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> Führerscheinneuaustellung Brille?
Bertie
Beitrag 16.10.2025, 15:07
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe in den Neunziger Jahren den Führerschein gemacht. Damals hatte ich noch keine Brille. Inzwischen habe ich eine Brille. Die Brille habe ich aber im Führerschein nie nachgetragen. Wie ihr wisst müssen ja jetzt die alten Kartenführerscheine getauscht werden. Ich bin demnächst dran. Ich habe mir auch das Formular schon heruntergeladen. Dort steht eine Frage ob ich zum Autofahren eine Brille benutze oder nicht. Das ist eine schlichte Frage die heißt "Ich benötige im Straßenverkehr eine Sehhilfe/keine Sehhilfe."

Am Anfang dachte ich die Frage sei freiwillig auszufüllen. Aber wenn ich versuche den Antrag online abzuschicken muss ich die Frage ausfüllen.

Jetzt frage ich mich ob ich die Brille nachtragen soll? Fakt ist auf jeden Fall ich benutze die Brille immer beim Autofahren. Auch wenn mir die Brille nie jemand vorgeschrieben hat.

Wenn ich die Brille jetzt nicht nachtrage dann kann bei einer möglichen Verkehrskontrolle der Polizist der mich ja dann mit Brille sieht was er da auch immer macht?

Wenn ich sie mir nachtragen lasse, dann weiß man nie was die Regierung in den nächsten Jahren so vorhat. Vielleicht Pflicht Sehtest für alle Brillenbesitzer? Vielleicht kommt beim Sehtest raus dass ich blendempflindlich bin und nur noch Tags fahren darf, was dann ein erheblicher Einschnitt wäre.

Frage: Würdet ihr die Brille nachtragen lassen in den Führerschein oder weglassen? Ich trage sie immer beim Autofahren, aber jeder Eintrag hinten im Führerschein ist auch ein Risiko.
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ulm
Beitrag 16.10.2025, 15:28
Beitrag #2


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Hast Du nicht sowieso schon einen Beratungstermin in der Augenlaserklinik?
Dann würde ich "keine Sehhilfe" ankreuzen, damit Du nicht in vier Wochen einen neuen Führerschein beantragen musst.

Im Ernst:
Wenn Du "ja" ankreuzt, bekommst Du Ärger, wenn Du in einer Kontrolle keine Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen) trägst.
Wenn Du "nein" ankreuzt und trägst eine Brille, dann kann niemand sagen, ob die neu ist.

Wichtig ist in meinen Augen, dass Du gut siehst.
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hk_do
Beitrag 17.10.2025, 14:45
Beitrag #3


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Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die FEB auf Grundlage der Eigenerklärung die Auflage "Sehhilfe" nachträgt.

Ich würde eher vermuten, dass sie bei der Angabe "ich brauche eine Brille" erstmal irgendeine Bescheinigung (Sehtest, Augenärztliches Gutachten) verlangt um auf dessen Grundlage zu entscheiden...

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Q-Treiberin
Beitrag 17.10.2025, 16:27
Beitrag #4


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Zitat (hk_do @ 17.10.2025, 15:45) *
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die FEB auf Grundlage der Eigenerklärung die Auflage "Sehhilfe" nachträgt.

Ich habe als Brillenträgerin den Sehtest 1985 trotzdem bestanden also keinen Eintrag im FS gehabt.

Als ich 2004 Klasse A gemacht habe, habe ich (um das Wissen dass ich keinen weiteren Sehtest bestehen würde) die Sehhilfe angegeben und sie wurde ohne weitergehende Untersuchungen so zusätzlich in den neuen FS eingetragen.


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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hk_do
Beitrag 17.10.2025, 16:45
Beitrag #5


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Du musstest für die Erweiterung keinen neuen Sehtest vorlegen?

Bei mir wurde 2007 für die Erweiterung auf Klasse A ein Sehtest verlangt, obwohl ich ja durch die bestehende Klasse 2 schon einen "höherwertigen" Nachweis hatte...

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Q-Treiberin
Beitrag 17.10.2025, 19:49
Beitrag #6


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Zitat (hk_do @ 17.10.2025, 17:45) *
Du musstest für die Erweiterung keinen neuen Sehtest vorlegen?
Nein, da ich gleich bei der Antragstellung in der Fahrschule angegeben wurde dass ich dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen bin.


