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> Kombination oder Wechsel zwischen Urin- und Haarproben?
Libra
Beitrag 27.09.2025, 00:16
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Kontrollabstinenzprogramm im Rahmen der MPU und hoffe, dass mir jemand aus eigener Erfahrung weiterhelfen kann.

Konkret:
-Darf man von einem Urinkontrollprogramm auf Haaranalyse wechseln?
- Geht auch der umgekehrte Weg, also von Haaranalyse zu Urin?

Unter welchen Voraussetzungen akzeptieren die Stellen überhaupt so einen Wechsel, und wer entscheidet das?

Vielleicht hat hier jemand schon einmal gewechselt oder weiß, wie streng die Begutachtungsstellen das handhaben.

Vielen Dank im Voraus!
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Fietser
Beitrag 27.09.2025, 06:13
Beitrag #2


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Hallo Libra,

Kurzum, ja, das geht, auch in beide Richtungen, und da spricht auch nichts gegen, oder wird nachteilig ausgelegt.
Es kann ja durchaus immer sein, dass aufgrund irgendwelcher Umstände man feststellt, dass die ein oder andere Nachweismethode für einen selbst sinnvoller ist, sei es aus zeitlichen Gründen, frisurbedingten, schambedingten, oder welchen auch immer...
Ich könnte mir freilich vorstellen, wenn man im 3-Monatstakt hin- und herwechselt, dass da zumindest die Frage nach dem Grund aufkommt...
Letzten Endes sind - hinsichtlich des Nachweises des Abstinenzzeitraumes für die MPU - als gleichwertig zu beachten.

Erfahrungen von "Wechslern" wüsste ich aus den Threads im Forum spontan leider nicht, vllt. meldet sich noch wer...

Was bei einem Wechsel zwischen den Nachweismethoden jedoch dringend zu beachten ist, dass zwischen den Abstinenznachweiszeiträumen der jeweiligen Nachweismethoden keine zeitlichen Lücken entstehen.
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Hornblower
Beitrag 27.09.2025, 09:32
Beitrag #3


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Wie Fietser schon schrieb: Ein Wechsel der Methode ist in beiden Richtungen grundsätzlich möglich.

Aber....


Ein positive Ergebnis beim Urin-Screen kann, sofern "bekannt" geworden, nicht durch eine HA "ausgeglichen" werden. Wenn aber bei einem Institut das Screening versaut ist, und mit der HA der Zeitraum des Screens abgedeckt werden kann und das negative Screening nicht beim GA bekannt wird, dann passt das.

Entscheidend ist, wenn man über einen längeren Zeitraum AN erbringen muss, dass diese lückenlos sind. Hieraus kann sich ggf. ein Problem ergeben: Wenn ein Urin-Screen auf EtG über 6 Monate abgeschlossen wird und die Probe nach Monat 5 positiv ist, kann die HA rückwirkend nur 3 Monate abdecken - es entsteht mithin eine Lücke von 2 Monaten.

Das ist ggf. verkraftbar, wenn man letztlich die 2 Monate einfach hinten anhängen kann. Es ist aber fatal, wenn man AN über 12 Monate erbringen muss, die ersten 6 waren einwandfrei, und dann klafft da die 2-Monats-Lücke.


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der Stef
Beitrag 27.09.2025, 17:09
Beitrag #4


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Zitat (Hornblower @ 27.09.2025, 10:32) *
Ein positive Ergebnis beim Urin-Screen kann, sofern "bekannt" geworden, nicht durch eine HA "ausgeglichen" werden. Wenn aber bei einem Institut das Screening versaut ist, und mit der HA der Zeitraum des Screens abgedeckt werden kann und das negative Screening nicht beim GA bekannt wird, dann passt das.
Frage aus Interesse: Müsste die Haarprobe bis zur letzten befundlosen Urinprobe zurückreichen* oder würde der Zeitpunkt reichen, zu dem die versaute Urinprobe stattfand? Und ist das Institut nicht verpflichtet, sowohl die befundbehaftete Urinprobe als dann auch die Kompensations-Haarprobe zu berichten?


________________________________________
* was natürlich oftmals gar nicht gehen würde, wenn das Intervall >3 Monate gewesen wäre
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corneliusrufus
Beitrag 27.09.2025, 17:35
Beitrag #5


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Aufgrund der Mathematik der statistischen Testung müssen die AN nahtlos den vorherigen Zeiträumen folgen. Eine einmal festgestellte positive Probe kann ohne Nachweis eines Laborfehlers (mit der B-Probe) nicht durch eine erneute anderweite Probenentnahme mit folgender Analyse entkräftet werden! Zwar mag es dann für eine Zeitraumüberlappung einmal ein positives wie einmal ein negatives Ergebnis geben, doch letztlich zählen tut das positive Laborergebnis. Mit der Folge, der AN wurde nicht erbracht.

