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> Erlaubte Blinkfrequenz bei R65-Zusatzleuchte für Otto Normalfahrer?
Söne spitze Steine
Beitrag 21.09.2025, 23:41
Beitrag #1


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Auf dem Markt gibt es Zusatzscheinwerfer mit ECE-R65-Zulassung (Fern- und Arbeitsscheinwerfer). An den Lampen kann ich Blinkfrequenz und -muster umschalten, unter anderem Dreifach-/Fünffachblitz (auch „Triblitz“). Welche davon darf ich im Unterschied zur normalen Blinkfrequenz zur Absicherung einer Unfallstelle verwenden?


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ExVWbusfahrer
Beitrag 21.09.2025, 23:58
Beitrag #2


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Das ist eine Frage, die ich mir niemals stellen würde.
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hk_do
Beitrag 22.09.2025, 11:29
Beitrag #3


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Warnleuchten mit (ausschließlicher) Genehmigung nach ECE-R65 sind für "Otto-Normalfahrer" nicht zulässig.

Das war einfach... wavey.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.09.2025, 07:36
Beitrag #4


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Danke!

Ich nehme mal an, die Warnblitzer nach R65 sind (wesentlich) heller als normale Warnblinker oder mobile Leuchten für die Unfallsicherung?

Weitere Infos:

https://www.tralert.com/de/beleuchtungsbegr...-verordnung-65/

https://www.led-martin.de/download/download...5_Merkblatt.pdf

Hier steht http://www.anwalt-moenchengladbach.de/inde...-zulaessig.html

daß diese Blitzer innen von "Privaten" zur Sicherung von Gefahrenstellen sogar innen fest verbaut werden dürfen. Oder fallen die R65-Blinkleuchten da heraus?


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ulm
Beitrag 27.09.2025, 10:28
Beitrag #5


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Im §53a Abs. 3 StVZO ist ausdrücklich die Rede von TA-20-Leuchten, nicht von ECE-Leuchten (also R65).
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hk_do
Beitrag 28.09.2025, 18:29
Beitrag #6


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Die aktuelle Fassung der TA 20 erlaubt auch nur noch die Genehmigung von Warnleuchten mit Rundumwirkung, keine gerichteten Warnleuchten mehr.

In der Vergangenheit gab es Einrichtungen, die sowohl nach TA 20 als auch nach ECE-R65 (Kategorie XA) genehmigt waren. Das hat sich dann mit Ablaufen der Übergangsfristen erledigt. (Ich gehe aber davon aus, dass schon im Verkehr befindliche Einrichtungen weiter verwendet werden dürfen).



Ergänzung: Die Änderung ist zum 30.11.2024 veröffentlicht worden. Nach meinem Verständnis ist sie damit spätestens seit dem 01.07.2025 anzuwenden, d.h. es dürfen keine neuen Einrichtungen nach den alten Regeln genehmigt werden (*). Nach dem 30.11.2027 dürfen die nach dem alten Stand genehmigten Einrichtungen dann auch nicht mehr in den Verkehr gebracht werden (*).

(*) ausgenommen jeweils Ersatzteile für schon im Verkehr befindliche Fahrzeuge und deren Ausrüstung.

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ulm
Beitrag 28.09.2025, 21:09
Beitrag #7


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Wobei ich die TA-20-Leuchten als extrem sinnvoll empfinde.
Und auch die gerichtete Wirkung ist da kein Fehler gewesen. Das Hänsch RWS war da so ein Produkt.

Kaputtgemacht wurde das in meinen Augen von manchen Feuerwehren und Rettungsdiensten, die es mit der Lichtverschmutzung übertrieben haben.
Der Satz "Viel hilft viel" ist nicht nur in der Medizin nicht immer richtig.

Interessanterweise geht Spanien mit der V16-Warnleuchte einen eigenen Weg:
Diese ersetzt bei in Spanien zugelassenen Fahrzeugen ab 2026 das Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen.
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hk_do
Beitrag 28.09.2025, 22:14
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 28.09.2025, 22:09) *
Wobei ich die TA-20-Leuchten als extrem sinnvoll empfinde.


was mich daran erinnert, dass ich ja nochmal nachts auf den Waldparkplatz fahren wollte um eine TA20-Leuchte und eine ECE-R65-Leuchte im direkten Vergleich anzuschauen....

