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> Temporäre "Umwidmung" Radfahrstreifen
bicionado
Beitrag 22.09.2025, 08:38
Beitrag #1


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Ich brauche einmal eure Unterstützung. Wie muss eine verkehrsrechtliche Anordnung aussehen bzw. wie kann ich eine rechtssichere Formulierung verfassen, um ein Teilstück eines Radfahrstreifens temporär wegen einer Veranstaltung zu einem Taxistand "umzuwidmen"? Es handelt sich hierbei um eine regelmäßige, jährlich stattfindende Veranstaltung. Diese Anordnung muss also jedes Jahr zum Tragen kommen. Vielen Dank vorab!
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ulm
Beitrag 22.09.2025, 09:51
Beitrag #2


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Es handelt sich nicht um eine Umwidmung, die wäre etwas dauerhaftes.
Es ist eine temporäre Änderung, auch wenn sie sich jährlich wiederholt.

Einen Radfahrstreifen, so er korrekt angelegt ist, ist wohl nicht so einfach aufzuheben.
Wenn man es 100% ordentlich machen will, muss man wohl die Markierungen gelb auskreuzen.

Und wie sieht es mit der Restfahrbahnbreite dann aus?
Überholverbot der Zweiräder?
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bicionado
Beitrag 22.09.2025, 10:15
Beitrag #3


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Fahrbahnbreite sind 6,5m. Lollies werden ausgekreuzt, ebenso die Piktogramme. Kann ich denn überhaupt so einfach die Benutzungspflicht aufheben (und später wieder anordnen)? Die Straße wird ja nicht weniger gefährlich durch die Veranstaltung.

/Fahrbahnbreite zwischen den Radfahrstreifen
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oetz2000
Beitrag 22.09.2025, 12:19
Beitrag #4


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So pauschal kann man das nicht beantworten. Die Benutzungspflicht bei einem Radfahrstreifen ergibt sich ja nicht unbedingt aus einer Gefahr heraus, sondern das VZ zur Kennzeichnung ist verpflichtend. Insofern kann der Radfahrer ja möglicherweise trotzdem auf der Fahrbahn im Kfz-Verkehr mitfahren. Ggf. muss die Geschwindigkeit beschränkt werden.
Aber welche Maßnahmen genau getroffen werden können, kann dir keiner genau sagen, wenn er die Örtlichkeit und Umgebung und das Verkehrsaufkommen in dem Bereich zu dem Veranstaltungszeitpunkt nicht kennt.
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Tinu
Beitrag 22.09.2025, 15:39
Beitrag #5


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Ich sehe im Prinzip keinen Unterschied zur Verkehrssicherung wie bei einer "normalen" Baustelle: Ein Straßenteil soll geplant über eine bestimmte Länge temporär wegfallen. Dafür muss dann die Verkehrslenkung im Umfeld angepasst werden. Wie das im Detail am besten zu gestalten ist, hängt doch immer vom konkreten Einzelfall ab.


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Gruß
Martin
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bicionado
Beitrag 23.09.2025, 08:11
Beitrag #6


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Mir ging es tatsächlich um die Benutzungspflicht. Aber wenn man für einen Radfahrstreifen offenbar keine Anordnung benötigt, ist das ja unbegründet.
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Mueck
Beitrag 23.09.2025, 09:23
Beitrag #7


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Du willst mal § 45 lesen ... whistling.gif
Zitat (bicionado @ 23.09.2025, 09:11) *
Mir ging es tatsächlich um die Benutzungspflicht. Aber wenn man für einen Radfahrstreifen offenbar keine Anordnung benötigt, ist das ja unbegründet.
Natürlich braucht man dafür eine Anordnung. Für Radfahrstreifen entfällt nach § 45 (9) S. 4 nur der Satz 3, alles andere bleibt.

