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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6264 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 774 Beigetreten: 17.12.2003 Mitglieds-Nr.: 1009 ![]() |
Also, ist der verbleibende Teil der Fahrbahn zwischen 1 und 2m breit (5-6m - 2x2m). Ganz schön eng. Da stellt sich die Frage, ob ursprünglich ein Sonderfahrstreifen für Fahrräder in der Straßenmitte angedacht war, soetwas gibt es ja auch. Der wäre dann aber mit durchgängigen Linien zu markieren.
Zu Zeichen 340 findet sich: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden." Der Begriff "Fahrzeug" ist hierbei etwas mißverständlich. Gemeint sind wohl Kraftfahrzeuge (ausgenommen Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV). Und mit "überfahren" ist das Überfahren nach rechts gemeint. Das Rechtsfahrgebot gilt natürlich trotzdem. Kfz müssen sich im Normalfall möglichst weit rechts an die Markierung "kuscheln", sofern nichts dagegen spricht. Z.B. Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen von Fahrrädern oder eben "Bedarf, insbesondere Gegenverkehr". Für Fahrradfahrer gilt ebenso das Rechtsfahrgebot und zwar bezüglich des Fahrbahnrandes, sofern nichts dagegenspricht wie z.B. eine Dooring-Zone durch rechts parkende Fahrzeuge, Falschparker oder das Überholen anderer Fahrzeuge. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24855 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Tendenziell führt ein Mittelstreifen dazu, dass sich Kfz an diesem orientieren und somit den Schutzstreifen besser freihalten.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7957 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
In Ka-Hagsfeld Wo?ca 2m breite Schutzstreifen markiert. Mess noch mal nach ... ![]() Also, ist der verbleibende Teil der Fahrbahn zwischen 1 und 2m breit Ich meine, das widerspräche den Regeln zur Restfahrbahnbreite in der VwV-StVO ...Gemeint sind wohl Kraftfahrzeuge Kann nicht sein, wo ansonsten in der StVO sauber zwischen Kfz und Fzg unterschieden wird ...Also dürfen Radler gar nicht auf dem Schmutzstreifen fahren, denn die haben ja zumeist keinen Bedarf, denn die haben den Stau ja hinter sich und nicht vor sich ... ![]() |
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