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26.10.2025, 14:57
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91914 |
Meine Bemühungen, entsprechende Regeln zu finden, sind leider erfolglos. Ich möchte gerne wissen, wer dort verkehren darf, wer dort nicht verkehren darf und ob es hier spezielle Vorschriften gibt. Hörensagen wird mir nicht weiter helfen, ich suche nach konkreten Ge- und Verboten aus Gesetzen oder Verordnungen. Über freundliche Antworten werde ich mich freuen. |
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26.10.2025, 15:23
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24910 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Richtzeichen können Ge- oder Verbote enthalten, aber die StVO nennt auch Schilder ohne solche Richtzeichen.
Z 350.1/.2 ist im Abschnitt 9 Hinweisschilder aufgeführt, also wie Z 357, 358, 363 usw. Von diesen geht keine Regelung aus, sie dienen nur der Information. Quelle: Anlage 3 StVO. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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26.10.2025, 16:07
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91914 |
Vielen Dank.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.10.2025 - 20:28 |