Zitat (bicionado @ 22.09.2025, 11:15) *
Lollies werden ausgekreuzt, ebenso die Piktogramme.
Reicht nicht ganz, auch:

Zitat (ulm @ 22.09.2025, 10:51) *
Wenn man es 100% ordentlich machen will, muss man wohl die Markierungen gelb auskreuzen.
So wird es auch in Karlsruhe gemacht, wenn ein Radfahrstreifen einer Baustelle oder einer Schienenersatzverkehrshaltestelle zum Opfer fällt ... thread.gif In der Kriegsstraße in Höhe Leopoldstr. auch mal mit einem Radfahrverbot für die Gesamtstraße garniert ... shutup.gif

Im übrigen begründet der blaue Lolly nicht nur eine B-Pflicht für Radler, sondern auch ein Benutzungsverbot für andere. Lolly weg bleibt noch ein Seitenstreifen, den man zwar beparken, aber nach § 2 nicht befahren darf mit Kfz.
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TAK
Beitrag 23.09.2025, 13:20
Beitrag #8


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Am besten auch eine Radfahrumleitung ausweisen... sonst haste ggf. den Shitstorm...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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bicionado
Beitrag 23.09.2025, 13:40
Beitrag #9


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Ok, danke schon einmal für eure Einschätzungen. Kann ich so? Und noch der police.gifTaxistand.
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ulm
Beitrag 23.09.2025, 14:11
Beitrag #10


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Zitat (bicionado @ 23.09.2025, 14:40) *
Kann ich so?

Was ist das denn für ein uneindeutiger Stuss? wallbash.gif
Die Gelbmarkierung leitet die Radlinge in Fahrbahn.
Das Zeichen 254 sperrt für Radlinge. unsure.gif think.gif
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Tinu
Beitrag 23.09.2025, 14:14
Beitrag #11


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Statt 254 den Radweg einfach nur beenden, und zwar am besten vor der Einmündung, damit man sich ab dort in die Fahrbahn einsortieren kann.

Und wenn schon ein VZ 138, dann so frühzeitig, dass man sich darauf einstellen kann und nicht erst, wenn es bereits zu spät wäre. So ist das wie ein Warndreieck, das man direkt hinter der Stoßstange platziert.


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Gruß
Martin
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mir
Beitrag 23.09.2025, 18:19
Beitrag #12


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Bitte sich selber mal in die Rolle von Radfahrern und anderen VT verseten, die davor stehen.

Zum ersten Bild:

Recht ist ein Z237. Also muss da rechts ein Radweg sein.
Rechts neben der Fahrbahn steht ein Z254 vor Straßengrün. Schilder stehen regelmäßig rechts. Das muss also heißen, dass die Fahrbahn für Radfahrer gesperrt ist.

Also wenn das rechts ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg werden soll, ist die Beschilderung gut, allerdings fragt man sich, warum die Fahrbahn gesperrt werden muss, falls der Gehweg mal per Mülltonnen versperrt ist, würde man doch gerne auch diese nutzen können.

Die Parkplätze rechts sind lustig. Wer zuerst reinfährt, muss warten, bis der andere wieder rausfährt?


Zum zweiten Bild:

Erst mal zu diesem weitverbreiteten Unsinn mit dem gelben Durchstreifen. Man hat extra vor Jahren in die StVO aufgenommen, dass gelbe Linien weiße Markierungen aufheben. Der vorgesehen Weg wäre, die Linien, die weiterhin gültig bleiben sollen, gelb zu übermalen. Also: Dort Parkmarkierungen für die Taxistände in Gelb, ebenso die Leitlinie und den Radschutzstreifen auf der anderen Fahrbahnseite. Ist halt aufwendig, hat der Gesetzgeber aber nunmal so gewollt.

Was das X über dem Radfahrsymbol soll, ist dagegen nicht geregelt, stehen nicht im Verkehrszeichenkatalog und sind damit rechtswidrig. Will man es als eine Markierung sehen, dann werden damit ebenfalls der Schutzstreifen auf der anderen Seite und die Leitlinie aufgehoben. Gut, ist wahrscheinlich eh verzichtbar.

Wie man sieht, halten die Autofahrer weiterhin den Radstreifen ein und die Radfahrer fahren weiter weiter auf dem scheinbaren Radweg. So richtig verständlich scheint das für die VT nicht zu sein, was das Amt da anordnen will. Mit gelben Parkmarkierungen + Taxischild wäre es deutlich einleuchtender.


Was mal nichts mit der Änderung zu tun hat:

Das Stricheln der Fahrbahnbegrenzung im Bereich von Einfahrten ist üblich, aber falsch. Soll dort der Radweg unterbrochen und in einen Schutzstreifen übergehen? Müsste danach eventuell wieder ein Z237 hin, wo der Radweg dann wieder weitergeht? Oder meint man, dass man das braucht, damit die Autofahrer auf das Grundstück fahren dürfen? Bitte zu Z 295 lesen:

Zitat
Grenzt [die Fahrbahnbegrenzung] einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind oder sich Grundstückszufahrten befinden und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.


