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27.10.2025, 15:04
Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Ich habe jetzt einen Arzt gefunden der mir medizinisches Cannabis verschreiben würde. Es ist ein Arzt der nicht mit der Krankenkasse zusammenarbeitet, aber aprobierter Arzt ist, er verschreibt mehreren Patienten medizinisches Cannabis Ich habe im Internet gegoogelt aber es erfolgt lauter widersprüchliche Aussagen. Deshalb meine Fragen: Darf ich mit Cannabis Autofahren? Wie muss ich mich gegenüber der Polizei verhalten? Ich hatte in der Vergangenheit mehrere mpus, einmal wegen Alkohol, einmal wegen Alkohol und Cannabis, alle bestanden. Zusätzlich habe ich drei Verurteilungen wegen Besitzes, bzw. Einfuhr jeweils einer kleinen Menge Cannabis, einige Gramm. Das ist ca. 15 Jahre her. Was muss ich in Bezug auf die Fahrerlaubnisbehörde beachten, bzw kann sie irgendetwas anordnen? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich weiß der Sachverhalt ist sehr kompliziert |
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27.10.2025, 16:40
Beitrag
#2
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Zum Thema Tavor muss ich erwähnen, dass ich die letzte MPU mit 1 mg Tavor bestanden habe, weil mir mein Arzt einen entsprechenden Brief geschrieben hat und das für die MPU okay war.
Aber vielleicht mache ich mit zu viele Gedanken, weil ja auch der neue Arzt meine Diagnosen kennt. |
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27.10.2025, 19:29
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Wenn ein Arzt bei bekanntem (früheren) Cannabismissbrauch, sowie bekannten Depressionen (und anderen psychischen Erkrankungen) Cannabis verschreibt, dann handelt er verantwortungslos. Ihm sollte dann die Approbation entzogen werden.
Desgleichen solltest Du Dir, meiner bescheidenen Meinung nach, Hilfe bei der Lösung Deines Missbrauchs- oder Suchtproblems suchen, und nicht nach irgendwelchen Ärzten, die Dir diesen Missbrauch ermöglichen oder diesen unterstützen. |
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27.10.2025, 20:09
Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Mittlerweile ist es zum Glück so, dass Cannabis als Medikament anerkannt ist,
eben weil die Menschen explizit nicht in der Suchtecke sein sollen. Und bei mir hilft Cannabis gegen meine Symptome und mir geht es dadurch deutlich besser. Andere Medikamente haben mir nicht so gut geholfen. Meine Intention ist nicht, dass ich Cannabis verschrieben bekomme um eine Sucht zu befriedigen. Meine Intention ist dass es mir besser geht in meinem Leben. Also bitte unterlass solche Bemerkungen, obwohl ich deine Meinung natürlich anerkenne. |
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27.10.2025, 21:04
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 730 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Sobald du das Arzneimittelprivileg für dich beanspruchen müsstest weil du sonst eine Owi begehen würdest, gehst du zur MPU. Sofern die FEB deine Vergangenheit kennt.
Gleiches wenn du nicht wie verordnet konsumierst. Wenn die FEB von deiner Diagnose (Depression) erfährt gehst du ungeachtet einer Verkehrdteilnahme zusätzlich zum psychiatrischen äG |
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27.10.2025, 21:25
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 |
Wenn ein Arzt bei bekanntem (früheren) Cannabismissbrauch, sowie bekannten Depressionen (und anderen psychischen Erkrankungen) Cannabis verschreibt, dann handelt er verantwortungslos. Ihm sollte dann die Approbation entzogen werden. Desgleichen solltest Du Dir, meiner bescheidenen Meinung nach, Hilfe bei der Lösung Deines Missbrauchs- oder Suchtproblems suchen, und nicht nach irgendwelchen Ärzten, die Dir diesen Missbrauch ermöglichen oder diesen unterstützen. Dieser Beitrag ist an Dummheit wirklich nicht zu überbieten. Du wärst überrascht (und vermutlich vollkommen entsetzt), wieviel Verkehrsteilnehmer unter Morphium legal Kraftfahrzeuge lenken. Und "verantwortungslose Ärzte" verschreiben diesen Leuten das Medikament, weil sie sonst "sterben" würden. Die Suchtentwicklung wird dabei billigend in Kauf genommen, weil sie gegenüber dem Tod als weniger "schlimm" eingeordnet wird. Immer eine Frage der Güterabwägung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. |
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27.10.2025, 21:54
Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Wenn die FEB von deiner Diagnose (Depression) erfährt gehst du ungeachtet einer Verkehrdteilnahme zusätzlich zum psychiatrischen äG
[/quote] Das ist nicht richtig , da ich u.a. mit der Diagnose die mpu bestanden habe. |
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27.10.2025, 22:36
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 730 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Wenn das bereits Bestandteil einer Fahreignungsbegutachtung war, ist dieser Komplex natürlich abgehandelt.
