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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 26.03.2022 Mitglieds-Nr.: 89427 ![]() |
Auf dem weißen Schild steht "Anlieferung Bürgerzentrum". Hat das Schild irgendeine Rechtskraft? ![]() Ich würde ja nichts sagen, wenn der Bereich tatsächlich für Anlieferungen genutzt wird. Wird er aber nicht. Das Bürgerzentrum befindet sich hinter dem Gebäude auf dem Bild, ist nur über Treppen zu erreichen und hat bessere Anlieferungsmöglichkeiten. Dafür stehen hier regelmäßig bis zu 3 PKWs über mehrere Stunden. Gerne werden die grauen Pfosten auch einfach queer auf den Gehweg gelegt und mitunter ist der Bereich so zugeparkt, dass man Mühe hat durchzukommen. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2541 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Nach StVO ist Halten und Parken auf dem Gehweg verboten, § 2 (1). Markierungen oder ein Z315, die ein Parken erlauben würde, sehe ich auch nicht. Bleibt also beim Verbot.
Es gibt Kommunen wie in W, da schaut die Ordnungsbehörde dann in das Kataster und beruft sich willkürlich auf das Argument, das sei Privatgrundstück, wo der Eigentümer drauf parken dürfte. Aber auch dies ist mE Humbug, weil die Fläche ein öffentlicher Gehweg ist und also solcher die StVO zur Anwendung kommt. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 961 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 11:34 |