erst einmal eine Langzeitentwöhnungstherapie anstehen.

Frage nach Selbsthilfegruppen, probiere die aus. Entscheide nicht nach dem ersten Besuch, sondern nach einigen, welche passt.

Liebe Greet-Ings Cornelius



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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Beitrag 27.10.2025, 15:08
Beitrag #8


Neuling
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Hallo,
vielen Dank mit dem Hinweis zum Nachtatverhalten - welcher Anwalt kann einem solche Tipps geben? Wonach muss in google suchen?
Hausarzt war "nur" gut für die Gesundheit.
Habe jetzt 2 Termine bei unterschiedlichen SHG (guttempler und blaues kreuz) - bin gespannt wie es läuft. Welche Suchberatung ist sinnvoll?
Termine zur Therapie sind auch auf Wartezeit bei uns zur Zeit nicht zu bekommen. Muss ich die dringend vorweisen?
Außerdem bekomme ich einen Vertrag zum AN über 12 Monate (55€ pro Urinprobe) zugeschickt.
Kann ich im Augenblick mehr machen?
Danke!
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F117
Beitrag 27.10.2025, 18:33
Beitrag #9


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Du könntest den Fragebogen ausfüllen (Link in #5). Für den braucht's keine Wartezeit ...


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It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Beitrag 28.10.2025, 06:21
Beitrag #10


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1. Was ist passiert?
Was wurde konsumiert und welche Mengen? Wann wurde konsumiert und wann kam es zur Auffälligkeit (ungefähres Datum, möglichst genauer Zeitraum zwischen Konsum und Auffälligkeit)? Beschreiben Sie den Hergang der Auffälligkeit. Welche Aussagen wurden gemacht? Gibt es Messwerte (Schnelltests, Atemalkohol, Blutwerte, etc.)

Ich habe gegen späten Vormittag angefangen Bier (0,5l) zu trinken - ca. 4 Stück. Am frühen Nachmittag kamen nochmal ca. 4 dazu. Von 17-18-Uhr hatte ich einen ca. 30 km Termin beim Psychologen und danach auf der Rückfahrt weiter getrunken. Gegen 19.30 Uhr bin ich von der Straße in abgekommen, ein Schild um gefahren und im "Waldstück" zu stehen gekommen. Es gibt keinen Personenschaden.
Polizei kam und ich musste pusten: AAK 1,9 Promille. BAK steht noch aus. Blutabnahme auf der Wache. Aussagen kann ich nichts zu sagen. Ich weiß noch nicht mal mehr, warum ich die Strecke gefahren bin, die ich sonst nie nehme.


2. Warum kam es zur Auffälligkeit?
Diese Frage beinhaltet zwei wichtige Aspekte: Warum überhaupt wurde das Rauschmittel in einer Menge konsumiert, die in Konflikt mit der Fahreignung steht? Und warum kam es darüber hinaus ganz konkret zur Auffälligkeit, bzw. warum wurde sie nicht vermieden? Von besonderem Interesse sind die "inneren Motive".

Ich habe keine Erklärung. Innere Motive - ich wurde über Jahre von meinem Vater körperlich und seelisch mißhandelt - Alkohol war mein Dämpfer um alles erträglicher zu machen - und als er starb fühlt ich mich wie befreit. Trank keinen Alkohol mehr usw. Es mag hart klingen , war aber so.
Dann kam 2024 ein Erkrankung die auf Krebs hindeutete. Ich bekam Panik (habe ich eh vor jedem was nach Arzt, KH usw. nur riecht). Dann kam der Dämpfergedanke wie automatisch zurück und ich begann wieder zu trinken. Ich war x-mal im KH, Lungenspiegelung, MRT, CT, PEP-CT.


3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Wann wurde das erste Mal konsumiert, wie hat sich der Konsum dann entwickelt und warum?

Erster Konsum war so um die 18-19 Jahre, hat sich langsam auf 2-3 Bier / Tag gesteigert und seit Corona (Homeoffice) gesteigert.

