... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Einfahrt in gesch. Kreuzungsbereich bei Grün kann Rotlichtverstoß sein
Söne spitze Steine
Beitrag 19.09.2025, 15:32
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2530
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



    
 
Es geht um BayObLG, 07.07.2025 - 201 ObOWi 407/25.

In diesem ntv-Artikel wird erläutert, daß ein Rotlichtverstoß vorliegen kann, wenn man bei Grün zwar die Haltlinie überfahren, aber erst bei Rot in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren ist.

Nehmen wir mal als konkretes Beispiel eine Fußgängerampel, bei der eine der Haltlinien wegen einer EInmündung ein paar Meter zurückversetzt ist. Der geschützte Kreuzungsbereich ist die Fußgängerfurt, richtig?
Wenn ich als Autofahrer nun bei Grün oder Gelb die Haltlinie passiere, aber erst bei Rot in die Fußgängerfurt einfahre, begehe ich einen Rotlichtverstoß?

PS: Ich bekomme beim Posten häufiger einen „IPS Driver Error – There appears to be an error with the database.“ Die Nachricht wurde allerdings gespeichert.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 19.09.2025, 16:38
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24848
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Mit diesem Satz aus der Entscheidung wird das verständlicher:

Zitat
Aufgrund stockenden Verkehrs habe sie möglicherweise anhalten müssen, ohne dass ihr Pkw bereits in die Y-Straße hineingereicht hätte. Sie sei dem vorausfahrenden Verkehr bei Auflösung der Stockung jedoch nicht unverzüglich nachgefolgt, sondern habe zunächst „über einen längeren Zeitraum“ in ihrer Position verharrt, sodass der Querverkehr bereits mehrere Sekunden Grünlicht hatte und ungebremst unterwegs war, als sie schließlich in den Kreuzungsbereich einfuhr und eine Kollision verursachte.


Im übrigen wurde der Autofahrer gar nicht vom BayObLG verurteilt, sondern das ganze wurde zurückverwiesen, weil die Vorinstanz keine Feststellungen erhoben hat, wie weit der geschützte Bereich in dem Fall ging. Alleine die Festgstellung, dass das Auto nicht in die Querstraße ragte, genügt nicht - auch Fußgänger- und Radfahrerfurten gehören dazu.



--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.09.2025 - 13:38