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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4181 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Skizze CODE | C | | | ---- ---- D B ---- ---- | | | A | und textliche Beschreibung: Wir befinden uns agO. Ein Kfz fahre auf eine vierarmige Kreuzung zu. Der Ast, von Norden kommend, sei A. (A->C ist Richtung Nord->Süd.) Ich zähle die Arme gegen den Uhrzeigersinn. (Meinen "alten" Mathelehrer:Innen sei Dank!) A sei eine Einbahnstraße auf den Knoten zu und Kraftahrstraße, die am Knoten endet. A habe am Knoten ein Z. 205 Vorfahrt gewähren. Der von A Kommende darf nach links abbiegen (nach D), geradeaus über den Knoten fahren (nach C) und nach rechts abbiegen (nach B). Die aus Ast A gesehen von rechts Kommenden (aus B) haben (ebenfalls!) ein Z. 205. Der Ast, der aus Sicht von A geradeaus über den Knoten führt (Ast C), ist eine Einbahnstraße in diese Richtung (nach Süden) und Kraftfahrstraße. Die aus Sicht von Ast A von links Kommenden fahren auf dem Ast D auf den Knoten zu. Sie haben ihrerseits ein Z. 306, Vorfahrtstraße i.V.m. Z. 214-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links. Wer von D kommt, hat Vorfahrt und darf nach B oder nach C. Wer von A kommt, ist wartepflichtig gegenüber den von D und von B Kommenden wg. Z. 205. Aus C kann niemand kommen - Einbahnstraße in Richtung Süden. Wer von B kommt, ist wartepflichtig gegenüber den von A und D Kommenden wg. Z. 205; aus C kann niemand kommen. Jetzt nehmen wir an, es kommen 2 Fahrzeuge gleichzeitig am Knoten an, eines von A und eines von B. A muss B Vorfahrt gewähren und B muss A Vorfahrt gewähren. Da stehen sie also bis St. Nimmerlein und wollen eine/r dem/der anderen Vorfahrt gewähren. Die Situation löst man/frau pragmatisch mit gegenseitiger Verständigung. Meine Frage lautet aber: Ist so eine unklare Beschilderung zulässig? Wie wäre eindeutig zu beschildern? Und ergänzend: Welche Fahrbahnmarkierungen gehören an welche Stellen am Knoten? Eine Haltlinie bei A? Eine Haltlinie bei B? In unserem Beispiel nehmen wir an, A habe quer über die Fahrbahn eine gestrichelte Linie (nicht im Breitstrich), und B ebenfalls. Das ist m.E. irritierend. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die VwV meinen dazu im Abschnitt "Zu den Zeichen 205 und 206 Vorfahrt gewähren. und Halt. Vorfahrt gewähren." unter VI.
Zitat Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz „Rechts vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als auch negativ zu beschildern, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Ausgenommen sind Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1, 325.2) sowie Feld- und Waldwege, deren Charakter ohne Weiteres zu erkennen ist. Straßeneinmündungen, die wie Grundstückszufahrten aussehen sowie Einmündungen von Feld- oder Waldwegen können einseitig mit Zeichen 205 versehen werden. Womöglich gibt es Ausnahmeregeln für Radwege. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4181 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Danke!
Die beiden 205er ("über Eck") sind also i.O., obwohl sie eine uneindeutige Vorfahrtslage kreieren. Na dann. Danke auch für den Hinweis auf mögliche Ausnahmeregelungen für Radwege. Das trifft hier zwar konkret nicht zu, ist aber gut zu wissen. Bleibt noch die Frage, ob diese schmalen unterbrochenen Linien regelkonform sind. Wer wartepflichtig ist, sollte der nicht einen durchgehenden Breitstrich haben? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Gern geschehen (aber die VwV müsstest Du doch eigentlich inzwischen selber kennen, oder?)