4. Wie ist der Konsum heute?
Welche Mengen, wie häufig? Wenn sich das Konsumverhalten signifikant geändert hat, warum jetzt und nicht bereits früher? Was bewirkt das geänderte Konsumverhalten?

Seit dem Unfall Null. Vorher bis 10 Bier / Tag.
Veränderung siehe Punkt 2


5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Durch die Auffälligkeit ist bereits ein problematisches Konsumverhalten dokumentiert. Welcher Sinneswandel ist eingetreten, damit die Fahreignung nun wieder zweifelsfrei gegeben ist? Wo liegen Rückfall-Gefahren und wie wird ihnen begegnet? Welche Vermeidungsstrategien sind erprobt und können angewendet werden?

Der Unfall war ein Schuss vor den Bug; mit dem Psychologen arbeite ich an meinem Ärzte-Trauma (was sich gestern zeigte, auch schon Wirkung hat; man konnte mir in beide Arme stechen (im ersten Versuch kam kein Blut) und es war ok.
Sinneswandel: ich will zeigen, dass mein Vater (und auch die Ärzte) keine Macht mehr über mich haben. Ich gewinne! Ich lerne mit mehr Gelassenheit ins Leben zu gehen.
Den 2. TEil der Frage kann ich noch nicht beantworten.
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Beitrag 28.10.2025, 17:49
Beitrag #11


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Zum 2. Teil der Frage 5:
Ich werde die Anti-Trauma-Behandlung (Angst gegen Ärzte) in SHG und auch beim Psychologen fortsetzen und festigen.
Außerdem habe ich mich schon jetzt von allen "Freunden" getrennt, bei denen (viel) Bier zum täglichen Leben gehört.


Ergänzung zu Frage 1:
Ich traf mich ja mit dem Psychologen der auch ärztlich ausgebildet ist und mir aufzeigte, dass mein Husten, Schmerzen in der Brust usw. ggf. doch auf Lungenkrebs hindeuten. Das schaltete mein denken komplett aus und es wurde eingekauft und getrunken.
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corneliusrufus
Beitrag 28.10.2025, 22:42
Beitrag #12


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Ich konzentriere mich zunächst auf den Tattag. Wenn Du am späten Nachmittag/frühen Abend einen Termin beim Psychologen hattest, zu dem du anreisen musstest, warum hast Du dann zuvor Alkohol getrunken? Warum dann gleich soviel?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Beitrag 29.10.2025, 07:48
Beitrag #13


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Danke für die Antwort.
Der Alkohol war mein Dämpfer, die alten Schläge und das sprechen darüber abzumildern.
Als die Möglichkeit der erneuten Untersuchungsorgie genannt wurde, schaltete ich komplett ab. Und flüchtete in den Alkohol - ans fahren, Taxi, abholen lassen usw. konnte ich nicht mehr denken.

Kannst du mir noch was zum Nachtatsverhalten sagen?

Ich würde ja auch in eine Privatklinik gehen, kann mir die ca. 14.000€ aber nicht leisten (neben Regress der Versicherung und 1-2 Monatssätzen Strafe.
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corneliusrufus
Beitrag 29.10.2025, 09:18
Beitrag #14


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Doch Angst kann ich durchaus nachvollziehen. Meine Frage war, um Dir Erkenntnisgewinn zu bringen, am Tattag wusstest Du vom Psychologentermin. Du wusstest, dass dieser Dir nichts tut, im Gegenteil, er Dir hilft. Also konntest Du zumindest deshalb keine Angst haben. Dennoch trankst Du große Mengen an Alkohol. Warum?

