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31.10.2025, 23:20
Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2566 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Ist das anderen auch schon aufgefallen? Vom Fahrrad kenne ich das so, daß die Lampe „immer an“ ist und je nach Tageshelligkeit automatisch zwischen Tages- und Abblendlicht umschaltet. Gibts beim Pkw nicht auch so eine Zwangsschaltung? Ist die LED-Straßenbeleuchtung zu hell, oder ist fehlendes Abblendlicht im Dunkeln ein Phänomen der LED-Beleuchtung an den Fahrzeugen? Wie macht man „Blindschleichen“ im Dunkeln auf fehlendes Abblendlicht am besten aufmerksam? Unbeleuchtete/einseitig beleuchtete Fahrzeuge können für andere VT eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen (z.B. Fußgänger, die die Fahrbahn queren). -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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31.10.2025, 23:42
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7864 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Die Fahrzeuge sind dann hinten komplett unbeleuchtet. Ist das anderen auch schon aufgefallen? Das ist sogar dem Gesetzgeber schon aufgefallen. Deswegen gibt es inzwischen die Möglichkeit, mit dem Tagfahrlicht auch die Schlussleuchten leuchten zu lassen. Bei Krädern ist das sogar vorgeschrieben. (mein BMW hatte das nach irgendeinem Software-Update mal von sich aus gemacht. Das war aber wieder abschaltbar...) Zitat Gibts beim Pkw nicht auch so eine Zwangsschaltung? im Prinzip schon, die ECE-R48 verlangt da für das Abblendlicht: 6.2.7.6. Wenn Tagfahrleuchten vorhanden und gemäß Absatz 6.19 in Betrieb sind, gilt Folgendes: 6.2.7.6.1. Entweder müssen sich die Abblendscheinwerfer gemäß den Anforderungen von Anhang 12 automatisch, je nach den Umgebungslichtverhältnissen, ein- bzw. ausschalten (z. B. Einschalten bei Nachtfahrten, Fahrten durch Tunnel usw.) oder 6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind, oder 6.2.7.6.3. es müssen unübersehbare Hilfsmittel vorhanden sein, die den Fahrer darauf hinweisen, dass die Scheinwerfer, die Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten sowie die gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten und Seitenmarkierungsleuchten nicht leuchten. Dies kann wie folgt erreicht werden: 6.2.7.6.3.1. durch Vorhandensein zwier deutlich verschiedener Niveaus der Beleuchtungsintensität der Instrumententafel für Nacht und für Tag, die dem Fahrer anzeigen, dass die Abblendscheinwerfer einzuschalten sind, oder 6.2.7.6.3.2. durch unbeleuchtete Anzeiger und die Kennzeichnung von manuell bedienten Betätigungseinrichtungen, die gemäß Regelung Nr. 121 beleuchtet werden müssen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sind, oder 6.2.7.6.3.3. durch eine Kontrolleinrichtung, die optisch, akustisch oder beides sein kann, und die erst bei verringerter Umgebungshelligkeit gemäß Anhang 12 aktiviert wird, um den Fahrer darauf hinzuweisen, dass die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden sollten. Ist die Kontrolleinrichtung einmal aktiviert, darf sie sich erst ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet worden sind oder die Einrichtung, mit der der Motor (Antriebssystem) angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Betrieb des Motors (Antriebssystems) nicht möglich ist. Zitat Ist die LED-Straßenbeleuchtung zu hell, oder ist fehlendes Abblendlicht im Dunkeln ein Phänomen der LED-Beleuchtung an den Fahrzeugen? Beides dürfte keine Rolle spielen. Zitat Wie macht man „Blindschleichen“ im Dunkeln auf fehlendes Abblendlicht am besten aufmerksam? Unbeleuchtete/einseitig beleuchtete Fahrzeuge können für andere VT eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen (z.B. Fußgänger, die die Fahrbahn queren). Das Tagfahrlicht ist nach vorne ausreichend hell, um von allen anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt zu werden. Kritischer sind komplett oder einseitig unbeleuchtete Fahrzeuge (wem einmal auf einer Landstraße das entgegenkommende vermeintliche Motorrad gefühlt einen halben Meter am linken Ohr vorbeigehuscht ist vergisst das so schnell nicht...). Übliche Mittel der Mitteilung: Lichthupe. Bei direkter Gefahr (komplett unbeleuchtetes Fahrzeug) auch: Hupe. Wenn der andere durch anhaltende Nicht-Reaktion den Eindruck der Fahruntauglichkeit vermittelt: Anruf bei der 110. |
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01.11.2025, 08:46
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1043 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Solche "Blindschleicher" finden sich auch immer mal wieder in Dashcamclips. Da wird in der Regel mit Lichhupe versucht, den Fahrer darauf aufmerksam zu machen. Oder selten als stärkeres Mittel kurzes Aus- und Wiedereinschalten des Lichtes.
