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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2537 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Für Laien entspricht „Breite über alles“ der Gesamtbreite. Woher bzw. nach welcher Logik weiß ich denn jetzt, ob Blinker als Einrichtung für die indirekte Sicht auch bei eKF in der Breite mitzählen oder nicht? Rückspiegel sind für diese Kfz zwar nicht Pflicht, aber innerhalb von 70 cm Breite und einer dicken Jacke sieht man nach hinten nichts. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7787 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
eKF sind Kraftfahrzeuge. Da die eKFV keine abweichenden Regelungen definiert gehe ich davon aus, dass die Vorschriften der StVZO über die Bestimmung der Breite auch für eKF gelten und damit auch für die genannte Grenze von 700 mm gem. eKFV.
Damit sind die Spiegel bei der Bestimmung der Breite nicht zu berücksichtigen. Blinker übrigens auch nicht ![]() Wenn der Laie nur einen Teil der relevanten Vorschriften liest kann der Fachmann ja nichts dafür ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.10.2025 - 08:16 |