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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 20.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26648 ![]() |
ich parke am rechten Fahrbahnrand innerorts, Haltverbote sind nicht angeordnet, Abstände zu Kreuzungen/ Einmündungen werden eingehalten. Eine Fahrstreifenbegrenzung ist nicht vorhanden. Nun meine Frage: Darf ich dort parken-oder ist dies auf Grund des angeordneten Überholverbotes Zeichen 276 nicht zulässig. Ich freue mich auf zahlreiche Antworten LG Relaxo |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 115 Beigetreten: 13.01.2005 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 7758 ![]() |
Parken hat nichts mit Überholen zu tun.
An einem geparkten Auto wir vorbeigefahren, nicht überholt. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5988 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Trotzdem kann das Parken dort verboten sein, und zwar aus den üblichen Gründen, von denen wir nicht erahnen können, ob einer vorliegt. Z.B. weil die verbleibende Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist. Ich würde einfach mal § 12 als Checkliste durchgehen, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7953 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Z.B. weil die verbleibende Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist. Wenn da kein Platz wäre für einen Parker und einem Vorbeifahrer, wäre da erst recht kein Platz für einen Überholer, das Überholen wäre also unmöglich, das Überholverbot daher unzulässig angeordnet ... ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5988 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Auch ein unzulässig angeordnetes Überholverbot befreit ja nicht von einem ohnehin bestehenden...
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Gruß Martin |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10095 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Nun meine Frage: Nur um die Frage zu beantworten: Ja
Darf ich dort parken-oder ist dies auf Grund des angeordneten Überholverbotes Zeichen 276 nicht zulässig. -------------------- Wer bremst hat Angst
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7953 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Nur um die Frage zu beantworten: Ja Welche Frage denn, die:Darf ich dort parken- ... oder die:oder ist dies auf Grund des angeordneten Überholverbotes Zeichen 276 nicht zulässig. ![]() Auch ein unzulässig angeordnetes Überholverbot befreit ja nicht von einem ohnehin bestehenden... Ich bezweifel damit ja nur, dass da nicht genug Platz ist zum Parken ...![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.09.2025 - 13:38 |