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19.10.2025, 20:42
Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 29.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89743 |
habe ein Schreiben mit Verwarnungsgeld erhalten, weil auf dem Gehweg geparkt wurde. Die Situation: Auf der Straße gegenüber war ein großes Fahrzeug (Zulieferer-Bus) geparkt. Würde das rechte Auto auf der Straße abgestellt, wäre die Durchfahrt für andere Fahrzeuge zu eng gewesen. Deshalb wurde das Auto (rechts) teilweise auf dem Gehweg abgestellt, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern (Rechter Gehweg ohne geparktes Auto). Zeigt die Bodenmarkierung nicht auch, dass das Auto bis zu dieser Markierung auf der Straße stehen soll? Meine Fragen: Gibt es Ausnahmen, die das Abstellen auf dem Gehweg in solchen Fällen erlauben? Gibt es Erfahrungen, ob gegen eine solche Verwarnung erfolgreich vorgegangen werden kann oder bleibt nur die 55 Euro zu zahlen? Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen. |
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19.10.2025, 21:04
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24909 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wenn der Platz auf der Fahrbahn nicht ausreicht, muss man seinen Parkplatz anderswo suchen. Ich bezweifle, dass man mit der Begründung weiterkommt.
Welche Bodenmarkierung? Die Sperrfläche? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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20.10.2025, 08:01
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2729 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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20.10.2025, 08:09
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2644 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 |
Würde das rechte Auto auf der Straße abgestellt, wäre die Durchfahrt für andere Fahrzeuge zu eng gewesen. Dass durch das abgestellte Fahrzeug jetzt aber die Durchfahrt auf dem Bürgersteig für einen Rollstuhlfahrer oder Rollatorfahrer zu eng war, spielte keine Rolle? Zitat Gibt es Ausnahmen, die das Abstellen auf dem Gehweg in solchen Fällen erlauben? In deinem Fall ein ganz klares NEIN. Gruß Uwe |
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20.10.2025, 08:42
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7982 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
2x +1
Der Transporterfahrer scheint schon gelernt zuhaben aus wohl auch seinem Knöllchen und parkt jetzt ordentlich, bei anderen scheint der Lerneffekt länger zu dauern ... |
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20.10.2025, 09:09
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10105 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Das sind verschiedene Transporter.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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20.10.2025, 09:17
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1038 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Wann wurde da geparkt ? Da gibt es auch laut Bildern auch ein Z.290.1 das Parken an dieser Stelle zeitweise ganz untersagt. Auch auf der Fahrbahn.
Zitat um den Verkehrsfluss nicht zu behindern Auf dem Gehweg findet kein Verkehr statt ? Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Ausser dort, wo es durch Schilder oder Markierungen explizit erlaubt ist. |
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20.10.2025, 10:07
Beitrag
#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 29.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89743 |
2x +1 Der Transporterfahrer scheint schon gelernt zuhaben aus wohl auch seinem Knöllchen und parkt jetzt ordentlich, bei anderen scheint der Lerneffekt länger zu dauern ... Nein, das sind 2 Fotos zu völlig verschiedenen Zeiten. Auf dem ersten Foto parkt der Transporter auch teilweise auf dem Gehweg. Das Zweite Foto dient zur besseren Sichtbarkeit der Bodenmarkierung und des Schildes. Wann wurde da geparkt ? Da gibt es auch laut Bildern auch ein Z.290.1 das Parken an dieser Stelle zeitweise ganz untersagt. Auch auf der Fahrbahn. Zitat um den Verkehrsfluss nicht zu behindern Auf dem Gehweg findet kein Verkehr statt ? Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Ausser dort, wo es durch Schilder oder Markierungen explizit erlaubt ist. Kurz nach 08:30 mit Parkscheibe. Wäre das Parken dann außerhalb von 8-16 Uhr verboten? Wenn der Platz auf der Fahrbahn nicht ausreicht, muss man seinen Parkplatz anderswo suchen. Ich bezweifle, dass man mit der Begründung weiterkommt. Welche Bodenmarkierung? Die Sperrfläche? Ja, die markierte Sperrfläche meine ich. |
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20.10.2025, 11:53
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich denke, du müsstest mal deine StVO-Kenntnisse auffrischen bzw. überhaupt erstmal die grundlegenden Dinge lernen.
Schon die Frage, ob es verboten ist, auf dem Gehweg zu parken oder ob eine Sperrfläche anzeigt, wo geparkt werden soll, zeigt, dass dir Grundkenntnisse des Straßenverkehrsrechts fehlen. Um deine letzte Frage zu beantworten. Die Haltverbotszone gilt nur während der angegebenen Zeiten. Danach nicht mehr. |
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20.10.2025, 14:43
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24909 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Sperrflächen darf man weder befahren noch beparken. Sie müssen komplett freigehalten werden.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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20.10.2025, 14:53
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14330 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Um deine letzte Frage zu beantworten. Die Haltverbotszone gilt nur während der angegebenen Zeiten. Danach nicht mehr. Das bedeutet, dass außerhalb dieser Zeiten die normalen Regeln des §12 StVO gelten. Dieser Paragraf bringt Dich auch wieder auf den aktuellen Stand, wie und wo man parken darf. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.10.2025 - 10:34 |