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27.10.2025, 23:51
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Mittlerweile ist es zum Glück so, dass Cannabis als Medikament anerkannt ist, Das ist mir durchaus bekannt. Wäre Cannabis nicht verschreibungsfähig gäbe es diesen Thread nicht. Ich finde es übrigens gut und richtig, dass Cannabis medizinisch eingesetzt werden darf.Und bei mir hilft Cannabis gegen meine Symptome und mir geht es dadurch deutlich besser. Das glaube ich Dir gerne. Einem Alkoholiker geht es auch besser, wenn er Alkohol getrunken hat. Einem Raucher geht es besser, wenn er Nikotin konsumiert hat. Man könnte das unendlich fortsetzen. So geht es einem Kiffer eben auch besser, wenn er Cannabis konsumiert hat.Andere Medikamente haben mir nicht so gut geholfen. Ja, klar. Dem Alkoholiker hilft es auch nicht, wenn man ihm eine Zigarette gibt, und umgekehrt.Meine Intention ist nicht, dass ich Cannabis verschrieben bekomme um eine Sucht zu befriedigen. Langfristig wird es Dir mit Cannabis nicht besser gehen. Auch dann nicht, wenn Du es auf Rezept erhältst. Kurzfristig hilft es Dir subjektiv natürlich schon, weil Du nach dem Konsum von Cannabis keine Entzugserscheinungen mehr hast.Meine Intention ist dass es mir besser geht in meinem Leben. Also bitte unterlass solche Bemerkungen, obwohl ich deine Meinung natürlich anerkenne. Dies ist ein Internetforum, in dem jeder seine Meinung äußern darf. Wenn Du Dein Thema zur Diskussion stellst, dann musst Du auch Meinungsäußerungen in Kauf nehmen, die Dir nicht gefallen.Wenn ein Arzt bei bekanntem (früheren) Cannabismissbrauch, sowie bekannten Depressionen (und anderen psychischen Erkrankungen) Cannabis verschreibt, dann handelt er verantwortungslos. Ihm sollte dann die Approbation entzogen werden. Desgleichen solltest Du Dir, meiner bescheidenen Meinung nach, Hilfe bei der Lösung Deines Missbrauchs- oder Suchtproblems suchen, und nicht nach irgendwelchen Ärzten, die Dir diesen Missbrauch ermöglichen oder diesen unterstützen. Dieser Beitrag ist an Dummheit wirklich nicht zu überbieten. Du wärst überrascht (und vermutlich vollkommen entsetzt), wieviel Verkehrsteilnehmer unter Morphium legal Kraftfahrzeuge lenken. Wahrscheinlich bist Du jetzt vollkommen überrascht zu erfahren, dass mir durchaus bekannt ist, dass Morphium ärztlich verordnet werden kann und dessen bestimmungsgemäße Einnahme eine Fahreignung nicht zwingend ausschließt, allerdings einschränkt. Nun behaupte ich aber mal, dass Du genausowenig weißt wie ich, wieviel Menschen tatsächlich Morphium verordnet bekommen, bestimmungsgemäß einnehmen und legal am Straßenverkehr teilnehmen. Daher war Deine Bemerkung wenig hilfreich, und hat mit der Fragestellung und meinem obigen Beitrag rein gar nichts zu tun. Zu Deiner Information, wie wenig überracht und entsetzt ich über Deine Erkenntnis bin: Meine mittlerweile verstorbene Mutter hat während ihres Leidensweges auch Morphium verordnet bekommen. Dennoch war sie bis zu ihrem Tod im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Hat von dieser aber keinen Gebrauch mehr gemacht. Also sehr schwierig Deine Behauptung irgendwie statistisch zu erfassen und zu verifizieren.Und "verantwortungslose Ärzte" verschreiben diesen Leuten das Medikament, weil sie sonst "sterben" würden. Es wird sicherlich seinen Grund haben, warum Du das Wort Medikament benutzt und das Wort Cannabis stattdessen vermeidest, sowie es sicherlich auch einen Grund hat, warum Du das Wort sterben in Anführungszeichen gesetzt hast. Das hoffe ich jedenfalls.Die Suchtentwicklung wird dabei billigend in Kauf genommen, weil sie gegenüber dem Tod als weniger "schlimm" eingeordnet wird. Immer eine Frage der Güterabwägung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Oder der Habgier. Ist ja heute kein Problem sich ohne jeglichen persönlichen Arztkontakt medizinisches Cannabis im Internet verordnen zu lassen. Dies soll gesetzlich geändert werden. Dazu schreibt das deutsche Ärzteblatt u.a.:Zitat Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die geplanten Einschränkungen beim Umgang mit Medizinalcannabis. „Cannabis ist eine psychoaktive Substanz mit erheblichem Abhängigkeitspotenzial. Eine verantwortbare Therapie setzt deshalb eine sorgfältige ärztliche Prüfung im direkten Gespräch voraus“, betonte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Quelle.Wenn die FEB von deiner Diagnose (Depression) erfährt gehst du ungeachtet einer Verkehrdteilnahme zusätzlich zum psychiatrischen äG Das ist nicht richtig , da ich u.a. mit der Diagnose die mpu bestanden habe. |
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28.10.2025, 01:20
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 |
