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> Private Fima entfernt Blumenkübel von öffentlicher Straße
VPL
Beitrag 20.10.2025, 11:52
Beitrag #1


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Gibt es schon einen Faden dazu?
Der Unternehmer Herrenknecht war erbost über die Verkehrsplanung an seinem Stammsitz. Deswegen ließ er große Blumenkübel, die von der Gemeinde aufgestellt worden waren, ohne Rücksprache aus dem öffentlichen (?!) Straßenraum entfernen.

Wahnsinnig spannend, weil das so viele Fragen enthält:
- Warum stehen Blumenkübel im Straßenraum?
- Was ist das überhaupt für eine Straße? Hat das Unternehmen da sogar legal Zugriff drauf?
- Was droht eigentlich strafrechtlich dem Unternehmer und seinen Mitarbeitern, die da in seinem Auftrag gehandelt haben?
- Herrenknecht hat angedroht seine Eigenmächtigkeit zu wiederholen. Wie geht der Staat mit sowas um?

Das Ganze soll in Allmannsweiler sein, die Straße habe ich leider noch nicht recherchieren können.
Link zum ersten Artikel im Spiegel (ohne Paywall)
Und Link zum zweiten Artikel mit der Ankündigung der Wiederholung.
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Barney
Beitrag 20.10.2025, 12:37
Beitrag #2


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Den jeweils letzten Stand der reality Doku soap "Herrenknecht vs Die Sesselfurzer" gips hier beim SWR ...

Gute Unterhaltung .. rolleyes.gif
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mir
Beitrag 20.10.2025, 14:58
Beitrag #3


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Wir leben ja nun noch immer in einem Rechtsstaat, in dem Unstimmigkeiten vor Gerichten mit Argumenten und §§ ausgetragen werden statt mit Tiefladern.

Die Gemeinde könnte Herrenknecht auf Unterlassung verklagen. Wenn Herrenknecht dann weitermacht, wird eben Ordnungsgeld fällig, hilft das nicht, ist auch Ordungshaft gegen den CEO möglich.

Herrenknecht wiederum könnte vor dem Verwaltungsgericht klagen, wenn sie meinen, dass die Blumenkübel gefährlich sind.


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ExVWbusfahrer
Beitrag 20.10.2025, 18:04
Beitrag #4


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Herrenknecht ist mir unsympathisch.
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hk_do
Beitrag 20.10.2025, 20:02
Beitrag #5


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Die Gemeinde sagt, die Blumenkübel seien auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung dort aufgestellt worden.

Den Bildern nach handelt es sich um Holzkübel, die mit orangenen Rückstrahlern (wie sie für die Längsseiten von Fahrzeugen vorgesehen sind) "markiert" sind.

Das dürfte also mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auch nicht zu vereinbaren sein wavey.gif

Da bin ich jetzt gespannt, ob der Unternehmer rechtlich angegriffen wird. Er könnte ja zum Beispiel mit Nothilfe argumentieren (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für andere, die durch rechtswidriges Verhalten der Gemeinde entstanden ist) oder sogar mit GoA (die Gemeinde wäre wohl rechtlich zur Entfernung der von ihr geschaffenen Verkehrshindernisse verpflichtet book.gif

In erster Linie wird aber wohl die Frage sein, wie sehr die Gemeinde ihrem vermutlich mit Abstand größten Steuerzahler überhaupt auf die Füße steigen will... whistling.gif


P.S.: Es soll sich ja um den Herrenweg handeln. Offensichtlich ist die Tempo-30-Zone dort auch neu, bei GSW ist sie nicht zu sehen. (und eigentlich erscheint mir diese Vorfahrtstraße auch nicht sonderlich prädestiniert für eine solche...)

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ulm
Beitrag 20.10.2025, 20:44
Beitrag #6


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Man will halt den Verkehr auf die Südumgehung zwingen.
Ist von der Autobahn auch viel schneller über den Waldweg, über den Herrenweg bin ich nur beim ersten Herrenknecht-Besuch gefahren, weil es das Navi eigenartigerweise wollte.
Klar, wer morgens zur Arbeit will und von Norden kommt, fährt halt durch den Ort.
Reizvoll ist es übrigens von dort direkt rüber ins Elsass zu fahren. Erst am Kraftwerk, dann über die Schleuse über den Rhein.
Wunderschöne Gegend!

Diese Pflanzenkübel halte ich ebenfalls für kein zulässiges Straßenmobiliar.
Andererseits ist diese Art der Selbsthilfe genauso wenig in Ordnung.
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VPL
Beitrag 21.10.2025, 07:51
Beitrag #7


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Zitat (hk_do @ 20.10.2025, 21:02) *
Den Bildern nach handelt es sich um Holzkübel, die mit orangenen Rückstrahlern (wie sie für die Längsseiten von Fahrzeugen vorgesehen sind) "markiert" sind.