Nachtatverhalten ist alles, was Du nach der Tat alles unternimmst. Wichtig ist, kam es zu Schäden, so sorge für die Regulierung. Frage beim Geschädigten persönlich nach, welche Schäden entstanden sind, wie reguliert wird. Kann beispielsweise eine Straßenmeisterei sein, ein Waldbesitzer. Ebenso zum Nachtatverhalten gehört, ob Du Dich den Ursachen der TF stellst. Entschiedene Schritte gegen eine Wiederholung unternimmst. Das ist tätige Reue. Zu diesen Schritten gehören Arztbesuche, Psychologe ggf. (bei Dir eher sicher) eine Therapie. Alkoholverzicht, wohl ebenfalls dauerhaft, Nachweise darüber.

Damit all das wirken kann, ist es operativ, einen Strafprozess erst dann zu beginnen, wenn entsprechende Fortschritte samt Unterlagen bereits vorliegen. Je nach gewählter Subtaktik so ein halbes bis dreiviertel Jahr nach der TF oder eben so ein Jahr oder etwas später. Ein RA kann helfen, dass eine Verzögerung umgesetzt werden kann. Denn Gerichte terminieren aus freien Stücken. Nur als Hinweis, die Strafgerichte beziehen die Zeit ohne FE (nach erfolgtem vorläufigem Entzug) in ihre Berechnung einer Sperrfrist ein. Lasse Dich da anwaltlich beraten. Dann entscheide, welche Strategie Du insgesamt fahren willst, es gibt ja auch die Möglichkeit eines frühen Prozesses, eventuell nur eines Strafbefehls mit dann rascher Klarheit über die Folgen, und ob Du für die gewählte Strategie einen Rechtsanwalt benötigst. TF sind Standardverfahren bei Gericht. Nur wenn Du ein über die Maßen besseres Nachtatveralten als andere Betroffene vorweisen willst, dann lohnt sich ein Anwalt jedenfalls. Oder wenn Du einen Verkehrsrechtsschutz hast. Denn sonst dürften dessen Kosten die Ersparnis einer geringeren Tagessatzanzahl ausgleichen.

Kümmere Dich vor allem um Deine Gesundheit! SHG sind da nicht schlecht. Adressen sollte der Psychologe haben.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Beitrag 29.10.2025, 14:34
Beitrag #15


Neuling
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Danke für die Antwort.

Deine erste Frage kann ich nur mit meiner Panik / Angst vor Ärzten usw. beschreiben. Ich weiß sonst kein Motiv.
Meine Angst ist so groß, dass ich schon einmal in Ohnmacht gefallen bin, als nur angekündigt wurde, dass Blut abgenommen werden soll....
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corneliusrufus
Beitrag 29.10.2025, 17:39
Beitrag #16


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Ein Psychologe in Deutschland nimmt keine körperlichen Eingriffe vor. Ein Psychologe ist kein Arzt.

Willst Du sagen, Deine Angst ist so übergreifend geworden, dass Du statt anfangs "nur" bei Ärzten in Panik verfallen bist, sich dieser Kreis da unbehandelt ausgeweitet hat? Und dass diese Erweiterung trotz gegenteiliger Lernerfahrung beim Psychologen so geblieben ist? (Ich habe dabei unterstellt, dass es nicht der erste Termin bei ihm am Tag der TF war.)

Zum Nachdenken, es könnte auch eine andere Ursache haben. Nämlich dass Du da alkoholabhängig nicht mehr für Stunden ohne Alkohol auskommen kannst. Alkoholmangel äußert sich dann in Unruhe. Unruhe erinnert Dich an einsetzende Angst. Du setzt die Unruhe mit gleich einsetzender Panik gleich. Dagegen hast Du ein "Hilfsmittel", den Alkohol.

Denke bitte darüber nach. Gerne auch noch eine zweite Nacht. Du kannst auch nichts verschlimmern. Denn Du benötigst sowohl bei deinen Panikattacken als auch beim Alkohol Hilfe.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Beitrag 30.10.2025, 06:33
Beitrag #17


Neuling
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Danke,
Der Psychologe hat ja keinen Eingriff vorgenommen; er hat mich noch nicht mal berührt.
Aber alleine die Ankündigung, dass die Untersuchungsorgie wieder beginnt, hat meinen Kopf zugemacht. So wie du sagst: Panik ausgelöst.
Ich weiß nicht, wie ich es einem Dritten erklären kann. Das treibt schon jetzt die Angst, dass die MPU nicht zu bestehen sein wird.

