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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2418 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
einfache Frage: An diesem Knoten Klick steht nur ein VZ201 "Andreaskreuz" hinten rechts. Heute war die Ampel tatsächlich aus. Irendwie klar, die StraBa (Schienenfahrzeug) hat immer Vorrang/Vorfahrt. Dass die nicht Vorfahrt hat, kommt in Hannover meines Wissens nicht vor. Aber reicht dafür ein VZ201 weit hinten in der Kreuzung? Keine Warnbaken und Co? Ja, ich weiß, die Bahn fährt langsam um die Kurve und kommt da micht mit 100 Km/h an. Aber trotzdem? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Aber reicht dafür ein VZ201 So steht es in der StVO. Da steht nichts von "nur in Verbindung mit Baken". Wäre auch unglücklich, denn die VwV-StVO hält die Baken innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel für nicht notwendig... Allerdings frage ich mich: wo ist das Andreaskreuz für den freigegebenen Radverkehr in der Gegenrichtung?! ![]() Zitat weit hinten in der Kreuzung? Offensichtlich soll es auch bei grün zeigender Ampel gelten ![]() |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Allerdings frage ich mich: wo ist das Andreaskreuz für den freigegebenen Radverkehr in der Gegenrichtung?! ![]() Muss reichen, sind ja nur Radler ... ![]() Offensichtlich soll es auch bei grün zeigender Ampel gelten So ist es. Ampel hebt ja sonst alles vorrangregelndes am gleichen Mast auf in § 37. Außerdem vermute ich stark, dass sich in der VwV irgendwo ein Verbot der Kombination mit anderen Vz finden lassen könnte ...
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Von den Regeln her ist das ein Bahnübergang, an dem alle Regeln eines Bahnübergangs gelten.
Das Z201 in der Gegenrichtung ist falsch, weil es nur für links abbiegenden Verkehr gilt und zudem für die Radfahrer kaum erkennbar. Zwar gilt der Vorrang der Bahn nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 an Radwegen auch ohne Andreaskreuz, aber die BOStrab verlangt dann Umlaufsperren. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so den Vorschriften entspricht, wenn der Radweg Teil einer Straße ist. Die können ohne Andreaskreuz auch nicht wissen, dass dort die Straßenbahn eben nicht innerhalb des Straßenverkehrs nach StVO fährt (dann ist das kein BÜ und die Straßenbahn ist ein normaler Linksabbieger, für den § 9 gilt), sondern auf einem unabhängigem Gleis. Das ist ein ziemlicher Klopps, der sicherheitsrelevant ist und sofort behoben gehört. Zudem frage ich mich, ob das mit einer Ampel an einem BÜ so richtig ist. Ein Grün gibt's nicht, wo ein Andreaskreuz steht. Die BOStrab verlangt hier in § 20 Abs. 5 Lichtzeichen mit der Folge Gelb-Rot. Wo ist Mr. OJ? Das Z201 wird allgemein von den VT unterschätzt ... vielleicht sogar von den Straßenverkehrsbehörden. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2418 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Offensichtlich soll es auch bei grün zeigender Ampel gelten ![]() Ja, klar. VZ201 gilt immer, auch wenn eine Ampel da ist - die da gar nicht sein darf, wie bereits gelesen. Also, bei grün und anähendem Eisenbahnverkehr (StaBa) langsam annähern, ggf halten. Wir wissen ja nicht, dass sie "rot" hat ![]() ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
BÜs nach EBO oder BOStrab mit Andreaskreuz in Kreuzungen mit Ampelanlagen zu integrieren, ist m.W.n. kein wesentliches Problem, OJ wird innerhalb der nächsten vier Wochen sicher die passenden Abk. dieser Anlagen nachreichen ...
![]() Hier in Karlsruhe gibt es jedenfalls Beispiele für beide Betriebsordnungen, allerdings finde ich so spontan keine solche Kreuzung, wo die Bahnen auch Abbiegen, die bisher angeschauten sind alle ohne Andreaskreuz ... |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19681 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Zudem frage ich mich, ob das mit einer Ampel an einem BÜ so richtig ist. Ein Grün gibt's nicht, wo ein Andreaskreuz steht. Die BOStrab verlangt hier in § 20 Abs. 5 Lichtzeichen mit der Folge Gelb-Rot. Wo ist Mr. OJ? An jeder regulären BüSta-Anlage gibt es doch Andreaskreuze mit Grünlicht ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2418 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Tenor hier im Forum ist doch: Ein Andreaskreuz gilt immer. Und das ist ja auch im EBO-Betrieb sinvoll!
