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			  02.11.2025, 18:35
			
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					![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2552 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653  | 
       
			
			 In Kapitel 3.2 ERA 2010 heißt es: „Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m und bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen.“ Daraus lese ich, daß bei 1,50 m breitem Schutzstreifen die Fahrbahn mindestens 6,00/7,50 m bei einseitig/beidseitig angeordnetem Schutzstreifen sein muß. Wieso findet man dann so viele angeordnete Schutzstreifen auf Fahrbahnen mit teilweise 2,50 m Restbreite für Kfz oder noch weniger? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png 
			
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			  02.11.2025, 18:50
			
				 Beitrag
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        			 Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3130 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252  | 
       
			
			 
				
				Weil Farbe billig und Papier geduldig ist und der gewählte Lokalfürst zeigen will das er etwas für den Radverkehr unternimmt.
				
				
				
			 
			
			
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			  03.11.2025, 10:44
			
				 Beitrag
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					![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7905 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260  | 
       
			
			 
				
				2,50 m oder noch weniger? Hab ich noch nie gesehen, weder hier noch in der Realität.  
			
			
		Weiß bloß, dass das in den Niederlanden zulässig ist (aber auch eher selten). Hast du mal ein Beispiel in Farbfotografie, wenn es doch so viele zu finden gibt?  | 
	
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			  03.11.2025, 21:03
			
				 Beitrag
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					![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2552 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653  | 
       
			
			 
				
				Beispiel 1: das Hardtufer in Wuppertal (Orthofotos), in westlicher Fahrtrichtung Einbahn. Der Gehweg ist in östlicher Richtung mit ZZ 1022-10 für Radler freigegeben. 
			![]() Aufbau: – Gehweg am Flußufer (seit ca. 2005 wg. baufälliger Kragarme auf der Fahrbahn durch kleine Leitborde markiert) s. Bericht der Verwaltung mit Grundriß, – Fahrbahn 2,50 m, – „Angebotsstreifen für Radfahrer“ 1,25m + 0,25 m Sicherheitstrennstreifen, – Parkstreifen ![]() In der Praxis erscheinen die in der verlinkten Planung angegebenen 9,80 m sehr großzügig. Den Parkstreifen hat man dann auch auf die Bergseite verlegt. Schon mit einem Pkw kann ich weder den erforderlichen Abstand zu Fußgängern auf dem Gehweg einhalten, noch zu den Radfahrern. Beispiel 2: Hainstraße ![]() Hier hat man einfach bei bestehendem Mittelstreifen (Z295) einen breiten Schutzstreifen auf die bergaufführende Spur gepinselt. Für alle Kfz ab etwa SUV besteht dabei regelmäßig Bedarf diesen mitzubenutzen, um nicht den Gegenverkehr zu gefährden. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png 
			
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