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> Zeit für Linienbus in Haltestelle begrenzt?
Deden
Beitrag 01.10.2025, 16:21
Beitrag #1


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Folgende Situation:
Ein Linienbus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle.
Es gibt keine Haltebucht. Kurz vor dem Bus ist ein Kreisverkehrsplatz mit Sichtschutz auf der Mittelinsel. Links vom KOM ist eine durchgezogene Linie.
Als ich mich an bereits 3 wartenden PKW hinter dem Bus angestellt habe, dauerte es noch 8 Minuten, bis der Bus seine Fahrt fortsetzte. In meinen Aussenspiegeln war ein sehr langer Rückstau zu erkennen.

Frage: ist eine maximal zulässige Zeit für das Halten in dieser Situation irgendwo geregelt?

Grundsätzlich begrüße ich den Rückbau von Haltebuchten, aber so wie in diesem Fall macht das IMHO keinen Sinn.

Gruß Deden


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mir
Beitrag 01.10.2025, 17:21
Beitrag #2


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Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt, und das ist an Haltestellen auch Linienbussen verboten, es sei denn, es ist eine Endhaltestelle.

Das ist allerdings etwas praxisfern. Was soll der Busfahrer auch machen?

Siehe § 12 Abs. 2 und Anlage 2 zu Z 224.


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Ernschtl
Beitrag 01.10.2025, 20:41
Beitrag #3


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QUOTE (mir @ 01.10.2025, 18:21) *
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt, und das ist an Haltestellen auch Linienbussen verboten, es sei denn, es ist eine Endhaltestelle.
Wer sagt denn, dass der Bus dort nicht parken darf?


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Deden
Beitrag 02.10.2025, 03:43
Beitrag #4


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Zitat (mir @ 01.10.2025, 18:21) *
...
Was soll der Busfahrer auch machen?
...

In diesem Fall hätte er die Zeit perfekt steuern können.
Ich habe mir gerade den Linienfahrplan angeschaut. Es handelt sich hier um einen Verstärker, der an dieser Haltestelle einsetzt und Grundschüler direkt zur Haltestelle vor der Schule fährt.
Abfahrtszeit 7:38, die er auch eingehalten hat. Aber er musste die Haltestelle nicht bereits vor 7:30 anfahren rolleyes.gif


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shortie
Beitrag 02.10.2025, 08:10
Beitrag #5


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Zitat (mir @ 01.10.2025, 17:21) *
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt, und das ist an Haltestellen auch Linienbussen verboten,

Das seh ich völlig anders.
Das ist schon an der Begrifflichkeit "Haltestelle" zu erkennen.
Das was der dort macht, wäre als verkehrsbedingtes "Warten" einzustufen.

Meines Wissens gibt es eine Begrenzung der Haltedauer nicht. Das geht auch gar nicht.
Da sind Fahrpläne einzuhalten und auf Ein- und Aussteigende Fahrgäste Rücksicht zu nehmen.
Der nachfolgend wartende Verkehr weiß ja auch nicht was im Bus vorgeht.
Ob da ein Schwarzfahrer renitent ist, ob deswegen auf die Polizei gewartet wird oder ob die Omi ihr Ticket mit Cent bezahlt
oder sogar ein Altenheim einen Tagesausflug macht und 40 Rollatoren rein sollen whistling.gif .
Das alles dauert eben.

Der Busfahrer darf dort natürlich nicht seine Fahrtunterbrechungen oder Pausen machen.
Das wäre kein Warten mehr.

Derjenige, der 10 Minuten oder länger auf der Autobahn im Stau steht, parkt ja auch nicht.
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