Langfristig wird es Dir mit Cannabis nicht besser gehen. Auch dann nicht, wenn Du es auf Rezept erhältst. Das ist wiklich widerwärtig. Dem Zuckerkranken wird das Insulin "langfristig helfen". Dem Blutdruckpatienten wird der Blutdrucksenker auch "langfristig helfen". Nur derjenige, der an einer Erkrankung leidet, bei der ein Cannabismedikament wirksam ist, dem kann (oder darf?) das Cannabis "langfristig nicht helfen". Denn er wird "süchtig", was offenbar verwerflicher ist als Jehova zu sagen. |
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28.10.2025, 01:24
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Schade, dass Du
1.) ganz offensichtlich nicht verstanden hast, was ich geschrieben habe und 2.) Du wiederholt jeglichen Anstand vermissen lässt und 3.) nicht in der Lage bist sachlich zu argumentieren. |
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28.10.2025, 07:44
Beitrag
#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Ich weiß nicht weshalb der User "auchdasnoch" teilweise Sachen schreibt die nicht stimmen, z.B dass mir Cannabis langfristig nicht helfen würde, das kann er ja gar nicht beurteilen, u.a.
Und ich weiß auch nicht, weshalb er ständig behauptet dass ich von irgendetwas abhängig wäre. Dem ist nicht so. Leider entwickelt sich der Thread deshalb in eine andere Richtung, ein bisschen weg von den Fragen die ich gestellt habe. |
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28.10.2025, 07:52
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 730 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Deine Fragen wurden doch beantwortet. Auto fahren unter Cannabiseinfluss würde ich dir nicht empfehlen, bei Polizeikontakt ist eine Blutentnahme hochwahrscheinlich und die FEB wird wie oben gesagt tätig werden bei positivem Ergebnis (>3,5ng/ml)
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28.10.2025, 08:56
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 990 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Darf ich mit Cannabis Autofahren? Wie muss ich mich gegenüber der Polizei verhalten? Grundsätzlich darfst du unter Cannabiseinfluss Auto fahren. Das darfst du auch ohne Rezept. Du musst halt unter 3,5 ng/ml aktivem THC bleiben. Als Rezeptkiffer darfst du diese 3,5 ng überschreiten, wenn du bestimmungsgemäß konsumierst. Also gemäß der ärztlichen Verschreibung. Du musst das Auto sicher beherrschen d.H. du musst Fahrtüchtig sein und bleiben. Wenn diese Verschreibung z.B. einen THC Wert von 5 mg/ml erwarten lässt und du aber 15 mg/ml im Blut hast, wird man die bestimmungsgemäße Einnahme und deine Fahrtüchtigkeit zu Recht in Frage stellen. Missbräuchlicher Mischkonsum, gleich welcher Art, ist nicht gestattet. Nicht mit Alkohol und auch nicht mit Konsumcannabis. Der § 24a StVG regelt das Rezeptkiffen und gestattet auch ein alkoholisches Getränk. Du hast aber weiter oben von Alkohol Abusus gesprochen - das wird dann dumm werden für dich. Je nachdem wieviel du pustest oder wieviel Alkohol du im Blut hast. Sowas wurde schon vom VGH München abgeurteilt. VGH München - Rd Nr. 18 In einer Verkehrskontrolle solltest du freundlich sein und nicht rumstänkern. Du musst weder zu deinem Alkoholkonsum noch zu deinem Drogenkonsum angaben machen. Die Polizisten sind aber nicht doof und erkennen mit hoher Wahrscheinlichkeit beides. Du musst angebotene Tests nicht mitmachen. Wenn du eine Alkoholfahne hast oder einen bekifften Eindruck machst und so bei den Polizisten einen Verdacht weckst solltest du das, auf dich ausgestellte, Rezept oder die Verordnung vorlegen können. Das schützt dich aber nicht vor der Blutprobe. Wenn die ermittelten Blutwerte zu deiner verordneten Cannabiseinnahme passen und die BAK auch nur sehr sehr gering ausfällt, wird vermutlich polizeilich oder strafrechtlich nichts weiter passieren. Wenn diese Werte nicht zueinander passen und/oder deine Fahrtüchtigkeit nicht mehr vorliegt, könnte man schon in Richtung § 316 StGB überlegen. Das eine Blutprobe bei dir stattgefunden hat, wird die Polizei sehr zügig der FEB mitteilen und etwas später auch die Blutwerte nachreichen. Was muss ich in Bezug auf die Fahrerlaubnisbehörde beachten, bzw kann sie irgendetwas anordnen? Jetzt bist du aber im Fahrerlaubnisrecht und da könnte die FEB die mißbräuchliche Einnahme vermuten und das überprüfen wollen. Die könnten ein Gutachten haben wollen. Da hat es wohl vom BayVGH eine Entscheidung gegeben BayVGH vom 04.02.2025 - 11 CS 24.1712 Ein Rezept auf Cannabis ist kein Freifahrtschein fürs bekiffte Auto fahren. |
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28.10.2025, 09:54
Beitrag
#15
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 05.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88620 |
Will nur mal kurz anmerken das "Bekifft" und THC im Blut zwei verschiedene Sachen sind.
