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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Ich wurde 2010 zur MPU wegen Alkohol aufgefordert, habe diese im Sommer 2011 bestanden und habe kurz darauf einen neuen Führerschein erhalten. Nun wurde ich im Oktober 2025 mit 0,7 Promille getestet. Droht eine neue MPU? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 710 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Ne
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Sicher? Warum?
Und was mich auch noch umtreibt ist die Frage, ob die nach 14 Jahren noch das MPU Gutachten sehen können, bzw, wenn sie es sehen, es noch heranziehen können. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 10.10.2025, 05:54
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 245 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Ums kurz zu machen: Dein altes Alkoholvergehen hat eine Tilgungsfrist von maximal 10 Jahren ab Neuerteilung. Neuerteilung ohne MPU geht erst nach 15 Jahren, weil es eine 5jährige Anlaufhemmung der Tilgung gibt. Das spielt aber für dich keine Rolle.
Die 0,7 alleine rechtfertigen keine fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen. Du solltest in den nächsten 5 Jahren allerdings nicht nochmal mit > 0,49 erwischt werden. Denn Wiederholungstäter gehen auch zur MPU. Oder zu Fuß. |
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Ok, das klingt ja erstmal nach Entwarnung
Kann die Führerscheinstelle noch immer die MPU vom 2011 sehen, bzw das Gutachten? Also mir wurde 2010 der Führerschein wegen über 1,1 Promille entzogen und ich musste eine MPU machen vor Neuerteilung. Den neuen Führerschein hab ich im Sommer 2011 erhalten. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 245 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
In der Akte dürfte das noch zu finden sein, ja.
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Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Und wenn sie in der Akte sehen, dass ich damals Abstinenz angab?
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5760 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Immer noch Nö.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 ![]() |
Und wenn sie in der Akte sehen, dass ich damals Abstinenz angab? nach 10 Jahren dürfen sie da gar nicht mehr reinschauen. Aber: Deinen Vorfall würde ich mal ganz persönlich als wichtigen Warnschuss sehen - eine Abstinenzentscheidung trifft man nur aus wichtigem Grund. Alkohol scheint Dir wichtiger zu sein als dieser wichtige Grund. Da dürfen gern alle Alarmglocken bimmeln. Vllt erinnerst Du Dich nochmal daran, was das für ein Akt war, damals. Willst Du das nochmal haben? Überleg Dir vllt auch mal, an welcher Stelle Dein Rückfallmanagement versagt hat... |
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#10
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Ja du hast natürlich vollkommen recht. Nach der MPU war ich lange abstinent. Die Probleme fingen zu Beginn des letzten Jahres an. Ich hatte mit meiner damaligen Freundin, mit der ich 15 Jahre zusammen war grade unser neu gebautes Haus bezogen als sie mich von heute auf morgen verliess. Sie machte Schluss und hatte auch schon eine Wohnung und war am nächsten atag bereits ausgezogen. Ein paar Wochen später fand ich heraus, dass sie mich zu dem Zeitpunkt schon über ein Jahr betrogen hatte. Das war dann nochmal ein Tritt in den Rücken. Das ist natürlich keine Entschuldigung dafür angetrunken durch die Gegend zu fahren, aber das war der Zeitpunkt als ich wieder anfing, Alkohol zu konsumieren.
Aber du hast Recht, das war ein Warnschuss der mich aufgeweckt hat. |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14320 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Und genau hier ist der Ansatzpunkt:
Welche Vermeidungsstrategien hattest Du Dir damals erarbeitet? Was wolltest Du machen, um mit Stress, Wut und Enttäuschungen umzugehen? Warum wieder der Alkohol? Wie willst Du den Alkohol jetzt wieder loswerden? Der Führerschein ist nicht Dein Problem... |
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Die Vermeidungsstrategie damals war Abstinenz, was ja auch etwa 13 Jahre funktioniert hat. Ich hatte in 2007 schonmal eine TF mit 1,2 Promille. Damals wurde auch eine MPU mit doppelter Fragestellung angeordnet wegen Alkohol und Verkehrsvertössen. Diese habe ich ohne grosse Vorbereitung bestanden und mein Verhalten nicht geändert, was dann 3 Jahre später zur zweiten TF mit neuer MPU führte, woraufhin ich 2011 einen neuen Führerschein erhielt. Auf diese bereite ich mich besser vor und war dann abstinent. Diesmal nicht nur für den Gutachter.
