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> Vorladung als Zeugin
ANF125
Beitrag 04.10.2025, 16:11
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin der Michael 47 und komme aus der Nähe von Hamburg aber um mich geht es eigentlich auch nicht.

Meine Frau hat am Donnerstag eine Vorladung als Zeugin bekommen. Es soll um einen Verdacht der Gefährdung im Straßenverkehr gehen. think.gif Was heißt denn Zeugin? Wirklich als Zeugin oder weil ihr etwas vorgeworfen wird? Aber dann würde ja Beschuldigte stehen, oder? Was sollte man da tun? Hingehen? Anwalt? Also meine Frau ist die ruhigste Fahrerin der Welt. Sie fährt viel und sicher und nie im Leben würde sie jemanden gefährden oder hat es getan. Kann einfach nicht sein.

Sie kann sich nur an eine Situation erinnern: Ein Auto ist von hinten angeschossen gekommen und hat dicht vor meine Frau eingeschert ist und sie musste stärker bremsen. Daraufhin ist eine Frau aus dem Fahrzeug dahinter ausgestiegen und nach vorne zu dem Fahrer ans Fenster gegangen (an der nächsten Ampel). Eigentlich nichts dramatisches aber das ist die einzige Erklärung was gewesen sein KÖNNTE...
Wie gesagt, könnte...An was anderes kann sie sich nichts erinnern. Es kommt natürlich auf der Strecke (viel Wald, viele Tiere) öfter vor, dass man bremsen muss. Vielleicht passte das dem Fahrer dahinter nicht...aber so ist halt das Leben...Kommt ja nun öfter mal vor.

Danke
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durban
Beitrag 05.10.2025, 08:16
Beitrag #2


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Wir können ja nur genauso raten, worum es geht, wie ihr. Offensichtlich gibt es keinen Tatverdacht gegen sie, sonst wäre sie als Beschuldigte aufgeführt und entsprechend belehrt worden.

Vielleicht bei der Polizei mal anrufen und fragen, worum es geht?

MfG Durban wavey.gif


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ANF125
Beitrag 05.10.2025, 09:08
Beitrag #3


Neuling


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Ja vielen Dank.

Es geht ja auch eher um die Taktik, wie man verfahren sollte. Kann eine Aussage sich auch negativ auswirken? Ich bin halt etwas verunsichert, wenn man danach googlet. Wie Aussagen: Unbedingt zum Anwalt usw...

Ich denke auch, dass wir bzw. sie da morgen mal anrufen wird. Mal sehen, ob es da weitere Infos gibt.
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mir
Beitrag 05.10.2025, 09:18
Beitrag #4


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Zitat (ANF125 @ 04.10.2025, 17:11) *
Sie kann sich nur an eine Situation erinnern: Ein Auto ist von hinten angeschossen gekommen und hat dicht vor meine Frau eingeschert ist und sie musste stärker bremsen. Daraufhin ist eine Frau aus dem Fahrzeug dahinter ausgestiegen und nach vorne zu dem Fahrer ans Fenster gegangen (an der nächsten Ampel). Eigentlich nichts dramatisches aber das ist die einzige Erklärung was gewesen sein KÖNNTE...


Das klingt doch durchaus danach, dass sie dabei Zeugin sein könnte. Was auch immer sich zwischen den beiden anderen dann noch abgespielt hat, wissen wir nicht, aber womöglich soll sie einfach nur jemanden identitifizieren.



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durban
Beitrag 05.10.2025, 10:06
Beitrag #5


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Ich halte es für übertrieben, für eine simple Zeugenaussage zum Anwalt zu gehen. Vermutlich soll sie zu irgendeiner Situation schildern, was sie gesehen hat.

Stehen eigentlich auf der Vorladung keine weiteren Infos zB zum Vorfallszeitpunkt?


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AMenge
Beitrag 05.10.2025, 10:29
Beitrag #6


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Zitat (ANF125 @ 05.10.2025, 09:08) *
Es geht ja auch eher um die Taktik, wie man verfahren sollte.

Welche Taktik? Hingehen, Fragen beantworten und wieder nach Hause gehen.

Zitat
Kann eine Aussage sich auch negativ auswirken?

Nur wenn deine Frau sich selbst eines Fehlverhaltens bezichtigen würde. Das sollte sie natürlich nicht tun.

Zitat
Ich bin halt etwas verunsichert, wenn man danach googlet. Wie Aussagen: Unbedingt zum Anwalt usw...