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gruenerTeich
Beitrag 17.10.2025, 22:56
Beitrag #7


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Wenn man seine Augen gelasert hat und trotz 01 im Lappen fährt, ist das übrigens nicht bußgeldbewährt.
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F117
Beitrag 18.10.2025, 00:52
Beitrag #8


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Zitat (hk_do @ 17.10.2025, 15:45) *
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die FEB auf Grundlage der Eigenerklärung die Auflage "Sehhilfe" nachträgt.

Nein? Meine Frau hatte nie eine Brille im Schein stehen - bis sie den neuen beantragen musste. "Oh, Sie tragen ja eine Brille!" sagte das Blondchen die Mitarbeiterin hinter der Theke. Seitdem steht die Brille auf der Karte. Ohne Sehtest, ohne Gutachten.


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It's a lie we don't believe anymore!"

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hk_do
Beitrag 18.10.2025, 12:48
Beitrag #9


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Interessant, was die FEB da so machen.


Aber vermutlich "kundenfreundlich". Denn wer da nicht mit einverstanden ist wird ja immer noch die Möglichkeit haben, gemäß §12(8) behandelt zu werden...

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shortie
Beitrag 19.10.2025, 07:28
Beitrag #10


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Zitat (F117 @ 18.10.2025, 00:52) *
Nein? Meine Frau hatte nie eine Brille im Schein stehen . . . - "Oh, Sie tragen ja eine Brille!"

Wenn sie die Brille nicht bräuchte, hätte sie ja ohne Brille zum Amt gehen können. Der Eintrag im FS wäre also der Dummheit Ungeschicktheit deiner Frau zu verschulden.
Wenn sie aber im alltäglichen Leben und beim Auto fahren eh schon eine Brille trägt, weil sie schlecht sieht, dann ist die Auflage im Führerschein doch völlig belanglos.
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Bertie
Beitrag 20.10.2025, 18:48
Beitrag #11


Neuling


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Ja ich glaube auch dass ich mir die Brille nicht eintragen lasse. Ist besser so. Muss nur aufpassen dass ich dann zum Amt nicht mit Brille aufkreuze. Ist aber keine Gefahr da ich da in einer Großstadt nach der Arbeit eh direkt mit dem Öffi hinfahre, da habe ich die Brille eh nicht auf.
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F117
Beitrag 20.10.2025, 22:30
Beitrag #12


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@shortie - alles richtig. Ich wollte nur erzählen, dass es mit Gutachten als Grundlage für eine Auflage nicht weit her ist, wenn eine Verwaltungsangestellte Kraft ihres Amtes eine FE mit Auflagen versehen kann.


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hk_do
Beitrag 21.10.2025, 20:27
Beitrag #13


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Aus dem Tragen einer Brille auf eine verminderte Sehkraft zu schlussfolgern finde ich jetzt nicht abwegig.

Aber dann auf die Aussage zu vertrauen "ja, mit Brille ist alles gut!" entspricht nicht ganz dem üblichen Schema.

Wenn ich mit dem Bus zur Führerscheinstelle fahre, bekomme ich dann wohl auch die Klasse D in meinen neuen Führerschein eingetragen? think.gif scared.gif

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F117
Beitrag 22.10.2025, 09:10
Beitrag #14


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Wenn ich jetzt zu der selben Mitarbeiterin gehen würde mit der Aussage "Ich bin an beiden Augen star-operiert, streichen Sie bitte die Sehhilfe-Auflage!" ...


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hk_do
Beitrag 22.10.2025, 19:18
Beitrag #15


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Ja wenn du ohne Sehhilfe in der Amtsstube erscheinst, die Türöffnung beim ersten Versuch getroffen hast und dein Anliegen wirklich der Amtsperson und nicht einer Zimmerpflanze vorträgst, was sollte dann dagegen sprechen? laugh2.gif

(hier in der Gegend gab es bis vor ein paar Jahren einen Arbeitsmediziner, bei dem die "Führerscheinuntersuchungen" wirklich so ähnlich abgelaufen sind...)

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shortie
Beitrag 23.10.2025, 07:33
Beitrag #16


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Zitat (F117 @ 22.10.2025, 09:10) *
Wenn ich jetzt zu der selben Mitarbeiterin gehen würde mit der Aussage "Ich bin an beiden Augen star-operiert, streichen Sie bitte die Sehhilfe-Auflage!" ...

Dann würde die sich vermutlich kaputt lachen, weil sie ja deiner Frau den Eintrag besorgt hat.

wink.gif


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