Das dürfte also mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auch nicht zu vereinbaren sein wavey.gif


Ich hatte auch den Eindruck, dass diese Kübel in ihrer jetzigen Form die Verkehrssicherheit nicht erhöhen und ganz sicher nicht im öffentlichen Straßenraum stehen sollten.

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mir
Beitrag 21.10.2025, 08:03
Beitrag #8


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Zitat (hk_do @ 20.10.2025, 21:02) *
Da bin ich jetzt gespannt, ob der Unternehmer rechtlich angegriffen wird. Er könnte ja zum Beispiel mit Nothilfe argumentieren (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für andere, die durch rechtswidriges Verhalten der Gemeinde entstanden ist) oder sogar mit GoA (die Gemeinde wäre wohl rechtlich zur Entfernung der von ihr geschaffenen Verkehrshindernisse verpflichtet book.gif


Die Nothilfe ist weder gegenwärtig (zu dem Zeitpunkt, wo sie entfernt sind, besteht die Gefahr nicht), und auch nicht erforderlich (es muss ja niemand durch die Straße fahren, und man kann erst mal Eilrechtsschutz beantragen). Herrenknecht sollte wissen, wie man den Verwaltungsrechtsweg beschreitet.

GoA gegen hoheitliches Handeln? Vom öffentlichen Recht geht hier eine Sperrwirkung aus.

Das Vorbild ist auch interessant. Ich würde mir da Gedanken machen, wie das auf die Mitarbeiter ausstrahlt, wenn ihnen dann irgendwas im Unternehmen dumm vorkommt - dann kann man doch einfach nervige Absperrungen auf die Seite räumen, macht der Chef schließlich auch.



Man kann und soll sich ja gegen Blödsinn auf den Straßen wehren. Aber doch nicht so.


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Mueck
Beitrag 21.10.2025, 09:02
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 21.10.2025, 09:03) *
Zitat (hk_do @ 20.10.2025, 21:02) *
Er könnte ja zum Beispiel mit Nothilfe argumentieren (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für andere, die durch rechtswidriges Verhalten der Gemeinde entstanden ist) oder sogar mit GoA (die Gemeinde wäre wohl rechtlich zur Entfernung der von ihr geschaffenen Verkehrshindernisse verpflichtet book.gif
Das Vorbild ist auch interessant. Ich würde mir da Gedanken machen, wie das auf die Mitarbeiter\Öffentlichkeit/ ausstrahlt, wenn ihnen dann irgendwas im Unternehmen dumm vorkommt - dann kann man doch einfach nervige Absperrungen auf die Seite räumen, macht der Chef\en die da oben/ schließlich auch.
Ich schreibe schon mal auf meine ToDo-Liste, in seinem Erfolgsfalle nach 'ner Akkuflex zu googeln als probates GoA-Nothilfsmittel gegen lästige Pfosten und Umlaufsperren auf Radwegen ... thread.gif
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Barney
Beitrag 21.10.2025, 11:37
Beitrag #10


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Zitat (mir @ 21.10.2025, 09:03) *
Man kann und soll sich ja gegen Blödsinn auf den Straßen wehren. Aber doch nicht so.

Wie getz blink.gif .. es gibt zig Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische Normen für die Gestaltung von öffentlichen Wegen und Straßen (sicherlich mehrere tausend .. weiß jemand die Gesamtsumme?) .. unmöglich, dass da noch Blödsinn vorkommt.
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hk_do
Beitrag 21.10.2025, 20:38
Beitrag #11


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Zitat (mir @ 21.10.2025, 09:03) *
Die Nothilfe ist weder gegenwärtig (zu dem Zeitpunkt, wo sie entfernt sind, besteht die Gefahr nicht),


äh?

Erst durch das Entfernen wurde die Gefahr behoben.

Zitat
und auch nicht erforderlich (es muss ja niemand durch die Straße fahren,


Parken auf dem Radweg mit Behinderung?

Quatsch, es muss doch niemand mit dem Rad fahren! Die können auch zu Fuß gehen! scared.gif


Zitat
Herrenknecht sollte wissen, wie man den Verwaltungsrechtsweg beschreitet.


ja, vermutlich kennt er die Behändigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit whistling.gif

Zitat
Das Vorbild ist auch interessant. Ich würde mir da Gedanken machen, wie das auf die Mitarbeiter ausstrahlt,


Na vermutlich wie immer:

§1: der Chef hat Recht.
§2: wenn der Chef mal nicht Recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft.

