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> Schutzstreifen und Rechtsfahrgebot
helmet lampshade
Beitrag 01.10.2025, 10:54
Beitrag #1


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In Ka-Hagsfeld wurde auf einer ca 5-6m breiten vielbefahrenen Straße ca 2m breite Schutzstreifen markiert. Bei dem fast stetigen Gegenverkehr müssen Autofahrer diese häufig mitbenutzen. Sehe ich das richtig, dass das Rechtsfahrgebot hier nicht gilt und der Schutzstreifen nur so weit wie notwendig genutzt werden soll?
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wombat
Beitrag 01.10.2025, 14:25
Beitrag #2


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Also, ist der verbleibende Teil der Fahrbahn zwischen 1 und 2m breit (5-6m - 2x2m). Ganz schön eng. Da stellt sich die Frage, ob ursprünglich ein Sonderfahrstreifen für Fahrräder in der Straßenmitte angedacht war, soetwas gibt es ja auch. Der wäre dann aber mit durchgängigen Linien zu markieren.

Zu Zeichen 340 findet sich: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

Der Begriff "Fahrzeug" ist hierbei etwas mißverständlich. Gemeint sind wohl Kraftfahrzeuge (ausgenommen Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV). Und mit "überfahren" ist das Überfahren nach rechts gemeint.

Das Rechtsfahrgebot gilt natürlich trotzdem. Kfz müssen sich im Normalfall möglichst weit rechts an die Markierung "kuscheln", sofern nichts dagegen spricht. Z.B. Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen von Fahrrädern oder eben "Bedarf, insbesondere Gegenverkehr". Für Fahrradfahrer gilt ebenso das Rechtsfahrgebot und zwar bezüglich des Fahrbahnrandes, sofern nichts dagegenspricht wie z.B. eine Dooring-Zone durch rechts parkende Fahrzeuge, Falschparker oder das Überholen anderer Fahrzeuge.
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mir
Beitrag 01.10.2025, 14:49
Beitrag #3


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Tendenziell führt ein Mittelstreifen dazu, dass sich Kfz an diesem orientieren und somit den Schutzstreifen besser freihalten.


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Mueck
Beitrag 01.10.2025, 20:38
Beitrag #4


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Zitat (helmet lampshade @ 01.10.2025, 11:54) *
In Ka-Hagsfeld
Wo?

Zitat (helmet lampshade @ 01.10.2025, 11:54) *
ca 2m breite Schutzstreifen markiert.
Mess noch mal nach ... thread.gif

Zitat (wombat @ 01.10.2025, 15:25) *
Also, ist der verbleibende Teil der Fahrbahn zwischen 1 und 2m breit
Ich meine, das widerspräche den Regeln zur Restfahrbahnbreite in der VwV-StVO ...

Zitat (wombat @ 01.10.2025, 15:25) *
Gemeint sind wohl Kraftfahrzeuge
Kann nicht sein, wo ansonsten in der StVO sauber zwischen Kfz und Fzg unterschieden wird ...
Also dürfen Radler gar nicht auf dem Schmutzstreifen fahren, denn die haben ja zumeist keinen Bedarf, denn die haben den Stau ja hinter sich und nicht vor sich ... whistling.gif
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