BTW ich war gestern bei einer SHG mit teils heute noch betroffenen, teils mit seit Jahren trockenen Alkoholikern. Das hat recht gut getan.

Außerdem habe ich gestern über die **** noch eine Erstberatung bei einem anderen Psychologen bekommen, um dieses bestimmte Formular **** (oder so) zu bekommen, um meiner - wie schon diagnostiziert - posttraumatischen Belastungsstörung begegnen zu können.

Morgen will ich zur Beratungsstelle ****. Meint ihr, das ist ein guter Weg?

Ein 12 monatiger AN-Vertrag geht heute in die Rückpost.....

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 30.10.2025, 17:52
Bearbeitungsgrund: Beratungsstelle anonymisiert.
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shortie
Beitrag 30.10.2025, 07:55
Beitrag #18


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Zitat (Alt-und-nichts gelernt @ 29.10.2025, 14:34) *
Deine erste Frage kann ich nur mit meiner Panik / Angst vor Ärzten usw. beschreiben. Ich weiß sonst kein Motiv.
Meine Angst ist so groß, dass ich schon einmal in Ohnmacht gefallen bin, als nur angekündigt wurde, dass Blut abgenommen werden soll....

Wie war denn dein Verhalten während der polizeilich ärztlichen Blutentnahme?



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Beitrag 30.10.2025, 09:27
Beitrag #19


Neuling
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Kann ich nicht sagen - ich habe ein komplettes Loch. Man sagte mir nur später (bzw. meinem Abholer), dass sie mich auch der Liege festhalten mussten.
Im KH musste ich bei einer Untersuchung fixiert werden, damit ein Zugang gelegt werden konnte.
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MsTaxi
Beitrag 30.10.2025, 11:27
Beitrag #20


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Zitat (Alt-und-nichts gelernt @ 30.10.2025, 06:33) *
BTW ich war gestern bei einer SHG mit teils heute noch betroffenen, teils mit seit Jahren trockenen Alkoholikern. Das hat recht gut getan.
(...)
Morgen will ich zur Beratungsstelle ***. Meint ihr, das ist ein guter Weg?

Ein 12 monatiger AN-Vertrag geht heute in die Rückpost.....

Das sieht nach einem richtig guten Weg aus, den du da gehst. Glückwunsch, das kriegt nicht jeder so hin, man merkt dir den Wunsch und den Willen zur Veränderung an.

Edit: falls meine Meldung an die Mods nicht durchkam, bitte anonymisiert in meinem Post und in Post 17 den Namen der Beratungsstelle. Google weiß sehr viel.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 30.10.2025, 17:53
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert


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corneliusrufus
Beitrag 30.10.2025, 20:37
Beitrag #21


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Alles sehr vernünftige Schritte. Gut so!

Du hast einige Baustellen, die möglichst vor einer MPU erledigt sein sollten. Der Inhalt des Polizeiberichts könnte interessant sein. Nämlich wenn er Hinweise auf eine Angststörung, PTBS oder ähnliches enthielte oder Beobachtungen widergäbe, die deutlich jenseits eines Standardverhaltens lägen. Weil sonst könnte die FEB geneigt sein, zusätzlich zur Alkoholfragestellung weiteren Gutachtenbedarf zu sehen. Derartiges sollte im Inhalt erledigt sein.

Ängste, PTBS können gut behandelt werden. Da möchte ich Dir Mut zusprechen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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shortie
Beitrag 31.10.2025, 06:21
Beitrag #22


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Zitat (corneliusrufus @ 30.10.2025, 20:37) *
Der Inhalt des Polizeiberichts könnte interessant sein.


Das wird eher eine Anzeige als denn ein Bericht - aber Strafanzeigen sind ja formlos.
Je nach Verhalten bei der Blutentnahme könnte da ein Widerstand nach § 113 StGB hinzu kommen.