Wer sich von der Obrigkeit nicht erschrecken lässt, der wird wohl vor seinen Mitarbeitenden erst recht keine Angst haben wavey.gif

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mir
Beitrag 21.10.2025, 21:31
Beitrag #12


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Von einem Blumentopf geht keine gegenwärtige (!) Gefahr für einen Dritten, wenn der Tieflader gerade vor ihm steht. Es kommt eh niemand mehr durch, der mit dem Blumentopf kollidieren könnte. Zudem würde es völlig genügen, eine Absperrung anzubringen, und das wäre der mildeste Eingriff in die Eigentumsrechte der Gemeinde.

(Und eigentlich diskutieren wir über Notstand, weil die Gefahr von der Sache und nicht etwa ein Angriff der Gemeinde ausgeht, und weil Rechtsgüter der Allgemeinheit nicht zur Notwehr berechtigen, aber sei's drum, auch hier muss die Gefahr gegenwärtig sein.)

Mitunter ergehen einstweilige Anordnungen schon am gleichen oder nächsten Tag.


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Kühltaxi
Beitrag 04.11.2025, 13:56
Beitrag #13


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Meine erste Idee als ich Herrenknecht las war wenn sie die Kübel auf der Staße stören sollen sie sich doch einen Tunnel darunter bohren. laugh2.gif

Aber im Ernst, erinnert mich an Elon Musk, der will ja auch immer staatlichen Institutionen seinen Willen aufzwingen oder sie gleich ganz selbst übernehmen. Nee, solche Oligarchenanmaßung auch von nur regionalen Oligarchen in ihrem Dorf will ich nie und nirgendwo, da sind mir Schikanen die mich auch selbst stören auf der Straße doch noch lieber als sowas. Soll er doch wie alle anderen den langen und steinigen Rechtsweg beschreiten.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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MsTaxi
Beitrag 04.11.2025, 14:24
Beitrag #14


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Beitrag 17.11.2025, 04:06
Beitrag #15


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Um es mal mit Worten des Wuppertaler Amtsschimmel zu begründen: „Blumenkübel sind weder amtlich zugelassene Verkehrszeichen, noch amtlich zugelassene Fahrbahnmarkierungen gem. StVO. Folglich können diese auch nicht Teil einer verkehrsrechtlichen Anordnungen sein.“

Sinngemäß wurden damit Verkehrsspiegel abgewimmelt, die Autofahrern aus einer nicht einsehbaren Zufahrt heraushelfen sollten.


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sidefan
Beitrag 21.11.2025, 12:55
Beitrag #16


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Zitat (ExVWbusfahrer @ 20.10.2025, 18:04) *
Herrenknecht ist mir unsympathisch.

Mir dagegen umso mehr. Solche Männer braucht das Land.
Behördlicher Unsinn gehört öffentlichkeitswirksam abgestraft. In manchen Amtsstuben scheint man nicht ausgelastet und bemüht Frau Langeweile um Zeitvertreib.
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Baghira
Beitrag 21.11.2025, 19:01
Beitrag #17


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Die Tunnelaner waren mir auch schon vor dieser Aktion unsympathisch. Die sorgen dafür, dass deutlich zu viele Tunnel gebaut werden. Blumenkübel auf der Fahrbahn sind mir durchaus bekannt. Meist mit rot/weißen Schildern, die die Blumenkübel kenntlicher machen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.11.2025, 11:50
Bearbeitungsgrund: Link repariert


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Kühltaxi
Beitrag 24.11.2025, 11:46
Beitrag #18


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Unkenntlichkeit war ja anscheinend nicht deren Problem, wohl eher zügiger Zu- und Abfluß bei ihrem Firmensitz. Aber wie schon geschrieben, wenn sie stichhaltige Argumente haben sollen sie den üblichen Rechtsweg gehen.


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Barney
Beitrag 24.11.2025, 14:17
Beitrag #19


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Zitat (Baghira @ 21.11.2025, 19:01) *
Die Tunnelaner waren mir auch schon vor dieser Aktion unsympathisch. Die sorgen dafür, dass deutlich zu viele Tunnel gebaut werden.

Wenn ich das mal in eine meiner Meinung nach korrekte Aussage korrigieren darf:
Die Redakteure von Podcast-Radio detektor.fm, radioeins vom rbb, vom SWR und @Baghira sind der Meinung, dass zu viele Tunnel gebaut werden.
Weiterhin möchte ich zum Ausdruck bringen: Ich bin froh, dass diese Meinungen eine zunehmend unbedeutendere Relevanz in Deutschland haben.
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