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> Verwarnungsgeld: verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt?
Cuby
Beitrag 19.10.2025, 20:42
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
habe ein Schreiben mit Verwarnungsgeld erhalten, weil auf dem Gehweg geparkt wurde.
Die Situation: Auf der Straße gegenüber war ein großes Fahrzeug (Zulieferer-Bus) geparkt. Würde das rechte Auto auf der Straße abgestellt, wäre die Durchfahrt für andere Fahrzeuge zu eng gewesen. Deshalb wurde das Auto (rechts) teilweise auf dem Gehweg abgestellt, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern (Rechter Gehweg ohne geparktes Auto). Zeigt die Bodenmarkierung nicht auch, dass das Auto bis zu dieser Markierung auf der Straße stehen soll?
Meine Fragen:
Gibt es Ausnahmen, die das Abstellen auf dem Gehweg in solchen Fällen erlauben?
Gibt es Erfahrungen, ob gegen eine solche Verwarnung erfolgreich vorgegangen werden kann oder bleibt nur die 55 Euro zu zahlen?

Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen.
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mir
Beitrag 19.10.2025, 21:04
Beitrag #2


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Wenn der Platz auf der Fahrbahn nicht ausreicht, muss man seinen Parkplatz anderswo suchen. Ich bezweifle, dass man mit der Begründung weiterkommt.

Welche Bodenmarkierung? Die Sperrfläche?



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auchdasnoch
Beitrag 20.10.2025, 08:01
Beitrag #3


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Zitat (Cuby @ 19.10.2025, 21:42) *
Gibt es Ausnahmen, die das Abstellen auf dem Gehweg in solchen Fällen erlauben?
Nein.
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Uwe Mettmann
Beitrag 20.10.2025, 08:09
Beitrag #4


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Zitat (Cuby @ 19.10.2025, 21:42) *
Würde das rechte Auto auf der Straße abgestellt, wäre die Durchfahrt für andere Fahrzeuge zu eng gewesen.

Dass durch das abgestellte Fahrzeug jetzt aber die Durchfahrt auf dem Bürgersteig für einen Rollstuhlfahrer oder Rollatorfahrer zu eng war, spielte keine Rolle? think.gif


Zitat
Gibt es Ausnahmen, die das Abstellen auf dem Gehweg in solchen Fällen erlauben?

In deinem Fall ein ganz klares NEIN.


Gruß

Uwe
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Mueck
Beitrag 20.10.2025, 08:42
Beitrag #5


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Der Transporterfahrer scheint schon gelernt zuhaben aus wohl auch seinem Knöllchen und parkt jetzt ordentlich, bei anderen scheint der Lerneffekt länger zu dauern ... thread.gif
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Ernschtl
Beitrag 20.10.2025, 09:09
Beitrag #6


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Das sind verschiedene Transporter.


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mkossmann
Beitrag 20.10.2025, 09:17
Beitrag #7


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Wann wurde da geparkt ? Da gibt es auch laut Bildern auch ein Z.290.1 das Parken an dieser Stelle zeitweise ganz untersagt. Auch auf der Fahrbahn.
Zitat
um den Verkehrsfluss nicht zu behindern

Auf dem Gehweg findet kein Verkehr statt ?
Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Ausser dort, wo es durch Schilder oder Markierungen explizit erlaubt ist.
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Cuby
Beitrag 20.10.2025, 10:07
Beitrag #8


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Zitat (Mueck @ 20.10.2025, 09:42) *
2x +1

Der Transporterfahrer scheint schon gelernt zuhaben aus wohl auch seinem Knöllchen und parkt jetzt ordentlich, bei anderen scheint der Lerneffekt länger zu dauern ... thread.gif

Nein, das sind 2 Fotos zu völlig verschiedenen Zeiten.
Auf dem ersten Foto parkt der Transporter auch teilweise auf dem Gehweg. Das Zweite Foto dient zur besseren Sichtbarkeit der Bodenmarkierung und des Schildes.

Zitat (mkossmann @ 20.10.2025, 10:17) *
Wann wurde da geparkt ? Da gibt es auch laut Bildern auch ein Z.290.1 das Parken an dieser Stelle zeitweise ganz untersagt. Auch auf der Fahrbahn.
Zitat
um den Verkehrsfluss nicht zu behindern

Auf dem Gehweg findet kein Verkehr statt ?
Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Ausser dort, wo es durch Schilder oder Markierungen explizit erlaubt ist.


Kurz nach 08:30 mit Parkscheibe.
Wäre das Parken dann außerhalb von 8-16 Uhr verboten?

Zitat (mir @ 19.10.2025, 22:04) *
Wenn der Platz auf der Fahrbahn nicht ausreicht, muss man seinen Parkplatz anderswo suchen. Ich bezweifle, dass man mit der Begründung weiterkommt.

Welche Bodenmarkierung? Die Sperrfläche?

Ja, die markierte Sperrfläche meine ich.
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oetz2000
Beitrag 20.10.2025, 11:53
Beitrag #9


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Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich denke, du müsstest mal deine StVO-Kenntnisse auffrischen bzw. überhaupt erstmal die grundlegenden Dinge lernen.
Schon die Frage, ob es verboten ist, auf dem Gehweg zu parken oder ob eine Sperrfläche anzeigt, wo geparkt werden soll, zeigt, dass dir Grundkenntnisse des Straßenverkehrsrechts fehlen.

Um deine letzte Frage zu beantworten. Die Haltverbotszone gilt nur während der angegebenen Zeiten. Danach nicht mehr.
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mir
Beitrag 20.10.2025, 14:43
Beitrag #10


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Sperrflächen darf man weder befahren noch beparken. Sie müssen komplett freigehalten werden.


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ulm
Beitrag 20.10.2025, 14:53
Beitrag #11


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Zitat (oetz2000 @ 20.10.2025, 12:53) *
Um deine letzte Frage zu beantworten. Die Haltverbotszone gilt nur während der angegebenen Zeiten. Danach nicht mehr.

Das bedeutet, dass außerhalb dieser Zeiten die normalen Regeln des §12 StVO gelten.
Dieser Paragraf bringt Dich auch wieder auf den aktuellen Stand, wie und wo man parken darf.
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