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corneliusrufus
Beitrag 31.10.2025, 08:11
Beitrag #23


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Letzterer ist eher Beiwerk, beinahe (und leider) alltäglich. Also Standardverhalten. Ich meine, ob da eine besondere Verhaltensauffälligkeit auftaucht. Auch wird es eine Mitteilung an die FEB geben. Auch darin könnten besondere Hinweise aufgenommen worden sein. Damit meine ich protokollierte Einlassungen wie "ich hatte dermaßen Angst, dass ich vorher Alkohol getrunken habe". Oder eine gezeigte Panikattacke auf der Polizeiwache.

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Beitrag 31.10.2025, 16:54
Beitrag #24


Neuling
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113 sollte keine Rolle spielen.....



Ich mache mir zur Zeit natürlich 1000 Gedanken, deren Verlauf ich mir notiere und hoffe da jeweils richtige, passende, stimmige Antworten zu finden.
Frage:
Darf ich meine Notizen mitnehmen?
Also z.B.
meine Vermeidungsstrategien sind -> Antwort xyz
meine Angst habe ich überwunden durch -> Antwort xyz, benötige ich Belege vom Psychater?
meine Persönlichkeitsveränderungen zeigen sich durch -> Antwort xyz und dazu Beispiele
....
....


Hintergrund wäre, dass ich nichts vergesse, was ich mir in den nächsten Monaten hoffentlich erarbeitet habe.

Das die AN mitkommen ist klar.
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MsTaxi
Beitrag 31.10.2025, 17:55
Beitrag #25


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Notizen zu machen gerade auch in der aktuellen Phase ist eine gute Idee. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass du sie in der MPU nicht mehr brauchen wirst. Eine gute authentische Aufarbeitung sorgt dafür, dass alles so aus einem Guss ist, dass du alles auch ohne Notizen darstellen kannst. Du bist ja im Moment noch am Beginn einer Änderung deines Lebens, deren Potential so insgesamt klar noch gar nicht ist.

Der Weg, den du für dich gehen willst, wird für dich so viel ändern, dass die positive MPU dann nur noch das Sahnehäubchen ist, das du dir mit links holen wirst. Kannst du dir jetzt vielleicht noch nicht vorstellen, ist aber trotzdem so. Du wärst dann hier auch einer von nicht mehr zählbaren Usern, die sagten, der Verlust der FE und die MPU waren das Beste, was ihnen im Leben passiert ist.


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Artromot
Beitrag 31.10.2025, 19:32
Beitrag #26


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Hi,

auch ein Älterer mit 55 hier. (Rad MPU 2,3)
Ich hatte ein Word Dokument mit meinem Fragebogen und meinen Antworten, den hatte ich auf dem Handy bei der MPU dabei, dachte mir im Notfall kann ich noch was nachschlagen.
Hab das aber überhaupt nicht gebraucht, da es ja deine Aufarbeitung ist brauchst Du ja nur zu Antworten und erzählen.
Außer Du bist dein Problem nicht ernsthaft angegangen, dann musst Du was auswendig lernen.


Zitat (MsTaxi @ 31.10.2025, 18:55) *
Der Weg, den du für dich gehen willst, wird für dich so viel ändern, dass die positive MPU dann nur noch das Sahnehäubchen ist, das du dir mit links holen wirst. Kannst du dir jetzt vielleicht noch nicht vorstellen, ist aber trotzdem so. Du wärst dann hier auch einer von nicht mehr zählbaren Usern, die sagten, der Verlust der FE und die MPU waren das Beste, was ihnen im Leben passiert ist.

Danke dafür MsTaxi, das kann ich nach 844 Tagen Abstinenz doppelt unterschreiben.

Viele Grüße
Artromot
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Beitrag 02.11.2025, 14:29
Beitrag #27


Neuling
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Zitat (Artromot @ 31.10.2025, 19:32) *
dann musst Du was auswendig lernen.