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01.11.2025, 09:08
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2669 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 |
Vom Fahrrad kenne ich das so, daß die Lampe „immer an“ ist und je nach Tageshelligkeit automatisch zwischen Tages- und Abblendlicht umschaltet. Gibts beim Pkw nicht auch so eine Zwangsschaltung? Bei meinem Auto wird automatisch zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht umgeschaltet. Das ist aber keine Zwangsschaltung, denn diese Automatik kann ich deaktivieren. Zudem sind bei meinem Auto auch bei Tagfahrlicht die Rückleuchten eingeschaltet. Ansonsten bleibt nur, die Leute bei Dunkelheit mit der Lichthupe darauf aufmerksam zu machen, dass sie nur mit Tagfahrlicht fahren. Wenn das mit der Lichthupe jeder macht, der dem Tagfahrlichtfahrer entgegenkommt, geht dem Tagfahrlichtfahrer ein Licht auf und er schaltet das Abblendlicht an. Ansonsten, wenn einer nur mit Tagfahrlicht und ohne Rücklicht in der Stadt unterwegs ist, geht auch die Welt nicht unter, denn jeder Autofahrer ist angehalten, auf Sichtweite zu fahren und somit kann er einem Fahrzeug ohne Rücklicht auch nicht auffahren. Gruß Uwe |
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01.11.2025, 10:58
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3137 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Das Tagfahrlicht ist nach vorne ausreichend hell, um von allen anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt zu werden. … Gerade das leider inzwischen bei vielen neuen Fahrzeugen verbaute Tagfahrlicht, welches sich als Band um die komplette Front zieht, ist aber in der Dämmerung oft so hell, dass es imho mehr blendet als ein ein korrekt eingestelltes Abblendlicht.Ansonsten bleibt nur, die Leute bei Dunkelheit mit der Lichthupe darauf aufmerksam zu machen, dass sie nur mit Tagfahrlicht fahren. Wenn das mit der Lichthupe jeder macht, der dem Tagfahrlichtfahrer entgegenkommt, geht dem Tagfahrlichtfahrer ein Licht auf und er schaltet das Abblendlicht an. Da ist meine Erfahrung, insbesondere bei neuen Fahrzeugen, dass das die Fahrer genau so interessiert als wenn sie wegen eingeschalteter Nebelschlussleuchte angeblinkt werden: es erfolgt schlicht keine Reaktion, da man ja den neuesten Shit von Elektro(Auto) unterm Hintern hat und dieses ja alles automatisch von selbst macht. |
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01.11.2025, 11:25
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2669 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 |
Das stimmt, wenn nur einer den Tagfahrlichtfahrer mit Lichthupe darauf aufmerksam macht. Deshalb habe ich auch „jeder macht, der dem Tagfahrlichtfahrer entgegenkommt“ geschrieben, denn dann kann er es kaum noch ignorieren und fangen mal an, nachzudenken, was bei ihnen nicht stimmt. Leider betätigen nur die wenigsten die Lichthupe bei Taglichtfahrer.
