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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 105 Beigetreten: 20.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75487 ![]() |
https://alpenwelle.de/in-bichl-gilt-jetzt-tempo-30 Ist so etwas zulässig? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14311 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nun ja, der Gemeinderat kann sich viel wünschen, doch entscheiden wird die Straßenverkehrsbehörde.
Das sollten nicht nur der Bürgermeister und seine Kommunalverwaltung wissen, sondern auch so in die Beschlussvorlage schreiben. Und bei einer gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 35km/h sehe ich da absolut schwarz. Gefahrenlage wäre ein Grund. Lärm wäre ein Grund. Aber "Abschreckung" zieht nicht, denn das Fahrzeug ist ja jetzt sowieso schon auf genau dieser Strecke. |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 105 Beigetreten: 20.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75487 ![]() |
Die Gemeinde / der Gemeinderat scheint hier leider die Straßenverkehrsbehörde zu sein, sollte doch aber eigentlich auch an gewisse Regeln gebunden sein.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14311 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Das klingt spannend.
Ein (sorry) Kaff mit 2329 Einwohnern ist auch Straßenverkehrsbehörde? Eine kurze Recherche lässt da Fragen aufkommen. Die Abgrenzung der Aufgaben der zwischen der Kommune, der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuren und des LRA Bad Tölz-Wolfratshausen ist für mich da nicht so einfach ersichtlich. Das ZustGVerk gibt ja in Bayern den Kommunen die Zuständigkeit als "örtliche Straßenverkehrsbehörde" für §45-Sachverhalte, allerdings nur für Gemeindestraßen. Aber eine Umleitungsfunktion durch Tempolimit sehe ich da sehr kritisch. Reden wir über die Penzberger Straße und die Kocheler Straße? Die sind doch eigentlich die Ortsdurchfahrt der St2063 und damit keine Gemeindestraße? |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 105 Beigetreten: 20.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75487 ![]() |
Mir würden spontan noch unschmeichelhaftere Bezeichnungen als Kaff einfallen
![]() Ja, es geht um die Kocheler und die Penzberger Straße, früher war das die B11, die seit einigen Jahren um Bichl herumführt. Die St2036 scheint jetzt erst an der Schleife an der B11/B472 zu beginnen. Ortsdurchfahrt ist die Kocheler-/Penzberger Straße trotzdem noch – man fährt auf ihr mitten durch den Ort, auch wenn die Gemeinde Bichl das schon lange erschwert, z.B. durch Verschmälerung der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht u.ä.. Diese tatsächlichen Maßnahmen sind wohl rechtens, für die Tempobegrenzung (die übrigens innerorts nicht wiederholt wird – kommt man von einer der einmündenden Straßen, weiß man nichts davon) scheint mir allerdings fragwürdig. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.10.2025 - 16:54 |