... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Absicherung innerhalb der Baustelle
hk_do
Beitrag 15.10.2025, 20:35
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7809
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



    
 
Guten Abend!

Es gibt Vorfälle, die verursachen bisweilen etwas Kopfschütteln

Am Ende bleibt die Frage, inwieweit hier mutmaßlich bei der Baustelleneinrichtung schuldhaft gehandelt wurde?

Mindestens einer der drei Verunfallten war ja rechtmäßig dort, die beiden anderen vermutlich auch geduldet.

Ob hier wohl das Motto des Zeichens 250 "Ab hier ist Baustelle. Kannste weiterfahren, ist uns egal. Aber wenn was kaputt geht, ist das deine Sache!" wirklich standhält? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 15.10.2025, 22:55
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24904
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Kann man ohne Sicht auf die Baustelle wohl kaum beurteilen, oder?

Wahrscheinlich ist, das es an allen Beteiligten lag, die Masse der Autofahrer scheint die Baustelle ja als gesperrt erkannt zu haben. Den einen oder anderen Knallkopf gibt's aber immer. Hier fahren an einer eindeutig als Einbahnstraße erkennbaren Straße jeder Woche ein paar Wirrköpfe rein, und sind völlig irritiert, wenn ihnen jemand entgegen kommt und dann kein Platz zum Ausweichen ist.

Der Klassiker auf Baustellenseite wäre, dass die Absicherung irgendwann zwecks Durchfahrt auf die Seite geräumt und dann nicht wieder zurückgestellt wurde. Und die Z 250 - also ehrlich, wenn ich mich an die Z 250 halten würde, die gerne rechts von der Fahrbahn in der Nähe von Baustellen stehen, würde man mich im Forum wahrscheinlich Wattestäbchen nennen. Man hat Autofahrer erfolgreich darauf trainiert, die Dinger zu übersehen.

Zur Feuerwehr - wenn man in einen gesperrten Bereich mit Sonderrechten einfährt, ist man zwar rechtmäßig dort, muss man aber dennoch mit den baustellentypischen Gefahren rechnen.

Aber - ohne Fotos alles Spekulation. Die Adventszeit nähert sich.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
meisterLars
Beitrag 16.10.2025, 15:19
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 581
Beigetreten: 02.03.2006
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 17229



Naja, so Absperrungen sind halt mobil, also recht leicht zu entfernen...
Hatten wir letztens auch: Vollsperrung innerorts im Wohngebiet, die auf der Vollsperrung eigentlich fahrenden fünf Schulbuslinien durften eine Straße weiter fahren. Die Anwohner konnten/durften nach Absprache die Straße befahren. Fast jeden Morgen hat der Fahrer des ersten Busses die Absperrungen weggeräumt und ist durch unsere Baustelle gefahren. Bis letztens für den kommenden Morgen starker Nebel angesagt war. Wir haben dann mal aus reiner Gehässigkeit eine Baugrube am Ende der gesperrten Straße aufgemacht, die der Busfahrer bei der Einfahrt in die Straße nicht sehen konnte. laugh2.gif
Das war nen ganz schönes Spektakel, wie der Fahrer dann probiert hat, die 180m mit seinem Gelenkbus rückwärts zu fahren. Ging dann leider nicht ohne Einweiser. War das ein Spaß laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 16.10.2025, 21:11
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3352
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Zitat (mir @ 15.10.2025, 23:55) *
Zur Feuerwehr - wenn man in einen gesperrten Bereich mit Sonderrechten einfährt, ist man zwar rechtmäßig dort, muss man aber dennoch mit den baustellentypischen Gefahren rechnen.


So wie hier.
Ausserdem empfiehlt es sich in Baustellen auf Sicht zu fahren. Auch wenn die Straße frei erscheint. Dann übersieht man auch keine Asphalthaufen. shutup.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oetz2000
Beitrag 17.10.2025, 07:36
Beitrag #5


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 10.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70205



Selber schon gesehen. Innerorts Vollsperrung. Halbschranke wegen der Sattelkipper für den Aushub, Z 250, 20m weiter steht der Bagger mitten auf der Straße und verrichtet sein Geschäft. PKW-Fahrer fährt an der Halbschranke vorbei, steht 1 Minute 5m hinter dem Bagger und fährt dann rückwärts wieder raus. Offensichtlicher konnte es nicht sein, dass man da nicht weiterkommt.

M.M.n. gibt es an einem (gut erkennbaren) Z 250 nichts zu interpretieren. Wenn ich das trotzdem ignoriere, egal ob mit der Baufirma abgestimmt oder nicht, verhalte ich mich mind. ordnungswidrig und muss für Schäden, die ich dadurch verursache, selber haften.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 17.10.2025, 16:11
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24904
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ich weiß nicht, wie's bei Euch so läuft, aber in Erlangen werden die meisten Baustellen einige Zeit vor dem Arbeitsbeginn abgesperrt. Kann auch mal 'ne Woche sein. Und nach Beendigung der Arbeiten sind sie auch gerne noch ne weitere Woche abgesperrt, manchmal auch noch länger. Verkehrsschilder wie ein Z250 werden auch mal monatelang vergessen.

Somit haben die VT gelernt, dass es sich lohnt, einfach mal reinzufahren. Die Schilder sind ja oft nicht ernst gemeint.

Da muss sich also niemand wundern, warum ständig Leute in Baustellen reinfahren. Ist natürlich trotzdem der ihr Problem, wenn sie dann an 'nem Erdhaufen scheitern.



--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Verkehrsplaner
Beitrag 19.10.2025, 16:03
Beitrag #7


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 187
Beigetreten: 23.11.2003
Wohnort: Chemnitz
Mitglieds-Nr.: 687



Die meisten Baufirmen müssen ja gelegentlich die Einfahrt in den Baubereich mit Ihrer Zustimmung sicherstellen (Anlieferung, Umzug etc.)
Hierzu wird seitens der Baufirmen meistens auf den Außschluss der Haftung für Schäden (Verkehrssicherungspflicht) Ihrerseits hingewiesen.

Verkehrsrechtlich gesehen ist für alles was in dem abgeschloßen Baufeld passiert die Baufirma verantwortlich.
Dies schließt m.E. auch die Sicherung von erheblichen Gefahrenstellen innerhalb des Baufeldes ein (offene Schächte, Gräben ...) hier ist dann insbesondere der Arbeitsschutz zu beachten.
Im übrigen wird auch eine Befahrbahrkeit für die Feuerwehr immer abzusichern sein, dies jedoch unter Baustellenbedingungen.

Im Schadensfall wird man sich sicherlich immer den Einzelfall anschauen müssen.
Auf das Z 250 zu verweisen und sich damit aus der Verantwortung zu nehmen, wird vermutlich nicht immer zum Erfolg führen.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 19.10.2025, 16:13
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14325
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Sehe ich auch so,
schließlich muss ja auch der Baustellenverantwortliche die Arbeitssicherheit für die dort beschäftigten sicherstellen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 19.10.2025, 18:58
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24904
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Das wird häufig durch Information derjenigen geschehen, die Berechtigt in den Baustellenbereich einfahren.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 11:34