Der VT kann aber nicht zwischen EBO und BOStrab unterscheiden. Also bleibt in meiner Lesart das Andreaskreuz immer zu beachten, Schienenfahrzeuge haben immer vorrang, auch bei STVO-grün. Man hätte da ja auch ein 205 mit ZZ hinklemmen können, hat sich aber wohl nicht getraut, weil die StraBa auf eigenem Gleiskörper fährt und das deshalb eher ein BÜ ist. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19681 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich habe hier gelernt, dass in diesem Fall VZ 205 keine Wirkung hätte: wenn man davon ausgeht, dass die Tram am Straßenverkehr teilnimmt, wäre das kein Fall der Vorfahrt, sondern des Vorranges, weil es sich um das Verhältnis von Verkehrsteilnehmern auf derselben Straße untereinander handelt.
Diese Ansicht scheint man aber beispielsweise in Berlin nicht zu vertreten. Da ist man mit VZ 205+ZZ ziemlich großzügig und mit Andreaskreuzen sparsam. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Also bleibt in meiner Lesart das Andreaskreuz immer zu beachten, Schienenfahrzeuge haben immer vorrang, auch bei STVO-grün. Gewagte These, wenn es inzwischen doch genug Urteile gibt, die Autofahrer bei offener, aber defekter Schranke freisprechen, weil man sich auf das Funktionieren von Technik verlassen können sollte ... Dann erst Recht bei Grün, was wesentlich eindeutiger als eine offene Schranke ist ... Dabei fällt mir ein, dass es am Rüppurrer Schloss mal einen Unfall dieser Art gab, Ampel mit integriertem EBO-BÜ ... Glaub bei Grün mit Verzögerungen oder so ... Bloß was dabei rauskam ...Diese Ansicht scheint man aber beispielsweise in Berlin nicht zu vertreten. Da ist man mit VZ 205+ZZ ziemlich großzügig und mit Andreaskreuzen sparsam. In Berlin fährt die Tram hauptsächlich im Osten, wo das 205+Zz wohl gebräuchlicher war? ... und die Tram eh mehr Rechte hatte ... Hier gab's glaub auch schon mal Diskussionen, wo sie aus Gewohnheit weiter alte Rechte einzufordern scheint, bspw. beim Abbiegen und Vorrang von Fuß/Rad, war glaub abseits von Ampeln ... |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
wenn es inzwischen doch genug Urteile gibt, die Autofahrer bei offener, aber defekter Schranke freisprechen, weil man sich auf das Funktionieren von Technik verlassen können sollte Ich glaube, das ist etwas verkürzt dargestellt. Meiner Erinnerung nach ist es etwa so: Ein Teilnehmender am Straßenverkehr hat in vielen Situationen keine Chance, ein mit hoher Geschwindigkeit herannahendes Eisenbahnfahrzeug rechtzeitig genug zu erkennen, um seiner Wartepflicht nachzukommen. Wer in dieser Situation dem Schienenfahrzeug keinen Vorrang gewährt handelt dann zwar formal falsch, aber nicht vorwerfbar. Im Gegensatz zur Eisenbahn, in deren Verantwortung es fällt, dem Straßenverkehr das Erkennen seiner Wartepflicht zu ermöglichen (Sichtdreiecke, Schallzeichen, Lichtzeichen, Schranken, Posten und vor allem: passende Geschwindigkeit). Selbst wenn von der Seite ebenfalls schuldlos gehandelt wurde, greift hier die Gefährdungshaftung. (Die dann im Zweifelsfall auch die im Straßenverkehr ebenfalls bestehende Gefährdungshaftung zurückstehen lässt, weil ein Schienenfahrzeug viel gefährlicher ist als ein Kraftfahrzeug) Sofern allerdings das Schienenfahrzeug den gestörten Bahnübergang nach den Regeln der jeweiligen BO befährt wird sich der Führer des Straßenfahrzeugs dagegen nicht auf den Vertrauensschutz der nicht aktiven Sicherung berufen können sondern muss seiner Wartepflicht nachkommen. Zitat ... Dann erst Recht bei Grün, was wesentlich eindeutiger als eine offene Schranke ist Das allerdings sehe ich auch so: Wenn bei einer BüStra-Anlage die grüne Ampel leuchtet, darf man sich darauf verlassen. Dem Schienenverkehr darf nur ein gesicherter BÜ signalisiert werden, wenn entweder die Straßen-LZA ordnungsgemäß arbeitet oder diese abgeschaltet ist und der Bü durch die zusätzlichen eigenen Lichtzeichen gesichert ist. Nach meinem Verständnis müsste hier auch sichergestellt werden, dass eine gestörte Straßen-LZA wirklich abschaltet. Aber dazu wird @MisterOJ bestimmt in wenigen Wochen noch näheres erläutern ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
