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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 505 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Variante: Keine Fahrradstraße, aber gleiche LZA-Kombination. Ca. 20 m vor der Kreuzung beginnt ein Schutzstreifen und es gibt unmittelbar vor der LZA Aufstellflächen für den Radverkehr. Fallen der Schutzstreifen und/oder die Aufstellflächen unter den Begriff der Radverkehrsführungen in § 37 Abs. 2 Nr. 6? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2537 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Sehe ich das richtig, daß Radampeln eigentlich nur auf „Radverkehrsführungen“ wie Radwegen oder Radfahrstreifen zulässig sind?
Gestern wieder gesehen: Radfahrstreifen „verjüngt“ sich an Ampel zu Schutzstreifen. Mit Ampel für den Radverkehr. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 668 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Das trifft sich gut, ich wollte schon einen eigenen Thread eröffnen, weil mir letzte Woche diese Konstruktion begegnet ist.
In dem Fall ist es nicht einmal eine Fahrradstraße. /ah, jetzt verstehe ich das. Soll wohl für die indirekten Abbieger da sein, die vom linksseitigen, freigegebenen Gehweg kommen. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 505 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Das trifft sich gut, ich wollte schon einen eigenen Thread eröffnen, weil mir letzte Woche diese Konstruktion begegnet ist. Auch noch nicht gesehen, sowas. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6264 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Fallen der Schutzstreifen und/oder die Aufstellflächen unter den Begriff der Radverkehrsführungen in § 37 Abs. 2 Nr. 6? Ich würde sie als Teile der Fahrbahn sehen. Andernfalls hätte ich unterschiedliche Signalisierungen für verschiedene Verkehrsteilnehmer auf der gleichen Fläche, was zu Konflikten führen könnte |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7957 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
... und das gilt m.E. sowohl für Schmutzstreifen, als auch für Fahrradstr. "Vollscheibenfahrzeuge frei" und auch für Aufstellflächen, die diesen "in den Weg" markiert wurden ...
Bekäme ich deswegen Probleme, täte ich mal nach der Begründung dieser §-37-Änderung suchen, denn den Fall, dass verkehrsmittelabhängig verschiedene ggfs. widersprüchliche Signale galten und rothabende Radler hätten bremsen müssen mit gasgebenden grünhabenden Autler hinter einem, gab es ja vorher mit Einführung nichtbenutzungspflichtiger Radwege ohne Änderung des alten § 37 ... In der Begründung sollte genau diese Konstellation besprochen werden, woraus sich schlussfolgern lassen müsste, dass es nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen dürfte, wenn dieselbe Situation durch weitreichende Auslegung des Begriffs "Radverkehrsführung" durch die Hintertür wieder auflebt ... ![]() Interessant wird die Frage erst bei Fahrradstr. ohne "Vollscheibenfahrzeuge frei" Dann hätten wir aber gerne Bilder, ob dann Fälle indirekten Linksabbiegens vorliegen ... Interessant wäre aber auch, ob Gehwege oder Fußgänger mit "Radfahrer (zeitweise) frei" Radverkehrsführungen im Sinne von § 37 Abs. 2 Nr. 6 sind. M.E. auch nicht ... Ich denke da an eine Ausfahrt aus einer Fußgängerzone "R (immer) frei" in eine Ampelkreuzung rein mit einer Furt irgendwo rechts, müsste man Schlenker fahren, die ehedem nur Fußgängerstreuscheiben hatte, da galt dann "freie Fahrt für freie Radler" nur unter Beachtung des § 10, aber inzwischen mit Kombistreuscheiben aufgerüstet wurde. Vom Vorzustand müsste ich Bilder haben, womöglich hier auch schon mal gezeigt. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.10.2025, 20:58
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2537 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Vielleicht paßt diese Schaltung zum Thema.
![]() Der Schutzstreifen wird in den Parkstreifen-Radweg übergeleitet. Eine Benutzungspflicht dafür besteht nicht. Wenn ich die StVO hier richtig verstanden habe, darf ich auf der Fahrbahn mit der normalen Ampel bei Grün rechts abbiegen, auch wenn die Radampel Rot signalisiert? Die sind nämlich nie gleichzeitig, sondern hintereinander grün, damit der Radverkehr geradeaus fahren kann. (Was aus unerfindlichen Gründen einige Autofahrer nicht davon abhängt, bei Fahrradgrün rechts abzubiegen.) -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.10.2025 - 08:18 |