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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 01.10.2025 Mitglieds-Nr.: 92674 ![]() |
Ich bin sehr nervös weil etwas dummes passiert ist. Ich wurde mit 1,8 Promille auf dem Rad erwischt und muss jetzt MPU machen in 2 Monaten schon. Mein Berater meint dass ist nicht zu schaffen, ich soll den Führerschein freiwillig abgeben und Abstinenz Nachweise in Form von Urinkontrollen machen und nach einem halben Jahr dann die MPU. So werde ich es wohl auch machen. Problem ist ich habe vor 17 Jahren schonmal 6 Monate den Führerschein weg gehabt wegen 1,1 Promille mit dem Auto. Das dumme ist ich finde meinen Führerschein nicht mehr und möchte ihn per Express neu austellen lassen, dass ich ihn dann auch physisch abgeben kann..Ich habe meine Führerscheinakte angefordert und die ist komplett sauber, allerdings habe ich im Bundesamt Fahrzeug Zentralregister nachgeschaut und dort steht 1 Eintrag dass ich vor 17 Jahren eine Neuerteilung bekommen habe wegen Entzug. Da steht nichts von Alkohol und auch kein code dafür. Jetzt meine Frage. Sieht der Bearbeiter in der Führerscheinstelle diesen Eintrag im Zentralregister und bewertet er dann meinen Fall neu als Wiederholungstat (längere Sperrzeit usw.) oder sieht er das nicht bzw. kann es nicht mehr verwerten? Muss ich ihm sagen dass es damals wegen Alkohol war? Bin total verzweifelt. Trinken tu ich jetzt gar nichts mehr weil ich nie mehr so einen Stress haben möchte. Bin über jede Antwort sehr dankbar weil die Zeit langsam knapp wird. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17687 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ein paar mehr Informationen wären schon hilfreich…
Du bist vor 17 Jahren Deine FE losgeworden wegen einer TF mit 1,1 Promille. Wann genau war die Neuerteilung? Jetzt mit 1,8 Promille ist die MPU zwingend erforderlich, die obige Frage zielt darauf ob Du ggf. doch noch Wiederholungstäter bist oder nicht. Deinem MPU-Berater kann ich dahingehend zustimmen dass Du AB-Nachweise vorlegen musst, je nach Konsumhistorie ggf. tatsächlich „nur“ sechs Monate, Wann genau war die jetzige TF! -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 01.10.2025 Mitglieds-Nr.: 92674 ![]() |
Neuerteilung war 2009. Ja die Frage ist ob ich als Wiederholungstäter gesehen werde wenn der Berater im Zentralregister sieht dass dort ein Eintrag wegen Entzug ist. Wie gesagt Führerscheinakte ist Blütenweiss.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14297 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nein, Du bist kein Wiederholungstäter.
Deine damalige Trunkenheistfahrt ist verjährt. |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 01.10.2025 Mitglieds-Nr.: 92674 ![]() |
Ich brauche einen Führerschein um ihn abgeben zu können. Deshalb muss ich noch vor der Einziehung in 2 Monaten einen neuen beantragen. Meine Angst ist dass der Berater deshalb ins Zentralregister schaut und trotz meiner sauberen Führerscheinakte mir daraus einen Strick dreht.
Ist etwas kompliziert, deshalb gehts mir auch gar nicht gut, sorry dafür. Sorry ich meine den Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle, nicht Berater. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7787 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Du brauchst keinen neuen Führerschein anfertigen zu lassen, um ihn anschließend wieder abzugeben.
Du kannst auch im Fall eines verloren gegangenen Führerscheins auf die Fahrerlaubnis verzichten. Siehe §25 Absatz 4 Satz 1 letzter Teilsatz. |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 01.10.2025 Mitglieds-Nr.: 92674 ![]() |
Sicher? Im Brief von der Führerscheinstelle steht dass mein Führerschein kostenpflichtig eingezogen wird wenn ich die MPU nicht mache. Muss ich den also ihrer Meinung nach nicht physisch abgeben?
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2025, 05:01
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14297 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2719 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Wenn Du keinen Führerschein abgeben kannst, dann muss tDu das an Eides statt erklären. Sollte sich der Führerschein danach irgendwann wiederfinden, dann ist er unverzüglich abzugeben.
Eine Sperrfrist wird es nicht geben. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.10.2025 - 08:16 |