Viele Grüße
Artromot

Hallo,
auswendig lernen ist überhaupt nicht mein Ding. Ging schon in der SChule nicht
Bin gerade dabei (Anfänge) mir Gedanken über
  • Warum bringt mich die Angst vor den Weißkitteln fast um den Verstand bringt
  • Was sind meine Ziele in der Zukunft (also außer AN)
  • Wie problematische war eigentlich wirklich mein Umgang
- komme leider an immer mehr Bekannte, bei denen ich jetzt erkenne, wieviel in meinem ganzen Umfeld völlig normal viel getrunken wird

Gruß und Danke
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Artromot
Beitrag 02.11.2025, 15:00
Beitrag #28


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Hi,

damit meinte ich ja, Du musst nichts auswendig lernen, wenn Du eine gute Aufarbeitung machst.
Du hast ja schon damit angefangen, indem Du hier dein Thema erstellt hast.

Beginne mal deine Trinkhistorie zu erforschen, wann hast du wieviel getrunken?
Gab es Zeiten in denen Du mehr getrunken hattest? Gab es Gründe dafür? (Schicksale usw.) Schreibe alles auf.

Diese Erfahrungen mit deinen Bekannten, die macht jeder.
Ich habe mir die auch aufgeschrieben.

Du kannst auch die verschiedenen Phasen des Alkoholkonsum und -rausch erkennen.
Mittlerweile finde ich dies nur noch abstoßend und habe teils Mitleid mit den Betrunkenen.

Wirst vielleicht auch merken, dass einige Freunde nur Saufkumpanen waren.

Ich hatte auch Angst vor dem was vor mir liegt, aber mit jeder erledigten Aufgabe (Verkehrspsychologe, Erfolgreicher Abstinenznachweis usw.) wirst Du selbstsicherer werden.

Am längsten habe ich gebraucht meine inneren Motive zu verstehen, dabei hat mir die VP geholfen.

Einen schönen Sonntag Dir, viele Grüße
Artromot


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Beitrag 02.11.2025, 15:33
Beitrag #29


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Hallo,
Saufkumpanen gab es eigentlich nicht - ich habe nur alleine getrunken. Auf Feiern usw. blieb ich bei Wasser o.ä.. Es war ehr erschreckend (aus heutiger Sicht) aus, was da in welchen Mengen konsumiert wird. Gibt ja auch genug Anlässe: Frühjahrsfest, Ostern, Schützenfest, Erntedank, Jubiläen, Herbstmarkt, Kartoffelmarkt, Erdbeerfest usw usw.

Trinkhistorie:
Nun - es begann irgendwann in der Jugend (ca. 16 Jahre). Immer um Bestrafungen durch meinen Vater (körperlich, psychisch) erträglicher zu machen. Es steigerte sich langsam auf bis nachher ca. 10 x 0,5l Bier am Tag. Mein Arbeitsplatz in München war auch nicht gerade förderlich - Thema Weißwurstfrühstück.
Als mein Vater starb, hörte ich von heute auf morgen auf.
Dann begann im Sommer 24 eine für mich verheerende Arzt - / KH- Geschichte. X Untersuchungen, Angst, Panik, Kontrastmittel die mich zum Übergeben brachten.....
Da kam wieder der "Erlöser" Alkohol! Alles wurde nach den Untersuchungen wieder schöner. Der Preis dafür wurde natürlich auch immer höher und hat jetzt seinen Höhepunkt erreicht.

Ich nutze jetzt jede Minute mich um Dinge rund um mein problematischen Umgang mit dem Alkohol zu beschäftigen. Es ist erschreckend was man beim Nachdenken alles über sich erfährt.
Gruß und Danke
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corneliusrufus
Beitrag 02.11.2025, 20:14
Beitrag #30


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Alkohol hat immer mindestens eine Funktion, weshalb er eingesetzt wird; und diese kann sich mit der Zeit auch ändern, sich erweitern.