An jeder regulären BüSta-Anlage gibt es doch Andreaskreuze mit Grünlicht ![]() Regelt dann eine Rot-Gelb-Grün-Ampel auch den eigentlichen BÜ? In meiner Erinnerung gibt's Grün nur für den Teil der Kreuzung, der sich ausschließlich auf Straßenverkehr bezieht. Zitat Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Insofern sollte die Ampelregelung dem Z201 vorgehen. Und wahrscheinlich ist die bahnseitige BÜ-Freigabe auch in die Überwachung der Ampel eingebunden. Solange die Ampel läuft, gibt's keine Probleme (abgesehen von Rotlichtfahrten). Sobald die Ampel aber aus ist, bezweifle ich, dass die Regelung für die Radfahrer der Gegenrichtung verständlich ist, und würde da Radfahrern nicht mal einen Vorwurf machen. Wie die Bahn bei einem Ampelausfall diesen BÜ queren soll, ist mir ein Rätsel, das geht dann nur, indem man diesen mit Personal absichert. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2418 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 961 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Nach dem. was ich hier im Forum gelernt habe, aber nur, wenn sie am selben Mast hängen. Das ist so aber gar nicht und steht auch nicht in der StVO. Was hast du da nur gelernt....... Guck besser mal rein in den § 37 Abs.1 StVO Die Schilder stehen da nur für den Fall, dass die Ampel aus ist. Es gibt Vorrangregeln/Vorfahrtregeln ohne Schilder - und dann? Das mit demselben Mast ist bei Geschwindigkeitsbeschränkungen und Gefahrzeichen von Bedeutung. Egal wer da rechtlich Vorrang/Vorfahrt hat, ich würde bei einer Strassenbahn/Eisenbhan lieber warten. Es könnte nämlich sein, dass die Bahn hinterher keinen Prozessgegner mehr hat. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Nach dem. was ich hier im Forum gelernt habe, aber nur, wenn sie am selben Mast hängen. Ist hier nicht der Fall- Im Forum steht viel, was sich in der Rechtsprechung nicht wiederfindet. In § 37 steht das nicht, findest Du Rechtsprechung oder Kommentare außerhalb des VPs, die das stützen? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2418 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Egal wer da rechtlich Vorrang/Vorfahrt hat, ich würde bei einer Strassenbahn/Eisenbhan lieber warten. Es könnte nämlich sein, dass die Bahn hinterher keinen Prozessgegner mehr hat. Hast Du den Eröffnungsbeitrag wirklich gelesen? Im Forum steht viel, was sich in der Rechtsprechung nicht wiederfindet. In § 37 steht das nicht, findest Du Rechtsprechung oder Kommentare außerhalb des VPs, die das stützen? Im bin definitiv kein Verkehrsprofi und will es auch nicht werden. Deshalb lese und schreibe ich hier mit. Es gibt erste Anhaltspunkte für das Verhalten da draussen. Und das reicht erst einmal. Hier in diesem Beispiel findet man einen unbeschrankten BÜ in Hannover, der aus meiner - laienhaften - Sicht zu dünn abgesichert oder beschildert ist. Und als VT will ich nicht unterscheiden, nach welcher BO der betrieben wird, hatte ich ja deutlich gemacht. Und externe Quellen werde ich definitiv nicht suchen. Das mit demselben Mast ist bei Geschwindigkeitsbeschränkungen und Gefahrzeichen von Bedeutung. Ist klar. Es gibt aber genügend Faäden hier im VP, wo genau das auch auf Ampeln argumentiert wird. Und das macht ja auch Sinn! |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 265 Beigetreten: 09.03.2008 Wohnort: Zwischen HH und HB an der A1 Mitglieds-Nr.: 40637 ![]() |
Ach ja Hannover. Ich frage mich schon lange ob ein 205 das Andreaskreuz ersetzen kann wie hier. Da gibt es auch 50 Meter vorher eine rot/gelb Ampel
-------------------- Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…
… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams) |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 961 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Ist klar. Es gibt aber genügend Faäden hier im VP, wo genau das auch auf Ampeln argumentiert wird. Wenn das so hier im Forum argumiert würde, wohl nur als Wunschtraum. Aber das macht es auch nicht richtiger und auch nicht sinnvoller. Du kannst ja mal Überzeugungsarbeit leisten und für mich was raussuchen wo hier so argumentiert wird. Und externe Quellen werde ich definitiv nicht suchen. Die brauchst du ja gar nicht suchen, die sind dir ja genannt worden. Ausserdem könntest du ja hier intern was suchen. |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ach ja Hannover. Ich frage mich schon lange ob ein 205 das Andreaskreuz ersetzen kann wie hier. warum zweifelst du an Dingen, die wörtlich in der StVO stehen? ![]() Anlage 2, lfd. Nr. 2.2: Ge- oder Verbot Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es: Wer ein Fahrzeug führt, muss der Straßenbahn Vorfahrt gewähren. Erläuterung Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205. Das war