Ähnliches gilt, bei Radfahrer ohne Licht und auch bei Mittelspurschleicher. Gruß Uwe Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.11.2025, 18:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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01.11.2025, 18:08
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2270 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ein sich an 100% annähernder Prozentsatz solchermaßen angefernlichteter Autofahrer latscht als allererstes voll auf das mitllere Pedal (bei nur 2 verbauten auf das linke der beiden), weil er meint, vor einer metertiefen Baugrube oder einer Radarfalle gewarnt worden zu sein. Macht mein Hintermann (oder einer weiter hinten) die selbe Lichthupenaktion, scheint es im rudimentär noch vorhandenen Kleinhirn des Dunkelfliegers mehrere Baugruben oder Radarfallen zu geben, erkennbar am erneuten Aktivieren seiner Bremsleuchten mittels bereits erwähntem Pedal. Die Erfolgsquote (Schlussleuchten/Abblendlicht werden eingeschaltet) liegt nach meiner Erfahrung in der hell erleuchteten Stadt im sehr niedrigen einstelligen Bereich.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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01.11.2025, 19:09
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1120 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
6.2.7.6.3.3. durch eine Kontrolleinrichtung, die optisch, akustisch oder beides sein kann, und die erst bei verringerter Umgebungshelligkeit gemäß Anhang 12 aktiviert wird, um den Fahrer darauf hinzuweisen, dass die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden sollten. Ist die Kontrolleinrichtung einmal aktiviert, darf sie sich erst ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet worden sind oder die Einrichtung, mit der der Motor (Antriebssystem) angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Betrieb des Motors (Antriebssystems) nicht möglich ist. Das funktioniert aber nicht, tagsüber im Nebel sind die Leute heute einfach zu doof, selbstständig das Fahrlicht einzuschalten. Als ich noch gearbeitet habe, hatte ich des öfteren eines dieser hübschen grauen/silbernen KFZ vor mir, gerade im Herbst. Hinten komplett dunkel. |
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01.11.2025, 19:21
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2669 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 |
Wo ist das Problem außer ein Komfortverlust. Selbst, wenn das graue/silberne KFZ vor dir rumsteht, darfst du nicht drauffahren (Sichtfahrgebot). Nun steht das Fahrzeug aber nicht, sondern fährt, somit ist das doch völlig unproblematisch, nur ein Komfortverlust, denn es ist entspannender hinter einem Fahrzeug mit eingeschalteten Rückleuchten zu fahren.
Gruß Uwe |
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01.11.2025, 20:33
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2270 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Dann fahren wir alle am besten ohne jede Beleuchtung, wenn's nebelt, dann blendet keiner keinen
Oder habe ich da was missverstanden? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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01.11.2025, 20:52
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1120 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
unproblematisch, nur ein Komfortverlust, denn es ist entspannender hinter einem Fahrzeug mit eingeschalteten Rückleuchten zu fahren. Gruß Uwe Wenn denn dann das FAHRLICHT eingeschaltet ist. Und der Idiot vor mir nicht mit TAGFAHRLICHT und hinten OHNE Beleuchtung fährt |
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01.11.2025, 21:21
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2669 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 |
Vorne ist das Tagfahrlicht bei aktuellen Fahrzeugen so hell, dass es genauso gut sichtbar ist, wie Abblendlicht. Hinten, ja du musst deine Geschwindigkeit so anpassen, dass du selbst einem stehenden Fahrzeug ohne Beleuchtung nicht drauffährst oder einen dunkel gekleideten Fußgänger nicht ummangelst. Da nun aber ein Fahrzeug mit Tagfahrlicht und ohne Rücklicht von dir wegfährt, ist das wesentlich unkritischer als ein stehendes Fahrzeug oder ein Fußgänger, sollte also kein Gefahrenpotential darstellen.