Ich habe in der Zeit sehr viel Sport gemacht, Fitness und Boxen. Grad beim Boxen kann man super seine Emotionen rauslassen. Nach der Trennung hatte ich ständig Magenprobleme und keinen Appetit. Dadurch ass ich kaum etwas und konnte keinen Sport machen und so fiel ich in alte Muster zurück . Wie ich den Alkohol wieder loswerden will? Physisch habe ich schonmal alles entsorgt und werde keinen Tropfen mehr anrühren. Was das Thema Frauen angeht, was mich ja in dieses emotionale Chaos gestürzt hat: ich bin seit einem Jahr was Frauen angeht maximal detached und fokussiere mich auf mich und meinen mentalen Ursprungspunkt. Ich koppel mein Wohlbefinden nicht mehr daran, ob eine spezifische Frau grade mit mir zusammen sein will oder nicht. Zudem habe ich mir etwas mehr Optionen geschaffen, sodass ich einer spezifischen Person nicht mehr diese Wichtigkeit beimesse. Nun wirst du wahrscheinlich fragen, warum hast du dann noch getrunken? Weil ich wieder in diesem gewohnten Tross drin war und es bequem war. Der Warnschuss hat mich aber aufgeweckt. Noch ein paar Fragen zu dem Vorfall Wenn der Bußgeldbescheid kommt, sollte ich widersprechen, um die Rechtskraft hinauszögern. 2026 bin ich dann schon im 15 Jahr nach Neuerteilung. Hat die Behörde einen Ermessensspielraum eine MPU anzuordnen wegen 0,7 Promille nach 14 Jahren? bezüglich anderer Verstösse: ich hatte in 2017 einen Punkt wegen telefonieren und 2019 einen Monat Fahrverbot wegen der 2x26 Regel. Sonst war nichts weiter. |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 710 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Einen Ermessensspielraum gibt es nicht
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 ![]() |
... aber bei der nächsten Auffälligkeit bist du dran.
Frage: konsumierst du noch? Wenn ja: JETZT aufhören. Wenns Dir schwerfällt: Deinen Notfallplan anwenden. Du müsstest den bei der letzten MPU überzeugend beschrieben haben. Normalerweise gehört dazu: Suchtberatung, Selbsthilfegruppe. Ab sofort. Und was ich so rausgelesen haben: therapeutische Unterstützung holen, um den Stolperstein aus dem Weg zu holen: Massiv belastende Emotionen bei Beziehungsabbrüchen. Vllt irgendwas Trauma-orientiertes, das könnten uralte Kamellen sein, die da durchschießen. |
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#15
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Hallo zusammen!
Das Thema lässt mir keine Ruhe. Seit ihr wirklich sicher, dass mir hier keine MPU wegen 0,7 Promille droht? Mir würde 2010 der Führerschein wegen 1,3 Promille entzogen, 2011 hab ich dann nach MPU und Ablauf der Sperrfrist wiedererhalten. Ich las hier irgendwo etwas von 15 Jahren. |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17702 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Die 15 Jahre beziehen sich darauf wenn keine neue FE erteilt wurde (Anlaufhemmung von fünf Jahren).
Für Dich gibt, dass nach zehn Jahren seit Neuerteilung die Sache aktenmäßig für Dich erledigt/getilgt ist. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#17
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 12.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79035 ![]() |
Danke für die Antwort. Also bleibt es bei einem Monat Fahrverbot, 2 Punkten und 500€?
Das Thema schlägt mir echt auf den Magen. Ich könnte mich ohrfeigen für diese Blödheit. Ich habe seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr angerührt, aber diese innere Unruhe löst ehrlich gesagt grosses Verlangen in mir nach einem Drink aus. Werde aber trotzdem nichts trinken. Nehme aber seitdem Johanniskraut. |
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Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17702 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Also bleibt es bei einem Monat Fahrverbot, 2 Punkten und 500€? Ja.Das andere was Du schilderst zu Deinem „Verlangen“ nach Alkohol läßt mich erschaudern…. ![]() Was passiert in Dir, dass Du den Alk irgendwie aus Dir heraus eigentlich „benötigst“? Welche Hilfen nimmst Du dahingehend an? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.10.2025 - 07:36 |