Aber wie kommst Du zu Deiner folgenden Schlussfolgerung? Die beiden 205er ("über Eck") sind also i.O., obwohl sie eine uneindeutige Vorfahrtslage kreieren. Na dann. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4181 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Ja, hast ja Recht, müsste ich :-)
War halt schon sehr lange hier nicht mehr aktiv. Also danke nochmals! Wie ich da drauf komme? - Na ich lese die von Dir zitierte VwV und erkenne: Wenn vorfahrtregelnde Vz. am Knoten, dann zwingend jeder Arm. Wenn die anordnende Behöre hier den Ast B nachrangig haben will, dann ordnet sie das halt so an. Aus Deiner zitierten Stelle entnehme ich noch nicht, dass uneindeutige Vorfahrtslagen zwingend vermieden werden müssen oder zumindest vermieden werden sollen. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Dem Wortlaut nicht, aber dem Sinn nach interpretiere ich das schon so. Die positive/negative Beschilderung soll es schließlich ermöglichen, dass der eine negativ und der andere positiv beschildert hat, sonst könnte man sich die ganzen Vorschriften dazu sparen.
Lies vielleicht noch die Vorschriften zu § 8 Vorfahrt. Einmal II. Zitat Die Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen soll so sein, daß es für den Verkehrsteilnehmer möglichst einfach ist, sich richtig zu verhalten. (...) Und dort weiter unter Nr. 6 Zitat Scheidet die Regelung "Rechts vor Links" aus, so ist die Frage, welcher Straße die Vorfahrt zu geben ist, unter Berücksichtigung des Straßencharakters, der Verkehrsbelastung, der übergeordneten Verkehrslenkung und des optischen Eindrucks der Straßenbenutzer zu entscheiden. Keinesfalls darf die amtliche Klassifizierung der Straßen entscheidend sein. a) Ist eine der beiden Straßen eine Vorfahrtstraße oder sind auf einer der beiden Straßen die benachbarten Kreuzungen positiv beschildert, so sollte in der Regel diese Straße die Vorfahrt erhalten. Davon sollte nur abgewichen werden, wenn die Verkehrsbelastung der anderen Straße wesentlich stärker ist oder wenn diese wegen ihrer baulichen Beschaffenheit dem, der sie befährt, den Eindruck vermitteln kann, er befände sich auf der wichtigeren Straße (z. B. Straßen mit Mittelstreifen oder mit breiter Fahrbahn oder mit Straßenbahngleisen). b) Sind beide Straßen Vorfahrtstraßen oder sind auf beiden Straßen die benachbarten Kreuzungen positiv beschildert, so sollte der optische Eindruck, den die Fahrer von der von ihnen befahrenen Straße haben, für die Wahl der Vorfahrt wichtiger sein als die Verkehrsbelastung. c) Wird entgegen diesen Grundsätzen entschieden oder sind aus anderen Gründen Mißverständnisse über die Vorfahrt zu befürchten, so muß die Wartepflicht entweder besonders deutlich gemacht werden (z. B. durch Markierung, mehrfach wiederholte Beschilderung), oder es sind Lichtzeichenanlagen anzubringen. Erforderlichenfalls sind bei der Straßenbaubehörde bauliche Maßnahmen anzuregen. Aus der Ganzheit der Vorschriften zu Vorfahrt erkennt man auch, dass das Ministerium als selbstverständlich annimmt, dass immer der eine VT Vorfahrt hat und der andere wartepflichtig ist, und dass die Leichtigkeit des Verkehrs ein wesentlicher Faktor ist. Wenn die beiden Straßen nicht gerade ein Sonderfall sind, bei dem sich täglich zwei Traktoren mit einem Radfahrer und einem Viehtreiber treffen, ist diese Gestaltung - am Ausgang einer Kraftfahrstraße! - sicher nicht vorschriftenkonform. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1386 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
das Ganze hört sich nach einer - wohl falsch beschilderten - abknickenden Vorfahrt an. Und dann wäre die Ecke schon mal völlig normal (es gilt rechts vor links). Stefan |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 11:34 |