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> mpu oder vielleicht doch nicht
elnino1987p
Beitrag 02.10.2025, 18:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

nach schon jahrzehnte langen zögern wollte ich nun doch gern ein FS machen. Nur habe ich bedenken das mir meine vergangenheit zum verhängnis werden könnte. (Habe bislang nur mofaprüfbescheinigung)
Mir wurde geraten erst ein Führungszeugnis,FAER sowie das ZFER selbst zu besorgen sodass man mal eine übersicht hat.

Zusammengefasst:

Führungszeugnis(erweitert): keine einträge
ZFER: kein eintrag
FAER: 1 eintrag /3 punkte wegen fahrlässige trunkenheit im verkehr in tateinheit vorsätzliches fahren ohne FS (promille mir nicht bekannt)

Bin damit nun zum Anwalt der eine akteneinsicht bei der behörde beantragte dessen abschrift ich heut erhielt. Dauerte leider sehr lange und kam sogar noch als richtige papierakte. Als vermerk das alles nach Paragraf 29 ect gelöscht wurde. Ein termin habe ich noch nicht daher bräuchte ich mal eure einschätzung dazu.

Zur akte an sich sie besteht reinweg nur aus auszügen vom FAER und enthält alle schand taten von mir damals also irgendwie nichts gelöscht.
auch polizeiberichte BAK ect fehlen gänzlich. Ich stelle gern auf was dort vermerkt ist auch wenn ich mich dafür schäme.

2003 fahren ohne fs
2004 fahrlässige strassverkehrsgefährdung durch trunkenheit im verkehr (promille unbekannt)
2005 versagung der FE
2007 vorsätzlich fahren ohne FE plus vergehen nach dem pflichtversicherungsgesetz (altes moped schild dran gehabt)
2010 fahren ohne plus kennzeichen missbrauch und trunkenheit offenbar 1,84 promille
2018 fahrlässige trunkenheit im verkehr in tateinheit vorsätzliches fahren ohne Fe (promille unbekannt) tilgungsfrist 2034
2021 über rote ampel gefahren tilgungsfrist 2023

Als ich 2018 umzog in meine alten heimat wurde von dem alten wohnort zuständigen behörde ein Führerscheinregister ein auszug gemacht wo noch drin steht:
BE Versagung von 2005 grund 15/AE (in einem kästchen)

Und unter bemerkungen(schreibe es so wie es da steht) :
3.10.03-1,84o/oo /Eintrag.FAER v.2010: 11.11.06-Fo+26.3.10-Kennz.mißbr.+26.3.10-Fo /vor EE MPU

Die frage ist nun wie es für mich ausieht. Alles sauber bis auf den 1 eintrag von 2019. Frage stellt sich mir warum in der akte noch alles steht und ob sie bei der bereinigung keine neue abfrage gemacht haben in der akte steht ich hätte noch durch die ampel sache 4 punkte. Im FAER sind aber nur 3. Und ob ich in meinem fall mit dem paragraf 29 auf dem holzweg bin.
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gruenerTeich
Beitrag 02.10.2025, 21:06
Beitrag #2


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Dazu kann man nur schwer konkret was sagen. Hast über 1,6 ist MPU safe. Bist darunter, kommt es drauf an, ob man dir deine Alkoholgewöhnung angemerkt hat oder nicht.

Hat man dir 2021 kein FoFe-Vorwurf gemacht?
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elnino1987p
Beitrag 02.10.2025, 21:32
Beitrag #3


Neuling


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Falls du 2018 meinst nein ich weis die promille nicht mehr das wollte der anwalt und eben ich mit der akten einsicht rausfinden aber es sind nur kba auszüge drin keine bak und keine polizei/arzt berichte.

Zu 2021 nein ich habe eine mofaprüfbescheinigung und fuhr ein mofa roller
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corneliusrufus
Beitrag 03.10.2025, 06:55
Beitrag #4


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Die Einstellung der FEB lässt sich durch befragen dieser herausfinden. So gibt es die Zusicherung gleich verbindliche Auskunft gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz. Dann muss die Behörde ihre Unterlagen prüfen, bewerten und eine Aussage treffen, ob eine MPU angeordnet werden muss oder eben nicht. Voraussetzung ist, alle Unterlagen sind ihr bekannt, also so, als wenn tatsächlich ein Antrag auf FE gestellt werden würde.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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elnino1987p
Beitrag 03.10.2025, 07:13
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (corneliusrufus @ 03.10.2025, 07:55) *
Die Einstellung der FEB lässt sich durch befragen dieser herausfinden. So gibt es die Zusicherung gleich verbindliche Auskunft gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz. Dann muss die Behörde ihre Unterlagen prüfen, bewerten und eine Aussage treffen, ob eine MPU angeordnet werden muss oder eben nicht. Voraussetzung ist, alle Unterlagen sind ihr bekannt, also so, als wenn tatsächlich ein Antrag auf FE gestellt werden würde.

Liebe Greet-Ings Cornelius


Ob alle unterlagen bekannt sind würde ich aus jetziger sicht bezweifeln, denn wie erwähnt besteht die akte nur aus kba auszügen als wenn ich sie selbst beim kba abgefragt hätte.

Da ich nun ausging weil im FAER nur dieser eintrag von 2019 drin steht das alles andere nun hinfällig wäre wollte ich hier mal nachfragen.
Bin sogar bei der polizei gewesen NUR denen ist der vorfall rein gar nicht bekannt sie konnten nichts finden in ihren systemen :/
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gruenerTeich
Beitrag 03.10.2025, 07:28
Beitrag #6


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Frage bei dem Gericht nach, was dich verurteilt hat. In den Urteilsgründen steht es.

Das Aktenzeichen dazu steht im FAER. Das sollte dein Anwalt eigentlich wissen.
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