Bei einem Würfelspiel möge jeder, der eine "sechs" würfelt, ausscheiden. Dann kann auch nicht nochmals mit einem anderen Würfel das Glück versucht werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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DummerCityPanzer
Beitrag 28.09.2025, 13:12
Beitrag #6


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Hallo @Libra,

ich stehe vielleicht selbst vor diesem Thema.

Ich hatte am 09.09. meine letzte Abgabe von Urin, das Fenster meines Programms lief aber von 12.03.-12.09., dennoch würde ich wenn ich mit einem halben Jahr Abstinenz nicht bestehe als späteste Abgabe meiner Haare den 09.12. wählen, einfach aus dem Grund heraus dass mir diese 3 Tage Lücke nicht negativ ausgelegt werden könnte, obwohl es theoretisch nicht möglich wäre in diesen 3 Tagen zu konsumieren, da die Abbauprodukte sowieso mit einfließen würden und ein positiver Befund die Folge wäre.

Der wichtigste Punkt ist keine Lücke innerhalb der Nachweise, wenn für z.B. 12 Monate 3 Tage nach hinten raus fehlen ist dies Vertretbar.


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x100f
Beitrag 07.10.2025, 11:50
Beitrag #7


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Ich erinnere mich an eine solche Frage bei einer Fortbildung (ich glaube, es war PIMA). Der Referent hat damals geantwortet, dass maximal 1 Woche Differenz noch akzeptabel sei. Ob das jetzt seine Privatmeinung war oder PIMA generell so vorgeht weiß ich aber nicht.

Grüße
Klaus


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Zu meiner Person: Ich bin Psychologe und hatte 2009 selbst als Betroffener das fragliche "Vergnügen" einer MPU.

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John Dalton
Beitrag 07.10.2025, 14:09
Beitrag #8


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Zitat (DummerCityPanzer @ 28.09.2025, 14:12) *
Ich hatte am 09.09. meine letzte Abgabe von Urin, das Fenster meines Programms lief aber von 12.03.-12.09., dennoch würde ich wenn ich mit einem halben Jahr Abstinenz nicht bestehe als späteste Abgabe meiner Haare den 09.12. wählen, einfach aus dem Grund heraus dass mir diese 3 Tage Lücke nicht negativ ausgelegt werden könnte...


Wenn das Abstinenzprogramm bis zum 12. läuft, gibt es zwischen dem 9. und 12. keine Lücke. Die Abstinenz gilt damit als bis zum 12. nachgewiesen. Völlig egal, wann die letzte Probe war und wenn es ein Monat vorher war. Allein entscheidend ist der Zeitraum des Programms laut "Zertifikat". Da ja auch seit einiger Zeit nur eine Mindestanzahl an Proben angegeben wird und keine feste Anzahl, kann man nach der eigentlich letzten Probe bis zum Ende des Programms immer nochmal einbestellt werden.
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Hornblower
Beitrag 07.10.2025, 16:27
Beitrag #9


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Zitat (DummerCityPanzer @ 28.09.2025, 14:12) *
theoretisch nicht möglich wäre in diesen 3 Tagen zu konsumieren, da die Abbauprodukte sowieso mit einfließen würden und ein positiver Befund die Folge wäre.


Streng genommen ist dieses Argument, so ich es richtig verstanden habe, nicht schlüssig: Die HA gelten ja deshalb nur rückwirkend für einen definierten Zeitraum, weil angenommen werden muss, dass ältere Segmente für den Nachweis nicht mehr geeignet sind, z.B. weil sich das Substrat zerlegt oder verschwindet.


Davon abgesehen hat John Dalton aber vollumfänglich die wichtigsten Aspekte dargelegt.


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DummerCityPanzer
Beitrag 08.10.2025, 06:27
Beitrag #10


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@Hornblower meine Antwort bezog sich auf mich und wie ich es in dieser Situation handhaben würde, dass es rechtlich okay wäre mag so sein aber ich bin ein vorsichtiger Mensch und würde es auch so Argumentieren würde mich es jemand fragen.

Gesetze und Rechte sind leider sehr dehnbare Dinge auch wenn die Lage klar zu sein scheint kommt es hier immer wieder zu Konflikten, da habe ich persönlich keine Lust drauf.


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