Auch als Patient must du vor Fahrtantritt einschätzen ob du in deinem Zustand Fahren kannst. |
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28.10.2025, 09:58
Beitrag
#16
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Der Alkohol Abusus bezieht sich darauf, dass ich, wenn es mir schlecht geht , abends 3 grosse, in Ausnahmefällen 4 Bier trinke.
Nicht tagsüber, kein Schnaps o.ä. und nicht jeden Tag, so dass ich am nächsten Tag wieder fahrtüchtig bin, und ich fahre sowieso morgens kein Auto. Und ich werde keinen illegalen Beikonsum machen, noch mich berauscht ans Steuer setzen. Aber natürlich kann die Polizei das wahrscheinlich erkennen, anhand roter Augen z.b. Und ich bin erstaunt, dass ich dann wahrscheinlich Ärger mit der FEB bekomme, das ist wohl meiner Vergangenheit geschuldet. Aber ich bin ja hier, um Einschätzungen zu erfahren. |
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28.10.2025, 10:24
Beitrag
#17
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Mir stellt sich die Frage , wenn meine früheren Delikte verjährt sind, diese sich wohl
noch in der Akte befinden, ob die feb nicht von mir als Ersttäter ausgehen muss und meine früheren Delikte nicht verwerten darf. Sieht das dann anders aus ? Und wenn der letzte Krankenhausaufenthalt zur Sprache kommt, wo Alkohol und Cannabis Abudus steht, ist das ein Grund für die feb irgendetwas zu verlangen ? |
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28.10.2025, 10:27
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 730 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Dein aktenkundiges Konsumverhalten "verjährt" nicht. Missbrauch im medizinischen Sinne ist noch nicht fahreignunsrelevant, zumindest bei den legalen Suchtmitteln.
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28.10.2025, 11:50
Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14342 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Der Alkohol Abusus bezieht sich darauf, dass ich, wenn es mir schlecht geht , abends 3 grosse, in Ausnahmefällen 4 Bier trinke. Und hier ist wohl das größere Problem verborgen. Bier löst keine Probleme. In den Mengen, die nicht in eine Blase passen, noch weniger. Drei große Bier sind, wenn man durchschnittliches Bier, durchschnittliches Körpergewicht und durchschnittliche Abbauraten ansetzt, grob 1,2 Promille. Abends um 20 bis 22 Uhr getrunken, können um sieben Uhr morgens auch noch die 0,3 Promille gerissen werden. Bei vier Bier sind das sogar noch relativ sicher mehr als 0,3 Promille. Hier solltest Du dringend ansetzen, damit Du Dich nicht an vier Bier gewöhnst und nicht auf fünf Bier erweitern musst, um Deine Sorgen zu ertränken. ob die feb nicht von mir als Ersttäter ausgehen muss und meine früheren Delikte nicht verwerten darf. Sieht das dann anders aus ? Es geht bei Deinem Fahren unter Cannabis-Einfluss nicht darum, ob der Wert unter 3,5ng liegt oder Du Ersttäter bist. Das Thema ist "Hat stafanmpu das Cannabis gemäß ärztlicher Verordnung eingenommen?" Jedes Ergebnis einer Blutprobe, das nicht zur ärztlichen Verordnung passt, kostet Dich wegen Medikamentenmissbrauchs die Fahrerlaubnis. Kommt es dann nämlich zu einer Aufforderung für ein fachärztliches Gutachten, wird das hier in der Gesamtschau zu einem negativen Ergebnis führen: Und wenn der letzte Krankenhausaufenthalt zur Sprache kommt, wo Alkohol und Cannabis Abudus steht, ist das ein Grund für die feb irgendetwas zu verlangen ? |
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28.10.2025, 12:05
Beitrag
#20
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Noch bekomme ich kein med. Cannabis , habe erst diese Woche einen Termin,
ob das was ändert,weiss ich nicht. |
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28.10.2025, 16:37
Beitrag
