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> Zeit für Linienbus in Haltestelle begrenzt?
Deden
Beitrag 01.10.2025, 16:21
Beitrag #1


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Folgende Situation:
Ein Linienbus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle.
Es gibt keine Haltebucht. Kurz vor dem Bus ist ein Kreisverkehrsplatz mit Sichtschutz auf der Mittelinsel. Links vom KOM ist eine durchgezogene Linie.
Als ich mich an bereits 3 wartenden PKW hinter dem Bus angestellt habe, dauerte es noch 8 Minuten, bis der Bus seine Fahrt fortsetzte. In meinen Aussenspiegeln war ein sehr langer Rückstau zu erkennen.

Frage: ist eine maximal zulässige Zeit für das Halten in dieser Situation irgendwo geregelt?

Grundsätzlich begrüße ich den Rückbau von Haltebuchten, aber so wie in diesem Fall macht das IMHO keinen Sinn.

Gruß Deden


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mir
Beitrag 01.10.2025, 17:21
Beitrag #2


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Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt, und das ist an Haltestellen auch Linienbussen verboten, es sei denn, es ist eine Endhaltestelle.

Das ist allerdings etwas praxisfern. Was soll der Busfahrer auch machen?

Siehe § 12 Abs. 2 und Anlage 2 zu Z 224.


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Ernschtl
Beitrag 01.10.2025, 20:41
Beitrag #3


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QUOTE (mir @ 01.10.2025, 18:21) *
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt, und das ist an Haltestellen auch Linienbussen verboten, es sei denn, es ist eine Endhaltestelle.
Wer sagt denn, dass der Bus dort nicht parken darf?


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Deden
Beitrag 02.10.2025, 03:43
Beitrag #4


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Zitat (mir @ 01.10.2025, 18:21) *
...
Was soll der Busfahrer auch machen?
...

In diesem Fall hätte er die Zeit perfekt steuern können.
Ich habe mir gerade den Linienfahrplan angeschaut. Es handelt sich hier um einen Verstärker, der an dieser Haltestelle einsetzt und Grundschüler direkt zur Haltestelle vor der Schule fährt.
Abfahrtszeit 7:38, die er auch eingehalten hat. Aber er musste die Haltestelle nicht bereits vor 7:30 anfahren rolleyes.gif


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shortie
Beitrag 02.10.2025, 08:10
Beitrag #5


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Zitat (mir @ 01.10.2025, 17:21) *
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt, und das ist an Haltestellen auch Linienbussen verboten,

Das seh ich völlig anders.
Das ist schon an der Begrifflichkeit "Haltestelle" zu erkennen.
Das was der dort macht, wäre als verkehrsbedingtes "Warten" einzustufen.

Meines Wissens gibt es eine Begrenzung der Haltedauer nicht. Das geht auch gar nicht.
Da sind Fahrpläne einzuhalten und auf Ein- und Aussteigende Fahrgäste Rücksicht zu nehmen.
Der nachfolgend wartende Verkehr weiß ja auch nicht was im Bus vorgeht.
Ob da ein Schwarzfahrer renitent ist, ob deswegen auf die Polizei gewartet wird oder ob die Omi ihr Ticket mit Cent bezahlt
oder sogar ein Altenheim einen Tagesausflug macht und 40 Rollatoren rein sollen whistling.gif .
Das alles dauert eben.

Der Busfahrer darf dort natürlich nicht seine Fahrtunterbrechungen oder Pausen machen.
Das wäre kein Warten mehr.

Derjenige, der 10 Minuten oder länger auf der Autobahn im Stau steht, parkt ja auch nicht.
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mir
Beitrag 03.10.2025, 12:13
Beitrag #6


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Zitat (Ernschtl @ 01.10.2025, 21:41) *
Zitat (mir @ 01.10.2025, 18:21) *
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt, und das ist an Haltestellen auch Linienbussen verboten, es sei denn, es ist eine Endhaltestelle.
Wer sagt denn, dass der Bus dort nicht parken darf?


Das Z224.

Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.




Zitat (shortie @ 02.10.2025, 09:10) *
Das was der dort macht, wäre als verkehrsbedingtes "Warten" einzustufen.


Der Bus wartet nicht, weil die Straße nicht frei ist oder weil eine Ampel auf Rot steht, sondern weil sein Fahrplan das so will. Der Fahrplan ist aber keine Verkehrsregelung. Somit wartet der Bus nicht verkehrsbedingt, sondern er hält (bzw. parkt, wenn er das länger als 3 Minuten tut).

Linienbusse haben keine Sonderrechte.

Ich halte die Regelung durchaus auch für deppert. Was nichts an der Regelung ändert.


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GM_
Beitrag 03.10.2025, 19:24
Beitrag #7


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Die Kombi keine Bucht und durchgezogene Linie müßte verboten werden. Auch hier gilt es, grünes Erbe auszumisten.


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mir
Beitrag 03.10.2025, 19:30
Beitrag #8


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Durchgezogene Linien entfalten in der Realität ohnehin keine Regelungswirkung.


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Ernschtl
Beitrag 03.10.2025, 20:24
Beitrag #9


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Wisst ihr was, ist mir egal. Dem Busfahrer hoffentlich auch, den Fahrgästen sowieso.
Wollten wir nicht unsere Bürokratie herunter fahren? Hier fängt es an
wenn sowas nicht ganz einfach egal ist dann hilft und auch Gott nicht mehr.


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mir
Beitrag 03.10.2025, 23:39
Beitrag #10


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Naja, dem TE ist es nicht egal. Was ich nachvollziehen kann, wenn man an die 10 Minuten hinter einem Bus wartet, der dort einfach eine so lange im Fahrplan vorgesehene Wartezeit hat.