Zu viel googeln ist nicht immer eine gute Idee. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht es um eine Zeugenaussage und nicht um die Vernehmung eines Beschuldigten. Ich sehe das Problem nicht.
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ANF125
Beitrag 05.10.2025, 10:38
Beitrag #7


Neuling


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Vielen Dank für eure Meinungen.

Doch, Tattag, Uhrzeit und Ort stehen im Schreiben. Allerdings vor fast genau 3 Monaten. Und es bringt ja nicht viel, da sie jeden Tag die Strecke zur selben Zeit fährt.

Gut, keinen Anwalt, hätte ich auch von abgeraten. Danke.
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Uwe Mettmann
Beitrag 05.10.2025, 11:01
Beitrag #8


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Zitat (ANF125 @ 05.10.2025, 11:38) *
Doch, Tattag, Uhrzeit und Ort stehen im Schreiben. Allerdings vor fast genau 3 Monaten. Und es bringt ja nicht viel, da sie jeden Tag die Strecke zur selben Zeit fährt.

Insofern ist doch genau das die Begründung, um anzurufen und nachzufragen, um welchen Vorfall es genau geht.

Die Telefonnummer steht doch bestimmt in der Vorladung.

Gruß

Uwe
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hk_do
Beitrag 05.10.2025, 20:40
Beitrag #9


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Zitat (ANF125 @ 05.10.2025, 11:38) *
Vielen Dank für eure Meinungen.

Doch, Tattag, Uhrzeit und Ort stehen im Schreiben.


Also wäre es nicht zu erwarten, dass sie als Halterin eines Fahrzeugs den Fahrer benennen soll?

Sprich: Ist deine Frau Halterin eines Autos? Könnte jemand anders (Du?) mit diesem Fahrzeug zur benannten Zeit am benannten Ort gewesen sein?

Das wäre jetzt so ein Fall, wo man ggf. vorsichtig sein sollte. Aber wenn sich das ausschließen lässt...

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durban
Beitrag 05.10.2025, 21:30
Beitrag #10


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Wenn es nur darum geht, den Fahrer zu benennen, wird nach meiner Erfahrung eher nur ein Zeugenbefragungsbogen versandt.


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ANF125
Beitrag 06.10.2025, 07:05
Beitrag #11


Neuling


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Guten Morgen,

ja, meine Frau ist auch Halterin des Fahrzeuges. Ich bin nicht gefahren, fahre zwar mal damit aber um diese Zeit (ist nach Feierabend) bin ich auf gar keinen Fall gefahren.
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auchdasnoch
Beitrag 06.10.2025, 12:22
Beitrag #12


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Zitat (durban @ 05.10.2025, 22:30) *
Wenn es nur darum geht, den Fahrer zu benennen, wird nach meiner Erfahrung eher nur ein Zeugenbefragungsbogen versandt.

Es sei denn die Polizei will schauen, ob die Täterbeschreibung zur Fahrzeughalterin passt.
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shortie
Beitrag 07.10.2025, 07:16
Beitrag #13


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Zitat (ANF125 @ 04.10.2025, 16:11) *
Meine Frau hat am Donnerstag eine Vorladung als Zeugin bekommen.

Wer lädt denn da überhaupt vor?
Die Polizei oder ein Gericht?


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HaWeThie
Beitrag 07.10.2025, 08:48
Beitrag #14


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Zitat
Also wäre es nicht zu erwarten, dass sie als Halterin eines Fahrzeugs den Fahrer benennen soll?
wie kommst du auf diese Frage? Lt. SV hat das Fahrzeug vor der Frau gebremst und aus dem Fahrzeug hinter ihr hat sich jemand beschwert. Warum sollte die Frau als "Fahrzeug in der Mitte" irgendjemanden als Fahrer benennen? Hier wirds höchstwahrscheinlich um den Sachverhalt an sich gehen.

Schön wäre eine Antwort auf die Fragen:
Zitat
Wer lädt denn da überhaupt vor?
Die Polizei oder ein Gericht?


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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trunax
Beitrag 07.10.2025, 10:05
Beitrag #15


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Kann es ausgeschlossen sein, dass eine dritte Person den Vorfall beobachtet hat und die Anzeige erstattet hat?
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ANF125
Beitrag 07.10.2025, 11:48
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (auchdasnoch @ 06.10.2025, 13:22) *
Es sei denn die Polizei will schauen, ob die Täterbeschreibung zur Fahrzeughalterin passt.

