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20.10.2025, 11:52
Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 866 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 |
Der Unternehmer Herrenknecht war erbost über die Verkehrsplanung an seinem Stammsitz. Deswegen ließ er große Blumenkübel, die von der Gemeinde aufgestellt worden waren, ohne Rücksprache aus dem öffentlichen (?!) Straßenraum entfernen. Wahnsinnig spannend, weil das so viele Fragen enthält: - Warum stehen Blumenkübel im Straßenraum? - Was ist das überhaupt für eine Straße? Hat das Unternehmen da sogar legal Zugriff drauf? - Was droht eigentlich strafrechtlich dem Unternehmer und seinen Mitarbeitern, die da in seinem Auftrag gehandelt haben? - Herrenknecht hat angedroht seine Eigenmächtigkeit zu wiederholen. Wie geht der Staat mit sowas um? Das Ganze soll in Allmannsweiler sein, die Straße habe ich leider noch nicht recherchieren können. Link zum ersten Artikel im Spiegel (ohne Paywall) Und Link zum zweiten Artikel mit der Ankündigung der Wiederholung. |
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20.10.2025, 12:37
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1309 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 |
Den jeweils letzten Stand der reality Doku soap "Herrenknecht vs Die Sesselfurzer" gips hier beim SWR ...
Gute Unterhaltung .. |
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20.10.2025, 14:58
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24909 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wir leben ja nun noch immer in einem Rechtsstaat, in dem Unstimmigkeiten vor Gerichten mit Argumenten und §§ ausgetragen werden statt mit Tiefladern.
Die Gemeinde könnte Herrenknecht auf Unterlassung verklagen. Wenn Herrenknecht dann weitermacht, wird eben Ordnungsgeld fällig, hilft das nicht, ist auch Ordungshaft gegen den CEO möglich. Herrenknecht wiederum könnte vor dem Verwaltungsgericht klagen, wenn sie meinen, dass die Blumenkübel gefährlich sind. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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20.10.2025, 18:04
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1116 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Herrenknecht ist mir unsympathisch.
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20.10.2025, 20:02
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7816 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Die Gemeinde sagt, die Blumenkübel seien auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung dort aufgestellt worden.
Den Bildern nach handelt es sich um Holzkübel, die mit orangenen Rückstrahlern (wie sie für die Längsseiten von Fahrzeugen vorgesehen sind) "markiert" sind. Das dürfte also mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auch nicht zu vereinbaren sein Da bin ich jetzt gespannt, ob der Unternehmer rechtlich angegriffen wird. Er könnte ja zum Beispiel mit Nothilfe argumentieren (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für andere, die durch rechtswidriges Verhalten der Gemeinde entstanden ist) oder sogar mit GoA (die Gemeinde wäre wohl rechtlich zur Entfernung der von ihr geschaffenen Verkehrshindernisse verpflichtet In erster Linie wird aber wohl die Frage sein, wie sehr die Gemeinde ihrem vermutlich mit Abstand größten Steuerzahler überhaupt auf die Füße steigen will... P.S.: Es soll sich ja um den Herrenweg handeln. Offensichtlich ist die Tempo-30-Zone dort auch neu, bei GSW ist sie nicht zu sehen. (und eigentlich erscheint mir diese Vorfahrtstraße auch nicht sonderlich prädestiniert für eine solche...) |
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20.10.2025, 20:44
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14330 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Man will halt den Verkehr auf die Südumgehung zwingen.