Aber die dunkle Jahreszeit hat ja jetzt wieder begonnen wink.gif


Zitat
Und auch die gerichtete Wirkung ist da kein Fehler gewesen. Das Hänsch RWS war da so ein Produkt.


ja nu

Wenn gerichtetes gelbes Licht Teufelszeug ist, dann darf es auch keine gerichteten TA20-Leuchten geben.

Wenn es kein Teufelszeug ist, dann sollte man aber auch die gerichteten ECE-R65-Leuchten erlauben wavey.gif

Zitat
Kaputtgemacht wurde das in meinen Augen von manchen Feuerwehren und Rettungsdiensten, die es mit der Lichtverschmutzung übertrieben haben.
Der Satz "Viel hilft viel" ist nicht nur in der Medizin nicht immer richtig.



Das ist eine Frage der Ideologie. In den USA zum Beispiel scheint man das völlig anders zu sehen.

Hier setzt man dagegen auf klare Aussagen. Und: ja, wenn das zu vermittelnde Signal "blaues Blinklicht" ist, dann darf man auch nicht viele blaue Leuchten unsynchronisiert nebeneinander hängen. Weil die dann ab einer gewissen Entfernung zu einem verschwommenen blauen Etwas werden. Warum das aber zu Beispiel gegen HT-Systeme aus synchronisierten Einzelleuchten sprechen sollte die als Kreuzungsblitzer installiert sind verstehe ich auch nicht think.gif

Zitat
Interessanterweise geht Spanien mit der V16-Warnleuchte einen eigenen Weg:


Ja, leider einen eigenen.

So gibt es als Referenzprodukt die Osram Road Flare einmal als V16-Variante und einmal als TA-20-Variante. Man braucht also für Deutschland und Spanien verschiedene Produkte (und was ist mit dem Rest von Europa?).

Zitat
Diese ersetzt bei in Spanien zugelassenen Fahrzeugen ab 2026 das Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen.


Auch wieder eine Glaubensfrage:
Es ist wohl nicht vorgesehen, eine (erste) Warnung vor einer Kurve oder Kuppe aufzustellen. (Ja, es gibt im Bereich von Autobahnen und Schnellstraßen durchaus gute Gründe für so eine Ansicht).

Auf jeden Fall besser als ein nach den Regeln für Kinderspielzeug geprüfter Klappmechanismus mit textilem Überzug scared.gif

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dopero
Beitrag 28.09.2025, 23:16
Beitrag #9


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Zitat (hk_do @ 28.09.2025, 23:14) *
So gibt es als Referenzprodukt die Osram Road Flare einmal als V16-Variante und einmal als TA-20-Variante. Man braucht also für Deutschland und Spanien verschiedene Produkte (und was ist mit dem Rest von Europa?).
Vor allem, weil die V16 Variante automatisch über das Mobilfunknetz eine Meldung absetzt, sobald die Leuchte aktiviert wird. Angeblich sollen auch andere Fahrzeuge über das Navi eine Warnmeldung anzeigen (haben ja bestimmt auch „alle“ Fahrzeuge in Spanien).
Da das in D wegen des Mobilfunknetzes wohl nicht funktionieren kann, braucht man hier halt auch keine Leuchte mit SIM Karte…

Zitat (hk_do @ 28.09.2025, 23:14) *
Auch wieder eine Glaubensfrage:
Es ist wohl nicht vorgesehen, eine (erste) Warnung vor einer Kurve oder Kuppe aufzustellen. (Ja, es gibt im Bereich von Autobahnen und Schnellstraßen durchaus gute Gründe für so eine Ansicht).
Man ist in Spanien der Meinung, aus dem Fahrzeug auszusteigen und das Warndreieck aufzustellen sei zu gefährlich. Im Wagen zu bleiben und die Leuchte mit Magnet aufs Dach zu setzen sein angeblich sicherer.
Ich verlasse dagegen als erstes immer ein Pannenfahrzeug umgehend und halte mich in gebührendem Abstand auf, denn es kann immer jemand in den stehenden Wagen fahren.
Zudem hat wohl niemand daran gedacht, dass es Fahrzeuge gibt, bei welchen die Magnetbefestigung nicht funktioniert. Bei Fahrzeugen mit Aluminium-, Glas-, Kunststoffdach (Hardtop) oder Stoffdach (Cabrio) muss man dann wohl deswegen im Fahrzeug bleiben um die Leuchte auf dem Dach festzuhalten. Und wie man die wohl bei Transportern mit Hochdach oder Wohnmobilen überhaupt aufs Dach bekommt ohne auszusteigen?
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