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> Parken, Parken bei angeordnetem Überholverbot
Relaxo
Beitrag 18.09.2025, 10:16
Beitrag #1


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Guten Tag zusammen,
ich parke am rechten Fahrbahnrand innerorts, Haltverbote sind nicht angeordnet, Abstände zu Kreuzungen/ Einmündungen werden eingehalten.
Eine Fahrstreifenbegrenzung ist nicht vorhanden.
Nun meine Frage:
Darf ich dort parken-oder ist dies auf Grund des angeordneten Überholverbotes Zeichen 276 nicht zulässig.

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten

LG

Relaxo
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Muffy
Beitrag 18.09.2025, 12:35
Beitrag #2


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Parken hat nichts mit Überholen zu tun.
An einem geparkten Auto wir vorbeigefahren, nicht überholt.
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Tinu
Beitrag 18.09.2025, 12:58
Beitrag #3


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Trotzdem kann das Parken dort verboten sein, und zwar aus den üblichen Gründen, von denen wir nicht erahnen können, ob einer vorliegt. Z.B. weil die verbleibende Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist. Ich würde einfach mal § 12 als Checkliste durchgehen, ob die Voraussetzungen gegeben sind.


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Gruß
Martin
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Quasimodo
Beitrag 18.09.2025, 13:46
Beitrag #4


Neuling
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Zitat (Relaxo @ 18.09.2025, 11:16) *
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten

LG

Relaxo


Und ich freue mich über die zahlreichen Fragen. whistling.gif

Endlich jemand, der auf die latent demenzkranken Foristi Rücksicht nimmt und alles dreimal sagt.
Das Verkehrsportal altenfreundlich.
Weiter so. laugh2.gif
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Mueck
Beitrag 20.09.2025, 12:30
Beitrag #5


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Zitat (Tinu @ 18.09.2025, 13:58) *
Z.B. weil die verbleibende Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist.
Wenn da kein Platz wäre für einen Parker und einem Vorbeifahrer, wäre da erst recht kein Platz für einen Überholer, das Überholen wäre also unmöglich, das Überholverbot daher unzulässig angeordnet ... thread.gif
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Tinu
Beitrag 20.09.2025, 19:06
Beitrag #6


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Auch ein unzulässig angeordnetes Überholverbot befreit ja nicht von einem ohnehin bestehenden... whistling.gif


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Gruß
Martin
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Ernschtl
Beitrag 20.09.2025, 20:09
Beitrag #7


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QUOTE (Relaxo @ 18.09.2025, 11:16) *
Nun meine Frage:
Darf ich dort parken-oder ist dies auf Grund des angeordneten Überholverbotes Zeichen 276 nicht zulässig.
Nur um die Frage zu beantworten: Ja


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Mueck
Beitrag 20.09.2025, 22:09
Beitrag #8


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Zitat (Ernschtl @ 20.09.2025, 21:09) *
Nur um die Frage zu beantworten: Ja
Welche Frage denn, die:
Zitat (Relaxo @ 18.09.2025, 11:16) *
Darf ich dort parken-
... oder die:
Zitat (Relaxo @ 18.09.2025, 11:16) *
oder ist dies auf Grund des angeordneten Überholverbotes Zeichen 276 nicht zulässig.
whistling.gif


Zitat (Tinu @ 20.09.2025, 20:06) *
Auch ein unzulässig angeordnetes Überholverbot befreit ja nicht von einem ohnehin bestehenden... whistling.gif
Ich bezweifel damit ja nur, dass da nicht genug Platz ist zum Parken ...
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