Dieses Gestrichel schafft dagegen wieder Unklarheit und verführt Autofahrer dazu, hier einen Vorrang zu sehen.


Es ist bemerkenswert, dass auch Großstädte, die sich einen darauf spezialisierten Mitarbeiterstab halten können, von der StVO überfordert sind. Ganz besonders, wenn es um Radverkehr und Baustellen geht.


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mkossmann
Beitrag 24.09.2025, 06:29
Beitrag #13


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Egal wie so eine temporäre Anordnung aussieht: Untergräbt man damit nicht die rechtliche Grundlage für die Benutzungspflicht des Streifens ?
Denn die Anordnung der Benutzungspflicht beruht ja auf einem inakzeptabel hohen Unfallrisiko für Radfahrer bei Fahrbahnbenutzung.
Und Niemand wird überzeugend erkären können , das die Anordnung eines Taxistandes am Fahrbahnrand das Unfallrisiko für Radfahrer auf der Fahrbahn dann soweit senkt, das keine Benutzungspflicht mehr notwendig ist.
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shortie
Beitrag 24.09.2025, 07:22
Beitrag #14


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Zitat (bicionado @ 22.09.2025, 08:38) *
um ein Teilstück eines Radfahrstreifens temporär wegen einer Veranstaltung zu einem Taxistand "umzuwidmen"?

Da braucht doch nichts umgewidmet zu werden.
Es werden ja nicht bestimmte Flächen zur Fahrbahn gewidmet und andere zu Gehwegen und wieder andere zu Radwegen und wieder andere zu Taxenständen.
Bei der Widmung wird eine Fläche, die dem Strassenbaulastträger gehört, zur öffentlichen Fläche bzw. Straße gemacht und zur allgemeinen Nutzung gegeben.

Das was du vorhast, muss allerdings mit § 45 StVO in Einklang zu bringen sein.

Das gehört ja irgendwie zu deinem Job, bist vermutlich sogar Amtsangehörig.
Da ist es schon irgendwie seltsam, dass du Rat hier im Forum einholst.

Einen Radweg zu einem Taxenstand zu machen ist schon sehr fragwürdig.
Mir wäre der Schutz der Radfahrer wichtiger als ein Taxenstand.

Beispiel für eine Widmung:
Stadt Halle
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bicionado
Beitrag 24.09.2025, 08:45
Beitrag #15


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Wie ihr sicher schon bemerkt habt, habe ich nicht vor, irgendwas "umzuwidmen" whistling.gif . Ich bin eher auf der Suche nach Möglichkeiten, diesem alljährlich stattfindenden Quatsch Einhalt zu gebieten. In den eh wegen des Oktoberfestes gesperrten Stichstraßen findet sich genügend Platz für Taxis. Keine Ahnung, weshalb man für sowas das Leben der Radfahrenden dort noch nerviger macht. Auf der Fahrbahn ist da nämlich tagsüber weitestgehend Stillstand angesagt, weshalb man dort zwar fahren könnte, aber eigentlich keine Lust drauf hat und dann wird 'natürlich' oft auf die Gehwege ausgewichen.

/der nächste fragwürdige Taxistand befindet sich gleich ein paar Ecken weiter hier. Keine Ahnung, wie man da in ein Taxi einsteigen will.
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helmet lampshade
Beitrag 24.09.2025, 09:03
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 23.09.2025, 18:19) *
Man hat extra vor Jahren in die StVO aufgenommen, dass gelbe Linien weiße Markierungen aufheben. Der vorgesehen Weg wäre, die Linien, die weiterhin gültig bleiben sollen, gelb zu übermalen. Also: Dort Parkmarkierungen für die Taxistände in Gelb, ebenso die Leitlinie und den Radschutzstreifen auf der anderen Fahrbahnseite. Ist halt aufwendig, hat der Gesetzgeber aber nunmal so gewollt.

Eine Anmerkung hierzu, auch wenn sie offtopic ist offtopic.gif
Auf Autobahnbaustellen sieht man recht häufig, dass gelbe Markierungen nur an den Stellen angebracht werden, an denen die Weißen nicht gelten sollen.
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mir
Beitrag 24.09.2025, 09:12
Beitrag #17


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Zitat (bicionado @ 24.09.2025, 09:45) *
Wie ihr sicher schon bemerkt habt, habe ich nicht vor, irgendwas "umzuwidmen" whistling.gif . Ich bin eher auf der Suche nach Möglichkeiten, diesem alljährlich stattfindenden Quatsch Einhalt zu gebieten.


