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> Falsche Bodenmarkierung Geschwindigkeit
Hoschi82
Beitrag 16.10.2025, 22:13
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich wurde geblitzt und das auf ganz nette "Art und Weise". Deswegen wollte ich fragen, ob sich da jemand rechtlich auskennt.

Also in einer Straße innerorts wurde ganz neu ein Schild "Tempo 30" von 22 - 6 Uhr aufgestellt. Natürlich wurde am Ende der Straße sofort ein Blitzer aufgestellt.

Auf der Fahrbahn steht auf dem Weg vom Schild bis zum Blitzer zweimal die Aufschrift "50". Ich weiß, dass die Bodenmarkierung keine rechtliche Bewandnis hat, aber das ist doch krass irreführend.
Kann man da gegen etwas machen? Gibt es da irgendwelche Urteile zu?

Übrigens die Stelle der Stadt sieht da gar keine Irreführung....

Für jede Hilfe dankbar!
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ulm
Beitrag 17.10.2025, 07:11
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Kannst Du dazu Fotos hochladen?
Die Entfernung zwischen dem letzten 30-Schild und dem Blitzer würde mich dann schon interessieren, wenn Platz für zweimal "50" auf der Fahrbahn ist.

Du hast recht, die "50" auf der Fahrbahn sind kein Verkehrszeichen.
Doch auch ich hätte da Fragen...
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shortie
Beitrag 17.10.2025, 07:39
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 17.10.2025, 07:11) *
Die Entfernung zwischen dem letzten 30-Schild und dem Blitzer würde mich dann schon interessieren,

Und mit welchem Messgerät auch

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thobad2001
Beitrag 17.10.2025, 09:33
Beitrag #4


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Hallo und Wilkommen,

ich hätte auch Fragen wie Ulm, die entfernung, und ob Seitenstraßen vorhanden ist, weil was ist wenn man aus einer Seitenstraße kommt und auf die 30 nicht mehr aufmerksam gemacht wird.

Ich konnte so mal einen Strafzetel abwenden, obwohl das vielleicht nicht direkt vergleichbar ist.

Ich bin auf die Autobahn aufgefahren, Irgednwo vor der auffahrt war ein 100er Schild, nach der Aufahrt nicht mehr , ich auf 130 beschleunigt und 2km später macht es Blitz.

Ich war mir so sicher, das ich nächste ausfahrt runter binm zurück und noch mal drauf, und meinen Beifahrer Filmen lassen habe.

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Jetzt stelle ich mir vor, ich komme aus einer Seitenstraße total übermüdet, sehe die 50 auf der Straße und beschleunige....
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durban
Beitrag 17.10.2025, 09:44
Beitrag #5


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Wenn zwischen dem 30-Schild und dem Blitzer eine 50 aufgemalt war, könnte ich mir vorstellen, dass das Verfahren aus Ermessensgründen eingestellt wird, wenn die Überschreitung nicht allzu hoch ist. Konkret voraussehen kann man das natürlich nicht. Wenn es bisher nur um ein kostenfreies Verwarngeld geht, würde ich persönlich wegen des Kostenrisikos das einfach bezahlen.

Veröffentlichte Urteile wird es dazu nicht geben, denn wenn ein Verfahren aus Ermessensgründen eingestellt wird, gibt es ja gerade kein Urteil.


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Hoschi82
Beitrag 17.10.2025, 12:11
Beitrag #6


Neuling


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Also um mal die Fragen zu beantworten.

Es sind laut Google ca. 700 m zwischen dem Schild und dem Blitzeranhänger gewesen.

Es war also ein Blitzeranhänger.

Der Tipp mit den Seitenstraßen ist gut, wobei die fast alle als Sackgassen enden. Aber ein Weg ist möglich. Danke für den Tipp!!!

Trotzdem müsste man eigentlich das Problem mit den Markierungen klären...
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Rhein-Main
Beitrag 17.10.2025, 15:49
Beitrag #7


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Dann wäre es doch schön, wenn du die benötigten Informationen bereitstellst:

- Wo genau ist die Örtlichkeit? Straße, Ort, Fahrtrichtung, im besten Falle ein Google-Maps-Link
- Wie schnell warst du?
- Gibt es auf den 700 Metern wirklich nur dieses eine Schild, welches die Geschwindigkeit begrenzt? Oder wie viele Schilder stehen dort insgesamt?


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ulm
Beitrag 17.10.2025, 20:58
Beitrag #8


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Zitat (Hoschi82 @ 16.10.2025, 23:13) *
Übrigens die Stelle der Stadt sieht da gar keine Irreführung....

Hast Du ein Verwarngeldangebot auf dem Tisch liegen?
Hast Du Dich bereits als Fahrer zu erkennen gegeben?
Über welche Überschreitung reden wir?
Wie kann man bei 50 einen Blitzeranhänger übersehen? think.gif
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durban
Beitrag 18.10.2025, 08:28
Beitrag #9


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Meint Ihr nicht, dass Ihr den TE mit den ganzen Gegenfragen nicht latent abschreckt? Höflicherweise folgt auf eine Frage eine Antwort - und wenn einem beispielsweise noch die Art des Messgeräts interessiert (was für die Beantwortung der Frage des TE erst einmal nicht so relevant ist) kann man danach noch fragen.


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Mueck
Beitrag 18.10.2025, 09:15
Beitrag #10


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Vielleicht kann man aus den leitsätzen dieses Urteils des OLG Jena was ableiten.

Zitat
1. Verkehrseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind und eine möglichst gefahrlose Abwicklung des Verkehrs ermöglichen; sie dürfen weder irreführend noch undeutlich sein. Verkehrszeichen müssen deshalb so angebracht und - bei Schilderkombinationen - gestaltet sein, dass auch ein ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer Sinn und Tragweite der getroffenen Regelung ohne Weiteres erkennen kann, ohne nähere Überlegungen hierüber anstellen zu müssen.

