... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Zulässigkeit von Tempo 30, um Durchgangsverkehr abschzuschrecken, Gemeinde will Durchgangsverkehr mit Tempo 30 abschrecken
UX3
Beitrag 15.10.2025, 09:53
Beitrag #1


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 105
Beigetreten: 20.02.2015
Mitglieds-Nr.: 75487



    
 
Die Gemeinde Bichl in Oberbayern hat an beiden Ortseinfahrten die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt, um den Durchgangsverkehr abzuschrecken und auf die Umgehungsstraße zu drängen:

https://alpenwelle.de/in-bichl-gilt-jetzt-tempo-30

Ist so etwas zulässig?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.10.2025, 14:55
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14311
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Nun ja, der Gemeinderat kann sich viel wünschen, doch entscheiden wird die Straßenverkehrsbehörde.
Das sollten nicht nur der Bürgermeister und seine Kommunalverwaltung wissen, sondern auch so in die Beschlussvorlage schreiben.

Und bei einer gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 35km/h sehe ich da absolut schwarz.
Gefahrenlage wäre ein Grund.
Lärm wäre ein Grund.
Aber "Abschreckung" zieht nicht, denn das Fahrzeug ist ja jetzt sowieso schon auf genau dieser Strecke.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
UX3
Beitrag 16.10.2025, 05:37
Beitrag #3


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 105
Beigetreten: 20.02.2015
Mitglieds-Nr.: 75487



Die Gemeinde / der Gemeinderat scheint hier leider die Straßenverkehrsbehörde zu sein, sollte doch aber eigentlich auch an gewisse Regeln gebunden sein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 16.10.2025, 07:35
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14311
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Das klingt spannend.
Ein (sorry) Kaff mit 2329 Einwohnern ist auch Straßenverkehrsbehörde?

Eine kurze Recherche lässt da Fragen aufkommen.
Die Abgrenzung der Aufgaben der zwischen der Kommune, der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuren und des LRA Bad Tölz-Wolfratshausen ist für mich da nicht so einfach ersichtlich.

Das ZustGVerk gibt ja in Bayern den Kommunen die Zuständigkeit als "örtliche Straßenverkehrsbehörde" für §45-Sachverhalte, allerdings nur für Gemeindestraßen.
Aber eine Umleitungsfunktion durch Tempolimit sehe ich da sehr kritisch.

Reden wir über die Penzberger Straße und die Kocheler Straße?
Die sind doch eigentlich die Ortsdurchfahrt der St2063 und damit keine Gemeindestraße?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
UX3
Beitrag 16.10.2025, 10:08
Beitrag #5


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 105
Beigetreten: 20.02.2015
Mitglieds-Nr.: 75487



Mir würden spontan noch unschmeichelhaftere Bezeichnungen als Kaff einfallen blushing.gif

Ja, es geht um die Kocheler und die Penzberger Straße, früher war das die B11, die seit einigen Jahren um Bichl herumführt. Die St2036 scheint jetzt erst an der Schleife an der B11/B472 zu beginnen.
Ortsdurchfahrt ist die Kocheler-/Penzberger Straße trotzdem noch – man fährt auf ihr mitten durch den Ort, auch wenn die Gemeinde Bichl das schon lange erschwert, z.B. durch Verschmälerung der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht u.ä..
Diese tatsächlichen Maßnahmen sind wohl rechtens, für die Tempobegrenzung (die übrigens innerorts nicht wiederholt wird – kommt man von einer der einmündenden Straßen, weiß man nichts davon) scheint mir allerdings fragwürdig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.10.2025 - 16:54