Kann die Polizei das nicht über das Einwohnermeldeamt oder sowas?

Die Vorladung kam von der Polizei, kein Gericht.

Ob es um den Vorfall geht, wissen wir ja leider nicht. Gestern hatte meine Frau keine Zeit anzurufen.
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shortie
Beitrag 08.10.2025, 07:31
Beitrag #17


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Zitat (ANF125 @ 07.10.2025, 11:48) *
Die Vorladung kam von der Polizei, kein Gericht.

Einer lediglich polizeilichen Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.
Wenn deine Frau da nicht hinwill, sollte sie aus Höflichkeit wenigstens den Termin absagen, damit der Polizist nicht wartet.
Wenn diese polizeiliche Vorladung aber von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde, so ist ihr Folge zu leisten (§ 163 Abs. 3 StPO)
Später, wenn sie eine staatsanwaltliche oder gerichtliche Vorladung in dieser Sache erhält, muss sie auf jeden Fall hin (§§ 48 und 161a StPO)


Deine Frau soll als Zeugin helfen, eine Straftat aufzuklären und dem Geschädigten zu seinem Geld zu verhelfen. Sie selber ist nicht Beschuldigte in einem Strafverfahren (da hätte sie eine andere Ladung erhalten).
Deine Frau kann da also ohne Sorge hingehen.
Sie wird bei der Polizei eingehend über ihrer Rechte und Pflichten aufgeklärt.

Vielleicht ist deine Frau irgendwann mal selber Opfer einer Straftat und wäre dann sicher auch froh, wenn ein Zeuge da ist, der aussagt.
Bei einem Unfall wird es ja im weiteren Verlauf auch irgendwann um Schadensregulierung gehen, also um Geld.
Wenn sich dann alle wegducken, bliebe sie auf ihrem Schaden sitzen. Das will sie doch sicher nicht.

Bei der Polizei zu erscheinen, um als Zeuge was zu sagen, sollte m.M.n. schon eine staatsbürgerliche Pflicht sein.

Zitat (ANF125 @ 07.10.2025, 11:48) *
Gestern hatte meine Frau keine Zeit anzurufen.

Dein Eingangspost war am am 04.10. der erste Hinweis da mal anzurufen kam von durban am 05.10. - gestern war der 07.10.
Da war keine Zeit für einen 5 Minuten Anruf?
Musst du ja selber wissen.
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ANF125
Beitrag 08.10.2025, 09:28
Beitrag #18


Neuling


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Also es wurde bereits angerufen aber die geben keine Auskunft am Telefon.

Sie weiß ja nicht wie und wo sie helfen kann. Sie hat ja keine Ahnung, um was es gehen könnte. Die einzige Erklärung hatte ich bereits geschrieben aber auch da kann sie zum Vorfall (außer das Aussteigen und Diskutieren beim Vordermann) gar nichts dazu sagen. Sie hat ja nicht einmal eine Beschreibung oder Kennzeichen. Es wäre auch toll, wenn die Post nicht nach 3 Monaten kommen würde.

Wenn es um Anzeigen geht, könnte man ja jeden zweiten Tag etliche Leute anzeigen, da auf der Strecke ewig was los ist. Gerade gestern hatte wieder einer trotz Gegenverkehr über die Sperrfläche überholt. Ich glaube, ich muss ihr eine Dashcam einbauen.
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Brian Basco
Beitrag 08.10.2025, 10:13
Beitrag #19


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Zitat (shortie @ 08.10.2025, 08:31) *
Wenn deine Frau da nicht hinwill, sollte sie aus Höflichkeit wenigstens den Termin absagen, damit der Polizist nicht wartet.
Wenn diese polizeiliche Vorladung aber von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde, so ist ihr Folge zu leisten (§ 163 Abs. 3 StPO)
Später, wenn sie eine staatsanwaltliche oder gerichtliche Vorladung in dieser Sache erhält, muss sie auf jeden Fall hin (§§ 48 und 161a StPO)


Aus Interesse: Wie sieht denn so eine Einladung aus? Steht da eine Zeit und ein Ort, oder einfach nur eine Bitte, bei Gelegenheit irgendwo bei einer Polizeistation mal was auszusagen?
Man hat ja vielleicht da grade keine Zeit...
Bei verpflichtender Vorladung, wird da Einnahmeausfall erstattet, muss der Arbeitgeber für die Zeit freistellen?
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gruenerTeich
Beitrag 08.10.2025, 13:00
Beitrag #20


