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27.10.2025, 16:31
Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
mit einjährigen Abstinenznachweisen wiederbekommen. In der Zwischenzeit war ich nicht auffällig. Bis wann müssen die alten Einträge gelöscht werden, ab wann sind sie nicht mehr verwertbar ? |
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27.10.2025, 18:31
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2218 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
1 User = 1 Thread ... kann jemand die beiden verbinden?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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28.10.2025, 00:10
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Bis wann müssen die alten Einträge gelöscht werden, ab wann sind sie nicht mehr verwertbar ? Kommt drauf an. Spätestens 10 Jahre nach Neuerteilung, also in 2021, sollte aber alles getilgt worden sein.1 User + 1 Problem = 1 Thread ... kann jemand die beiden verbinden? KLeine Korrektur meinerseits. Ändert aber nichts daran, dass es für diese Frage keines neuen Threads bedurft hätte.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.11.2025 - 05:54 |