Entbürokratisierung bedeutet für mich, dass man die Dinge so regelt, dass sie in der Praxis ohne viel Aufwand funktionieren. Das tun sie hier nicht.


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F117
Beitrag 03.10.2025, 23:58
Beitrag #11


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Nach #4 aber eben nicht gemäß Fahrplan. Der Fahrer hat keinen zwingenden Grund, seine Wartezeit bis zur vorgesehenen Abfahrt ausgerechnet dort zu verbringen.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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mir
Beitrag 04.10.2025, 11:53
Beitrag #12


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In jedem Fall nicht verkehrsbedingt, worauf es ankommt.


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GM_
Beitrag 05.10.2025, 20:28
Beitrag #13


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Zitat (mir @ 03.10.2025, 20:30) *
Durchgezogene Linien entfalten in der Realität ohnehin keine Regelungswirkung.

Dann könnte man mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Ferner wäre zu prüfen, ob der Warnblinker überhaupt berechtigt ist. Wegen dem unübersichtlichen Kreisverkehr?

Wer sagt denn, dass Ausfahrende aus dem Kreisel Vorrang haben? Eine solche Regel finde ich nicht, somit wären wir bei rechts vor links, d.h. wer aus dem Kreisel kommt, der kommt von links. Er muss also warten wenn auf der bevorrechtigten Straße überholt wird. think.gif


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jor
Beitrag 07.10.2025, 09:53
Beitrag #14


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Das Parkverbot an Zeichen 224 gilt aus der Zweckbestimmung einer Haltestelle selbstverständlich nicht für Linien- und Schulbusse. Exkurs: Das Parken an Endhaltestellen wird in §12 Abs 3a letzter Satz StVO ausdrücklich in anderem Zusammenhang erwähnt, was bekräftigt, dass das Parkverbot eben nicht Linien- und Schulbusse gelten soll.

Wenn ein Bus vor der planmäßigen Abfahrt an der Haltestelle ankommt, muss er aus den Pflichten des Personenbeförderungsgesetzes und BOKraft (Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Fahrplanpflicht) heraus warten.
Fahrpläne lassen sich nie minutengenau planen und einhalten - es kommt immer zu Abweichungen durch die täglichen Einflüsse des sonstigen Straßenverkehrs. Es ist demnach nicht vermeidbar, dass ein Bus auch mal vor Abfahrtszeit an der Starthaltestelle ankommt. Dann muss er warten. Um einen pünktlichen Fahrtbeginn zu gewährleisten sollte auch immer ein gewisser Zeitpuffer zwischen den Fahrten eingeplant werden.

Besonders im städtischen Bereich gibt es oft auch zwischen Ende der Vorgängerfahrt und Beginn der nächsten Fahrt keine Alternative zum Abwarten von Zeitpuffern. In der Regel dürfte kein geeigneter Stellplatz im Straßenraum zu finden sein.

Ich würde also dem durch den wartenden Bus in seiner Lebensqualität eingeschränktem Verkehrsteilnehmer empfehlen, es einfach zu akzeptieren und mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorsichtig vorbeizufahren. Das dürfte auch trotz durchgezogener Linie zulässig sein, wenn sich der Bus länger wartet.

Noch zum Warnblinker:
Streng genommen ist der Warnblinker nur zulässig, wenn es für diese Haltestelle von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde. Off-Topic wird der Warnblinker von Busfahrern aber oft genutzt, um anderen VT anzuzeigen, dass sie hier länger stehen, man also nicht warten soll. Also quasi ein Service, mit dem sich der Busfahrer selbst angreifbar macht, um anderen zu helfen.
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shortie
Beitrag 08.10.2025, 16:12
Beitrag #15


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Zitat (jor @ 07.10.2025, 09:53) *
Das Parkverbot an Zeichen 224 gilt aus der Zweckbestimmung einer Haltestelle selbstverständlich nicht für Linien- und Schulbusse.

Wär ja auch echt blöd, wenn der Verordnungsgeber einen bestimmten Verkehrsraum für Busse frei hält, die Busse dann aber dort nicht warten dürften.

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mir
Beitrag 08.10.2025, 17:07
Beitrag #16


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Zitat (jor @ 07.10.2025, 10:53) *
Das Parkverbot an Zeichen 224 gilt aus der Zweckbestimmung einer Haltestelle selbstverständlich nicht für Linien- und Schulbusse. Exkurs: Das Parken an Endhaltestellen wird in §12 Abs 3a letzter Satz StVO ausdrücklich in anderem Zusammenhang erwähnt, was bekräftigt, dass das Parkverbot eben nicht Linien- und Schulbusse gelten soll.


An Endhaltestellen ...


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hk_do
Beitrag 08.10.2025, 20:04
Beitrag #17


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Ich würde aber doch annehmen, dass auch §12(3a) nicht das Parken mit weniger als 3 m Freiraum zu einer Fahrstreifenbegrenzung erlaubt think.gif

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shortie
Beitrag 09.10.2025, 15:50
Beitrag #18


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Leute Leute....über was für Pippifax unterhalten wir uns hier....

Da hat jemand 8 Minuten hinter einem Bus gestanden und sich nicht getraut vorbei zu fahren - na und....
Stellt euch mal vor da setzt sich der Tod neben. . .

Kein Polizist in Deutschland wird dem wartenden Busfahrer ein Ticket schreiben und Politessen auch nicht.
Und wenn da jemand über die Linie fährt um dran vorbei zu fahren auch nicht.
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hk_do
Beitrag 09.10.2025, 22:15
Beitrag #19


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hmm.

Du bist jetzt seit 11 Jahren hier angemeldet und hast noch nicht gemerkt, dass hier gerne mal weitgehend akademische Diskussionen geführt werden? think.gif

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.11.2025 - 04:43