Ist von der Autobahn auch viel schneller über den Waldweg, über den Herrenweg bin ich nur beim ersten Herrenknecht-Besuch gefahren, weil es das Navi eigenartigerweise wollte. Klar, wer morgens zur Arbeit will und von Norden kommt, fährt halt durch den Ort. Reizvoll ist es übrigens von dort direkt rüber ins Elsass zu fahren. Erst am Kraftwerk, dann über die Schleuse über den Rhein. Wunderschöne Gegend! Diese Pflanzenkübel halte ich ebenfalls für kein zulässiges Straßenmobiliar. Andererseits ist diese Art der Selbsthilfe genauso wenig in Ordnung. |
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21.10.2025, 07:51
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 866 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 |
Den Bildern nach handelt es sich um Holzkübel, die mit orangenen Rückstrahlern (wie sie für die Längsseiten von Fahrzeugen vorgesehen sind) "markiert" sind. Das dürfte also mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auch nicht zu vereinbaren sein Ich hatte auch den Eindruck, dass diese Kübel in ihrer jetzigen Form die Verkehrssicherheit nicht erhöhen und ganz sicher nicht im öffentlichen Straßenraum stehen sollten. |
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21.10.2025, 08:03
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24909 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Da bin ich jetzt gespannt, ob der Unternehmer rechtlich angegriffen wird. Er könnte ja zum Beispiel mit Nothilfe argumentieren (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für andere, die durch rechtswidriges Verhalten der Gemeinde entstanden ist) oder sogar mit GoA (die Gemeinde wäre wohl rechtlich zur Entfernung der von ihr geschaffenen Verkehrshindernisse verpflichtet Die Nothilfe ist weder gegenwärtig (zu dem Zeitpunkt, wo sie entfernt sind, besteht die Gefahr nicht), und auch nicht erforderlich (es muss ja niemand durch die Straße fahren, und man kann erst mal Eilrechtsschutz beantragen). Herrenknecht sollte wissen, wie man den Verwaltungsrechtsweg beschreitet. GoA gegen hoheitliches Handeln? Vom öffentlichen Recht geht hier eine Sperrwirkung aus. Das Vorbild ist auch interessant. Ich würde mir da Gedanken machen, wie das auf die Mitarbeiter ausstrahlt, wenn ihnen dann irgendwas im Unternehmen dumm vorkommt - dann kann man doch einfach nervige Absperrungen auf die Seite räumen, macht der Chef schließlich auch. Man kann und soll sich ja gegen Blödsinn auf den Straßen wehren. Aber doch nicht so. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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21.10.2025, 09:02
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7982 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Er könnte ja zum Beispiel mit Nothilfe argumentieren (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für andere, die durch rechtswidriges Verhalten der Gemeinde entstanden ist) oder sogar mit GoA (die Gemeinde wäre wohl rechtlich zur Entfernung der von ihr geschaffenen Verkehrshindernisse verpflichtet Das Vorbild ist auch interessant. Ich würde mir da Gedanken machen, wie das auf die |
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21.10.2025, 11:37
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1309 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 |
Man kann und soll sich ja gegen Blödsinn auf den Straßen wehren. Aber doch nicht so. Wie getz |
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21.10.2025, 20:38
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7816 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Die Nothilfe ist weder gegenwärtig (zu dem Zeitpunkt, wo sie entfernt sind, besteht die Gefahr nicht), äh? Erst durch das Entfernen wurde die Gefahr behoben. Zitat und auch nicht erforderlich (es muss ja niemand durch die Straße fahren, Parken auf dem Radweg mit Behinderung? Quatsch, es muss doch niemand mit dem Rad fahren! Die können auch zu Fuß gehen! Zitat Herrenknecht sollte wissen, wie man den Verwaltungsrechtsweg beschreitet. ja, vermutlich kennt er die Behändigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit Zitat Das Vorbild ist auch interessant. Ich würde mir da Gedanken machen, wie das auf die Mitarbeiter ausstrahlt, Na vermutlich wie immer: §1: der Chef hat Recht. §2: wenn der Chef mal nicht Recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft. Wer sich von der Obrigkeit nicht erschrecken lässt, der wird wohl vor seinen Mitarbeitenden erst recht keine Angst haben |
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21.10.2025, 21:31
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24909 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Von einem Blumentopf geht keine gegenwärtige (!) Gefahr für einen Dritten, wenn der Tieflader gerade vor ihm steht. Es kommt eh niemand mehr durch, der mit dem Blumentopf kollidieren könnte. Zudem würde es völlig genügen, eine Absperrung anzubringen, und das wäre der mildeste Eingriff in die Eigentumsrechte der Gemeinde.
(Und eigentlich diskutieren wir über Notstand, weil die Gefahr von der Sache und nicht etwa ein Angriff der Gemeinde ausgeht, und weil Rechtsgüter der Allgemeinheit nicht zur Notwehr berechtigen, aber sei's drum, auch hier muss die Gefahr gegenwärtig sein.) Mitunter ergehen einstweilige Anordnungen schon am gleichen oder nächsten Tag. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.10.2025 - 10:28 |