Viel kritischer sehe ich Fahrzeuge ohne Lichtautomatik an, denn die habe häufiger überhaupt kein Licht an und wenn so ein Fahrzeug auf einer engen Straße einem entgegenkommt, kann das wesentlich kritischer sein. Dann fahren wir alle am besten ohne jede Beleuchtung, wenn's nebelt, dann blendet keiner keinen Wenn einige Trottel bei Nebel mit Tagfahrlicht fahren, ist das kein Argument, das grundsätzlich einzuführen, denn wie schon geschrieben, ist es wesentlich entspannter hinter einem Fahrzeug mit eingeschalteten Rückleuchten zu fahren. Ich finde es auch nicht toll, wenn so einer ohne Rücklicht aufgrund Tagfahrlicht vor mir fährt, aber ich mache kein Drama daraus. Ich habe im Übrigen mein Tagfahrlicht so konfiguriert, dass bei Tagfahrlicht immer auch die Rückleuchten aktiviert sind. Dennoch schalte ich tagsüber bei Nebel die Automatik aus und das Abblendlicht manuell ein, denn ich habe keine Lust, ständig zu kontrollieren, ob die Lichtautomatik dies auch richtig macht. Gruß Uwe |
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01.11.2025, 22:44
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2270 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
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It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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01.11.2025, 22:57
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2669 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 |
Naja, wenn man mal betrachtet, dass dieses eigentliche Pillepalle-Problem immer wieder in allen Foren auftaucht, dann wird da wohl etwas dramatisiert.
Gruß Uwe |
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14.11.2025, 05:55
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 17.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86354 |
Solche "Blindschleicher" finden sich auch immer mal wieder in Dashcamclips. Da wird in der Regel mit Lichhupe versucht, den Fahrer darauf aufmerksam zu machen. Oder selten als stärkeres Mittel kurzes Aus- und Wiedereinschalten des Lichtes. Ich muß zugeben, daß ich auch schon gelegentlich darauf aufmerksam gemacht wurde, das Licht einzuschalten. Mein Auto hat weder Tagfahrlicht noch eine Automatik. Ansonsten, wenn einer nur mit Tagfahrlicht und ohne Rücklicht in der Stadt unterwegs ist, geht auch die Welt nicht unter, denn jeder Autofahrer ist angehalten, auf Sichtweite zu fahren und somit kann er einem Fahrzeug ohne Rücklicht auch nicht auffahren. Gruß Uwe Das kann ich voll bestätigen. Irgendwie ist mir unklar, welchen Sinn das Tagfahrlicht hat. Am Tag, bei strahlendem Sonnenschein, braucht die Fahrbahn doch nicht ausgeleuchtet werden, für den Fahrer ist das Tagfahrlicht also nutzlos. Um von anderen gesehen zu werden bedarf es tagsüber auch kein Licht. Wer ein so großes Objekt wie ein Auto bei natürlichem Licht nicht wahrnimmt, der gehört nicht hinters Steuer. Schlimmer finde ich unbeleuchtete Fahrräder. Sind zwar in letzter Zeit immer seltener geworden, aber immer noch gelegentlich anzutreffen. Viele Grüße Majesto |
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14.11.2025, 20:13
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2566 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Tagfahrlicht ins insbesondere für Zweiradfahrer sinnvoll. Deren Geschwindigkeit, gerade von schnellen Krads, wird von anderen VT oft falsch eingeschätzt. Ein Tagfahrlicht benötigt nur einen Bruchteil der Energie eines Abblendlichts.
(Und ich meine, Tagfahrlicht wäre bei Krad inzwischen Pflicht..?) -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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14.11.2025, 22:21
Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2270 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
TFL ist eine mittlerweile zulässige Alternative zur Abblendlichtpflicht bei Motorrädern.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.12.2025 - 00:36 |