#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 990 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Will nur mal kurz anmerken das "Bekifft" und THC im Blut zwei verschiedene Sachen sind. . Für mich nicht. Aber wenn irgendein Gericht oder ein Gesetz da unterschiede macht bin ich da sehr flexibel. Und ich bin erstaunt, dass ich dann wahrscheinlich Ärger mit der FEB bekomme, das ist wohl meiner Vergangenheit geschuldet. Nein. Das wäre der Mitteilungspflicht der Polizei geschuldet und natürlich dem Zustand in dem du Auto führest. Sieht das dann anders aus ? Nein. Meine Ausführungen oben bezogen sich nicht darauf, dass du evtl. Wiederholungstäter bist. Noch bekomme ich kein med. Cannabis , habe erst diese Woche einen Termin, ob das was ändert,weiss ich nicht. Wenn du irgendwann legal kiffst, ändert das doch an deiner Grunderkrankung nichts. Alleine deine Depris können reichen, dass du keine Fahrerlaubnis erhältst. Guck hier mal in die Nummer 7.5.1 rein und die zwei unmittelbar rechten Spalten. Anlage 4 zur FEV Ich seh das ähnlich wie ulm. Der Weg zum bekifften und alkoholisiertem Auto fahren dürfte bei dir eine nur kurze Zündschnur haben. |
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28.10.2025, 22:17
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ich weiß nicht weshalb der User "auchdasnoch" teilweise Sachen schreibt die nicht stimmen, z.B dass mir Cannabis langfristig nicht helfen würde, das kann er ja gar nicht beurteilen Das habe ich begründet, und werde das nicht wiederholen.Und ich weiß auch nicht, weshalb er ständig behauptet dass ich von irgendetwas abhängig wäre. Du selbst hast im Eingangsbeitrag eine Tavorabhängigkeit erwähnt. Das habe ich nicht erfunden. Weiterhin hast Du erwähnt, dass der Missbrauch, also Abusus, von Alkohol und Cannabis festgestellt wurde. Auch das habe ich also nicht erfunden.Dem ist nicht so. Leider entwickelt sich der Thread deshalb in eine andere Richtung, ein bisschen weg von den Fragen die ich gestellt habe. Es gibt halt nicht immer nur Wunschantworten.Missbrauch im medizinischen Sinne ist noch nicht fahreignunsrelevant, zumindest bei den legalen Suchtmitteln. Gem. FeV sind Alkohol- und Cannabismissbrauch durchaus relevant für die Fahreignung.Noch bekomme ich kein med. Cannabis , habe erst diese Woche einen Termin, Im Eingangsbeitrag hast Du geschrieben, dass Du einen Arzt gefunden hättest, der Dir Cannabis verschreiben würde. So wie sich mir das jetzt darstellt, steht noch gar nicht fest, ob der Arzt DIr das zu verschreiben bereit sein wird. Vielmehr wäre das dann ja wohl bei dem anstehenden Termin abzuklären.Um es mal mit Deinen Worten zu sagen: Ich weiß nicht weshalb der User "stafanmpu" teilweise Sachen schreibt die nicht stimmen |
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29.10.2025, 08:23
Beitrag
#23
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Ich denke der Knackpunkt an der Sache ist folgender. Ihr geht davon aus dass ich berauscht und alkoholisiert Auto fahre. Das habe ich die letzten 15 Jahre nicht gemacht und werde es auch in Zukunft nicht tun. Die Führerscheinstelle kennt ja meine Diagnose nicht, die ich in den letzten 15 Jahren habe oder gehabt habe, die kennt nur ihr.
Bei meinem spezifischen psychischen Krankheiten war und ist eine Fahreignung seitens der Ärzte immer da. Ich wurde aus dem Krankenhaus in einem ausreichend stabilisiertem Zustand entlassen. Wenn ich jetzt also nicht alkoholisiert und nicht unter einem akuten Rauszustand mit Cannabis Auto fahre, die Polizei hält mich an, sieht dass ich z.B rote Augen habe oder ähnliches, ich sage dann ich bin cannabis-patient. Auf welcher Rechtsgrundlage dürfte die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten anordnen. Ich gehe davon aus dass alle meine Sachen die in den Führerschein Akte vielleicht stehen, nicht verwertet werden dürfen. |
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29.10.2025, 08:40
Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 730 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Was hast du denn bei deinen verschiedenen MPU üver deine Krankheitsgeschichte erzählt? So einfach wie du dir das vorstellst, ist es nicht.