Hier: Alkohol ist einmal ein körperlich-nervliches Betäubungsmittel. Wegen seiner Gefährlichkeit gibt der Zahnarzt das natürlich nicht zur Betäubung, Westernfans kennen es trotzdem. Es betäubt den Schmerz, dämpft das Schmerzempfinden.

Bei elterlichen Schlägen leidet auch die Psyche. Wird da Alkohol zur körperlichen Schmerzbetäubung konsumiert, so stellt sich auch psychisch zunächst das Wohlempfinden eines geminderten bis eliminierten Schmerzes ein; zusätzlich kann psychisch auch ein eigener hirnphysiologischer Hormoneffekt auftreten durch den Eingriff in die Belohnung mit Dopamin.

Bei Angst (vor Schlägen) greift das Hirn gern vorsorglich einmal auf Alkohol zurück. Oder es sagt, bei Schlägen "half ich Dir, probiere mal, ob ich da nun nicht auch helfe". Und siehe, Alkohol wirkt auch angstlösend.

Wenn ich bisher addierte, so hätte ich bereits drei verschiedene Alkoholfunktionen gefunden.

Das muss nicht auf Dich zutreffen mit meiner Erzählung, ich möchte Dir nichts in Mund und Wesen legen. Auch wenn alles drei meinetwegen naheliegt. Du musst selbst Deine Alkoholfunktonen finden.

Wenn Du nicht alkoholabhängig bist, keine anderweitigen Alkoholfunktionen entwickelt hast, und hinsichtlich obiger Konsumauslöser zeitweise ein ausbleibenden Ereigniseintritt oder hinreichend rudimentäres kompensierendes Ereignisantwortverhalten entwickelt hast, bleibt die Alkoholfront ruhig. Doch das ist wie ein im Eis verborgener eingefrorener Krankheitskeim. Taut es, so ist er wieder das. Auf dem alten Niveau wie früher. Ab da könnte nachgeholt worden sein, was damals noch fehlte. Beispielsweise die Entwicklung einer eigenständigen Alkoholerkrankung, eine Abhängigkeit aus der Menge und Häufigkeit des Alkoholkonsums selbst. Letzteres könnte ich auch schwächer erzählen, um die Fahrt zum Psychologen in doch deutlich betrunkenem Zustand zu erzählen wie erklärend zu beschreiben.

Doch das ist nicht mein Job. Es ist Deiner.

Nehme Dir zeit, darüber nachzudenken. Du wirst wahrscheinlich immer mehr finden. Immer feiner hinsehen können. Immer mehr aufdecken, bis Du alle Puzzlesteine und -steinchen hast. Und diese beginnst wie Scherben zusammenzusetzen. Mehrdimensional.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Beitrag 06.11.2025, 11:01
Beitrag #31


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Hallo,
wie seht ihr es:
Sammelt man durch einen MPU-Vorbereitungskurs (bei einem seriösen Anbieter) +Punkte in der MPU?
Natürlich spielt die eigentliche Aufbereitung usw. die Hauptrolle und es gibt ja auch keine Verpflichtung.
Oder ist es ein Stück Papier, was man sich im Zweifel auch selbst schreiben kann?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Bis später.
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Beitrag 06.11.2025, 11:10
Beitrag #32


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Leider habe ich über die Suchfunktion nichts gefunden, daher die Frage entweder a) nach einem Link oder b) nach den Angaben zu folgendem Zeitablauf (fiktiv)

1) Delikt am 1.1.01
2) FS-Entzug durch Polizei am 01.01.01
3) Strafbefehl kommt wann (ca.)?
4) Strafbefehl kommt am 01.03.01 - Sperre 8 Monate
5) Sperre wirkt ab 01.03.01 - 30.11.01 (man ist ja dann eigentlich mit 11 Monaten FS-Entzug belegt...)
6) Antrag auf Neuerteilung (frühestens) am 02.05.01
7) Wie lange dauert es gewöhnlich bis sich die FSST meldet und vor Neuerteilung eine MPU fordert?
8) Innerhalb welchen Zeitraums muss gewöhnlich das MPU-Gutachten vorgelegt werden ?
9) Was tut man, wenn die AN - Zeit (hier: 12 Monate; also angenommen 31.01.02) noch nicht rum sind bzw. man die entsprechende Bescheinigung noch nicht hat?
10) Gibt es Fristen für den Sehtest und den 1.Hilfe-Kurs?