2. Eine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann je nach Sachlage entweder das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers, der den Sinn des Zeichens missversteht, mindern und ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen begründen oder aber zur Folge haben, dass dem Verkehrsteilnehmer aus der Fehldeutung des Zeichens überhaupt kein Schuldvorwurf zu machen ist.
Die vielen Abk. lassen vermuten, dass der Werra-Weg gemeint ist von Bad Salzungen über Unterrohn nach Tiefenort, da gibt's jedenfalls die Straße Am Steingraben, wo heute ein "Radweg Ende" steht, damals wohl noch nicht ... Plus Markierung und Gehwegschild, man hat also aus dem Urteil gelernt ... thread.gif

Und wenn bei dem Urteil schon ein Wegweiser und eine fehlende Klarstellung eines Radwegendes gereicht haben, dann erst recht eine gemalte 50 bei 30 ... Irreführend ist das allemal ...
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Mueck
Beitrag 18.10.2025, 09:43
Beitrag #11


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Zitat (Mueck @ 18.10.2025, 10:15) *
man hat also aus dem Urteil gelernt ... thread.gif
Aber so richtig erst nach 2018, denn dann hing am Gehwegschildmast noch linksseitig ein Wegweiser ... thread.gif
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HaWeThie
Beitrag 21.10.2025, 09:19
Beitrag #12


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Zitat
Natürlich wurde am Ende der Straße sofort ein Blitzer aufgestellt.
wetten, dass nicht?

Zur Rechtslage: die "Straßenmalerei" ist vollkommen egal - es gelten bei Geschwindigkeitsbegrenzungen nur die Schilder.
Wenn eine Verwarnung vorliegt: zahlen und lernen.

Wenn Anhörung: Sachverhalt schildern und um Einstellung nach 47 Abs. 1 bitten. (wenn die Begrenzung shon ein paar wochen in Kraft war ist das möglich, aber....)


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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helmet lampshade
Beitrag 21.10.2025, 14:44
Beitrag #13


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Zitat (ulm @ 17.10.2025, 20:58) *
Wie kann man bei 50 einen Blitzeranhänger übersehen? think.gif

Es sollen auch schon (i) Leute mit bestem Gewissen von solchen Anhängern geblitzt worden sein und es soll auch (ii) Leute geben die in solchen Fällen (auch wegen (i)) sicherheitshalber immer eine Stufe unter dem vermeintlichen Limit vorbeifahren (130 100 70 50 30 10)
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hk_do
Beitrag 21.10.2025, 20:31
Beitrag #14


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Es gibt auch (viel zu viele) Leute, die beim Erblicken eines Blitzers einfach mal grundsätzlich und ohne Sinn und Verstand bremsen:

Autobahn, Baustelle, 80 km/h sind erlaubt. Der Verkehr läuft zäh mit rund 55 km/h. Am Blitzer wird auf 30 runtergebremst wallbash.gif
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shortie
Beitrag 23.10.2025, 08:12
Beitrag #15


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Zitat (hk_do @ 21.10.2025, 20:31) *
Es gibt auch (viel zu viele) Leute, die beim Erblicken eines Blitzers einfach mal grundsätzlich und ohne Sinn und Verstand bremsen:


Es gibt Raser, die sich mit der Ausrede "Ich hab keine Schilder gesehen" aus der Verantwortung lügen wollen.
Wenn sowas akzeptiert oder geduldet wird, muss man das in die andere Richtung auch akzeptieren.

Die Schleicher haben die Schilder nicht gesehen und wissen nicht wie schnell sie fahren dürfen beim Blitzer. Dann bremsen sie lieber.
Na und?
Von 55 runter auf 30 ist nun nicht so schlimm.

Beim Unfall hat der Schleicher grundlos gebremst und der Auffahrende hat den erforderlichen Abstand nicht eingehalten.
Beide haben Mitschuld.

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.10.2025, 08:12
Beitrag #16


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Zitat (shortie @ 23.10.2025, 09:12) *
... Die Schleicher haben die Schilder nicht gesehen und wissen nicht wie schnell sie fahren dürfen beim Blitzer. ...

Dazu kommt: viele Schleicher wissen offenbar auch nicht, wie schnell sie gerade fahren.
Die schleichen auf der Autobahn mit 80 km/h dahin, und erst wenn ich sie dann mit meinem 100km/h-Gespann überhole wachen sie auf und geben Gas - nur um weinige Minuten später wieder sanft zu entschlummern und weiterzuschleichen.

Wenn so einer dann plötzlich einen Blitzer am Fahrbahnrand entdeckt, wacht er auf und muss sich erst mal orientieren:
- Wo bin ich?
- Wie schnell fahre ich gerade?
- wie schnell DARF ich denn hier fahren?
- Bin ich womöglich zu schnell?

Bis er das alles für sich geklärt hat ist womöglich der Blitz schon eingeschlagen.

Sowas ist mir selbst vor ein paar Jahren auch schon mal passiert:
Im Gespräch mit Docine nicht gemerkt, dass ich auf einer auf 70 beschränkten nächtlichen Bundesstraße bereits rund 85 fahre,
und DANN habe ich auch noch das nachfolgende nächtliche Ortsschild übersehen.
Folge war der erwähnte Blitz - und ein Ticket wegen 32 km/h zu schnell igO.

Seitdem will auch mein rechter Fuß immer reflexmäßig zur Bremse, wenn überraschen ein Starenkasten auftaucht.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.10.2025 - 10:28