Knackpunkt ist: Je nach Medikation bist du sehr schnell den Blutwerten nach "eingesackt". Du musst noch nicht mal richtig berauscht sein. Es genügt, dass eine fahreignungsrelevante Wirkung möglich ist. Fährst du völlig berauscht im Auto, begehst du ohnehin eine Straftat (§316 StGB). Da hilft dir dann dein Rezept auch nichts, für die Strafbarkeit kommt es nicht drauf an, ob man zuvor auf legaler oder illegaler Weise konsumiert hat. |
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29.10.2025, 08:49
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Niemand hat Dir unterstellt, dass Du berauscht fahren wirst. Es wurde aber auf die Gefahr hingewiesen, dass ein Rauschzustand länger anhalten kann, als man manchmal denkt. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch ein Cannabispatient nur dann fahren darf, wenn das Cannabis ausschließlich bestimmungsgemäß und nicht doch missbräuchlich konsumiert wird, und so lange es keine konsumbediungten Ausfallerscheinungen gibt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Polizei auch bei einem Cannabispatienten eine Blutprobe anordnen darf, weil sonst gar nicht feststellbar ist, ob das Cannabis bestimmungsgemäß, oder nicht doch missbräuchlich eingenommen wird. In diesem Fall kann auch die Weiterfahrt untersagt werden. Die Polizei wird von Dir zudem dann auch wissen wollen, warum Dir Cannabis verordnet wurde.
Vielleicht magst Du mir aber auch mal eine Frage beantworten: Du hast geschrieben, dass Du nun einen Arzt gefunden hättest, der Dir Cannabis verschreiben würde. Warum musstest Du einen Arzt suchen der das macht? Warum hast Du es Dir nicht von den DIch behandelnden Ärzten verschreiben lassen, oder warum haben sie es Dir nicht verschrieben? |
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29.10.2025, 08:55
Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5777 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Wenn die FEB davon erfährt, dass du Cannabispatient bist, können sie zum einen ein äG verlangen, in dem dargelegt werden muss, dass deine Cannabisbehandlung geeignet ist, deine Depressionen zu bessern, also ob sie medizinischen Standards entspricht. Du musst im Zweifel in einer darauf folgenden MPU zeigen, dass eine Einnahme im verordneten Umfang nicht zu einer Verschlechterung deiner Leistungen führt. Da werden also Leistungstests, die du ja von deinen MPUen kennst, in dem Zustand durchgeführt, in dem du normalerweise Auto fährst. Zudem musst du den Gutachter überzeugen, dass du deine Fahrfähigkeit vor jeder Fahrt selbst abchecken und ggfs. Alternativen zum Autofahren wählst.
Bisher sind hier auf dem Board nur sehr wenige Cannabispatienten gewesen, denen es mit der Verordnung dann ernst war. Die Preise, mit denen das äG und auch die MPU zu Buche schlagen, sind hoch. Also einfach nur ein Rezept bei der FEB vorlegen und dann ist alles gut, ganz so einfach ist es denn doch nicht. An deinen Arzt können Anfragen gestellt werden, ob er Gespräche mit dir geführt hat, die ihn trotz deiner Missbrauchsvergangenheit davon überzeugt haben, dass du sowas in Zukunft lässt, Deine Einnahme also bestimmungsgemäß sein wird. Alles nicht so easy. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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29.10.2025, 09:05
Beitrag
#27
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Danke euch erstmal für die Antworten.
Ich bin in einer Institutsambulanz in Behandlung , die verschreiben generell kein Cannabis, mein Hausarzt ist auch generell gegen Cannabis eingestellt . Ich muss mir nun einen Arzt suchen, der mir das verschreibt, weil diese Wirkung "besser" ist als die normalen Antidepressiva. Und Ärzte, die wegen psychischen Krankheiten Cannabis verschreiben, sind in der Gegend wo ich wohne, Mangelware, bzw. ich habe einige abtelefoniert, die machen das nicht , auch ohne meine Geschichte zu kennen. |
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29.10.2025, 09:57
Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14342 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Ich habe jetzt einen Arzt gefunden der mir medizinisches Cannabis verschreiben würde. Ich muss mir nun einen Arzt suchen, der mir das verschreibt Was stimmt denn nun? weil diese Wirkung "besser" ist als die normalen Antidepressiva. Sagt wer? |
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29.10.2025, 11:54
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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29.10.2025, 12:33
Beitrag
#30
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Ich habe Kontakt aufgenommen zu einem Artzt, wir haben einen Termin , aber noch habe ich keine Entscheidung , daher ist noch nichts fest.
Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt bei der selben Institutsambulanz in Behandlung . Dass Cannabis besser wirkt als andere Medikamente sage ich, weil ich das merke, ausserdem sind die Nebenwirkungen sexueller Art nicht da. |
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29.10.2025, 17:31
Beitrag
#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 990 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Ihr geht davon aus dass ich berauscht und alkoholisiert Auto fahre. Das habe ich die letzten 15 Jahre nicht gemacht Der Kasusknacktus ist das hier: ich bin seit über 20 Jahren psychisch erkrankt . . . . . Ich befand mich jetzt in einer 3-monatigen psychotherapeutischen Behandlung, Diagnose zusätzlich Alkohol-und Cannabis Abusus, Es hat ja einen Grund, dass du jetzt in einer psychotherapeutischen Behandlung warst (also nicht vor 20 oder 15 Jahren) wo jetzt zusätzlich Alkohol-und Cannabis Abusus festgestellt wurde. Zusätzlich zu was denn? Das klingt für mich, als hättest du die letzten 20 Jahre durchgängig (missbräuchlich) Drogen und Alkohol konsumiert und bist nur nicht aufgefallen oder sonst erwischt worden. Oder möchtest du uns hier erzählen, dass du von vor 20 Jahren bis vor 15 Jahren derbe Probleme hattest und damals gekifft und gesoffen hast. Dann war 15 Jahre lang von heute auf morgen alles ok und erst in junger Vergangenheit bist du in der psychotherapeutischen Behandlung gelandet. Das fiele mir echt schwer zu glauben. Insofern gehe ich davon aus, dass bei dir die Gefahr sehr sehr groß ist, dass du deine Dosierung selbständig hochsetzt und paar Biere zischt und du dich dann in Selbstüberschätzung hinters Steuer setzt. Hast du eigentlich zur Zeit eine Fahrerlaubnis oder möchtest du eine beantragen? die Polizei hält mich an, sieht dass ich z.B rote Augen habe oder ähnliches, ich sage dann ich bin cannabis-patient. Wenn die Polizei eh schon den Verdacht hat, dass du bekifft bist und dann sagst, das du Cannabis Patient bist, ist die Blutprobe gebucht. Das steht aber schon alles in meinem Beitrag #14 weiter oben. |
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29.10.2025, 18:55
Beitrag
#32
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Also vor 1.5 Jahren ist mein Vater leider verstorben, seit der Zeit haben sich meine Probleme deutlich verschlimmert.
Das war auch der Grund für den Krankenhausaufenthalt. Ich habe eine Fahrerlaubnis. Ich war heute bei dem Arzt, und er hat mir Cannabis verschrieben. Ich denke schon dass ich rote Augen haben werde, da ich das täglich mehrmals konsumieren werde, wie oft und wie viel muss ich noch rausfinden, die Einstellungsphase findet ab nächste Woche statt Und selbst wenn die eine Blutprobe machen, das ist alles okay, ich habe sowieso Cannabis im Blut, das ist für mich unschädlich und ich habe keine Fahrt unter Cannabis Einfluss begangen, die strafbar wäre Was nun damit die Führerscheinstelle macht, das weiß ich im Augenblick noch nicht, das habe ich ja gerade versucht herauszufinden. |
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30.10.2025, 07:34
Beitrag
#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 990 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
seit der Zeit haben sich meine Probleme deutlich verschlimmert. Dann warst du in den letzten Jahren nie ganz abstinent bezüglich Cannabis und Alkohol? Und Depressionen hattest du auch immer? Ich habe eine Fahrerlaubnis. .... Was nun damit die Führerscheinstelle macht, das weiß ich im Augenblick noch nicht, das habe ich ja gerade versucht herauszufinden. Dann sieh zu, dass du sie behältst. Die Führerscheinstelle wird da zunächst gar nichts von erfahren. Die werden erst Kenntnis erhalten, nachdem du mit Cannabis im Blut erwischt wurdest. Einen extrem hohen THC Wert solltest du besser nicht im Blut haben und drogenbedingte Ausfallerscheinungen solltest du am Besten auch nicht zeigen. Und für deine Fahreignung könnte man dort auch deine COOH Werte zu Rate ziehen. ich habe sowieso Cannabis im Blut, das ist für mich unschädlich Vielleicht solltest du mal in deine Überlegungen einbeziehen, dass das Cannabis die Ursache für deine Depris ist. ich habe keine Fahrt unter Cannabis Einfluss begangen, die strafbar wäre Das stimmt ja nur zum Teil. Du hattest ja damals eine Alk/THC MPU. Was früher mal war ist mir auch eigentlich egal. Ich hab hier von möglicherweise zukünftigen Fahrten gesprochen. Da sehe ich die Gefahr bei dir. Ich wünsch dir alles Gute auf deinem Weg |
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30.10.2025, 17:32
Beitrag
#34
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
Ich meinte dass ich keine Fahrt keine strafbare Fahrt unter Cannabiseinfluss begangen habe, wenn ich jetzt in Zukunft mit hohen cannabiswerten Auto fahre, da habe ich nicht von früher geredet, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Und dass sich meine Probleme deutlich verschlimmert haben das ist seit knapp anderthalb Jahren. Und ich hatte bis vor dem Unglücksfall in meiner Familie keinen Kontakt zu Cannabis und habe auch nichts genommen. Alkohol habe ich schon getrunken. Und meine psychischen Krankheiten habe ich seit über 20 Jahren. Und diese Krankheiten waren auch jeweils bei der MPU Thema. Ich danke dir für deine Wünsche. Ihr habt alle gesagt dass ich sowieso zum ärztlichen Gutachten muss wenn sie mich erwischen, das habe ich jetzt begriffen. Ich danke euch dass ihr mir geantwortet habt. |
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31.10.2025, 23:06
Beitrag
#35
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 17.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19429 |
In meinem anderen Thread habe ich erfahren ,dass keinerlei Sachen mehr in meiner Führerschein Akte sein dürfen wg. Verjährung .