Wäre super wenn jemand die ein oder andere Frage beantworten könnte
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corneliusrufus
Beitrag 06.11.2025, 13:03
Beitrag #33


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Es mag für rabulistisch gehalten werden, durch den besuch einer professionellen Aufarbeitung werden keine Pluspunkte gesammelt, sondern Minuspunkte vermieden. In der Denkweise der Gutachter, die zunehmend in den Beurteilungskriterien kodifiziert wird, gehört eine professionelle Aufarbeitung durch "hausnahe" Kurse oder durch Verkehrspsychologen zur erwarteten Normalität. Das setzt sozusagen die Nulllinie. Alles andere führt zur besonderen Aufmerksamkeit. Wenn dann das Stichwort MPU-Vorbereiter kommt, geht es in den Warnmodus über. Zuviel dieser bieten Schauspielunterricht statt problemorientierter Hilfe.


Du stelltest Fragen zum Zeitablauf. Nun, wann Behörden konkret reagieren, hängt von deren aktuellen Auslastungsgrad ab. Der ergibt sich aus Organisation, Personalbestand und -einsatzmöglichkeit sowie der Komplexität des Falles. Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden sind gehalten, rechtzeitig vor Verjährungsende zu reagieren. Für Verwaltungsbehörden wurde obergerichtlich festgehalten, dass eine angemessene Bearbeitungszeit nicht überschritten werden darf. Diese wurde mit acht bis zwölf Wochen ohne notwendige Rückfragen, Akteneinholungen etc. angegeben. Andernfalls bist Du (über die Hinderungsgründe) zu informieren.

In einen FE-Verfahren ist die FEB auf andere Behörden angewiesen. Üblich sind da Reaktionszeiten von 4 bis 12 Wochen.

In einem Antragsverfahren ist es tunlich, der FEB zu signalisieren, ab wann die MPU-Reife besteht. Andernfalls muss die FEB später um Fristverlängerung gebeten werden. Diese ist in aller Regel problemlos, da im Zustand ohne FE keine Gefahr vom Antragssteller ausgeht.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist lebenslang gültig. Der Sehtest darf nicht älter als ein Jahr sein. Ich bin mir nicht ganz sicher, das müsste dann für den Zeitpunkt der FE-Erteilung gelten, nicht für den Antrag. Beides von daher zeitnah zum FE-Antrag beschaffen bzw. bei Vorliegen darauf verweisen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Beitrag 06.11.2025, 15:14
Beitrag #34


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Zitat (corneliusrufus @ 06.11.2025, 13:03) *
... rabulistisch...

Noch nie gehört das Wort wavey.gif

Zitat (corneliusrufus @ 06.11.2025, 13:03) *
Der Erste-Hilfe-Kurs ist lebenslang gültig. Der Sehtest darf nicht älter als ein Jahr sein.

Danke für die Angaben!

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.11.2025, 15:41
Bearbeitungsgrund: Zitate repariert
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ulm
Beitrag 06.11.2025, 15:40
Beitrag #35


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Moderativer Hinweis:
Ein User + ein Problem = ein Thread
Sonst wird es unübersichtlich.
Die drei Threads wurden daher verbunden.


Zitat (Alt-und-nichts gelernt @ 06.11.2025, 15:14) *
Der Erste-Hilfe-Kurs ist lebenslang gültig.

...sofern er mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) lang war.
Die damaligen "Sofortmaßnahmen am Unfallort" hatten nur acht UE, die reichen nicht.
Ein BG-Ersthelferkurs aus der Firma passt dagegen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.11.2025 - 00:01