mal absolut üblich bei kreisförmigen Verkehrsführungen, die von einer Straßenbahnstrecke geschnitten wurden (und ich meine ehrlich gesagt, auch speziell für diesen Fall vorgesehen). Vorliegend ist es ja sowas in der Art. Offensichtlich betrachtet man das nicht als BÜ sondern als im Straßenraum fahrende Bahn ![]() |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ist klar. Es gibt aber genügend Faäden hier im VP, wo genau das auch auf Ampeln argumentiert wird. Und das macht ja auch Sinn! Ich weiß nicht, ob ich in anderen Fäden schon mal anderes behauptet habe ... ![]() ![]() Für entscheidender hielte ich die Frage, ob Ampel und Schild denselben Schutzbereich haben. Hängen beide am selben Maste, würde ich das ohne zu zögern annehmen. Wenn nicht, muss man genauer hinschauen. Im Startbeitragsfall liegt der BÜ sichtlich innerhalb der per Ampel geregelten Kreuzung, da würde das rechtlich sehr wackelig werden, nicht anzunehmen, dass ein Lichtzeichen den Blechschildern vorgeht ... Im Falle bspw. einer Dreiecksinsel, wo der freie Rechtsabbieger abseits der Ampelkreuzung einmündet, wären Ampel und Schild ja ganz sicher nicht am selben Mast = 205 gilt auch bei Ampel an. Ach ja Hannover. Ich frage mich schon lange ob ein 205 das Andreaskreuz ersetzen kann wie hier. Da gibt es auch 50 Meter vorher eine rot/gelb Ampel Komplexer Kreuzungsaufbau, wo man im Zweifel ziehen kann und sollte, ob das Gleis Teil der Straße ist oder ob sich da nicht zwei eigenständige Verkehrswege kreuzen, so dass eine Vorfahrtsregelung zwischen Tram und IV greifen sollte statt Vorrangsfragen.Ob der Schutzbereich aber auch den BÜ umfasst oder nur die Fußgöngerquerung ... ![]() ![]() Das Tram-Zz obendrüber ist aber eigentlich ohne Pfeile definiert ... Und für Radler gilt hier querend "freie Fahrt für freie Radler" wegen ... https://www.google.de/maps/@52.3778327,9.76...SoASAFQAw%3D%3D ![]() ![]() |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Das Tram-Zz obendrüber ist aber eigentlich ohne Pfeile definiert ... ach, das geht ja sogar noch besser ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Und für Radler gilt hier querend "freie Fahrt für freie Radler" wegen ... https://www.google.de/maps/@52.3778327,9.76...SoASAFQAw%3D%3D ![]() ![]() Auch für Fußgänger ist die Gleisquerung nicht von der Ampelregelung erfasst. Dafür gibt es dann § 19 Abs. 1 Nr. 2. Zitat Schienenfahrzeuge haben Vorrang (...) auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege Da kann durchaus eine Bahn durchbrausen, während das Stück davor für Fußgänger grün zeigt, eine beliebte Falle für Fußgänger, die keine Straßenbahnen gewohnt sind. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3126 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Am Theodor-Heuß-Platz sehe ich die durchgängig nur 2-feldigen Ampeln für den Fahrverkehr als nicht optimal an.
Weil diese insbesondere für ortsfremde Fahrer in der für diese ungewöhnlichen und komplizierten Verkehrsführung und den zahlreichen anderen zu beachtenden Punkten leicht übersehen werden können, eben weil diese Ampeln nicht die ganze Zeit ein Signal anzeigen. Das Zeichen 131 in mindestens einer Zufahrten zeigt zudem, dass man sich dessen bewusst ist, dies aber kostengünstig „lösen“ wollte. |
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Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 670 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Ach ja Hannover. Ich frage mich schon lange ob ein 205 das Andreaskreuz ersetzen kann wie hier. Da gibt es auch 50 Meter vorher eine rot/gelb Ampel Oder einfach nur ein Blinklicht. Klick |
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Hatten wir die Münchner Stelle nicht schon mal vor vielen Jahren hier im VP?
Betrachtet man Bahn und Fahrbahn als zur gleichen Straße gehörend, ist alles klar: Linsabbieger ist eh wartepflichtig, da reicht dann das Blinklicht als Hinweis auf die kleine, viel zu unauffällige Bahn, die man sonst leicht übersehen könnte .. ![]() Die Querstraße hat ein 205, allerdings verlassen Bahnen (und Radfahrer) dort die Fuzo und wären aufgrund des § 10 wartepflichtig, auch wenn ihnen das Ende der FUzo nicht angezeigt wird? ![]() Jetzt, wo ich das mit der Fuzo sehe, meine ich mich dunkel zu erinnern, dass es "damals" um genau die gewünschte, aber m.E. nicht existierende und auch nicht zu bschildernde Vorfahrt von Bahnen aus Fuzos raus ging ... ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 11:34 |