Dann halt uns doch mal auf dem Laufenden, was Du erreichen konntest.

Hier in Erlangen kann man das völlig vergessen. Die Bauunternehmer machen, was sie wollen, ruft man bei der Stadt an, kommt in guten Zeiten ein "Baustellenkontrolleur" vorbei, der aber noch nie was veranlasst hat. In anderen Zeiten ist der Baustellenkontrolleur für längere Zeit abwesend, und man verweist an den Radverkehrsbeauftragten, der nun auch schon wieder seit Monaten abwesend ist. Und der Rest der Stadt hat selbstverständlich keine Zeit. Ich hab's vor Jahren aufgegeben. Seit dem derzeitigen OB scheinen Grundregeln der Verwaltung, etwa dass man für Aufgaben Vertretungsregelungen hat, nicht mehr zu gelten, oder dass man bei Überlastung eine Anzeige schreibt und der Dienstherr dann Pflichtaufgaben so organisiert, dass sie bewältigbar sind.

Erreichen kann man also nur was vor Gericht mit Fortsetzungsfeststellungsklage usw., mit undurchsichtigen Aussichten.




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Mueck
Beitrag 24.09.2025, 09:18
Beitrag #18


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Zitat (mir @ 23.09.2025, 19:19) *
Das muss also heißen, dass die Fahrbahn für Radfahrer gesperrt ist.
Ich sehe da eine Anwendung von § 39:
"Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht."
Und "genau auf" ist für mich gleichzeitig auch "über", insbesondere, wenn es wie hier verbunden ist mit einer Absperrung, da braucht man dann auch keinen überkragenden Ast am Mast ...

Zitat (mkossmann @ 24.09.2025, 07:29) *
Egal wie so eine temporäre Anordnung aussieht: Untergräbt man damit nicht die rechtliche Grundlage für die Benutzungspflicht des Streifens ?
Pssst ... whistling.gif thread.gif shutup.gif


Zitat (shortie @ 24.09.2025, 08:22) *
Es werden ja nicht bestimmte Flächen zur Fahrbahn gewidmet und andere zu Gehwegen und wieder andere zu Radwegen und wieder andere zu Taxenständen.
Bei der Widmung wird eine Fläche, die dem Strassenbaulastträger gehört, zur öffentlichen Fläche bzw. Straße gemacht und zur allgemeinen Nutzung gegeben.
Es ist jetzt schon eine Weile her, dass ich mich mit Widmungen beschäftigt habe, aber ich meine, mir sind da auch Widmungen von Teilflächen begegnet, bspw. im Rahmen von Bebauungsplänen. Wenn da was mit "G+R" bezeichnet ist, darf man den Radverkehr auf dem Bordsteinweg nicht einfach verbieten. Etc.
Und die Straßenbaulast kann auch schon mal zwischen Fahrbahn und Begleitwegen variieren ...
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bicionado
Beitrag 24.09.2025, 10:24
Beitrag #19


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Zitat (mkossmann @ 24.09.2025, 06:29) *
Egal wie so eine temporäre Anordnung aussieht: Untergräbt man damit nicht die rechtliche Grundlage für die Benutzungspflicht des Streifens ?


Das war mein erster Gedanke, aber wie ich gelernt habe, benötigt man für den blauen Lolli an einem Radfahrstreifen eben keine besondere Gefahrenlage.
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oetz2000
Beitrag 25.09.2025, 10:39
Beitrag #20


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Zitat (shortie @ 24.09.2025, 08:22) *
Das gehört ja irgendwie zu deinem Job, bist vermutlich sogar Amtsangehörig.
Da ist es schon irgendwie seltsam, dass du Rat hier im Forum einholst.


Warum denn nicht? Hier gibt es oder gab es auch Rechtsanwälte oder Polizisten, die eifrig mitdiskutier(t)en und sicherlich auch noch das eine oder andere mitgenommen haben. Auch Bedienstete von Behörden müssen sich das Wissen erstmal aneignen und warum soll dann dieses Forum nicht ein geeignetes Mittel sein? Man muss sich eben nur bewusst sein, dass nicht alles was hier geäußert wird, immer richtig ist. Und mir ist jemand von der SVB lieber, der sich hier nochmal schlau (zusätzlich) macht, als jemand, der draußen totalen Mist anordnet.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.09.2025 - 03:45