Bedeutet dass , dass es keine Infos mehr geben darf, dass mir mein Führerschein entzogen wurde, dass ich mpu gemacht habe, dass ich Kontakt zu Cannabis hatte, Alkohol, Unfälle ? Bin ich dann bei der feb und ärztlichem Gutachten Ersttäter,der noch nie Probleme mit demFührerschein gehabt hat ? Muss ich meine Vergangenheit offenlegen ? Muss ich Stellung nehmen zu Alkohol o.ä ? Muss ich Berichte von anderen Ärzten vorlegen, als von dem Arzt der mir Cannabis verschrieben hat, also Institutsambulanz oder der letzte Krankenhaus Bericht ? Soll ich meine Führerscheinakte offiziell säubern lassen? Das ist für mich verwirrend und ich mache mir viele Gedanken. |
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01.11.2025, 08:59
Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 990 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
In meinem anderen Thread habe ich erfahren ,dass keinerlei Sachen mehr in meiner Führerschein Akte sein dürfen wg. Verjährung . Ab wann deine "Vergangenheit" nicht mehr zu Rate gezogen werden kann, also die Fristen bis zu einer sauberen Führerscheinakte, weiß ich nicht. Aber möglicherweise hast du auch eine Strafakte (Einfuhr, Besitz) und wie lange es da dauert bis die Einträge gelöscht werden weiß ich auch nicht. Aber nach 15 Jahren sollte das alles "Weg" sein. Die " " darum, weil ich mir vorstellen könnte, dass noch Einträge da sind, die aber nicht mehr verwertet werden dürfen. Dass du mehrere Führerscheine und Fahrerlaubnisse hattest, ist sicher hinterlegt. Um deine Vergangenheit ging es hier doch auch gar nicht. Es ging in deinem ersten Posting hier um diese Fragen Darf ich mit Cannabis Autofahren? Wie muss ich mich gegenüber der Polizei verhalten? Das ist dir sehr ausführlich beantwortet worden. Auch die Frage ob du als Ersttäter behandelst würdest, wurde dir im Beitrag #21 beantwortet. Das ist für mich verwirrend und ich mache mir viele Gedanken. Ich denke, dass brauchst du nicht. Du musst dich halt an die Regeln halten. Du hast doch zur Zeit eine Fahrerlaubnis. Die ist dir ja trotz deiner Vergangenheit irgendwann erteilt worden. Die FEB kannte also zum Erteilungsdatum diese Vorgeschichte. Für deine führerscheinrechtliche Zukunft gilt, dass du überhaupt keine kompromittierenden oder selbst belastenden Fragen beantworten musst. Du möchtest Medizinalcannabis verschrieben bekommen. Ja, das ist möglich. Ob du dich in diesem "Verschreibungsprozedere" selber an die FEB wenden musst, weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Die FEB erfährt davon solange nichts, wie du unauffällig bleibst. Selbst wenn du zur Blutprobe musst und dein THC Wert ist in gewissem Rahmen über 3,5 ng/ml, bist du zwar nicht mehr unauffällig, aber das wird völlig folgenlos bleiben, wenn die Werte zu deiner Verordnung passen und kein Mischkonsum vorliegt. Das gilt nur für die Ordnungswidrigkeit. Möglicherweise wird dann ein FÄG gefordert. Dieser Forderung solltest du auch nachkommen. Mischkonsum ist auch, wenn du dein Medizinalcannabis mit Konsumcannabis oder Schwarzmarktcannabis konsumierst. Das kann auch über einige Tage verteilt immer noch Mischkonsum oder Überdosierung sein. Und wenn du weiterhin das Tavor einwirfst (Lorazepam) ist das auch eher suboptimal für deine Fahrerlaubnis. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.11.2025 - 05:54 |