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Bei Heranziehung durch die StA (nur dann muss man als Zeuge erscheinen), kann man Entschädigung nach §19 JVEG für die dort genannten Aufwendungen geltend machen. Frist 3 Monate ab Heranziehung! Antrag am besten bei StA (dies ist die heranziehende Stelle), sollte aber auch bei der Polizei gehen. Ich finde es übrigens richtig frech, dass dieser Hinweis bei den standardmäßigen Schreiben die die Polizei so verschickt, mir noch nie(!) untergekommen ist. Arbeitgeber muss freistellen. Genommener Urlaub zählt nicht als Verdienstausfall, sondern allenfalls Aufwendung für Zeitversäumnis (4 Euro je Stunde)

Bei einer Ladung steht in Regelfall schon Zeit und Ort, Alternativtermin ist aber problemlos möglich.

Bevor ich da erscheine würde ich mir übrigens schon den Auftrag der StA zur Vernehmung zeigen lassen, um nicht in die beliebte Ermittlungstaktik "Ladung als Zeuge obwohl eigentlich schon tatverdächtig" reinzulaufen.
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gruenerTeich
Beitrag 08.10.2025, 13:50
Beitrag #21


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Bei alleiniger Heranziehung durch die Polizei (also ohne Staatsanwaltschaft) ist die Zeugenentschädigung umstritten. In Bayern gibt es entsprechende Allgemeinverfügung, dass auch hier 19 JVEG seine Anwendung findet, in Bremen bspw. hingegen wird dies soweit ich gesehen habe, nicht so gesehen. Letzteres halte ich aber aufgrund der Verweisung des §163 StPO auf die allgemeinen Zeugenpflichten (mithin auch §71 StPO) im Ersten Buch, Sechster Abschnitt für verfehlt. Ggf müsste man Entscheidung des Gerichts nach §4 Abs. 1 JVEG bentragen.

Bei verbleibenden Zweifel über die Zeugeneigenschaft hilft idealerweise vorheriger Antrag auf staatsanwaltschaftliche Entscheidung nach §163 Abs. 4 Nr 1 StPO oder in der Not Antragsstellung zu Protokoll des Polizisten und sich anschließendes Entziehen aus der Vernehmungssituation..
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ANF125
Beitrag 08.10.2025, 15:11
Beitrag #22


Neuling


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Es steht schon ein Termin fest, mit Uhrzeit und Datum.
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gruenerTeich
Beitrag 08.10.2025, 15:34
Beitrag #23


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Steht denn sowas wie "Die Ladung erfolgt im Auftrag der Staatsanwaltschaft " im Schreiben? Falls nein, würde ich nicht hin.
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auchdasnoch
Beitrag 09.10.2025, 18:56
Beitrag #24


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Zitat (ANF125 @ 07.10.2025, 12:48) *
Kann die Polizei das nicht über das Einwohnermeldeamt oder sowas?

Kommt drauf an. Wenn überhaupt, kann allenfalls ein Abgleich mit dem Passfoto erfolgen. Nun neigen gerade Frauen ja mitunter dazu ihr Aussehen zu verändern. Vielleicht hatte sie vor drei Jahren, bei Beantragung ihres Ausweises, lange schwarze, und jetzt kurze blonde Haare. Zudem kann das auch am Datenschutz scheitern. Gerade wenn sie derzeit als Zeugin geführt wird, dann dürfte ein Passbildabgleich aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein.

Und wenn doch: Was hilft ein biometrisches Passbild, wenn sich die Täterbeschreibung auf ein Tatoo hinter dem linken Ohr oder am Unterarm, Oberschenkel etc. bezieht? OK, viel Bein muss sie bei ihrem Besuch bei der Polizei natürlich nicht zeigen.
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Quasimodo
Beitrag 12.10.2025, 06:38
Beitrag #25


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Zitat (auchdasnoch @ 09.10.2025, 19:56) *
Nun neigen gerade Frauen ja mitunter dazu ihr Aussehen zu verändern.


Zweifellos ist das eine richtige Beobachtung:

https://youtu.be/hP3SRZkjNx0?t=38

Möglicherweise versucht die Trachtentruppe Deine Gattin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ins Revier zu lotsen und dann landet sie im Arrest. cop.gif
Also obacht.
Besser nur mit Zeugenbeistand. smartass.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.11.2025 - 08:09