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> USA Einreise ESTA-Verfahren i. V. m. Trunkenheitsfahrt DE
Vinzo
Beitrag 22.10.2025, 08:57
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen,

mich würde das Thema sehr interessieren: Jemand schon mal, obwohl er in Deutschland eine Trunkenheitsfahrt (unter 90 TS) begangen hatte, in die USA eingereist?
Wenn ja, reichte das ESTA Verfahren aus? Was wurde dort angegeben?

Ich meine, die US-Behörden Fragen nach Verurteilungen/Vorstrafen. In Deutschland gilt man als verurteilt, jedoch nicht als vorbestraft - wie legen das US-Behörden aus?
Praxisbeispiele wären dazu interessant...

Es soll ja schließlich vermieden werden, dass man am Flughafen steht und direkt wieder umdrehen darf...

Herzlichen Dank und liebe Grüße


--------------------
hier könnte auch Dein Spruch stehen!
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jan47
Beitrag 22.10.2025, 16:41
Beitrag #2


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https://www.help.cbp.gov/s/article/Article-...?language=en_US
Zitat
A single Driving Under the Influence (DUI) conviction is not grounds to deny entry into the United States. However, a criminal offense may be a factor in whether your application is approved by U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS). Multiple DUI convictions or a DUI conviction in combination with other misdemeanor offenses can make a person inadmissible and require a waiver prior to entering the United States.


Wahrheit im ESTA angeben , dann passt das. In den USA wird Fahren unter Einfluss allgemein nicht so streng gesehen wie in DE.

Zitat
Have you ever been arrested or convicted for a crime that resulted in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority?
Have you ever violated any law related to possessing, using, or distributing illegal drugs?


By answering yes to any of the ESTA eligibility questions, your application will be denied and you will not be eligible to travel visa-free under the VWP.


Ein simples "DUI" wird diese Fragen nicht betreffen.
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Texaner_aus_Hessen
Beitrag 23.10.2025, 21:42
Beitrag #3


Neuling


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Hi,
wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, frag bei der nächsten US Botschaft nach.

Alternativ geht auch help.cbp.gov oder 1-202-325-8000

Zitat
In den USA wird Fahren unter Einfluss allgemein nicht so streng gesehen wie in DE.


Da muss ich als US Citizen stark widersprechen (vielleicht verstehe ich es als nur falsch), zB bei uns in Texas kommt ab 0.8 Promille bereits für min 3 Tage in Haft und wird dann als Visitor sehr wahrscheinlich abgeschoben.

So aus dem Bauch würde ich sagen, gib die Fahrt im ESTA an und wenn es keine Probleme dann gibt, passt. Solange der IO nicht danach fragt, würde ich es auch nicht erwähnen.
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jan47
Beitrag 24.10.2025, 11:32
Beitrag #4


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Zitat
vielleicht verstehe ich es als nur falsch


Relativ gesehen, bei der härte der Haftstrafen generell in den USA, sind 3 Tage fast nichts. Und ich glaube viele deutsche würden lieber 3 Tage in Haft als die rechtlichen Konsequenzen die in DE drohen.

MPU, Lange Sperrfristen, etc. Das gibt es alles in der Form in den USA nicht. Ihr könnt doch oft beim ersten DUI sogar einen eingeschränkten Führerschein der Fahrten zur Arbeit erlaubt, erhalten.

Texas ist da härter aber jeder Staat regelt das ja selber manche sind weit milder.

Solange du als visitor eine misdemeanor begehst wirst du soweit ich weiss nicht abgeschoben. Korrigier mich wenn ich falsch liege.

Ich finde aber das amerikanische vorgehen, für solche milde-schweren vergehen vor allem im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr mal paar Tage Haft sehr viel besser als in Europa wo man sich sehr lange in den Mist reinreiten kann. Also X mal betrunken fahren oder ohne Führerschein, und es mehrere Geldstrafen, Bewährungen etc gibt die man nicht fühlt und erst dann kommt auf einmal der Hammer "6 Monate absitzen".
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